Newsletter September 2022

30.09.2022 

Newsletter September 2022

We are happy to inform you about the latest legal developments in Asia. The authors of the articles are at your disposal for further questions and information.

PHILIPPINEN: Philippinen fördern mit neuen Gesetz den Zugang zu günstigem Kredit durch verbesserte Sicherung von privaten Vermögenswerten

PHILIPPINEN: Philippinen fördern mit neuen Gesetz den Zugang zu günstigem Kredit durch verbesserte Sicherung von privaten Vermögenswerten

Die Philippinen haben ein neues Gesetz erlassen, das die Sicherung von privatem Eigentum verbessern soll. Es ermöglicht, eine Sicherungsvereinbarung über bewegliche Sachen abzuschliessen und in einem öffentlichen Register eintragen zu lassen. Das soll besonders Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen den Zugang zu kostengünstigen Krediten erleichtern. Das Gesetz gilt nicht für Flugzeuge und Schiffe.

Das Sicherungsrecht erlischt erst, wenn alle Verpflichtungen erfüllt sind und es keine ausstehenden Verpflichtungen gibt. Die Sicherungsvereinbarung muss schriftlich und von beiden Parteien unterzeichnet sein. Es müssen die Sicherheiten und Verpflichtungen benannt werden. Das Sicherungsrecht kann auch künftigen Besitz oder nachträglich erworbene Vermögenswerte umfassen, solange es eindeutig identifiziert werden kann.

Ein Sicherungsrecht kann an immateriellen Gütern durch den Besitz des gesicherten Gläubigers und die Kontrolle über Anlagevermögen und Einlagenkonten formvollendet werden. Bei materiellen Gütern wird das Pfandrecht durch Eintragung in die zuständige Abteilung der Grundbuchbehörde wirksam.

Je nach Zeitpunkt der Eintragung geniessen früher umgeschriebene Sicherungs- und Pfandrechte Vorrang bei einer möglichen Vollstreckung vor später eingetragenen Rechten. Der gesicherte Gläubiger kann seine Sicherheit durch ein gerichtliches oder aussergerichtliches Verfahren durchsetzen.

Wenn sich die Sicherheiten nicht beim gesicherten Gläubiger befinden, kann er sie bei Verzug ohne gerichtliches Verfahren im Besitz nehmen. Wenn das nicht möglich ist, kann er bei Gericht eine Anhörung beantragen, um den Besitz an der Sicherheit zu erhalten.

Das Gesetz soll dazu beitragen, die Wirtschaftstätigkeit auf den Philippinen zu fördern, indem es Unternehmen bessere Kreditbedingungen bietet.

Die Philippinen haben ein neues Gesetz erlassen, das die Sicherung von privatem Eigentum verbessern soll. Es ermöglicht, eine Sicherungsvereinbarung über bewegliche Sachen abzuschliessen und in einem öffentlichen Register eintragen zu lassen. Das soll besonders Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen den Zugang zu kostengünstigen Krediten erleichtern. Das Gesetz gilt nicht für Flugzeuge und Schiffe.

Das Sicherungsrecht erlischt erst, wenn alle Verpflichtungen erfüllt sind und es keine ausstehenden Verpflichtungen gibt. Die Sicherungsvereinbarung muss schriftlich und von beiden Parteien unterzeichnet sein. Es müssen die Sicherheiten und Verpflichtungen benannt werden. Das Sicherungsrecht kann auch künftigen Besitz oder nachträglich erworbene Vermögenswerte umfassen, solange es eindeutig identifiziert werden kann.

Ein Sicherungsrecht kann an immateriellen Gütern durch den Besitz des gesicherten Gläubigers und die Kontrolle über Anlagevermögen und Einlagenkonten formvollendet werden. Bei materiellen Gütern wird das Pfandrecht durch Eintragung in die zuständige Abteilung der Grundbuchbehörde wirksam.

Je nach Zeitpunkt der Eintragung geniessen früher umgeschriebene Sicherungs- und Pfandrechte Vorrang bei einer möglichen Vollstreckung vor später eingetragenen Rechten. Der gesicherte Gläubiger kann seine Sicherheit durch ein gerichtliches oder aussergerichtliches Verfahren durchsetzen.

