CHINA: Novellierung des Strafgesetzes in China 2024
Welche Risiken birgt die Novellierung für Manager und Angestellte ausländisch-investierter Unternehmen?
Am 1.3.2024 ist die zwölfte Überarbeitung des Strafgesetzes der Volksrepublik China („Strafgesetz“) in Kraft getreten, wobei die Neuerungen vor allem Bestimmungen zu Korruption und Bestechung im Privatsektor betreffen. Zusammen mit dem novellierten Gesellschaftsgesetz der Volksrepublik China („Gesellschaftsgesetz“), das am 1.7.2024 in Kraft getreten ist, werden Pflichten und Haftung von Direktoren, Aufsichtsräten und Geschäftsführern zur ordnungsgemäßen Erfüllung deren Funktionen und Aufgaben konkretisiert und verschärft.
In unserem Beitrag, der bereits in der Fachzeitschrift Compliance Berater (Ausgabe 8/2024) erschienen ist, fassen wir die wichtigsten Änderungen des novellierten Strafgesetzes und deren Auswirkungen auf ausländisch-investierte Unternehmen zusammen und geben Empfehlungen für Maßnahmen zur Risikominimierung in Unternehmen.
Unseren Beitrag finden Sie unter diesem LINK.
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Ihr Ansprechpartner in China: Rainer Burkardt
Burkardt & Partner
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INDIEN: Indische Gerichtsentscheidung erleichtert Umsatzsteuererstattung bei Exporten.
Indische Gerichtsentscheidung erleichtert Umsatzsteuererstattung bei Exporten.
In einem aktuellen Fall ging es um ein indisches Unternehmen, das Einschätzungen zu Aktien- und Futuremärkten an ausländische Firmen verkaufte. Zahlungen erfolgten über die Plattform “PayPal” in US-Dollars. PayPal übermittelte anschließend entsprechende Beträge in indischen Rupien auf das Bankkonto des Unternehmens. Umsatzsteuer wurde abgeführt, allerdings Erstattung beantragt, da Vergütungen für Exporte von Dienstleistungen nicht umsatzsteuerpflichtig sind. Eine gesetzliche Voraussetzung dafür ist, daß die Zahlung in “konvertierbarer ausländischer Währung erfolgt“. Das erkannten die Finanzbehörden hier nicht an, die Erstattung wurde verweigert.
Das Unternehmen ging dagegen erfolgreich im Madras High Court vor: Daß sie einen Finanzdienstleister beauftragt, was vollständig im Einklang mit den indischen Bestimmungen zum Auslandszahlungsverkehr steht, disqualifiziert ihre Dienstleistungen nicht als Exporte. Erhält PayPal die Zahlungen in US-Dollars für und auf Rechnung des Unternehmens, so ist dies ebenso gut wie Zahlungseingang beim Unternehmen selbst.
Der Fall zeigt, daß die indischen Finanzämter erleichternde Steuervorschriften eher eng auslegen. Allerdings treten die Gerichte auch einer zu engen Auslegung entgegen. Die Entscheidung ist eine willkommene Erleichterung für indische Unternehmen, die sich Zahlungsdienstleistern für ihre internationalen Transaktionen bedienen.
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Ihr Ansprechpartner in Indien: Dr. Jörg Schendel
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Delhi 110048, Indien
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JAPAN: Neue Pflichten für ausländische Online-Verkäufer in Japan
Neue Pflichten für ausländische Online-Verkäufer in Japan
Im Juni 2024 verabschiedete das japanische Parlament neue Regeln für ausländische E-Commerce-Unternehmen, die ihre Waren online direkt an japanische Verbraucher verkaufen. Die Reform umfasst Änderungen mehrerer produktrechtlicher Gesetze, darunter das Verbraucherproduktsicherheitsgesetz und das Elektrogerätegesetz.
Die Änderungen treten 2025 in Kraft und betreffen ausländische Unternehmen, die bestimmte als potenziell gefährlich eingestufte Waren importieren, verkaufen oder vertreiben. Die Liste dieser Produkte, die technische Standards erfüllen und mit dem PS-Siegel („Produktsicherheit“) gekennzeichnet sein müssen, umfasst derzeit etwa 500 Artikel, beispielsweise zahlreiche Elektroartikel.
Hintergrund sind mehrere Unfälle mit online verkauften ausländischen Produkten, wie durch Handyakkus verursachte Brände. Klassischerweise wurden ausländische Waren über einen japanischen Importeur oder Großhändler in Japan vermarktet. Dieser war dann für die Einhaltung technischer Standards verantwortlich. Dieses klassische Vertriebsmuster ändert sich zunehmend: Viele ausländische Unternehmen verkaufen ihre Produkte nun direkt über Online-Shopping-Plattformen an japanische Verbraucher. Wenn der ausländische Verkäufer keine japanische Niederlassung hat, war in solchen Fällen bisher unklar, wer für die Produktsicherheit verantwortlich ist.
