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CHINA: Remote Work als Arbeitsmodell in Deutschland und China

 

Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen in Deutschland und China

 

Die Digitalisierung und die rasante Entwicklung von Informations- und Kommunikations­technologien sowie nicht zuletzt die Corona-Pandemie haben die Arbeitswelt in den letzten Jahren grundlegend verändert und die Einführung von Remote Work als Arbeitsmodell sowohl in Deutschland als auch in China stark vorangetrieben.

Verlagerung von Büroarbeitsplätzen an Orte außerhalb des Unternehmens bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern einerseits vielfältige Vorteile, andererseits bringt mobiles Arbeiten sowohl rechtliche als auch praktische Herausforderungen mit sich.

Was genau wird unter dem Begriff Remote Work in China und Deutschland verstanden? Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen bestehen für Remote Work in den jeweiligen Ländern? Wie können die mit der Remote Work verbundenen arbeitsrechtlichen Risiken minimiert werden?

Diese und weitere Fragen werden im ersten Teil unseres zweiteiligen Beitrages mit dem Titel „Remote Work und ihre Herausforderungen an die Compliance - Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen in Deutschland und China“ beantwortet, der in der Fachzeitschrift Compliance Berater (CB 4/2024) publiziert wurde.

Im zweiten Teil unseres Beitrages, welcher im Compliance Berater 5/2024 erscheint, nehmen die Autoren die besonderen Herausforderungen der Remote Work an Datenschutz und Datensicherheit in den Fokus. Sie geben dabei nicht nur einen Überblick über konkrete Gestaltungsmöglichkeiten zur Umsetzung von Remote Work in Deutschland und China, sondern auch Empfehlungen dazu, wie deutsche Unternehmen und deren Tochtergesellschaften in China die mit Remote Work verbunden Rechtsrisiken reduzieren können.

Teil 1 unseres Beitrages finden Sie unter diesem LINK. Über die Veröffentlichung des zweiten Teils unseres Beitrages werden wir Sie informieren.

Ihr Ansprechpartner in China: Rainer Burkardt

Burkardt & Partner

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222 Yanan Road (East)
Shanghai 200002, P.R. China

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JAPAN: Neue Grenzen für Überstunden in Japan seit dem 1. April 2024

 

Neue Grenzen für Überstunden in Japan seit dem 1. April 2024

 

Überstunden und Mehrarbeit waren im japanischen Arbeitsrecht lange Zeit weitgehend unreguliert. Dies änderte sich 2019 mit einer Novelle des Arbeitsstandardgesetzes. Mit der Reform wurden erstmals bestimmte Obergrenzen für Überstunden festgelegt: Grundsätzlich und mit der Möglichkeit vorübergehender Ausnahmen ist die Überstundenarbeit seitdem auf 45 zusätzliche Stunden pro Monat und 360 zusätzliche Stunden pro Jahr begrenzt.

Allerdings sah das Arbeitsstandardgesetz für bestimmte Branchen eine Übergangsfrist vor: Von den Beschränkungen ausgenommen waren Bauarbeiter:innen, Fahrer:innen und Ärzt:innen. Die Übergangsfrist für diese Berufsgruppen ist nun zum 1. April 2024 abgelaufen. Somit gelten nun auch in diesen Branchen erstmals Obergrenzen für Überstunden und Mehrarbeit. Insbesondere im Hinblick auf den Mangel an LKW-Fahrer:innen bestehen große Sorgen, wie sich die Überstunden­begrenzung auf die japanische Wirtschaft und Gesellschaft auswirken, sodass hier auch vom „2024-Problem“ gesprochen wird. Ob es die japanische Wirtschaft tatsächlich gravierend beeinträchtigt, dass auch diese systemrelevanten Arbeitnehmer:innen nun nicht mehr unbeschränkt Überstunden leisten können, bleibt abzuwarten.

Fest steht aber, dass etwa Unternehmen der Bau- und Transportbranche und andere Unternehmen, die (LKW-) Fahrer:innen, Bauarbeiter:innen, usw. beschäftigen, spätestens jetzt vor einer neuen Aufgabe stehen: Sie haben die Überstunden ihrer Mitarbeiter:innen einer erneuten Prüfung zu unterziehen sowie ihre Mehrarbeits­vereinbarungen („Artikel-36-Vereinbarungen“) und Dienstvorschriften auf Gesetzes­konformität zu überprüfen und diese gegebenenfalls anzupassen.

