01.02.2026
Newsletter vom Februar 2026
Wir freuen uns, Sie über aktuelle Rechtsentwicklungen in Asien zu informieren. Die Autoren der Beiträge stehen Ihnen für Fragen und weitere Informationen wie immer zur Verfügung.


INDIA: EU and India Agree on Trade Agreement
Am 27. Januar 2026 verkündeten der indische Premierminister Narendra Modi, die Präsidentin der EU-Kommission Ursula von der Leyen und der Präsident des EU-Rates António Costa in Delhi, dass sie Einigung über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien erzielt hätten. Die indischen Einfuhrzölle für zahlreiche europäische Industrieprodukte sollen in den nächsten Jahren stark fallen. Das betrifft u.a. bis zu 250.000 Autos pro Jahr, Autoteile, Chemikalien, pharmazeutische Produkte, Maschinen und elektrische Geräte. Die EU wird ihre Einfuhrzölle auf indische Industrieprodukte weitgehend aufheben. Der Zugang europäischer Dienstleister zum indischen Markt soll verbessert werden. Details werden sich erst in den kommenden Monaten abzeichnen, wenn, nach juristischer Prüfung, eine Vertragstext fix sein wird.
—
Ihr Ansprechpartner in Indien: Dr. Jörg Schendel
Suman Khaitan & Co.
W-13, West Wing, Greater Kailash Part-II
Delhi 110048, Indien
CELL: +91 97 11 08 04 03
TEL: +91 11 49 50 15 00
FAX: +91 11 49 50 15 99
www.sumankhaitanco.in
germandesk@sumankhaitanco.in
schendel@adwa-law.com

MALAYSIA: Die neuen AIAC-Schiedsregeln 2026: Ein Überblick für Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum
Einführung – Bedeutung für deutschsprachige Unternehmen
Die AIAC Arbitration Rules 2026 traten am 1. Januar 2026 in Kraft und gelten für neue Schiedsverfahren, die beim Asian International Arbitration Centre (“AIAC”), der führenden Schiedsinstitution in Malaysia, angemeldet werden. Diese überarbeitete Fassung markiert nicht nur eine Reihe von Verfahrensänderungen, sondern eine grundlegende institutionelle Neuausrichtung, die insbesondere für internationale Investoren und deutsche, österreichische oder schweizerische Unternehmen von unmittelbarer Relevanz ist.
Für Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum, die in Asien tätige Niederlassungen, Lieferketten oder Joint Ventures unterhalten, bedeutet dies: Mehr Vorhersehbarkeit, größere Transparenz und bessere Übereinstimmung mit internationalen Schiedsstandards. Die Neuregelung stärkt Malaysias Position als attraktiven internationalen Schiedsort, insbesondere für europäische Wirtschaftsakteure mit Geschäftsbeziehungen in Südostasien.
Im Nachfolgenden werden die wichtigsten Änderungen überblicksmäßig dargestellt.
1. Institutionelle Neustrukturierung: AIAC Court of Arbitration
Einer der bedeutendsten Änderungen ist die erstmalige Einführung eines eigenständigen Schiedsgerichtshofs (AIAC Court of Arbitration), einschließlich eines Präsidenten und eines Registrars. Damit wird eine klare Trennung zwischen schiedsgerichtlichen Funktionen (wie Ernennung von Schiedsrichtern, Abberufung von Schiedsrichtern, Joinder/Konsolidierung, etc.) und der geschäftsführenden Administration geschaffen – ein Modell, das in vielen etablierten Institutionen (z. B. ICC) Standard ist.
Für internationale Parteien, darunter solche aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, bedeutet diese Reform:
- Klarere Entscheidungswege bei Verfahrensfragen
- Bessere institutionelle Unabhängigkeit
- Gesteigerte Vertrauenswürdigkeit und Planbarkeit in komplexen grenzüberschreitenden Streitigkeiten
2. Notfall-/Interimsmaßnahmen (Emergency Arbitration)
Die 2026-Regeln stärken die Notfall-Schiedsrichter-Prozedur als ein effektives Instrument zur Erlangung dringender vorläufiger Maßnahmen schon vor der Ernennung des Haupttribunals.
