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KOREA: Gründung einer koreanischen Zweigniederlassung

 

Gründung einer koreanischen Zweigniederlassung

 

Ausländische Unternehmen haben in Korea die Möglichkeit, den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen über einen Dritten (Handelsvertreter oder Distributor) zu organisieren oder selbst eine ausländische Zweigniederlassung (Branch Office) oder Tochtergesellschaft in Korea zu gründen. In diesem Zusammenhang ist die ausländische Zweigniederlassung in den letzten Jahren für viele Industrien im Vergleich zu einer Tochtergesellschaft immer unattraktiver geworden. Dafür gibt es mehrere Gründe, die ich im Folgenden etwas näher erläutern werde.

Im Allgemeinen darf eine ausländische Zweigniederlassung alle Arten von rechtlichen und kommerziellen Tätigkeiten ausüben und erfordert kein Mindestkapital oder andere Mindestinvestitionen für ihre Gründung. Bis zu diesem Punkt hört sich das für ausländische Unternehmen gut an.

Eine ausländische Zweigniederlassung ist keine eigenständige koreanische juristische Person, sondern ein erweitertes Büro des Hauptsitzes im Ausland (z. B. kann der Hauptsitz in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder Singapur sein), obwohl sie im Handelsregister eingetragen sein sollte. Folglich sind alle Verbindlichkeiten der ausländischen Zweigniederlassung auch die Verbindlichkeiten des Hauptsitzes.

Die ausländische Zweigniederlassung muss auch eine koreanische Buchführung für den koreanischen National Tax Service („NTS") erstellen und in die Buchführung des Hauptsitzes im Ausland für die jeweiligen ausländischen Steuerbehörden einbezogen werden. In Korea muss eine Zweigniederlassung Umsatzsteuererklärungen einreichen, Körperschaftssteuererklärungen abgeben und alle obligatorischen Sozialversicherungen und Steuern für ihre Angestellten entrichten. Obwohl eine ausländische Zweigniederlassung den Vorteil hat, dass keine Mindestinvestition erforderlich ist, sind viele ausländische Investoren bei der Gründung einer ausländischen Zweigniederlassung vorsichtig, da sich ihre potenzielle Haftung auf den "Hauptsitz" erstreckt.

Die Kosten für die Gründung einer ausländischen Zweigniederlassung sind vergleichbar mit denen für eine Tochtergesellschaft in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Aktiengesellschaft. Allerdings können sich die Gründungskosten beträchtlich erhöhen, wenn das Handelsregistergericht die Übersetzung der Satzung des ausländischen Unternehmens, das die koreanische Zweigniederlassung gründet, ins Koreanische und die Vorlage dieser Satzung verlangt.

Darüber hinaus gibt es einige faktische Nachteile dadurch, dass die koreanischen Gerichte vor nicht allzu langer Zeit entschieden haben, dass die so genannten Rules of Employment auch für eine ausländische Zweigniederlassung bereits ab dem ersten Mitarbeiter beim zuständigen Arbeitsamt eingereicht werden müssen und nicht erst ab dem 10. Mitarbeiter, wie es beispielsweise bei einer Tochtergesellschaft der Fall ist. Da die koreanischen Gerichte nicht nur die Mitarbeiter der koreanischen Zweigniederlassung, sondern auch alle Mitarbeiter des Unternehmens (das die koreanische Zweigniederlassung gegründet hat) aus dem Ausland zur Zahl der Mitarbeiter in Korea zählen, sind diese Rules of Employment regelmäßig bereits bei der Gründung zu erstellen. Diese nicht unerheblichen zusätzlichen Kosten, die mit einer solchen Erstellung verbunden sind, müssen bei der Gründung einer Zweigniederlassung ebenfalls hinzugerechnet werden, wenn man sie mit den Gründungskosten einer Tochtergesellschaft mit weniger als 10 Mitarbeitern vergleicht.