Ihr Ansprechpartner in Japan: Michael Müller

Mueller Foreign Law Office

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3-3-2 Kasumigaseki, Chiyoda-ku
Tokyo 100-0013, Japan

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MALAYSIA: Weg für Freihandelsabkommen mit EU wieder offen?

 

Weg für Freihandels­abkommen mit EU wieder offen?

 

Viele Jahre lang passierte nichts, insbesondere weil Malaysia aufgrund mehrerer Gesetzesinitiativen der Europäischen Union (Stichwort Palmöl) verschnupft war. Seit der malaysische Premierminister Anwar Ibrahim heißt, stehen jedoch verstärkt Auslandsinvestitionen und Handel im Fokus.

Vor diesem Hintergrund ist es dann doch wieder nicht allzu überraschend, dass Anwar bei seiner Visite in Deutschland Mitte März einen wichtigen Schritt Richtung Wiederaufnahme der Gespräche zu einem Freihandels­abkommen machte. Im Rahmen seiner Teilnahme am Ostasiatischen Liebesmahl,verkündete er so: „Die Zeit ist reif für uns, die Diskussionen über das Freihandels­abkommen zwischen Malaysia und der EU wiederzubeleben.“

Es gibt von dieser Ankündigung abgesehen noch keine konkreten Schritte. Anwars Ankündigung, dass Europa Malaysia als Tor nach Asien nutzen können werde, ist aber jedenfalls viel leichter umzusetzen, wenn ein Freihandels­abkommen besteht. Deutschland ist seit 2000 Malaysias größter Handelspartner unter den EU-Mitgliedstaaten, während Malaysia der größte Handelspartner Deutschlands unter den ASEAN-Mitgliedstaaten ist. Ein Freihandels­abkommen würde die Wirtschaftsbeziehungen zwischen den beiden Staaten noch weiter stärken.

Ihr Ansprechpartner in Malaysia: Dr. Harald Sippel

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Kuala Lumpur, Malaysia

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PHILIPPINEN: Urheberrechtliche Herausforderungen für Lifestyle-Unternehmer: Einblick in den Icebergs-Fall auf den Philippinen

 

Urheberrechtliche Herausforderungen für Lifestyle-Unternehmen: Einblick in den Icebergs-Fall auf den Philippinen

 

Der Oberste Gerichtshof der Philippinen entschied im Fall Icebergs Food Concepts, Inc. vs. FILSCAP (GR Nr. 256091) gegen Icebergs Food Concepts und befand das Unternehmen der Urheberrechts­verletzung für schadensersatzpflichtig, weil es urheberrechtlich geschützte Musik aus Radiosendungen in seinen Restaurants abspielte.

Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass dieses Urteil weitreichende Folgen haben und sich möglicherweise entmutigend auf Unternehmer auswirken könnte, die an Lifestyle-orientierten Geschäften wie Cafés, Boutiquen oder Fitnessstudios interessiert sind, in denen Ambiente und Erlebnis eine entscheidende Rolle spielen und eher die Idee eines Lebensstils als ein konkretes Produkt verkauft wird, wie z. B. in Cafés der dritten Welle oder ähnlichen Einrichtungen.

Der Fall Icebergs Food Concepts verdeutlicht darüber hinaus die rechtlichen Risiken, die mit der Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material ohne entsprechende Genehmigung verbunden sind. Unternehmer lassen sich möglicherweise von den potenziellen Rechtsstreitigkeiten und Strafen im Zusammenhang mit Urheberrechts­verletzungen abschrecken. Die rechtliche Komplexität im Zusammenhang mit den Rechten an geistigem Eigentum könnte Einzelpersonen davon abhalten, in Branchen einzusteigen, in denen die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Inhalten weit verbreitet ist, da sie potenzielle rechtliche Verpflichtungen und Unsicherheiten fürchten.

Das Erfordernis, Lizenzen für das Abspielen von Musik in öffentlichen Räumen zu erwerben, kann auch kreative Einschränkungen für Unternehmer bedeuten, die Lifestyle-orientierte Unternehmen gründen wollen. Sie könnten sich in ihrer Fähigkeit eingeschränkt fühlen, eine einzigartige Atmosphäre zu schaffen oder ihre Markenidentität durch Musik und andere urheberrechtlich geschützte Materialien auszudrücken. Dies könnte die Innovation und die Differenzierung auf dem Markt behindern, da sich die Unternehmer für sicherere, weniger kreative Ansätze entscheiden könnten, um Urheberrechts­probleme zu vermeiden.

