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PHILIPPINEN: Privatisierung des Ninoy Aquino International Airport

 

Privatisierung des Ninoy Aquino International Airport

 

In Kürze wird die Privatisierung des Ninoy Aquino International Airport (NAIA) in Manila auf den Weg gebracht werden. Die Investmentsumme wird bisher mit 2 - 3 Mrd. USD geschätzt. Davon wird sich ein erheblicher Modernisierungsschub erhofft. Dieser zeigt sich insbesondere als notwendig, da zum letzten Jahreswechsel der gesamte Flughafen wegen eines fehlerhaften Stromkreises einen Tag lang ohne Stromversorgung war. Aufgrund des Stromausfalls mussten rund 300 Flüge gestrichen und ankommende Flüge umgeleitet werden. Neben eienr stabileren Infrastruktur des Flughafenkomplexes wird sich ausserdem eine Erhöhung der Kapazitäten erhofft. Sind bisher pro Stunde nur 40-45 Starts und Landungen möglich, soll sich die Zahl auf 50-55 Flugbewegungen erhöhen.

Die Erweiterung soll dabei in einer Private Public Partnership erfolgen, so dass auch private Investoren zugelassen werden. Interessant ist hier nun, dass bis vor kurzem noch diesbezüglich erhebliche Beschränkungen bestanden. Ausländische Investoren durften an der "Öffentlichen Versorgung" maximal 40% der Anteile halten und 60% mussten auf jeden Fall von philippinischen Staatsangehörigen gehalten werden. Durch eine vor kurzem erfolgte Gesetzesänderung werden nun einige Wirtschaftssektoren nicht mehr als "Öffentliche Versorgung" definiert. Dazu gehören nun nicht mehr Telekommunikation, die Binnenschifffahrt, Eisenbahnen und U-Bahnen, Fluggesellschaften, Schnellstrassen und Mautstrassen sowie eben besagte Flughäfen. Die ausländische Beteiligung kann bis zu 100% betragen.

Die Vergabe soll zügig erfolgen und eventuelle Streitigkeiten sollen nicht von Gerichten sondern von Schiedsrichtern entschieden werden.

Seitens des zuständigen Verkehrsministeriums wird erhofft, dass die neu gewonnenen Kapazitäten die Nachfrage bedienen können und natürlich auch eine positive Auwrikung auf den zunehmenden Tourismus haben werden.

Ihr Ansprechpartner in den Philippinen: Lutz Kaiser

Villanueva Gabionza & Dy Law Offices

20th/F Corporate Center
139 Valero St., Salcedo Village
Makati City 1227, Philippines

CELL +63 995 985 4957
TEL +63 2 8813 3351
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INDIEN: Hauptversammlungen in Indien weiter online möglich

 

Hauptversammlungen in Indien weiter online möglich

 

Gegen Jahresende 2022 hat das indische Ministerium für Gesellschaftsangelegenheiten klargestellt, dass in indischen Gesellschaften Hauptversammlungen ("General Meetings") weiterhin offline stattfinden können, also per Videokonferenz oder mittels anderer audiovisueller Dienste. Diese Verländerung der COVID-Regeln gilt jetzt bis zum 30. September 2023. Gleichzeitig wurde betont, ordentliche Hauptversammlungen in 2023 müssten, wie gesetzlich vorgeschrieben, bis zum 30. September 2023 stattfinden, diese Frist werde nicht verlängert.

Als gerne virtuell, aber Hauptsache rechtzeitig!

Ihr Ansprechpartner in Indien: Dr. Jörg Schendel

Suman Khaitan & Co.

W-13, West Wing, Greater Kailash Part-II
Delhi 110048, Indien

CELL         +91 97 11 08 04 03
TEL +91 11 49 50 15 00
FAX +91 11 49 50 15 99


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JAPAN: Investitionen in erneuerbare Energien

 

Investitionen in erneuerbare Energien

 

Nach wie vor ist Japan ein interessanter Markt für Investitionen in erneuerbare Energien. Das gilt sowohl für Zulieferer im Anlagenbau aus Deutschland als auch für Investoren.

Zum Jahresbeginn wollen wir hiermit ein Statusupdate liefern.

Für eine Flächennutzung unterliegen ausländische Investoren keinen besonderen Beschränkungen. Anlagenbau ist sowohl auf Pachtland als auch auf Land im Eigentum des Investors bzw. einer Projektgesellschaft möglich. Es gibt keine Beschränkungen für den Landerwerb. Dieser als auch die Gründung von Projektgesellschaften ist ohne japanische Partner (Teilhaber) möglich. Ausländische Investoren bedürfen allerdings der Genehmigung des Finanzministers für eine Kapitalbeteiligung an Unternehmen, die in der Stromerzeugung sind oder solches planen.