Außerdem möchte ich erwähnen, dass ein Arbeitgeber, wenn eine Tochtergesellschaft in Korea vier (4) oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt, die Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen oder unter Zahlung des Gegenwerts von 30 Tageslöhnen entlassen kann. Ab dem fünften (5.) Arbeitnehmer ist ein triftiger Grund erforderlich, um eine Entlassung auszusprechen und diese gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen. Bei einer Zweigniederlassung werden - anders als bei einer Tochtergesellschaft - bei der Ermittlung der arbeitsrechtlichen Beschäftigtenzahl nicht nur die Arbeitnehmer in Korea berücksichtigt, sondern - ähnlich wie bei den vorgenannten Rules of Employment - auch die Arbeitnehmer des Unternehmens, das die Zweigniederlassung (Hauptsitz) errichtet hat. Wenn also die Zahl der Beschäftigten maximal vier (4) beträgt, kann es von Vorteil sein, keine Niederlassung, sondern eine Tochtergesellschaft zu haben.

Ihr Ansprechpartner in Korea: Joachim Nowak

DAERYOOK & AJU LLC

7 - 16F, Donghoon Tower
317, Teheran-ro, Gangnam-gu
Seoul 06141, Republik Korea

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CHINA: Erleichterung des Urkundenverkehrs mit der VR China - Abschaffung der Legalisationsanforderung für öffentliche Urkunden zum 7. November 2023

 

Erleichterung des Urkundenverkehrs mit der VR China - Abschaffung der Legalisationsanforderung für öffentliche Urkunden zum 7. November 2023

 

Am 8. März 2023 ist die Volksrepublik China („VR China“) dem Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation („Das Haager Apostille-Übereinkommen“) beigetreten.

Mit dem Inkrafttreten des Haager Apostille-Übereinkommens für die VR China am 7. November 2023, wird das Beglaubigungsverfahren für öffentliche Urkunden, die u.a. in Deutschland, Österreich und der Schweiz ausgestellt wurden und zur Vorlage bei Behörden in der VR China bestimmt sind, erheblich vereinfacht.

Die Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden ist für verschiedene behördliche und gerichtliche Angelegenheiten in der VR China erforderlich, einschließlich der Beantragung von Arbeitsgenehmigungen für ausländische Mitarbeiter, die Gründung von Gesellschaften oder Änderungen im Handelsregister der VR China.

Nach dem aktuell geltenden Verfahren müssen deutsche öffentliche Urkunden von dem zuständigen Landgericht, der zuständigen Landesbehörde oder der zuständigen Bundesbehörde in Deutschland beglaubigt, dann vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) endbeglaubigt und anschließend vom zuständigen Konsulat bzw. der Botschaft der VR China in Deutschland legalisiert werden.

Österreichische öffentliche Urkunden müssen derzeit vor der diplomatischen Beglaubigung (Legalisation) durch die Botschaft der VR China in Österreich durch das zuständige Landesgericht bzw. die Landesregierung in Österreich beglaubigt und anschließend durch das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten überbeglaubigt werden.

Der Zweck der Beglaubigung bzw. der Legalisation von Urkunden besteht darin, dass die Form einer Urkunde durch das Konsulat bzw. die Botschaft der VR China anerkannt wird, indem die Echtheit der Unterschrift des Ausstellers und seine Befugnis zur Ausstellung bestätigt und damit ihr Beweiswert festgestellt wird.

Durch den Beitritt der VR China zum Haager Apostille-Übereinkommen wird die komplexe und zeitaufwändige Legalisationsanforderung zum 7. November 2023 abgeschafft und durch eine Beglaubigungsbescheinigung (Apostille) ersetzt. Die Apostille kann von einer dazu zuständigen Behörde des Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde, erteilt werden.

Dies bedeutet eine bedeutsame Erleichterung für den grenzüberschreitenden Dokumentenverkehr. In der Praxis heißt das, dass die für die Arbeitsgenehmigung, Gesellschaftsgründung oder Änderungen im Handelsregister der VR China erforderlichen Dokumente sowie andere öffentlichen Urkunden (Führerscheine, Geburtsurkunden, Strafregisterauszüge, Abschlusszeugnisse usw.) zukünftig mit wesentlich reduziertem Zeit- und Kostenaufwand erhalten werden können, denn diese müssen nur noch mit einer Apostille versehen werden.