Schließlich können die mit der Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte verbundenen Compliance-Anforderungen und rechtlichen Risiken für aufstrebende Unternehmer ein erhebliches Hindernis für den Markteintritt darstellen. Etablierte Unternehmen, die über größere finanzielle Ressourcen und juristisches Fachwissen verfügen, haben möglicherweise einen Wettbewerbs­vorteil, wenn es darum geht, diese Herausforderungen zu meistern, was den Wettbewerb unterdrücken und den Marktzugang für neue Marktteilnehmer einschränken könnte.

Insgesamt können lifestyle-orientierte Unternehmen den Verbrauchern zwar einzigartige und eindringliche Erfahrungen bieten, aber die rechtlichen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Urheberrecht und den Rechten an geistigem Eigentum können Unternehmer davon abhalten, sich in diesem Bereich zu engagieren. Die Bewältigung dieser Herausforderungen durch klarere Vorschriften, gestraffte Lizenzierungs­verfahren und Unterstützungs­mechanismen für kleine Unternehmen könnte dazu beitragen, die Markteintrittsbarrieren zu verringern und die Innovation in Lifestyle-orientierten Branchen zu fördern. Selbst das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, Ausnahmen zu schaffen, um diese kleinen Unternehmen vor Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen zu schützen. Dessen Reaktion bleibt abzuwarten.

Ihr Ansprechpartner in den Philippinen: Lutz Kaiser

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Makati City 1227, Philippines

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SINGAPUR: Thema Datenschutz: Neue Leitlinie für die Anwendung des PDPA bei personenbezogenen Daten von Kindern

 

Thema Datenschutz: Neue Leitlinie für die Anwendung des PDPA bei personenbezogenen Daten von Kindern

 

Am 28. März 2024 hat die singapurische Datenschutzkommission ("PDPC") beratende Leitlinien ("Leitlinien") herausgegeben, die klarstellen, wie die Datenschutzbestimmungen im singapurischen Datenschutzgesetz von 2012 ("PDPA") auf die personenbezogenen Daten von Kindern anzuwenden sind.

In der heutigen zunehmend digitalisierten Umgebung, in der Kinder schon in jungen Jahren das Internet nutzen, vertritt die PDPC die Ansicht, dass Organisationen eine wichtige Rolle dabei spielen, sicherzustellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen einen "Data Protection by Design"-Ansatz verfolgen (d. h. Datenschutzmaßnahmen werden bei der Entwicklung von Produkten/Dienstleistungen berücksichtigt und in diese integriert).

Die Leitlinien sollen für Organisationen gelten, deren Online-Produkte und/oder -Dienste wahrscheinlich von Kindern genutzt werden (was sich nicht auf Produkte und/oder Dienste beschränkt, die speziell für Kinder entwickelt wurden oder auf sie ausgerichtet sind). Einige Beispiele für solche Online-Produkte und -Dienste sind soziale Medien, technologiegestütztes Lernen, Online-Spiele sowie intelligente Spielzeuge und Geräte.

Ihr Ansprechpartner in Singapur: Dr. Andreas Respondek

Respondek & Fan Pte Ltd

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Singapore 179094

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TAIWAN: Updates im IP-Recht: erhöhter Schutz personenbezogener und nationaler Daten

 

Updates im IP-Recht: erhöhter Schutz personen­bezogener und nationaler Daten

 

In seiner Entscheidung vom August 2022 hat das Verfassungsgericht von Taiwan ausgesprochen, dass das Fehlen einer unabhängigen Prüfstelle für Datenschutz verfassungswidrig sei. Daraufhin wurde das taiwanische Gesetz zum Schutz personen­bezogener Daten geändert und zugleich auch eine solche unabhängige Prüfstelle eingerichtet, die Kommission für den Schutz personen­bezogener Daten. Die Änderung setzt nun höhere Maßstäbe für die Handhabung personen­bezogener Daten durch Unternehmen und Behörden. Die verantwortlichen Stellen müssen für angemessene Sicherheitsmaßnahmen sorgen, um personen­bezogene Daten vor Diebstahl, Betrug, o.ä. zu schützen. Die Nichteinhaltung der Vorschriften durch ein Unternehmen kann zu einer Geldstrafe von bis zu NTD 2,000,000 (etwa EUR 58.000) führen. Bei schwerwiegenden Verstößen kann die Strafe bis zu NTD 15,000,000 (etwa EUR 434.000) betragen.