Bedeutung für deutschsprachige Unternehmen:
- In Fällen von Vermögensverlagerung, Vertragsverletzungen oder sonstigen dringenden Risiken kann schnell gehandelt werden – ein entscheidender Vorteil in internationalen Geschäftsbeziehungen.
- Besonders relevant für Tochtergesellschaften in Malaysia, die rasch Schutzmaßnahmen benötigen, während Entscheidungen vom Hauptsitz in Deutschland/Schweiz/Austria koordiniert werden.
3. Konsolidierung und Joinder – Mehr Effizienz, strategische Überlegungen
Die neuen Regeln bieten eine klare und strukturierte Grundlage für die Konsolidierung mehrerer Schiedsverfahren und den Beitritt zusätzlicher Parteien. Hier gilt insbesondere:
- Konsolidierung kann angeordnet werden, wenn Streitfälle aus derselben oder verwandten Transaktionen stammen und Schiedsvereinbarungen kompatibel sind.
- Die Regeln sehen vor, dass bei einer Konsolidierung das Tribunal neu zusammengesetzt werden kann, wodurch Parteien potenziell auf das Recht verzichten, eigene Kandidaten zu benennen.
Für deutsche, österreichische und schweizerische Unternehmen heißt das:
- Vereinbarungen sollten hinsichtlich Konsolidierung und Schiedsgerichtsbesetzung sorgfältig formuliert werden.
- Strategische Risiken und Vorteile (Effizienz vs. „mehr Kontrolle“ hinsichtlich des Schiedsgerichts) müssen bereits bei Vertragsabschluss bedacht werden.
4. “Summary Determination” – Frühe Streitklärung
Die AIAC-Regeln 2026 führen ein strukturiertes Summary Determination-Verfahren ein: eine zeitlich begrenzte, schnelle Entscheidung über offensichtlich unbegründete Ansprüche oder Einreden, die als Schiedsspruch ergeht.
Nutzen für Parteien aus Deutschland, Österreich und der Schweiz:
- Kostenreduktion, indem offensichtlich schwache Ansprüche früh geklärt werden.
- Erhöhte Prozessökonomie und Rechtssicherheit, ein Aspekt, den viele europäische Akteure in ihren internen Compliance- bzw. Litigation-Strategien adressieren.
Diese Neuerung ist besonders hilfreich, weil malaysische Unternehmen, so wie in malaysischen Gerichtsverfahren regelmäßig zu Mitteln der taktischen Verfahrensverzögerung greifen. Zumindest insoweit das offensichtlich unbegründete Ansprüche oder Einreden betrifft, ist das in Zukunft nicht mehr möglich.
Zu beachten ist dabei der Vollständigkeit halber, dass die Neueinführung der Summary Determination zum Nachteil jener Partei geht, die selbst einen offensichtlich unbegründeten Anspruch oder eine offensichtlich unbegründete Einrede machen. Das muss nicht zwingend der malaysische lokale Vertragspartner sein, sondern kann durchaus auch das Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz sein.
5. Offenlegung bei Drittmittel-Finanzierung (Third-Party Funding)
Die 2026-Regeln integrieren ausdrücklich die Offenlegungspflichten für Drittmittel-Finanzierung in die prozessualen Anforderungen (z. B. bei Konsolidierung oder Joinder).
Dies entspricht internationalen Erwartungen an Transparenz und Konfliktvermeidung und ist insbesondere für institutionelle Investoren oder finanzierte Kläger aus dem deutschsprachigen Raum relevant.
6. Praktische Empfehlungen für deutschsprachige Unternehmen
Insbesondere die folgenden Punkte sollten in Betracht gezogen werden:
Vorbereitung und Vertragsgestaltung
- Überprüfen Sie bestehende Schiedsklauseln, insbesondere solche, die ältere AIAC-Regelwerke referenzieren.
- Ziehen Sie es in Betracht, die Schiedsklausel generell an die “Regeln in Kraft zum Zeitpunkt des Verfahrensbeginns” zu binden, um Flexibilität für künftige Updates zu gewährleisten.