Künftig müssen ausländische Unternehmen einen inländischen Repräsentanten benennen und diesen öffentlich bekanntgeben. Der inländische Repräsentant trägt die gesetzliche Verantwortung für die Sicherheit der in Japan verkauften Produkte. Das überarbeitete Gesetz sieht auch die Möglichkeit vor, Online-Plattformen zu verpflichten, Produkte zu entfernen, die Produktstandards nicht erfüllen.
Ausländische Unternehmen, die direkt an japanische Verbraucher verkaufen, ohne Importeure oder Großhändler einzubeziehen, müssen sich nun vergewissern, ob ihre Produkte von den neuen Regeln betroffen sind, und erforderlichenfalls rechtzeitig einen Verantwortlichen in Japan ernennen.
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Ihr Ansprechpartner in Japan: Michael Müller
Mueller Foreign Law Office
Shin-Kasumigaseki Building
3-3-2 Kasumigaseki, Chiyoda-ku
Tokyo 100-0013, Japan
TEL +81 3 6805 5161
FAX +81 3 6805 5162
MALAYSIA: Änderungen zum malaysischen Schiedsrecht - ein Überblick
Änderungen zum malaysischen Schiedsrecht
Ende Juli wurden im malaysischen Parlament Änderungen zum Schiedsrecht verabschiedet (Schiedsrechtsänderungsgesetz).Die Änderungen treten an einem vom zuständigen Minister zu bestimmenden Termin in Kraft. Nachstehend finden Sie einen Überblick:
• Präsident des Schiedsgerichtshofs beim AIAC: In Zukunft wird es beim AIAC einen Schiedsgerichtshof geben, dem ein Präsident vorstehen wird. Die Position des Direktors wird abgeschafft. Der Präsident des Schiedsgerichtshofs wird in Zukunft u.a. die Bestellung von Schiedsrichtern übernehmen.
• Regulierung von Prozessfinanzierung: Es ist nun explizit klargestellt, dass Prozessfinanzierung in Schiedsverfahren und damit zusammenhängenden Gerichtsverfahren erlaubt ist. Für in Malaysia tätige Unternehmen bedeutet das, dass Sie leichter an Fremdkapital gelangen werden, um als Kläger in Schiedsverfahren auftreten zu können.
• Festlegung des anwendbaren Rechts auf die Schiedsklausel: Wenn das auf die Schiedsklausel anwendbare Recht nicht festgelegt ist, kommt es immer in der Praxis wieder zu Streitigkeiten rein prozessualer Natur, welche die Dauer eines Schiedsverfahrens erheblich verlängern können. Das Schiedsrechtsänderungsgesetz wirkt dem entgegen: Nach der Gesetzesänderung gilt mangels Parteienübereinkunft zum Recht, das auf die Schiedsklausel anzuwenden ist, automatisch das Recht des Schiedsorts. Das schafft Klarheit und führt zu effizienteren Verfahren.
• Keine Wiederholung von Schiedsverhandlungen bei vorzeitigem Ausscheiden eines Schiedsrichters: Bisher sah das Schiedsgesetz vor, dass eine Schiedsverhandlung nur dann nicht wiederholt werden musste, wenn ein Beisitzender vorzeitig ausschied. Für Vorsitzende oder Einzelschiedsrichter galt diese Regelung hingegen nicht, sodass Schiedsverhandlungen in solchen Fällen wiederholt werden mussten. In Zukunft kann das Schiedsgericht selbst entscheiden, ob eine Schiedsverhandlung wiederholt werden muss, unabhängig davon, welcher Schiedsrichter ausscheidet.
• Elektronische Unterschrift von Schiedssprüchen: In Zukunft ist es erlaubt, dass Schiedssprüche digital (gemäß dem Digital Signature Act 1997) und elektronisch (gemäß dem Electronic Commerce Act 2006) unterzeichnet werden können. Dies wird in der Praxis die Ausfertigung von Schiedssprüchen erheblich beschleunigen, insbesondere in Fällen, bei denen das Schiedsgericht aus Personen besteht, die ihren Wohnsitz in verschiedenen Ländern haben.
• Automatische Anerkennung von Schiedssprüchen: Derzeit werden Schiedssprüche nur nach einem Antrag beim High Court als verbindlich anerkannt. Der Gesetzentwurf hebt diese Anforderung auf und macht die Anerkennung automatisch. Dies gilt sowohl für Schiedssprüche, bei denen der Schiedsort in Malaysia war, als auch für Schiedssprüche aus anderen Ländern.