Wenn sich die Sicherheiten nicht beim gesicherten Gläubiger befinden, kann er sie bei Verzug ohne gerichtliches Verfahren im Besitz nehmen. Wenn das nicht möglich ist, kann er bei Gericht eine Anhörung beantragen, um den Besitz an der Sicherheit zu erhalten.

Das Gesetz soll dazu beitragen, die Wirtschaftstätigkeit auf den Philippinen zu fördern, indem es Unternehmen bessere Kreditbedingungen bietet.

20th/F Corporate Center
139 Valero St., Salcedo Village
Makati City 1227, Philippines


INDIA: New Draft to amend the Competition Act

New Draft to amend the Competition Act

The Indian Parliament is debating a substantial amendment bill to the Competition Act, 2002.

Among other issues, the competition authority is to respond much more quickly in cases of merger control, a proposal meant to speed up the procedure.

Further, another treshold value is introduced – namely, a transaction value of INR 20 billion or approx. EUR 250 million; this renders a transaction notifiable if the companies in question have significant business volume in India – whereby “significant” is still to be specified by regulations.

In addition, the competition authority is to be given more discretion in the case of infringements, by way of permitting voluntary commitments and agreements and by allowing wider room for mitigating sanctions. It will be interesting to see when and how parliament passes the bill.

W-13, West Wing, Greater Kailash Part-II
Delhi 110048, India


KOREA: Was ausländische Unternehmen in Korea falsch machen

Was ausländische Unternehmen in Korea falsch machen

Korea ist ein wirtschaftlich erfolgreiches demokratisches Land, mit gut ausgebildeten Arbeitnehmern, einer Exportquote nur vergleichbar mit Deutschland und sehr kaufkräftigen Konsumenten. Unternehmen aus den DACH-Ländern scheitern trotzdem regelmässig im koreanischen Martk, oder bleiben zumindest meilenweit hinter dem Erfolg zurück, der möglich wäre, wenn man mit dem Markt und seinen Gepflogenheiten vertraut wäre.

Eines der grössten Probleme aus Joachim Nowaks Sicht – unseren ADWA Anwalt in Korea – ist, dass sich im DACH-Mutterhaus niemand wirklich um die koreanische Tochtergesellschaft kümmert und es dort für das koreanische Management keinen Ansprechparter gibt, der die koreanischen Interessen und Bedürfnisse aufnimmt, sich für die Tochtergesellschaft verantworltich fühlt, sich für diese einsetzt und im eigenen Haus bei der Koordination und Kommunikation mit Korea hilft, also schlicht Probleme für Korea löst.

Koreaner haben ihre kulturellen Eigenheiten und eine davon ist, dass die meisten Koreaner niemals (oder zumindest fast nie, aber immer zu spät) mit einem Problem zu ihrem Vorgesetzten gehen. Wärend Ihre Mitarbeiter aus den DACH-Ländern von sich aus Probleme zeitnah ansprechen, darf man das von koreanischen Mitarbeitern, einschliesslich dem koreanischen Management, auf keinen Fall erwarten.

Es ist für Joachim Nowak bedauerlich immer wieder die in etwa gleichen Geschichten zu hören, zum Beispiel:

Die koreanische Tochtergesellschaft wird von einer Asien-Holding (z.B. in Hong Kong oder Singapur) geführt, neben mehreren anderen asiatischen Tochtergesellschaften. Die Holding trägt de facto nichts zum Umsatz bei, hat aber die meisten Mitarbeiter von allen asiatischen NIederlassungen. Die vier anderen asiatischen Tochtergesellschaften tragen 20% vom Umsatz in Asien bei, währen die koreanische Tochtergesellschaft 80% des Umsatzes für Asien generiert. Die koreanische Tochtergesellschaft hat 20% der Mitarbeiter in Asien und bekommt keine neuen Mitarbeiter genehmigt oder findet diese aufgrund der aktuellen Arbeitsmarktsituation einfach nicht. Das Asien-Holding-Management setzt die unproduktiven Mitarbeiter in der Holding und in anderen Ländern nicht frei, was bei den äusserst arbeitsbelasteten koreanischen Mitarbeitern nicht gut ankommt und die Fluktuation eher befördert. Da das koreanische Management äusserst ungern Probleme direkt anspricht geht der Krug so lange bis zum Brunnen, bis er bricht (leider sind Koreaner sher leidensfähig). Und wenn der Krug erst einmal gebrochen ist, ist eine Reparatur oft sehr schwierig bis unmöglich, auf jeden Fall aber äusserst kostenintensiv.

