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INDIEN: Aus für „Dominick Pizza“ in Indien

 

Aus für „Dominick Pizza“ in Indien

 

Der Delhi High Court hat den Gebrauch der Marke „Dominick Pizza“ untersagt, weil eine Verwechslungsgefahr mit „Domino’s Pizza“ bestehe. Beide Marken seien sich phonetisch zu ähnlich, trotz der unterschiedlichen Schreibweise. Die Maßstäbe für eine solche Verwechslungsgefahr seien besonders streng bei Eßwaren, Restaurants und Hotels. Der Betreiber müsse hier besonders sorgfältig darauf achten, nicht mit einer bekannten Kette verwechselt zu werden. Domino’s Pizza hatte sich in Indien bereits erfolgreich gegen „Hominos Pizza“ und „Domi’s Pizza“ zur Wehr gesetzt. Ebenso änderte schon vor einigen Jahren „SardarBuksh“ seinen Namen in „Sardar-Ji-Bakhsh Coffee“, nachdem Starbucks gerichtliche Schritte einleitete. Dagegen operiert „Burger Singh“ bisher weiter. Es wird interessant zu verfolgen sein, wie die Grenzziehung sich entwickeln wird.

Ihr Ansprechpartner in Indien: Dr. Jörg Schendel

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Delhi 110048, Indien

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INDIEN: Neue indische Gesetzbücher für Strafrecht und Strafprozess

 

Neue indische Gesetzbücher für Strafrecht und Strafprozeß

 

Im Dezember 2023 verabschiedete das indische Parlament drei neue Gesetze. Das Bharatiya Nyaya Sanhita, 2023 (BNS), wird das indische Strafgesetzbuch von 1860 ersetzen; das Bharatiya Nagrik Suraksha Sanhita, 2023, die Strafprozeßordnung von 1973 und das Bharatiya Sakshya Adhiniyam, 2023, das Beweisgesetz von 1872. Die Gesetze sind veröffentlicht, werden aber erst mit einer separaten Anordnung der indischen Regierung in Kraft treten. Unter anderem führt das BNS gemeinnützige Arbeit als neue Strafsanktion ein. Einige Straftaten sind auch geändert worden. Unter anderem ist der rechtlich umstrittene Straftatbestand der Staatsgefährdung („sedition“) ersetzt worden durch „Taten, die die Souveränität, Einheit und Integrität Indiens gefährden“. Man wird sehen, wieviel sich im Detail ändert. Auch gibt es neue Vorschriften zu „Organisiertem Verbrechen“ und „Terrorismus“. Die anderen Gesetzbücher werden in separaten Posts vorgestellt.

Ihr Ansprechpartner in Indien: Dr. Jörg Schendel

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JAPAN: Reform des japanischen Schiedsverfahrensgesetz

 

Reform des japanischen Schiedsverfahrensgesetz

 

Bis Ende April 2024 wird die Novellierung des japanischen Schiedsverfahrensgesetzes in Kraft treten. Die Reform hat vor allem praktische Bedeutung hinsichtlich der Vollstreckung von vorläufigen Maßnahmen des Schiedsgerichts und der Akzeptanz englischsprachiger Schiedsurteile in der Vollstreckung allgemein.

Der Hauptaspekt der Reform betrifft die Durchsetzung von Anordnungen vorläufiger Maßnahmen im Schiedsverfahren, nicht nur des endgültigen Schiedsurteils selbst. Die Reform erlaubt nun auch die Vollstreckung von präventive, wiederherstellende und prohibitive Maßnahmen, einschließlich Beweissicherungsmaßnahmen. Das in Japan angerufene Vollstreckungsgericht kann jetzt solche Anordnungen eines Schiedsgerichts für vollstreckbar erklären. Die Reform berücksichtigt damit viele der Aktualisierungen des Modellgesetzes der Vereinten Nationen (UNCITRAL). Japan ist damit Deutschland voraus, wo diese Implementierung erst noch in der Planung ist.