Anstatt eines bis zu acht Wochen dauernden Beglaubigungs- und Legalisationsverfahrens kann eine Apostille für öffentliche Urkunden in Deutschland, Österreich oder Schweiz i.d.R. innerhalb von wenigen Arbeitstagen eingeholt werden.

Ihr Ansprechpartner in China: Rainer Burkardt

Burkardt & Partner

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Shanghai 200002, P.R. China

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INDIEN: Novelle zum Wettbewerbsrecht verabschiedet

 

Novelle zum Wettbewerbsrecht verabschiedet

 

Die im August 2022 ins indische Parlament eingebrachte Novelle zum Wettbewerbsrecht ist in großen Teilen unverändert verabschiedet und im Gesetzblatt veröffentlicht worden. Wie bereits im September 2022 geschrieben (siehe Link), werden verschiedene Fristen erheblich verkürzt, um das Verfahren der Zusammenschlusskontrolle zu beschleunigen. Die indische Wettbewerbskommission soll sich nunmehr binnen 30 Tagen eine erste Meinung bilden; anderenfalls gilt der Zusammenschluss als genehmigt. Als Schwellenwert für die Zusammenschlusskontrolle ist neben dem Wert der Vermögenswerte und dem Umsatz nunmehr ein „Transaktionswert“ von mehr als INR 20 Mrd. oder ca. EUR 250 Mio. aufgenommen worden. Die Wettbewerbskommission kann bei Gesetzesverletzungen in höherem Umfange Selbstverpflichtungen der Unternehmen, Vereinbarungen etc. akzeptieren. Allerdings fallen einige Bußgelder nunmehr höher aus, insbesondere weil einige nach dem gesamten Umsatz des betroffenen Unternehmens berechnet werden, unabhängig von dem betroffenen Geschäftsfeld. Dies sind nur einige der zahlreichen Änderungen, die das indische Wettbewerbsrecht modernisieren und effektiver machen sollen.

Ihr Ansprechpartner in Indien: Dr. Jörg Schendel

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Delhi 110048, Indien

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JAPAN: Erhöhung der Zuschläge für Überstunden

 

Erhöhung der Zuschläge für Überstunden

 

In Japan werden die Regelungen zur Abgeltung von Überstunden weiter verschärft. Seit dem 1. April 2023 wurde der Zuschlag für Überstunden (Mehrarbeit), die 60 Stunden pro Monat überschreiten, von 25 % auf 50 % erhöht (gemäß Artikel 37 Absatz 1 des Labour Standards Act). Bisher gab es eine Übergangsregelung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die am 31. März 2023 ausgelaufen ist.

Für alle Überstunden unter dieser Grenze gelten nach wie vor 25 %. Es ist jedoch möglich, in Arbeitsverträgen das Gesamtgehalt in ein Basisgehalt und einen Überstundenzuschlag für pauschal bis zu 45 Stunden im Monat aufzuteilen. Damit ist eine Mitvergütung von Überstunden mit dem Monatsgehalt möglich, unabhängig davon, ob tatsächlich Überstunden anfallen.

Es ist dringend darauf zu achten, dass Arbeitsstunden genau protokolliert werden. Dies ist eine Arbeitgeberpflicht, und der Arbeitgeber ist im Zweifelsfall für eine genaue Erfassung auch beweispflichtig. Wenn der Überstundenausgleich nicht ordnungsgemäß geleistet wird, kann der Arbeitnehmer bei Vertragsende rückwirkend für fünf Jahre entsprechende Nachzahlungen verlangen (gemäß der entsprechenden Gesetzesänderung von 2020; für eine noch nicht festgelegte Übergangszeit gilt derzeit jedoch eine Beschränkung auf drei Jahre).

Zu beachten sind auch Sonderzuschläge für Arbeit an Sonntagen bzw. gesetzlich arbeitsfreien Tagen sowie im Falle von Nachtarbeit (zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr morgens).