Das Problem liegt aus Sicht vieler Manager im Mutterhaus oder der Asien-Holding vollständig bei den koreanischen Managern vor Ort. Was hätten die DACH-Manager oder Holding Manager denn anders machen sollen? Joachim Nowaks Antwort:

Unter anderem die Zahlen und das Reporting der Buchhaltung lesen und entsprechende betriebswirtschaftliche Schlüsse ziehen und aktiv und regelmässig (am besten wöchentlich) mit dem Management in Korea Kontakt halten, um sich über alle Projekte informieren zu lassen. Aber im Hinterkopf behalten, dass es sehr ungewöhnlich ist, wenn jemand in Korea von sich aus Probleme anspricht, in der Regel benötigen Sie dann oft bereits einen Anwalt zur Lösung (z.B. im Arbeitsrecht). Sie müssen also lernen Probleme zu antizipieren und immer wieder aktiv nachfragen, die entsprechenden Zahlen prüfen und versuchen daraus Rückschlüsse zu ziehen. Zudem sollte man sich immer wieder vor Ort selbst ein Bild machen und dabei nicht nur mit dem Geschäftsführer sprechen, sondern auch mit seinen koreanischen Mitarbeitern aktiv kommunizieren. Wer nie da ist, kann auch nicht auf Probleme aufmerksam gemacht werden.

Nachdem Sie einen neuen Geschäftsführer eingestellt haben, ist die Aufgabe, ein erfolgreiches koreanisches Management zu etablieren, für Sie noch lange nicht erledigt. Vielmehr sollten Sie im ersten Jahr der Amtszeit des Geschäftsführers nicht nur wöchentlich via Videokonferenz aktiv den Geschäftsgang und dessen Probleme nachfragen, sondern lieber vierteljährig nach Korea kommen, um sicherzustellen, dass Ihr neuer Geschäftsführer wirklich versteht, was Sie berechtigterweise erwarten, da Ihre Erwartungshaltung mit grosser Wahrscheinlichekeit eine andere als die eines koreanischen Vorgesetzten oder Eigentümers ist. Ferner werden Sie dabei besser verstehen lernen in welchem Rahmen (rechtlich, steuerlich, Geschäftssitten, Marktbedingungen, Konkurrenz etc.) der Geschäftsführer vor Ort tätig werden kann und muss.

Bei den oben beschriebenen Aufgaben ist auch ein passender rechtlicher Rahmen (z.B. ein entsprechender Gesellschaftsvertrag, in dem Recht und Pflichten aller Beteiligten definiert werden) wichtig. Falls Sie wissen sollen, wie man ein Unternehnen in Asien von Grund auf solide aufsetzt und wie das DACH-Mutterhaus und das Asien-Headquarter sich dabei einbringen muss, steht Ihnen ADWA und seine Mitgliedskanzleien China, Hong Kong, Indien, Japan, Korea, Malaysia, Philippinen, Singapur, Taiwan, Thailand und Vietnam gerne für ein Gespräch (oder Projekt) zur Verfügung.

9th/10th Fl. Shinhan Bank Bldg.
20, Sejong-daero 9-gil, Jung-gu
Seoul 04513, Republik Korea


SINGAPUR: Singapurs neues Insolvenzgesetz

Singapurs neues Insolvenzgesetz

1. Einführung des Konzepts des “Wrongful & Fraudulent Trading”

Section 239(1) IRDA statuiert, dass eine Gesellschaft in schuldhaftem “trading” involviert ist, wenn sie Schulden oder Verbindlichkeiten generiert, ohne vernünftige Aussicht, dass die Gesellschaft diese vollends ausgleichen kann sowie auch dann, wenn die Gesellschaft bereits insolvent ist oder durch die Schaffung derartiger Schulden oder Verbindlichkeiten insolvent wird. Von derartigem schuldhaften Verhalten können sich Vertreter der Gesellschaft nur dann freizeichnen, wenn (i) die betreffende Person aufrichtig (“honestly”) gehandelt hat und (ii) unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände es angemessen erscheint, die handelnde Person von der persönlichen Haftung freizustellen.