Zu beachten sind die Genehmigungsverfahren für den Bau eines Kraftwerks für erneuerbare Energien auf landwirtschaftlicher Nutzfläche. Hier wird eine Genehmigung für die Umwidmung erforderlich, ähnliches gilt für die Erschliessung von Forstflächen. Weiterhin bedarf es einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer Anmeldung von Grossprojekten.

Für den Anlagenbau ist jedoch eine japanische Baugewerbegenehmigung erforderlich. Diese Hürde ist hoch, weshalb bei Einmalprojekten die Auftragsvergabe an Bauunternehmen erforderlich wird. Auf eigenem Grund und Boden sind die Anforderungen bei Bau eigener Anlagen jedoch nicht so hoch.

Entscheidend ist nach wie vor die projektbezogene Bescheinigung des japanischen Ministeriums für Wirtschaft, Handel und Industrie (METI) für die Teilnahme am Einspeisetarifprogramm (FIP). Das FIT-Programm gibt einen verbindlichen festen Strompreis vor. Zu beachten sind dabei nicht nur die Preise bei Antragsstellung sondern auch die Fristen für den zu erfolgenden Netzanschluss. Das FIP-Programm bietet eine Prämie zusätzlich zum Marktpreis für den erzeugten Strom. Hier gibt es unterschiedliche Fokussierungen je nach Energieart, welche entsprechend den Zielerreichungen immer wieder angepasst werden. Im Bereich der Solastromerzeugung werden künftig keine neuen FIT-Anträge mehr angenommen. Für Solarstrom wurde das FIT-Programm mit Wirkung vom 1. April 2022 durch das FIP-Programm teilweise ersetzt. Gleiches ist geplant für Windenergie (Landanlagen) mit Wirkung zum 1. April 2023 und für Offshore-Anlagen mit Wirkung zum 1. April 2024.

Nach dem FIT-Programm hat der Projekteigentümer und Inhaber der METI-Bescheinigung das Recht, von einem Netzbetreiber den Abschluss eines langfristigen (d.h. 10, 15 oder 20 Jahre, je nach Art der erneuerbaren Energiequelle) Stromabnahmevertrags zu dem verbindlichen Festpreis zu verlangen. Auch wenn das FIT-Programm ausläuft, ist es für Investoren unter Umständen interessant, laufende Projekte zu kaufen, welche eine METI-Bescheinigung für verbindliche hohe Einspeisevergütung innehaben.

Zu beachten ist unbedingt, dass bei einem Kauf oder Verkauf von genehmigten Projekten die betreffenden Erlaubnisse und Genehmigungen zusammen mit dem METI-Bescheinigung wirksam übertragen werden. Es empfiehlt sich deshalb immer, Kraftwerkprojekte in einzelne Projektgesellschaften aufzunehmen. Dafür bietet sich die vergleichsweise unkomplizierte Rechtsform der Godo Kaisha (GK oder japanische Limited Liability Company).

Ihr Ansprechpartner in Japan: Michael Müller

Mueller Foreign Law Office

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3-3-2 Kasumigaseki, Chiyoda-ku
Tokyo 100-0013, Japan

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MALAYSIA: Erleichterung bei der Einstellung von Ausländern in Malaysia

 

Erleichterung bei der Einstellung von Ausländern in Malaysia

 

Die neue Regierung hat seit ihrem Bestehen regelmässig von der Wichtigkeit von Auslandsinvestitionen ge- und Erleichterungen für ausländische Investoren versprochen. Nun wurde der erste wichtige Schritt gesetzt: Wie Malay Mail berichtet, fallen bisher bestehende Bedingungen weg; die Einstellung von ausländischen Arbeitskräften ist jetzt auf Basis tatsächlicher Notwendigkeit möglich.

Dieser Schritt ist wichtig und notwendig: Wenngleich in Malaysia weiterhin sehr niedrige Gehälter gezahlt werden, ist auch hier der Arbeitskräftemangel immer mehr zu spüren. Das betrifft vor allem Niedrigqualifizierte, die in Fabriken, auf Plantagen, etc. eingesetzt werden. Die nunmehrige Liberalisierung erlaubt die unkomplizierte Einstellung tausender niedrigqualifizierter ausländischer Arbeitskräfte. Es überrascht daher nicht, dass die Erleichterungen zu einem zusätzlichen Wirtschaftswachstum von einem Prozent des BIP führen sollen.

Die Details der relevanten Gesetze sind daher mit Spannung zu erwarten - wir werden Sie entsprechend updaten.