Die Änderungen zum Schiedsrechtsänderungsgesetz sind eine positive Entwicklung. Es ist jedoch zu hoffen, dass noch weitere Modernisierungen und Innovationen erfolgen. Insbesondere sollte Englisch zur ausschließlichen Verfahrenssprache in Gerichtsverfahren zum Schiedsverfahren gemacht werden. Ebenso sollte in diesen Verfahren durchgängig das in Schiedsverfahren gültige Vertraulichkeitsprinzip gelten.
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Ihr Ansprechpartner in Malaysia: Dr. Harald Sippel
Aqran Vijandran
5-2A, Medan Klang Lama 28
419, Jalan Klang Lama
Wilayah Persekutuan
Kuala Lumpur, Malaysia
TEL +60 1 8211 4958
PHILIPPINEN: Digitalisierung von Importprozessen in den Philippinen
Digitalisierung von Importprozessen in den Philippinen
Die am 13. Mai 2024 erlassene "Administrative Order No. 23" bereitet die Einführung eines "digitalen und integrativen systems for pre-border technical verification and cross-border electronic invoicing of all imported commodities" vor. Diese Anordnung dient der Sicherstellung, dass importierte Waren die einschlägigen Qualitäts- und Sicherheitsstandards erfüllen und dass dies bereits vor der Einfuhr auf die Philippinen überprüft werden kann. Die Verordnung schützt die nationale Sicherheit, die Verbraucherrechte und die Umweltstandards vor minderwertigen und gefährlichen Importen.
Darüber hinaus wird ein Ausschuss unter dem Vorsitz des "Secretary of Finance" (SOF) eingerichtet, der die Einführung des Systems überwachen soll. Zu diesen Aufgaben gehört neben der Beschaffung eines "cross-border electronic invoicing system" auch die Zulassung qualifizierter Drittunternehmen für die Implementierung des Systems. Das „Bureau of Customs“ (BOC) soll das System in drei Phasen einführen: Zunächst für landwirtschaftliche Erzeugnisse, dann für gesundheits- und sicherheitsrelevante Produkte und schließlich für Waren, die anfällig für Falschdeklarationen zur Vermeidung von Zöllen und Steuern sind. Das System der Vorabkontrolle und der grenzüberschreitenden Rechnungsstellung soll innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Erlasses voll funktionsfähig sein.
Versendern wird empfohlen sich bereits frühzeitig auf die Änderungen im Verzollungsverfahren für die Philippinen einzustellen.
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Ihr Ansprechpartner in den Philippinen: Lutz Kaiser
Villanueva Gabionza & Dy Law Offices
20th/F Corporate Center
139 Valero St., Salcedo Village
Makati City 1227, Philippines
CELL +63 995 985 4957
TEL +63 2 8813 3351
FAX +63 2 8816 6741
SINGAPUR: Singapur und EU schließen Verhandlungen über Abkommen über den digitalen Handel ab (EUSDTA)
Singapur und EU schließen Verhandlungen über Abkommen über den digitalen Handel ab (EUSDTA)
Die Europäische Kommission und Singapur haben die Gespräche über ein neues Abkommen über den digitalen Handel am 25. Juli 2024 abgeschlossen.
Das EUSDTA baut auf der am 1. Februar 2023 unterzeichneten Digitalen Partnerschaft zwischen der EU und Singapur (EUSDP) auf, einem übergreifenden Rahmen für die gesamte bilaterale Zusammenarbeit in der digitalen Wirtschaft, sowie auf den Grundsätzen für den digitalen Handel, die den Anwendungsbereich eines möglichen Abkommens über den digitalen Handel umreißen und den ersten Schritt zum EUSDTA markieren.
Das EUSDTA wird Klarheit und Rechtssicherheit für Unternehmen und Verbraucher hinsichtlich der Regeln für den digitalen Handel zwischen Singapur und der EU schaffen und die digitale Konnektivität und Interoperabilität zwischen diesen Märkten stärken.
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Ihr Ansprechpartner in Singapur: Dr. Andreas Respondek
Respondek & Fan Pte Ltd
1 North Bridge Road
#16-03 High Street Centre
Singapore 179094
CELL +65 9751 0757
TEL +65 6324 0060
FAX +65 6324 0223
THAILAND: Neue Visa-Option für Thailand - Eastern Economic Corridor Visum
Neue Visa-Option für Thailand - Eastern Economic Corridor Visum
Das thailändische Kabinett hat das Eastern Economic Corridor ("EEC-Visum") genehmigt, ein neues Langzeitvisum für Spezialisten, Führungskräfte, Fachleute und deren Angehörige. Dieses Visum soll das Wachstum von Schlüsselindustrien in Thailand unterstützen, darunter Automatisierung, Robotik, Luftfahrt, Logistik und Biochemie.