Des weiteren wurde die Zuständigkeit der Distriktgerichte in Tōkyō und Ōsaka für Schiedsverfahren erweitert, so dass der Vollstreckungsgläubiger nicht auf die bisher ausschließlich örtlich zuständigen Distriktgerichte angewiesen ist. Flankiert wird diese Fokussierung auf diese beiden Gerichte mit der größten Erfahrung in internationalen Schiedsverfahren durch eine Beseitigung der Sprachbarrieren. Bei Verfahren zur Vollstreckung von Schiedsurteilen kann das Gericht jetzt auf eine japanische Übersetzung verzichten. Es kann erwartet werden, dass zumindest die beiden Distriktgerichte in Tōkyō und Ōsaka in Zukunft englischsprachige Schiedssprüche ohne Übersetzung akzeptieren werden. Das ist von erheblicher praktischer Relevanz, weil in Vollstreckung der Zeitaspekt häufig wichtig ist.

Weiterhin schafft die Novellierung weitergehende Rechtssicherheit für die Wirksamkeit von Schiedsvereinbarungen. Es wird klargestellt, dass eine in einem Dokument oder auf elektronischem Wege aufgezeichnete Schiedsklausel auch dann dem Schriftformerfordernis genügt, wenn auf sie als Teil eines nicht schriftlich geschlossenen Vertrages Bezug genommen wird. Es gilt entsprechend der Vorrang von Parteiabsprachen zur Schriftform.

Ihr Ansprechpartner in Japan: Michael Müller

Mueller Foreign Law Office

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Tokyo 100-0013, Japan

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JAPAN: Novellierung Mediationsrecht in Japan

 

Novellierung Mediationsrecht in Japan

 

Zum 1. April 2024 treten in Japan auf dem Gebiet des Mediationsrechts in Handelssachen verschiedene Novellierungen in Kraft.

Eine wesentliche Änderung trägt der Ratifizierung der sogenannten Singapur Convention zur Mediation durch Japan am 1. Oktober 2023 Rechnung. Dieses Abkommen bestimmt einen einheitlichen und effizienten Rahmen für die Vollstreckung von Vergleichen, welche im Wege internationaler Mediationsverfahren geschlossen werden.

Die Mitgliedsstaaten versprechen sich von der Konvention eine Erleichterung des internationalen Handels, weil damit Mediationsvergleiche erstmals grenzüberschreitend einfach durchzusetzen sind. Dabei ist den Gerichten der Mitgliedsstaaten die Verweigerung der Vollstreckung nur unter strengen, abschließend in der Konvention genannten Gründen erlaubt, wie etwa die Geschäftsunfähigkeit eines der Vergleichsparteien. Japan trat dem Übereinkommen dabei unter dem Vorbehalt bei, dass die Anwendbarkeit der Konvention eine entsprechende Rechtswahl der Parteien im Vergleich hinsichtlich der Vollstreckung voraussetzt, weshalb anwaltlich hierauf künftig ein besonderes Augenmerk zu legen sein wird.

Das zur Umsetzung der Konvention vom japanischen Parlament bereits im April 2023 verabschiedete Mediationsgesetz sieht im Vergleich zur Konvention sogar einen breiteren Anwendungsbereich vor. Die Singapur-Convention verlangt, dass entweder mindestens zwei Parteien ihren Geschäftssitz in unterschiedlichen Staaten haben, oder dass sich der Staat, in dem die Verpflichtung aus dem Mediationsvergleich erfüllt werden soll oder der die engste Verbindung zu dem Vergleichsgegenstand hat, sich vom Sitzstaat der Parteien unterscheidet, wenn diese in einem Land sind. Das neue Mediationsgesetz setzt hingegen lediglich voraus, dass mindestens eine Partei ihren Geschäftssitz außerhalb Japans hat und schließt somit deutlich mehr Konstellationen ein.

Schließlich tritt zum selben Zeitpunkt auch der sogenannte Act of Use of Alternative Dispute Resolution in Kraft, welcher die vereinfachte Vollstreckung von aus einer Mediation herrührenden Vergleichen auf nationaler Ebene sicherstellen soll.