Interne Compliance- und Streitkontrolle
- Erarbeiten Sie interne Prozesse für Emergency Arbitration, damit Sie im Ernstfall schnell reagieren können. Das ist besonders wichtig, insoweit ein Streit bereits besteht und kurz vor der Eskalation steht.
- Berücksichtigen Sie die strategischen Auswirkungen von Konsolidierung/Joinder bereits in der Vertragsverhandlung – etwa in komplexen Lieferketten oder Projektfinanzierungen.
Koordination mit europäischen Rechtsnetzwerken
- Abstimmung zwischen Regional- und Headquarter-Teams ist entscheidend, wenn mehrere Jurisdiktionen betroffen sind.
Fazit – Bedeutung für den deutschsprachigen Markt
Die AIAC Arbitration Rules 2026 stellen eine bedeutende Modernisierung dar und schließen institutionell sowie prozessual zu führenden internationalen Schiedsinstitutionen auf. Insoweit malaysische Unternehmen auf einer AIAC-Schiedsklausel bestehen – was besonders bei staatsnahen Unternehmen regelmäßig der Fall ist – ist diese Entwicklung sehr relevant und auch sehr begrüßenswert.
Für Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die Geschäfte in Südostasien führen, bieten die neuen Regeln:
- Mehr rechtliche Vorhersehbarkeit
- Verbesserte Prozesseffizienz
- Größere institutionelle Transparenz
Dies stärkt die Attraktivität von AIAC-Schiedsverfahren als strategisches Dispute-Resolution-Instrument für internationale Investitionen und grenzüberschreitende Wirtschaftsbeziehungen.
Weiterführende Details finden Sie hier: Website Aqran Vijandran
—
Ihr Ansprechpartner in Malaysia: Dr. Harald Sippel
5-2A, Medan Klang Lama 28, 419, Jalan Klang Lama
Wilayah Persekutuan
Kuala Lumpur, Malaysia
TEL: +60 1 8211 4958

PHILIPPINEN: Philippinen vor historischem Schritt: CPTPP-Beitrittsverhandlungen könnten 2026 starten
Die Philippinen stehen vor einem historischen Meilenstein: Der formelle Beitrittsprozess zum Comprehensive and Progressive Agreement for Trans-Pacific Partnership (CPTPP) könnte bereits 2026 starten, nachdem die Bewerbung des Landes von den 12 Mitgliedstaaten auf ihrem Ministertreffen in Melbourne offiziell anerkannt wurde. Das Department of Trade and Industry (DTI) bestätigt diesen Fortschritt, der nach einer langjährigen Vorbereitungsphase – inklusive informeller Gespräche seit der Zeit des alten TPP-Abkommens – nun konkret wird.
Chancen für die Philippinen
Der Beitritt zum CPTPP, einem modernen Freihandelsabkommen mit hohen Standards, würde den Marktzugang zu wichtigen Märkten wie Australien, Japan, Kanada und dem kürzlich beigetretenen Vereinigten Königreich erheblich erweitern. Dies birgt enormes Potenzial für philippinische Exporteure in Sektoren wie Landwirtschaft, Elektronik und Dienstleistungen, fördert Investitionen und treibt nachhaltiges Wirtschaftswachstum voran – besonders vor dem Hintergrund US-Handelspolitik. Gleichzeitig stärkt es die regionale Integration in Asien-Pazifik und positioniert die Philippinen als attraktiven Standort für internationale Unternehmen.
Der Prozess im Überblick
- Anerkennung der Bewerbung: Nach dem Antrag im Jahr 2025 einigten sich die CPTPP-Mitglieder auf den Start der Verhandlungen 2026, parallel zu Ländern wie Indonesien, Uruguay und den VAE.
- Verhandlungen: Bewerber müssen Zölle abbauen, Handelsregeln anpassen und hohe Standards in Bereichen wie Eigentumsschutz erfüllen – einstimmige Zustimmung aller Mitglieder ist Voraussetzung.
- Kein Garantieschein: Der Prozess ist anspruchsvoll und kein automatischer Beitritt, wie die CPTPP betont, um die Qualität des Abkommens zu wahren.