Dieses EEC-Visum soll qualifizierte Fachkräfte für den Eastern Economic Corridor, eine Sonderwirtschaftszone an Thailands Ostküste, gewinnen. Der EEC umfasst die Provinzen Chachoengsao, Chonburi und Rayong, die alle für die Entwicklung von Hochtechnologie und Industrie vorgesehen sind.
Die zehnjährige Gültigkeit (je nach Arbeitsvertrag) ermöglicht mehrfache Ein- und Ausreisen. Bei der ersten Einreise berechtigt es zu einem Aufenthalt in Thailand von bis zu fünf Jahren und beinhaltet einen persönlichen Einkommensteuersatz von 17 %. Die Visumregelung ist in vier Kategorien unterteilt: EEC-Visum "S" für Fachkräfte, EEC-Visum "E" für Führungskräfte, EEC-Visum "P" für Fachkräfte und EEC-Visum "O" für andere Personen, wie Ehepartner und Angehörige des Visuminhabers.
Die Gebühr für die Erteilung oder Änderung eines EEC-Visums beträgt THB 10.000 (ca. EUR 257) pro Person und Jahr, während der Antrag auf eine EEC-Arbeitserlaubnis THB 20.000 (ca. EUR 514) pro Person kostet.
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Ihr Ansprechpartner in Thailand: Dr. Andreas Respondek
Respondek & Fan Ltd
United Center, 39th Floor, Suite 3904 B
323 Silom Road
Bangkok 10500, Thailand
CELL +66 89 896 4048
TEL +66 2 635 5498
FAX +66 2 635 5499
VIETNAM: Erhöhung der Mindestlöhne zum 01.07.2024
Erhöhung der Mindestlöhne zum 01.07.2024
In Vietnam unterscheidet man zwischen zwei „Mindestlohnfestsetzungen“: Der „staatliche Mindestlohn“ betrifft die Entlohnung in staatlichen Betrieben und Behörden. Der „regionale Mindestlohn“ gilt für Privatunternehmen, einschließlich ausländisch-investierter Unternehmen, und variiert je nach Region.
Staatlicher Mindestlohn
Dieser wurde zum 01. Juli 2024 (Dekret 74/2024/ND-CP) um 30 % auf 2.340.000 VND/Monat (ca. 85 EUR) angehoben.
Regionale Mindestlöhne
Die regionalen Mindestlöhne wurden zum 01. Juli 2024 (Dekret 74/2024/ND-CP) um 6 % auf folgende Beträge angehoben:
Region I (z.B. innerstädtische Distrikte in Ho Chi Minh Stadt, Hanoi, Hai Phong): 4.960.000 VND/Monat (ca. 180 EUR)
Region II (z.B. außerstädtische Distrikte in Hanoi): 4.410.000 VND/Monat (ca. 160 EUR)
Region III (z.B. Sa Pa): 3.860.000 VND/Monat (ca. 140 EUR)
Region IV (alle weiteren Örtlichkeiten): 3.450.000 VND/Monat (ca. 125 EUR)
In der Praxis werden die o.g. Gehälter oftmals deutlich überschritten. In stark industrialisierten Provinzen sollte daher bereits bei der Planung von Investitionsvorhaben das örtliche Gehaltsgefügte ermittelt und berücksichtigt werden. Geklärt werden sollte dabei insbesondere welche weiteren Zulagen von Arbeitgebern in der unmittelbaren Nachbarschaft üblicherweise gewährt werden.
Auswirkungen auf Sozial-, Kranken- und Arbeitslosenversicherungsabgaben
Der staatliche Mindestlohn wird zur Ermittlung der Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozial- und Krankenversicherungsabgaben herangezogen (20-fache des staatlichen Mindestlohns). Mit der am 01. Juli beschlossenen Erhöhung des staatlichen Mindestlohns, erhöht sich damit der Maximalwert auf den Sozial- und Krankenversicherungsabgaben bemessen werden auf 46.800.000 VND (ca. 1.700 EUR).
Die regionalen Mindestlöhne sind bei der Ermittlung der Beitragsbemessungsgrenze für die Arbeitslosenversicherungsbeiträge zu beachten (20-fache des jeweiligen regionalen Mindestlohns). In Ho Chi Minh Stadt und Hanoi (Region I) sind damit Arbeitslosenversicherungsbeiträge auf ein Gehalt bis zu 99.200.000 VND (ca. 3.605 EUR) abzuführen.
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Ihr Ansprechpartner in Vietnam: Christian A. Brendel
Brendel & Associates Law Co., Ltd.
Golden Tower, 9th Floor, 6 Nguyen Thi Minh Khai
Dakao Ward, District 1
Ho-Chi-Minh-Stadt, Vietnam
CELL +84 98 978 4791
TEL +84 28 3911 2008
FAX +84 28 3911 2010