Newsletter vom Januar 2026

01.01.2026

Newsletter vom Januar 2026

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THAILAND: Thailands BOI führt überarbeitete Kriterien für den Landbesitz durch ausländisch geförderte Unternehmen ein

Thailands Board of Investment („BOI“) hat kürzlich eine neue Mitteilung herausgegeben, in der die Regeln für den Landbesitz durch vom BOI geförderte Unternehmen für Wohnzwecke überarbeitet wurden, mit strengeren Bedingungen und verschärften Verfahrensanforderungen.

Die neue Verordnung datiert vom 18. Juli 2025 und trägt als offizielle Bekanntmachung des Board of Investment Nr. Por. 9/2568 den Titel „Geänderte Kriterien und Bedingungen für die Erteilung von Genehmigungen an ausländische juristische Personen, die Investitionsförderung erhalten, zum Erwerb von Grundstücken für Büros und Wohnraum für Arbeitnehmer auf operativer Ebene zur Ausübung von Tätigkeiten, für die Investitionsförderung gewährt wurde” . Die Verordnung wurde anschließend am 6. Januar 2026 im Staatsanzeiger veröffentlicht. Die Bekanntmachung gilt rückwirkend für alle Anträge auf Landeigentum, die am oder nach dem 18. Juli 2025 eingereicht wurden.

Eine der wichtigsten Neuerungen im Rahmen dieser Bekanntmachung ist die Einführung eines vollständig elektronischen Antragsverfahrens. Von der BOI geförderte Unternehmen, die eine Genehmigung für den Erwerb von Grundstücken für Büro- oder Wohnzwecke beantragen, müssen ihre Anträge nun über das e-Land-System einreichen, die Online-Plattform der BOI zur Verwaltung von landbezogenen Rechten und Vergünstigungen. Das Prüfungsverfahren wird elektronisch durchgeführt, und wenn das BOI Änderungen oder zusätzliche Belege anfordert, müssen die Antragsteller diesen Anforderungen innerhalb von sieben Werktagen nachkommen. Andernfalls wird der Antrag automatisch abgelehnt und aus dem System entfernt.

In Bezug auf die materiellen Anforderungen baut die neue Mitteilung auf den 2024 eingeführten Kriterien für den Grundbesitz auf und legt zusätzliche Voraussetzungen für Wohnraum fest, der für Arbeitnehmer auf operativer Ebene, insbesondere für ungelernte Arbeitskräfte, bestimmt ist. Nach den überarbeiteten Vorschriften dürfen solche Wohnimmobilien nicht:

  • innerhalb eines Landerschließungs- oder Wohnsiedlungsprojekts liegen;
  • eine Eigentumswohnung sein; oder
  • als Haus oder Gewerbegebäude klassifiziert sein.

Diese Änderungen spiegeln die fortgesetzten Bemühungen des BOI wider, die behördliche Aufsicht über die Landbesitzprivilegien für ausländische juristische Personen zu verschärfen und gleichzeitig sicherzustellen, dass diese Rechte streng in Übereinstimmung mit den betrieblichen Erfordernissen der vom BOI geförderten Unternehmen ausgeübt werden.

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