Ihr Ansprechpartner in Japan: Michael Müller

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MALAYSIA: Wirtschaftlicher Ausblick für Malaysia 2024

 

Wirtschaftlicher Ausblick für Malaysia 2024

 

Während in der Europäischen Union die Wirtschaft im Jahr 2024 zwischen 1.2 und 1.5% wachsen soll, wird für viele ostasiatischen Länder ein deutlich stärkeres Wachstum vorhergesagt. Dabei kann vor allem Südostasien mit starken Wachstumsraten punkten. RAM Ratings etwa erwartet für Malaysia für das Jahr 2024 ein Wachstum zwischen 4.5% und 5.5% - und damit weiterhin eine deutliche Erholung der Wirtschaftslage, nachdem das Bruttoinlandsprodukt während der Corona-Pandemie deutlich gesunken ist.

Während das für Investoren gute Nachrichten sind, bereiten in Malaysia jedoch die hohen Schulden etwas Sorgen. Es wird erwartet, dass die Neuverschuldung 4.2% des BIP beträgt und die Schuldenrate von derzeit 62.7% des BIP noch weiter ansteigen wird. Bereits jetzt wendet Malaysia 16.1% seines BIP für die Schuldentilgung auf und wenn dieser Betrag weiter steigt, wird es für die Regierung immer schwieriger werden, neue Investitionen zu finanzieren. Dies hat dann auch auf Unternehmen aus dem DACH-Raum entsprechende Auswirkungen: Zum einen können mittelfristig geplante Investitionen nicht mehr durchgeführt werden. Kurzfristig besteht die Gefahr, das wichtige Projekte beendet werden, sollte es im Jahr 2024 zu großen geopolitischen Änderungen kommen. Das war bereits in der Vergangenheit der Fall war.

Ihr Ansprechpartner in Malaysia: Dr. Harald Sippel

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PHILIPPINEN: Ditiangkin vs. Lazada

 

Ditiangkin vs. Lazada

 

In dem kürzlich veröffentlichten Fall Ditiangkin, et al. vs. Lazada (G.R. No. 246892) ging es um fünf Zusteller, denen 2017 von Lazada E-Services Philippines, Inc. gekündigt wurde. Dieses Unternehmen betreibt eine Online-Shopping-Plattform, die auf den Philippinen eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen anbietet. Es verfügt über eine sich ständig weiterentwickelnde Technologie-, Logistik- und Zahlungsinfrastruktur, die Südostasien miteinander verbindet und für sich beansprucht ein sicheres und nahtloses Einkaufserlebnis zu bieten.

Der Oberste Gerichtshof der Philippinen entschied zugunsten der Kläger und ordnete an, dass Lazada diese in ihre frühere Position als Lazada-Rider wiedereinstellen muss, und zwar mit vollem Lohnausgleich ab dem Zeitpunkt der Entlassung bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Wiedereinstellung.

Die Fahrer wurden als reguläre Angestellte von Lazada betrachtet und nicht als unabhängige Auftragnehmer, wie das Unternehmen behauptete. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass Lazada die Fahrer kontrollierte und überwachte, indem es von ihnen beispielsweise verlangte, Uniformen zu tragen, die App des Unternehmens zu nutzen, Lieferrouten zu befolgen und an Schulungen und Sitzungen teilzunehmen. Darüber hinaus zahlte Lazada den Fahrern einen festen Betrag pro Lieferung, unabhängig von der Entfernung, der Zeit oder der Schwierigkeit der Aufgabe. Den Fahrern wurden Leistungen wie Krankenversicherung, Unfallversicherung und Prämien angeboten. Und schließlich war Lazada befugt, die Fahrer einzustellen, zu versetzen, zu suspendieren oder zu entlassen. Für den Obersten Gerichtshof stellten diese Elemente ein "Arbeitgeber-Arbeitnehmer"-Verhältnis dar, unabhängig davon, wie dieses Verhältnis in jedem einzelnen Dienstleistungsvertrag mit den Fahrern definiert wurde.

Mit dieser Entscheidung erkannte das Gericht auch die wesentliche Rolle der Zustellfahrer in der digitalen Wirtschaft und die Notwendigkeit an, sie vor unlauteren Arbeitspraktiken zu schützen.