Personen in Führungs- oder Managementpositionen unterliegen nicht den Regelungen zu Arbeitszeiten, Pausen und freien Tagen. Überstunden sind vergütet, wenn das Gehalt entsprechend höher angesetzt ist. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, muss bei der Vertragsgestaltung aufgrund der tatsächlich übertragenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten rechtlich genau geprüft werden, damit es bei Vertragsbeendigung zu keinen Überraschungen kommt und Nachzahlungen für Mehrarbeit fällig werden. Die Zuschläge für Nachtarbeit werden jedoch in jedem Fall fällig, sodass auch bei entsprechender Festlegung einer Führungsposition im Arbeitsvertrag die Arbeitszeiten genau erfasst werden sollten, damit keine (unnötige) zuschlagspflichtige Nachtarbeit erfolgt.

Ihr Ansprechpartner in Japan: Michael Müller

Mueller Foreign Law Office

Shin-Kasumigaseki Building
3-3-2 Kasumigaseki, Chiyoda-ku
Tokyo 100-0013, Japan

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MALAYSIA: Malaysische Regierung erleichtert ausländische Direktinvestitionen durch Schnellverfahren bei Visumsanträgen

 

Malaysische Regierung erleichtert ausländische Direktinvestitionen durch Schnellverfahren bei Visumsanträgen

 

Die neue Regierung startete im Dezember 2023 mit Vorschusslorbeeren sowie mit Ankündigungen, Investitionen für ausländische Unternehmen in Malaysia zu erleichtern. Während bisher von konkreten Vorhaben noch nicht allzu viel zu hören war, ließ Wirtschaftsminister Rafizi Ramli vor kurzem mit der Mitteilung aufhorchen, dass Visumsanträge für Expats in Zukunft binnen fünf Tagen erledigt sein sollen. Bisher musste man mit mindestens drei Monaten Bearbeitungszeit rechnen.

Das Wirtschaftsministerium nahm bei der Ankündigung insbesondere auf ausländische Investoren Rücksicht. Wie Free Malaysia Today und andere Zeitungen berichteten, wies Rafizi Ramli insbesondere auch darauf hin, dass die Dauer für die Visumsanträge „eines der Hindernisse ist, insbesondere für Investoren, die in das Land einreisen möchten.“

Ab Anfang Juni 2023 soll das neue Verfahren in Kraft treten. Der Schritt der Regierung zeigt, dass sie es mit ausländischen Direktinvestitionen Ernst meint. Frühere Regierungen hätten sich wohl mit einer Verringerung des Verfahrens um 15% zufriedengegeben. Der jetzigen Regierung war klar, dass nur eine drastische Änderung Malaysia wettbewerbsfähiger machen würde. Dieser Schritt soll jetzt in die Tat umgesetzt werden – was in jeder Hinsicht sehr zu begrüßen ist!

Ihr Ansprechpartner in Malaysia: Dr. Harald Sippel

Skrine

Level 8, Wisma UOA Damansara
50 Jalan Dungun, Damansara Heights
Kuala Lumpur, Malaysia

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FAX       +60 3 2081 3999

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PHILIPPINEN: Gesetz über Immobiliendienstleistungen tritt in Kraft (Republikgesetz Nr. 9646)

 

Gesetz über Immobiliendienstleistungen tritt in Kraft (Republikgesetz Nr. 9646)

 

Im Rahmen des Immobiliendienstleistungsgesetzes wird die Tätigkeit von Immobiliendienstleistern nun reguliert. Jede Tätigkeit in diesem Berufszweig setzt die Erteilung einer Lizenz durch die Professional Regulation Commission (PRC) voraus. Solche Tätigkeiten schliessen die Beratung, Schätzung, Bewertung, Vermittlung und Verkauf ein.

Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen Immobiliensachverständigen, Immobiliengutachtern, Immobilienmaklern und Immobilienvertriebsmitarbeitern. Personen- oder Kapitalgesellschaften, die Immobiliendienstleistungen erbringen, müssen sich ausserdem bei der Securities and Exchange Commission (SEC) registrieren lassen.

Nur diejenigen Dienstleister, die bereits zuvor vom Ministerium für Handel und Industrie als Immobilienmakler, Immobiliengutachter oder Immobilienberater zugelassen worden sind, können weiter in ihrem Berufszweig ohne die verlangten Examen tätig sein, vorausgesetzt, sie üben ihre Tätigkeit als Immobilienmakler, Immobiliengutachter und Immobilienberater aktiv aus und haben sich entsprechend weitergebildet.