Dieser Schritt unterstreicht die ambitionierte Handelspolitik und öffnet Türen für diversifizierte Partnerschaften. Ein Game-Changer für Unternehmen in der Region – wer nutzt diese Chance?
—
Ihr Ansprechpartner in den Philippinen: Lutz Kaiser
Villanueva Gabionza & Dy Law Offices
20th/F Corporate Center
139 Valero St., Salcedo Village
Makati City 1227, Philippines
CELL: +63 995 985 4957
TEL: +63 2 8813 3351
FAX: +63 2 8816 6741

SINGAPUR: Workplace Fairness Act in Singapur – Neue Pflichten für Arbeitgeber ab 2027
Singapur führt mit dem Workplace Fairness Act erstmals ein umfassendes gesetzliches Antidiskriminierungsregime im Arbeitsrecht ein. Das Gesetz soll voraussichtlich Ende 2027 in Kraft treten und bringt neue Pflichten für Arbeitgeber sowie ein strukturiertes Verfahren zur Beilegung von Diskriminierungsstreitigkeiten mit sich.
In unserem aktuellen E-Bulletin geben wir einen Überblick über die zentralen Regelungen des Workplace Fairness Act und zeigen auf, welche Schritte Arbeitgeber bereits jetzt ergreifen sollten.
Zum E-Bulletin: https://www.rflegal.com/upload/document/rf-legal-e-bulletin-28-sg-07.01.2026-de.pdf
Dieser Artikel soll einen allgemeinen Überblick geben und stellt keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie Fragen haben oder eine maßgeschneiderte Rechtsberatung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Team von Respondek & Fan.
—
Ihr Ansprechpartner in Singapur: Dr. Andreas Respondek
1 North Bridge Road
#16-03 High Street Centre
Singapore 179094
CELL: +65 9751 0757
TEL: +65 6324 0060
FAX: +65 6324 0223

THAILAND: Gesetzesentwurf für Vorabentscheidungen in Wettbewerbsfragen
Am 4. Februar 2026 veröffentlichte die thailändische Wettbewerbskommission („TCCT“) einen Entwurf einer Mitteilung, in der die aktualisierten Kriterien und Verfahren für die Beantragung von Vorabentscheidungen gemäß § 59 des thailändischen Wettbewerbsgesetzes („TCA“) dargelegt sind. Dieser Entwurf kann nun zum 5. März 2026 auf der Website der TCCT öffentlich kommentiert werden.
Gemäß § 59 des TCA können Unternehmen die TCCT proaktiv bitten, zu prüfen, ob eine geplante Aktivität, wie z. B. eine Geschäftsstrategie, ein Marketingprogramm oder ein anderes vorgeschlagenes Verhalten, möglicherweise gegen das TCA verstößt. Die größte Einschränkung besteht darin, dass dieser Mechanismus nicht für Fragen der Fusionskontrolle genutzt werden kann.
Der neue Entwurf zielt darauf ab, das Verfahren zugänglicher und benutzerfreundlicher zu gestalten. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören die Möglichkeit der elektronischen Einreichung von Anträgen und die Festlegung einer kürzeren Benachrichtigungsfrist, wonach die TCCT jede Verzögerung der 60-tägigen Prüfungsfrist innerhalb von 7 Tagen statt wie bisher innerhalb von 15 Tagen begründen muss.
Für viele Unternehmen ist dieses Instrument der Vorabkonsultation ein wirksames Mittel, um Risiken im Zusammenhang mit Regulierungs- und Wettbewerbsrecht zu verringern. Unternehmen, die dieses Verfahren in Anspruch genommen haben, haben festgestellt, dass eine Vorabentscheidung zu größerer Rechtssicherheit führt, da eine Entscheidung der Behörde nach ihrem Erlass verbindlich ist.