Zudem hat der nationale Ausschuss für Wissenschaft und Technologie von Taiwan eine Liste 22 geschützter nationaler Schlüsseltechnologien veröffentlicht. In Kombination mit dem National Security Act Taiwan sollen Geschäftsgeheimnisse, die von Bedeutung für die nationale Sicherheit sind, besser vor ausländischen Kräften geschützt werden. Die Liste umfasst Geschäftsgeheimnisse aus verschiedenen Bereichen, darunter Halbleiterherstellung sowie Informatik. Die aktuellsten Änderungen des National Security Act, die vor Kurzem in Kraft getreten sind, ahnden nunmehr den Diebstahl einer solchen national bedeutenden Technologie im Auftrag einer ausländischen Kraft mit bis zu 12 Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von bis zu NTD 100,000,000 (etwa EUR 2.900.000). Mitarbeiter eingebunden in die Forschung und Entwicklung vertraulicher Technologieprogramme unterliegen zudem besonderen Reisebeschränkungen bezüglich der Volksrepublik China. Die Einreise nach China ist hiernach erst mit vorheriger Genehmigung erlaubt, dies gilt für drei Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Bereich.

 

Ihr Ansprechpartner in Taiwan: Michael Werner

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Taipei 10685
Taiwan

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THAILAND: Die „Work from Home Bill“ in Thailand als Teil des „Labour Protection Act”

 

Die „Work from Home Bill“ in Thailand als Teil des „Labour Protection Act”

 

Das thailändische Parlament hat die „Work from Home Bill“ (Labour Protection Act (No. 8) B.E. 2566 (2023)) mit Wirkung zum 18. April 2023 verabschiedet. Das neue Gesetz über das Arbeiten im Home Office wird den bestehenden thailändischen „Labour Protection Act (No. 8) B.E. 2566 (2023)“ ergänzen, um den heutigen Arbeitsbedingungen besser gerecht zu werden. Laut der begleitenden Gesetzeserklärung zielen die vorgeschlagenen Änderungen des LPA darauf ab, Arbeitgebern und Arbeitnehmern mehr Flexibilität bei der Arbeitsgestaltung zu bieten, die Arbeitsschutzstandards zu verbessern, die Stabilität der Arbeitsplätze zu fördern und das allgemeine Wohlergehen der Arbeitnehmer in Thailand zu verbessern.

Diese Änderungen werden in einem neuen Artikel 23/1 behandelt, der darauf abzielt, die Arbeit von zu Hause aus zu fördern, einschließlich der Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, mit dem Ziel, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben der Arbeitnehmer zu verbessern und Verkehrsstaus sowie den Energie- und Kraftstoffverbrauch zu verringern.

Die Bestimmung sieht vor, dass der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer einvernehmlich vereinbaren können, dass der Arbeitnehmer Arbeiten, die aufgrund ihrer Beschaffenheit bequem außerhalb des Arbeitsplatzes oder Büros ausgeführt werden können, an jedem beliebigen Ort, einschließlich der Wohnung oder des Wohnsitzes des Arbeitnehmers, verrichten kann, indem sie eine schriftliche Vereinbarung vorbereiten, die folgende Einzelheiten enthält:

1. Die Dauer der Arbeit aufgrund der gegenseitigen Vereinbarung;

2. Normale Arbeitstage und -stunden, Ruhezeiten und Überstunden;

3. Bedingungen für Urlaub und Freistellung;

4. Der Arbeitsbereich des Arbeitnehmers und die Aufsicht des Arbeitgebers; und

5. Die Verantwortung für die Beschaffung von Material und Ausrüstung sowie für notwendige Ausgaben im Zusammenhang mit der Arbeit.

Der geänderte LPA räumt den Arbeitnehmern, die von zu Hause aus arbeiten, auch die Möglichkeit ein, die Kommunikation mit ihrem Arbeitgeber außerhalb der festgelegten Arbeitszeiten abzulehnen. Außerdem hat ein Arbeitnehmer, der von zu Hause aus oder per Fernzugriff arbeitet, die gleichen Rechte wie ein Arbeitnehmer, der an einem Arbeitsplatz im Unternehmen oder im Büro arbeitet.

Ihr Ansprechpartner in Thailand: Dr. Andreas Respondek

Respondek & Fan Ltd

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323 Silom Road
Bangkok 10500, Thailand

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