Darüber hinaus können sich Gutachter und Sachverständige, die in den letzten fünf Jahren eine Festanstellung innehatten und tatsächlich Gutachter- und Bewertungsaufgaben wahrgenommen haben, die Prüfung zum Real Property Assessing Officer bestanden und sich entsprechend fortgebildet haben, beim Board registrieren lassen.

Immobiliendienstleister werden in ein öffentliches Register eingetragen, das bei der Berufsorganisation der Immobiliendienstleister geführt wird. Das Register enthält die Namen aller eingetragenen Immobiliendienstleister, die Wohn- und Geschäftsadressen, die Lizenznummer, das Datum der Eintragung oder der Ausstellung von Bescheinigungen. Kopien davon werden der Öffentlichkeit auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

Kein Vertriebsmitarbeiter kann für einen Immobilienmakler und in dessen Namen ein Immobiliengeschäft aushandeln, vermitteln oder abschliessen, ohne zuvor eine vom Vorstand der PRC vorgeschriebene Zulassung als Vertriebsmitarbeiter für den Immobilienmakler zu erhalten. Ein Immobilienmakler macht sich eines Verstosses gegen dieses Gesetz schuldig, wenn er einen Vertriebsmitarbeiter einstellt oder dessen Dienste in Anspruch nimmt, ohne vor der Einstellung die erforderliche Akkreditierung durch den Ausschuss erhalten zu haben.

Verstösse gegen dieses Gesetz werden strafrechtlich verfolgt. Die Strafe beträgt mindestens 100 000 Pesos und/oder eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren.

Das Gesetz zielt darauf ab, den Immobiliendienstleistungssektor im Rahmen eines Regulierungssystems zu professionalisieren, das die Zulassung, Registrierung und Beaufsichtigung von Immobiliendienstleistern (Immobilienmakler, Schätzer, Gutachter, Berater und Vertriebsmitarbeiter) auf den Philippinen Lande vorsieht.

Ihr Ansprechpartner in den Philippinen: Lutz Kaiser

Villanueva Gabionza & Dy Law Offices

20th/F Corporate Center
139 Valero St., Salcedo Village
Makati City 1227, Philippines

CELL      +63 995 985 4957
TEL        +63 2 8813 3351
FAX       +63 2 8816 6741

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TAIWAN: "Hör mir auf mit Steuern" - Das ist der falsche Ansatz

 

"Hör mir auf mit Steuern" - Das ist der falsche Ansatz

 

Taiwan bietet Unternehmen verschiedene Steuererleichterungen an, sowohl für das Unternehmen als auch für lokal angestellte Fachkräfte, die nicht ungenutzt liegen gelassen werden sollten. Das Ziel der Steuererleichterungen ist, Investitionen in Taiwan anzukurbeln, gezielt zukunftsträchtige Industrien zu fördern und Fachkräfte anzuziehen und in Taiwan zu halten.

Um diese Punkte zu erreichen, stehen in Taiwan verschiedene steuerrechtliche Werkzeuge zur Verfügung. Nachfolgend möchten wir kurz auf zwei Steuerrechtliche Werkzeuge:

  • Steuergutschriften

  • Steuervergünstigungen für ausländische Fachkräfte

eingehen. Die Nutzung von “Freien Handelszonen” sowie Steuerbegünstigungen für Forschung und Entwicklungszentren sind weitere Möglichkeiten um Steuerreduktionen zu erreichen, wenn die geforderten Voraussetzungen vorliegen.

Investitionen

 

Investitionen in Schlüsseltechnologien wie Smart Machinery, 5 G Technologien und Information- und Kommunikationssicherheit sind kostenaufwendig. Einen Teil der Kosten können in Taiwan registrierte Unternehmen von innerhalb der jährlichen Körperschaftsteuererklärung steuerreduzierend eingesetzt werden. 5% der im Steuerjahr angefallenen anerkannten Kosten können dabei von der Körperschaftssteuer abgezogen werden. Bei vorgetragenen Ausgaben ist ein Abzug von 3% möglich, der innerhalb von 2 Jahren nach dem Jahr der Entstehung geltend gemacht werden muss. Insgesamt können Kosten bis zu 30% der anfallenden Körperschaftsteuer geltende gemacht werden.