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Philippinen in der Rechtssache Ditiangkin et al. gegen Lazada hat erhebliche Auswirkungen auf die Gig-Economy, insbesondere auf Online-Plattformen, die Lieferfahrer und andere Freiberufler beschäftigen. Einige der möglichen Folgen sind, dass Online-Plattformen ihre Geschäftsmodelle und vertraglichen Vereinbarungen mit ihren Dienstleistern neu bewerten müssen, da sie mit rechtlichen Herausforderungen und Haftungen konfrontiert werden könnten, wenn sie als Arbeitgeber und nicht als Vermittler angesehen werden. Darüber hinaus haben Zusteller und andere Freiberufler möglicherweise mehr rechtlichen Schutz und Vorteile als reguläre Arbeitnehmer, z. B. Mindestlohn, Sozialversicherung, Krankenversicherung und Klärung von Streitigkeiten in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren. Möglicherweise haben sie auch mehr Verhandlungsmacht und können ihre Rechte und Interessen kollektiv durchsetzen. Und schließlich kann es für die Verbraucher zu Veränderungen bei der Qualität, der Verfügbarkeit und den Kosten der von den Online-Plattformen angebotenen Dienstleistungen kommen, da sie sich möglicherweise an die höheren Betriebskosten und die Einhaltung von Vorschriften durch die Plattformen anpassen müssen.

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Philippinen in der Sache Ditiangkin et al. gegen Lazada ist ein richtungsweisender Fall, der einen Präzedenzfall für andere ähnliche Fälle im Land und in der Region schaffen könnte. Es könnte auch zu weiteren politischen und gesetzlichen Reformen anregen, um die Probleme und Herausforderungen der Gig-Economy anzugehen.

Ihr Ansprechpartner in den Philippinen: Lutz Kaiser

Villanueva Gabionza & Dy Law Offices

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Makati City 1227, Philippines

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PHILIPPINEN: Urheberrechte auf den Philippinen bekräftigt

 

Urheberrechte auf den Philippinen bekräftigt

 

In der kürzlich ergangenen Entscheidung G.R. No. 222537 des Obersten Gerichtshofs der Philippinen wurden die Rechte der Urheber bekräftigt, insbesondere im Zusammenhang mit dem Urheberrecht für Musik. Der Fall betraf die Filipino Society of Composers, Authors and Publishers, Inc. (FILSCAP) und COSAC, Inc. das Unternehmen, das das „Off the Grill Bar and Restaurant“ betreibt. Das Gericht entschied zugunsten der FILSCAP und bestätigte deren Recht, Tantiemen für die urheberrechtlich geschützten Werke ihrer Mitglieder zu verlangen. In dem Fall ging es um die unbefugte Ausübung des Rechts der öffentlichen Aufführung und des Rechts der öffentlichen Wiedergabe, die als zwei getrennte und unterschiedliche Rechte anerkannt sind, die von einem Autor oder Urheberrechtsinhaber unabhängig voneinander verwertet werden können.

Das Gericht befand, dass die COSAC, Inc. für Urheberrechtsverletzungen haftbar ist, nachdem sie im Restaurant urheberrechtlich geschützte Musik gespielt hatte, ohne die erforderlichen Genehmigungen eingeholt zu haben. Das Gericht stellte fest, dass sich die COSAC "unrechtmäßig bereichert" hatte, als sie die Wiedergabe von urheberrechtlich geschützten Songs ohne diese Genehmigung zuließ. Gemäß Abschnitt 177 des Gesetzes über geistiges Eigentum, auch bekannt als Urheberrechtsgesetz, haben Urheber das Recht, folgende Handlungen vorzunehmen, zu genehmigen oder zu verhindern: Vervielfältigung des Werks oder eines wesentlichen Teils des Werks, Dramatisierung, Übersetzung, Anpassung, Kürzung, Anordnung oder sonstige Umgestaltung des Werks, erste öffentliche Verbreitung des Originals und jeder Kopie des Werks durch Verkauf oder andere Formen der Eigentumsübertragung oder öffentliche Aufführung des Werks. Im vorliegenden Fall stellte das Gericht fest, dass die COSAC, Inc. diese Rechte ohne die Zustimmung der Urheber ausgeübt und damit deren ausschließliche Rechte verletzt hatte. Das Gericht stellte ferner fest, dass das Abspielen von Radiosendungen mit urheberrechtlich geschützter Musik über Lautsprecher eine neue öffentliche Aufführung darstellt, die einer gesonderten Genehmigung bedarf, selbst wenn der Radiosender vom Urheberrechtsinhaber eine Lizenz erhalten hat. In diesem Fall wurden die Rechtsverletzungen auf zwei dieser Arten begangen: durch den Auftritt einer Live-Band und das Abspielen von Tonaufnahmen.