Ihr Ansprechpartner in Malaysia: Dr. Harald Sippel

Skrine

Level 8, Wisma UOA Damansara
50 Jalan Dungun, Damansara Heights
Kuala Lumpur, Malaysia

TEL       +60 1 8211 4958
FAX       +60 3 2081 3999

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TAIWAN: Darf ich bleiben? Muss ich gehen? Taiwan - seine Fachkräfte und Aufenthaltsbestimmungen

 

Darf ich bleiben? Muss ich gehen? Taiwan - seine Fachkräfte und Aufenthaltsbestimmungen

 

Taiwan hat in den letzten Jahren grosse Anstrengungen unternommen, um ausländische Fachkräfte anzuziehen. Insbesondere die Neuerungen im Foreign Professional Act sowie die Einführung der Gold Card haben die Bedingungen für ausländische Fachkräfte erheblich verbessert. Dennoch gibt es Bereiche, wo die Bedingungen verbessert werden müssen.

Ein Problem war in bestimmten Fällen die Frage des Aufenthalts von Familienmitgliedern. Diesem Punkt widmete sich jetzt das Kabinett, welches am 13. Januar 2023 52 Anpassungen für das Einwanderungsgesetz beschlossen hat.

Erleichterungen gibt es bei der Beantragung von Daueraufenthaltsgenehmigungen (Permanent Alien Residence Certificates) u.a. für Personen, die besondere Leistungen erbracht haben, die Investitionen getätigt haben oder die unter die Voraussetzungen des Gestzes zur Anwerbung und Beschäftigung ausländischer Fachkräfte fallen. Diese sollena uch für Ehegatten, minderjährige Kinder und Kinder mit Behinderungen gelten.

Ein weiterer Punkt ist die Verschlankung der Bürokratie bei der Beantragung von Daueraufenthaltsgenehmigungen für den oben genannten Personenkreis und für Personen, die in Lehre und Forschung tätig sind.

Hervorzuheben ist auch die Verlängerung der Frist für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung von derzeit 15 Tage auf 30 Tage nach Ankunft.

Gleichzeitig bringen die Änderungen auch Verschärfungen von Strafmassnahnen mit sich, wenn sie durch das Parlament genehmigt werden. Dies betrifft u.a. die Überziehung von Visa. Derzeit ist bei einer Überschreitung der genehmigten Aufenthaltsdauer von wenigen Tagen mit einer Geldbusse von TWD 2.000 bis TWD 10.000 (ca. EUR 60 bis 100) und einem möglichen Einreiseverbot bis zu 3 Jahren zu rechnen. Mit der neuen Regelung soll die Geldstrafe TWD 30,000 bis TWD 150,000 betragen (ca. EUR 900 bis EUR 4.550) und bei Einreiseverbot bis zu 10 Jahre möglich sein. Die soll illegale Aufenthalte erschweren und die nationale Sicherheit verbessern.

In diesem Punkt muss die Regelung nachgebessert werden. Daruntern können auch ausländische Fachkräfte fallen, die unverschuldet in eine Überziehung Ihres Aufenthaltes rutschen, insbesondere Fachkräfte, die mit Kurzzeitvisa in Taiwan sind. Bei der Verlängerung von Visaanträgen ist dabei zu beachten, dass die Verlängerung erst mit der Genehmigung derselben eintritt. Verlängerungen, die bei der Einwanderungsbehörde (NIA) eingereicht werden, werden am Antragstag bewilligt, wenn die Voraussetzungen für die Verlängerungen gegeben sind. Verlängerungen, für die das Aussenministerium zuständig ist, müssen bei Verlängerungen bis zu 180 Tagen generell bis zu 5 Arbeitstage vor Ablauf eingereicht werden, bei Expressanträgen bis zu 3 Werktage vorher. Verlängerungen für Visa mit 180 Tagen oder mehr müssen spätestens 8 Werktage vor Ablauf eingereicht werden, bei Expressbearbeitung 5 Arbeitstage. Eine einheitliche Regelung der Fristen für die Bearbeitung von Visaanträgen wäre wünschenswert.

Ein anderer Punkt, der nicht angesprochen ist, ist die visumfreie Einreise und die Beantragung eines Visums nach Einreise. Dies betrifft Fachkräfte, die nicht bei einem Unternehmen in Taiwan angestellt werden und eine Arbeitsbewilligung von bis zu einem Jahr erhalten haben. Diese Option wird insbesondere bei Montageprojekten genutzt, z.B. bei Offshore Wind Projekten. Derzeit ist es für diese Fachkräfte nicht möglich, ein Visum in Taiwan zu beantragen. Dafür muss die Person ausreisen und im Ausland ein Visum beantragen und danach erneut einreisen, was zu einem erhöhten Kosten- und Zeitaufwand führt. Dadurch ist die Attraktivität Taiwans für Fachkräfte bei kurz- und mittellangen Aufenthalten bis zu einem Jahr eingeschränkt.