—
Ihr Ansprechpartner in Thailand: Dr. Andreas Respondek
United Center, 39th Floor, Suite 3904 B
323 Silom Road
Bangkok 10500, Thailand
CELL: +66 89 896 4048
TEL: +66 2 635 5498
FAX: +66 2 635 5499

VIETNAM: Neue Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten
Vietnam hat sein Datenschutzrecht spürbar weiterentwickelt. Mit dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten Nr. 91/2025/QH15 und dem zugehörigen Durchführungsdekret Nr. 356/2025/ND-CP, die beide am 1. Januar 2026 in Kraft getreten sind, sehen sich Unternehmen mit Geschäftsaktivitäten in oder mit Vietnam einem klarer strukturierten und besser durchsetzbaren Regelwerk gegenüber.
Wer ist erfasst?
Die neuen Regelungen gelten weitreichend, unter anderem für:
- vietnamesische Unternehmen;
- ausländische Unternehmen in Vietnam (FDIs); sowie
- ausländische Unternehmen, die an der Verarbeitung personenbezogener Daten vietnamesischer Staatsbürger und von Personen vietnamesischer Herkunft mit Wohnsitz in Vietnam beteiligt sind.
Erleichterungen für kleine Unternehmen
Kleine Unternehmen, Start-ups, Haushaltsbetriebe und Kleinstunternehmen können bis zum 31. Dezember 2030 von zeitlich befristeten Ausnahmen oder Opt-out-Rechten bei bestimmten Pflichten profitieren (z. B. Datenschutz-Folgenabschätzungen oder die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten bzw. einer Datenschutzabteilung). Diese Erleichterungen greifen jedoch nicht in bestimmten Fällen, etwa bei der Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten, einschließlich Daten aus Ausweisdokumenten.
Einwilligung bleibt zentral
Die Einwilligung ist weiterhin die wichtigste Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie muss ausdrücklich und nachweisbar sein, sich klar auf Zweck und Datenkategorien beziehen und die betroffenen Personen transparent über ihre Rechte informieren.
Stärkere Rechte der betroffenen Personen
Das Gesetz führt neue Fristen für die Bearbeitung von Betroffenenanfragen ein, etwa zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch. Unternehmen müssen in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen reagieren und die Maßnahmen innerhalb gesetzlich festgelegter Fristen umsetzen.
Folgenabschätzungen als Kernpflicht
Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen erstellen und fortlaufend pflegen:
- eine Datenschutz-Folgenabschätzung sowie
- bei Datenübermittlungen ins Ausland eine Folgenabschätzung für grenzüberschreitende Datenübermittlungen, sofern keine Ausnahmen gelten (z. B. HR-Daten, Cloud-Speicherung).
Diese Abschätzungen sind innerhalb der gesetzlichen Fristen beim Ministerium für Öffentliche Sicherheit einzureichen und bei wesentlichen Änderungen zu aktualisieren.
Bestellung eines Datenschutzbeauftragten / einer Datenschutzabteilung
Unternehmen sind verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen oder eine Datenschutzabteilung einzurichten. Die verantwortlichen Personen müssen gesetzliche Qualifikationsanforderungen (min. Hochschulabschluss) sowie einschlägige Erfahrung (z. B. Recht, IT, HR) erfüllen und sind für die Überwachung der Compliance, interner Richtlinien und technischer sowie organisatorischer Datenschutzmaßnahmen zuständig.
Sanktionen
Verstöße können unter anderem zur:
- Aussetzung von Datenverarbeitungen oder Datenübermittlungen sowie
- Verhängung erheblicher Geldbußen führen, einschließlich Bußgeldern von bis zu 5 % des Jahresumsatzes bei Verstößen im Bereich grenzüberschreitender Datenübermittlungen.
Das neue vietnamesische Datenschutzrecht ist detaillierter ausgestaltet und näher an der DSGVO. Es kann dazu beitragen, das Bewusstsein für die Bedeutung des Datenschutzes in Vietnam zu stärken und dürfte angesichts des Sanktionsrahmens zumindest eine gewisse Wirkung entfalten.
—
Ihr Ansprechpartner in Vietnam: Christian A. Brendel
Brendel & Associates Law Co., Ltd.
Golden Tower, 9th Floor, 6 Nguyen Thi Minh Khai
Dakao Ward, District 1
Ho-Chi-Minh-Stadt, Vietnam
CELL: +84 98 978 4791
TEL: +84 28 3911 2008
FAX: +84 28 3911 2010