Kosten werden anerkannt, wenn sie über 1 Mio TWD liegen und bei Smart Machinery und 5G zwischen 2019 und 2024 und bei der Information- und Kommunikationssicherheit zwischen 2022 und 2024 angefallen sind. Auch die Maschinen/Anlagen müssen innerhalb des oben genannten Zeitraums geliefert werden bzw. der Service muss innerhalb des Zeitraums erfolgt sein.

Antragsberechtigt sind lokal registrierte Unternehmen (Zweigniederlassungen sind ausgeschlossen). Zu beachten ist, dass die Steuergutschriften mit dem Antrag für die Körperschaftsteuer fristgerecht eingereicht werden müssen. Bei verfristeten Anträgen werden diese nicht berücksichtigt.

Steuervergünstigungen für ausländische Fachkräfte

 

Schon seit 2010 hat Taiwan die Steuervergünstigungen für ausländische Fachkräfte für bestimmte Industrien festgelegt. Ausgaben wie Flugkosten für die Hin- und Rückreise der Fachkraft und seiner Familie, Urlaubsgeld für den Heimaturlaub gemäß Vertrag, Umzugskosten, Rechnungen für Versorgungsleistungen, Reinigungskosten, Telefonrechnungen, Wohnungsmieten, Reparaturkosten für den Wohnsitz und Bildungsstipendien für Kinder können vom steuerpflichtigen Einkommen der ausländischen Fachkräfte ausgeschlossen werden. Zu beachten ist dabei, dass die Fachkraft in Taiwan lokal angestellt sein muss. Dies kann sowohl in einer Gesellschaft, als auch einer Zweigniederlassung oder einer Repräsentanz sein. Es gibt keine Beschränkung auf eine bestimmte Gesellschaftsform. Weiterhin muss sich die Person mindestens 183 Tage im Steuerjahr in Taiwan aufgehalten haben, damit eine Reduktion des versteuerbaren Einkommens möglich ist.

Insbesondere bei den Kosten für die Miete und der Schulausbildung der Kinder der Fachkraft muss das Vorgehen mit der Person vorab genau besprochen werden, damit die Reduktion durch die taiwanischen Steuerbehörden auch anerkannt wird.

Die Employment Gold Card bietet eine zusätzliche Reduktion an. Beträgt das zu versteuernde Einkommen mehr als TWD 3 Millionen, wird der Betrag über TWD 3 Mio nur zu 50% zum versteuerbaren Einkommen hinzugerechnet.

Freie Handelszonen

 

Auch die Wahl des Standortes kann Auswirkungen auf die Besteuerung haben, so können Unternehmen, die in einer Freihandelszone registriert sind, für Produkte, die exportiert werden, von den Zollabgaben, der VAT, der Tabak- und Alkoholsteuer sowie bei Tabakprodukten von Zuschlägen für Gesundheit und Soziales befreit werden.

Forschung & Entwicklungszentren

 

Taiwan bietet weiterhin für verschiedene Industrien Steuervergünstigungen, wenn diese ihre Forschung und Entwicklung in Taiwan durchführen. Generell ist dies im Statut für industrielle Innovation geregelt. Für KMUs, Pharma- und Biotech-Unternehmen sowie für Unternehmen aus der Kultur- und Kreativindustrie gibt es spezielle Gesetze.

Taiwan ist und bleibt ein interessanter Investitionsstandort. Die verschiedenen steuerrechtlichen Optionen sollten von Investoren vor der Gründung von Einrichtungen besprochen und danach in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Das gleiche gilt für den Einsatz von ausländischen Fachkräften in Taiwan.