Die meisten angekündigten Massnahmen sind ein weiterer Schritt in die richtigte Richtung, um Taiwan attraktiver für ausländische Fachkräfte zu machen. Jedoch ist die pauschale Verschärfung der Strafmassnahmen und die Nichtberücksichtigung der Situation von Fachkräften, die nur kurz- und mittelfristig in Taiwan sidn, ein Punkt, der sich nachteilig im Wettbewerb um Talente auswirken kann.

Ihr Ansprechpartner in Taiwan: Michael Werner

Eiger Law

Bldg. A, 2F, 25-2 Ren Ai Rd, Sec. 4
Taipei 10685
Taiwan

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TEL      +886 2 2771 0086
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THAILAND: Thailand’s BOI veröffentlicht neue Investitionsförderungsstrategie für 2023-2027

 

Thailand’s BOI veröffentlicht neue Investitionsförderungsstrategie für 2023-2027

 

Das thailändische Board of Investment (BOI) hat eine neue Investitionsförderungsstrategie für die nächsten fünf Jahre (2023-2027) veröffentlicht. Die Strategie wurde in den Bekanntmachungen Nr. 8/2565 und Nr. 9/2565 vom 8. Dezember 2022 detailliert beschrieben und wird im Januar 2023 in Kraft treten. Sie ersetzt das derzeitige Achtjahresprogramm des BOI (2015-2022) und gilt für alle Anträge auf Investitionsförderung, die ab dem 3. Januar 2023 um 8.30 Uhr eingereicht werden.

Im Rahmen des neuen Programms wird das BOI seinen Schwerpunkt auf drei Kernkonzepte verlagern, die als entscheidend für die künftige Wirtschafts des Landes angesehen werden:

  1. Technologie, Innovation und Kreativität

  2. Wettbewerbsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit; und

  3. Inklusivität (insbesondere im Hinblick auf ökologische und soziale Nachhaltigkeit)

Ergänzt wird dies durch eine Reihe neuer Ziele der Investitionsförderungspolitik, die beispielsweise die Stärkung der Lieferketten, die Umstelung auf eine intelligente und nachhaltige Industrie und die Förderung thailändischer KMU mit globalen Verbindungen umfassen.

Ihr Ansprechpartner in Thailand: Dr. Andreas Respondek

Respondek & Fan Ltd

United Center, 39th Floor, Suite 3904 B
323 Silom Road
Bangkok 10500, Thailand

CELL     +66 89 896 4048
TEL       +66 2 635 5498
FAX       +66 2 635 5499

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respondek@rflegal.com

VIETNAM: "Liebe" für Statistiken - Berichterstattungspflichten für ausländisch investierte Unternehmen

 

"Liebe" für Statistiken - Berichterstattungspflichten für ausländisch investierte Unternehmen

 

Vietnam ist aktuell das am "schnellsten wachsende Land" in Südostasien laut internationaler und lokaler Presse.

Trotz dieser Dynamik sollte nicht vergessen werden, dass Vietnam einer planwirtschaftlichen Ausrichtung folgt. Lokale Rechtsvorschriften sind daher mit zahlreichen Berichterstattungspflichten geschmückt und diese sollten bitte beachtet werden.

Ausländisch investierte Unternehmen (FDI, Foreign Direct Investment) waren schon seit "jeher" gesetzlich verpflichtet regelmässig über ihre Aktivitäten Bericht zu erstatten. Die Einhaltung dieser Verpflichtung war in der Vergangenheit allerdings eher selten geprüft worden.

Die aktuelle Leitung des Department of Planning and Investment (DPI) in Ho Chi Minh Stadt fordert momentan, dass im Rahmen aller Verfahren zur Änderung des Investment Registration Certificates (IRC) Nachweise über die Einhaltung dieser Berichtspflichten beigebracht werden. Dies kann bedeuten, dass ein Unternehmen, das in 2010 gegründet wurde und aktuell "nur" den Firmensitz ändern will, aufgefordert wird, Nachweise über die Einreichung der halbjährlichen und jährlichen Supervision und Assessment Reports sowie der vierteljährlichen und jährlichen Online Reports seit Gründung im Jahr 2010 zu erbringen, bevor die Adressänderung registriert wird. Strafen für eine verspätete Einreichung dieser Berichte werden aktuell (noch) nicht verhängt.

Links zur Anmeldung und den Berichtsvorlagen für das "online reporting regime" finden Sie unter: https://fdi.gov.vn/_layouts/OGPortalLogin2010/LoginMPI.aspx.

Ihr Ansprechpartner in Vietnam: Christian A. Brendel

Brendel & Associates Law Co., Ltd.

Golden Tower, 9th Floor, 6 Nguyen Thi Minh Khai
Dakao Ward, District 1
Ho-Chi-Minh-Stadt, Vietnam

CELL    +84 98 978 4791
TEL      +84 28 3911 2008
FAX      +84 28 3911 2010

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