2. Beschränkung von sog. “ipso facto “ Klauseln in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren; Abtretung von Forderungen an Finanzierer

Section 440(1) IRDA schränkt den Gebrauch vertraglicher Klauseln ein, die (i) die Zahlungs-Ansprüche gegenüber einer Firma beenden, ergänzen oder beschleunigen, (ii) Rechte oder Verpflichtungen aufgrund Vertrags beenden oder modifizieren allein aufgrund der Tatsache, dass die Firma insolvent ist oder ein Restrukturierungsverfahren durchläuft. Insbesondere würden trotz derartiger Beschränkungen gewisse laufende Projekte und Verträge der Gesellschaft weiter fortlaufen können. Zudem wird nunmehr dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit eingeräumt, Forderungen der Gesellschaft an Dritte/Prozessfinanziere abzutreten.

3. Schutzmaßnahmen bei Gerichtsverfahren

Bevor Insolvenzverwalter Gerichtsverfahren beginnen können oder an solchen Verfahren als Beklagte teilnehmen können, müssen Insolvenzverwalter nunmehr die vorherige Genehmigung des zuständigen Gerichts oder des Insolvenz-Kommittees einholen.

4. Freiwilliges “judicial management” aufgrund Entscheidung der Gläubiger

Nach dem vormaligen Insolvenzgesetz konnte die Gesellschaft bei Gericht einen Antrag stellen, um unter das “judicial management” gestellt zu werden. Section 94 IRDA ermöglicht es nunmehr, dass die Gesellschaft auf Antrag der Gläubiger unter “judicial management” gestellt wird, ohne dass zuvor ein gerichtlicher Antrag zu stellen ist.

5. Frühzeitige Auflösung der Gesellschaft

Sections 209-211 führen nunmehr ein neuartiges abgekürztes Verfahren ein für eine frühzeitige Auflösung der Gesellschaft, unter der Voraussetzung, dass der Insolvenzverwalter Grund zur Annahme hat, dass die vorhandenen verwertbaren Vermögensgegenstände nicht ausreichend sind, um die Liquidationskosten zu decken und weiter vorausgesetzt, dass der Geschäftsverlauf der Gesellschaft keine weiteren Untersuchungen erfordert.

6. Neues gesetzliches Erfordernis, einen lizensierten Insolvenzverwalter zu benennen

In Insolvenzverfahren ist nunmehr der “official receiver” nicht automatisch auch der Insolvenzverwalter. Wenn der Antragsteller den Antrag auf Liquidation der Gesellschaft stellt, muss der Antragsteller nunmehr einen staatlich lizensierten Insolvenzverwalter benennen. D.h. es können nur noch solche Personen als Insolvenzverwalter bestellt werden, die über eine entsprechende offizielle Lizensierung verfügen.

1 North Bridge Road
#16-03 High Street Centre
Singapore 179094


THAILAND: Neue Verordnung über die Gewährung/Entgegennahme von Geschenken an/von Staatsbeamten

Neue Verordnung über die Gewährung/Entgegennahme von Geschenken an/von Staatsbeamten

Eine neu erlassene Verordnung mit dem Namen “Giving or Receiving Gifts of State Officials B.E. 3565 (2022; “Verordnung”), die am 13. Januar 2023 in Kraft getreten ist, sieht folgende Verbote vor:

  • Familienmitglieder von Staatsbeamten dürfen keine Geschenke von Personen annehmen, die mit den jeweiligen Behörden der Beamten zu tun haben, und
  • Staatsbeamte dürfen ihren Vorgesetzten und deren Familienmitgliedern keine Geschenke machen

Es gibt jedoch eine Ausnahme von diesem Verbot, d.h. das Geschenke zu begrenzten, üblichen Anlässen im Wert von THB 3.000 oder weniger erlaubt sind.

Darüber hinaus wurden auch die Definitionen einiger Begriffe in dieser Verordnung überarbeitet, z.b. umfasst der Begriff “Geschenk” auch Schulungen oder Seminare. Und der Begriff “Familienangehörige” umfasst nun auch Ehegatten, die als Mann und Frau zusammenleben, unabhängig davon, ob sie rechtlich verheiratet sind.

United Center, 39th Floor, Suite 3904 B
323 Silom Road
Bangkok 10500, Thailand


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