Ihr Ansprechpartner in Taiwan: Michael Werner

Eiger Law

Bldg. A, 2F, 25-2 Ren Ai Rd, Sec. 4
Taipei 10685
Taiwan

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FAX       +886 2 2771 0186

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THAILAND: „Work from Home“ („WFH“) Gesetzgebung tritt in Kraft

 

„Work from Home“ („WFH“) Gesetzgebung tritt in Kraft

 

Am 19. März 2023 wurde das neue thailändische Heimarbeitsgesetz zur Änderung des Arbeitsschutzgesetzes (Nr. 8) B.E. 2566 (2023) im thailändischen Staatsanzeiger veröffentlicht. Die neuen Bestimmungen sind Teil des „Thai Labour Protection Act“, Art. 23. (1). Die Ergänzungen werden am 18. April 2023 in Kraft treten.

Das Gesetz zielt darauf ab, den Arbeitnehmerschutz zu verbessern, um ihn an die aktuellen globalen Standards anzupassen, alternative Arbeitsregelungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu schaffen, die Effizienz der Arbeitskräfte zu erhöhen und die Arbeitsplatzsicherheit und Lebensqualität der Arbeitnehmer zu verbessern.

Ihr Ansprechpartner in Thailand: Dr. Andreas Respondek

Respondek & Fan Ltd

United Center, 39th Floor, Suite 3904 B
323 Silom Road
Bangkok 10500, Thailand

CELL     +66 89 896 4048
TEL       +66 2 635 5498
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VIETNAM: Verzögerungen bei Anträgen auf Änderungen des Enterprise Registration Certificates in Ho Chi Minh Stadt

 

Verzögerungen bei Anträgen auf Änderungen des Enterprise Registration Certificates in Ho Chi Minh Stadt

 

In Vietnam erhalten Gesellschaften bei der Gründung ein sogenanntes "Enterprise Registration Certificate" (kurz ERC), das die Gründung der Gesellschaft dokumentiert. Das ERC enthält Angaben zur Firma, dem Firmensitz, den rechtlichen Stellvertretern und gegebenenfalls den Gesellschaftern (im Falle einer Co., Ltd. – Gesellschaft mit beschränkter Haftung).

Die im ERC enthaltenen Daten werden teilweise auch in das elektronische Handelsregister aufgenommen und sollten stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Dies beinhaltet auch die Reisepass- oder Personalausweisdaten der eingetragenen rechtlichen Stellvertreter, die sich allerdings nur im ERC und nicht im elektronischen Handelsregister finden lassen. Verfahren zur Änderung/Aktualisierung des ERC werden landesweit im Regelfall innerhalb von 3 Arbeitstagen bearbeitet und können im Regelfall online durchgeführt werden.

In den letzten Wochen kam es in Ho Chi Minh Stadt zu sehr starken Verzögerungen bei der Bearbeitung von Änderungsanträgen. Da derartige Verzögerungen äußerst ungewöhnlich sind und in der Vergangenheit nur dann aufgetreten sind, wenn der Antrag an sich mit Problemen behaftet war, sorgte die Verzögerung bei einigen Investoren/Gesellschaftern für deutliche Nervosität.

Die zuständige Behörde, das Department of Planning and Investment in Ho Chi Minh Stadt, hat sich nun schriftlich für die Verzögerungen entschuldigt und darauf hingewiesen, dass die Verzögerungen durch ein immens gestiegenes Antragsvolumen verursacht worden seien. Anlass sei eine angebliche "Mitteilung" der Steuerbehörden gewesen, in der die Aktualisierung der Reisepass- bzw. Personalausweisdaten der registrierten rechtlichen Stellvertreter im ERC gefordert worden sei. Dies habe, so das Department of Planning and Investment in Ho Chi Minh Stadt, zu mehr als 3000 Änderungsanträgen pro Tag und damit erheblichen Verzögerungen in der Bearbeitung von Änderungsanträgen geführt.

Laut Mitteilung im Onlinesystem des Department of Planning and Investment bestehe aktuell keine Aufforderung der Steuerbehörden, die persönlichen Daten der registrierten rechtlichen Stellvertreter zu aktualisieren.

Ihr Ansprechpartner in Vietnam: Christian Brendel

Brendel & Associates Law Co., Ltd.

D&D Tower, 10th Floor
458 Nguyen Thi Minh Khai Ward 2, District 3
Ho-Chi-Minh-Stadt, Vietnam

CELL     +84 98 978 4791
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FAX       +84 28 3911 2010

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