Das Gericht betrachtete diese Handlungen als "verletzende Aktivitäten" und verurteilte die COSAC zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 300.000 PHP an FILSCAP. In der Entscheidung wurde betont, dass Urheberrechtsinhaber ein Recht auf Entschädigung für ihre kreative Arbeit haben. Das Gericht stellte auch klar, dass das unlizenzierte Abspielen von Radiosendungen über Lautsprecher eine von der Radiosendung getrennte Darbietung ist und daher einen eigenen Schutz genießt. Die Entscheidung unterstreicht, wie wichtig die Einhaltung der Urheberrechtsgesetze ist, insbesondere in öffentlichen Einrichtungen wie Bars und Restaurants. Es wurde hervorgehoben, dass solche Einrichtungen die erforderlichen Genehmigungen oder Lizenzen einholen müssen, bevor sie urheberrechtlich geschützte Musik abspielen, unabhängig davon, ob sie von einer Band live aufgeführt oder als Tonaufnahme abgespielt wird. Das bedeutet, dass Einrichtungen wie Restaurants auch dann eine Lizenz für die Wiedergabe der Musik einholen müssen, wenn die Musik über das Radio übertragen wird und die Radiosender bereits die Lizenzgebühren gezahlt haben. Die Beauftragung von FILSCAP mit der Verfolgung ihrer Rechte an geistigem Eigentum in ihrem Namen sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden, da sie nicht nur für FILSCAP, sondern auch für die Urheberrechtsinhaber eine große Verantwortung darstellt. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil G.R. No. 222537 das Recht der Urheber auf Kontrolle der Nutzung ihrer urheberrechtlich geschützten Werke und auf Entschädigung für deren Nutzung bestätigt hat. Außerdem wurde die Rolle von Organisationen wie FILSCAP beim Schutz und der Durchsetzung dieser Rechte hervorgehoben.

Ihr Ansprechpartner in den Philippinen: Lutz Kaiser

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THAILAND: Ergänzung des PDPA: Ernennung eines Datenschutzbeauftragten

 

Ergänzung des PDPA: Ernennung eines Datenschutzbeauftragten

 

Am 14. September 2023 wurde die Mitteilung des Ausschusses für den Schutz personenbezogener Daten ("PDPC") über die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten ("DSB") gemäß Abschnitt 41 (2) des „Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten ("PDPA")“ im Amtsblatt der Regierung veröffentlicht und ist am 13. Dezember 2023 in Kraft getreten.

Der wesentliche Punkt der erwähnten Ergänzung ist, dass, wenn die datenbezogenen Verarbeitungstätigkeiten der Unternehmen, die dem PDPA unterliegen, die angegebenen Kriterien erfüllen, die Unternehmenseigentümer verpflichtet sind, einen DSB zu benennen und die Aufsichtsbehörde entsprechend zu informieren. Die Hauptkriterien für die Ernennung eines DSB sind:

(i) Die Kernaktivitäten des Unternehmens sind die Datenverarbeitungsvorgänge.

(ii) Die Kerntätigkeiten des Unternehmens erfordern eine regelmäßige oder systematische Überwachung personenbezogener Daten.

(iii) Die Kerntätigkeiten des Unternehmens sind in großem Umfang mit personenbezogenen Daten verbunden.

Unternehmen, die dem PDPA unterliegen, sollten daher prüfen, ob sie die Kriterien für die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) erfüllen. Ist dies der Fall, sollte das Ernennungsverfahren zeitnah abgeschlossen werden und sowohl die betroffenen Personen als auch das Büro des DSB über die Ernennung des DSB informiert werden.

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