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HONG KONG: Gute Nachrichten für Opfer von Internetbetrug - Hong Konger Gericht erklärt Letter of No Objection für rechtmäßig

 

Gute Nachrichten für Opfer von Internetbetrug - Hong Konger Gericht erklärt Letter of No Objection für rechtmäßig

 

Das international führende Finanzzentrum Hong Kong hat in den letzten Jahren einen besorgniserregenden Anstieg des internationalen Internetbetrugs erlebt. Betrüger eröffnen Bankkonten in Hong Kong und veranlassen ihre Opfer durch verschiedene Arten von Betrug, Geld auf diese Konten zu überweisen. Von diesen Konten werden die Beträge dann weiter überwiesen, über ein Netz von weiteren Konten, zumeist in Asien, welches es schlussendlich mehr oder weniger unmöglich macht, das Geld zu verfolgen und dies endet dann zumeist in einem Totalverlust für die Opfer.

Glücklicherweise besteht im Kampf gegen Internetbetrug die Möglichkeit der Hong Konger Polizei, die Konten der Betrüger einzufrieren. Erhält die Polizei durch eine Betrugsanzeige Hinweise auf das Vorliegen eines solchen Internetbetrugs, so kann sie an die kontoführende Bank einen „Letter of No Consent (LNC)“ ausstellen. Dieser beinhaltet die Information, dass das Geld auf dem Konto womöglich aus einer strafbaren Handlung stammt und die Bank wird dann dieses Konto einfrieren und keine Kontobewegungen mehr zulassen. Dies gibt dem Opfer ausreichend Zeit, eine Zivilklage wegen ungerechtfertigter Bereicherung zu verfolgen.

Dieses sogenannte LNC Regime erhielt allerdings in 2021 einen Rückschlag, als das Hong Konger Gericht Erster Instanz in Tam Sze Leung & Ors vs. Commisssioner of Police urteilte, dass das LNC Regime gegen geltendes Recht verstößt und vor allem wegen eines unverhältnismäßig starken Eingriffs in das Eigentumsrecht einen Verstoß gegen das Hong Konger Grundgesetz darstellt.

Mit diesem Urteil wurde eine starke Unsicherheit unter den Opfern verbreitet, da nicht klar war, ob die Polizei nun weiterhin LNCs ausstellt und ob bereits ausgestellte LNCs nun aufgehoben werden. Einzige Alternative der Opfer was das Anstrengen einer einstweiligen Anordnung des Zivilgerichts auf Einfrieren des Kontos, was allerdings mit Kosten von ca. 20.000 USD verbunden ist, ohne dass die Opfer bei Beantragung wissen, ob überhaupt noch Geld auf dem Konto vorhanden ist.

Allerdings hat eine jüngste Gerichtsentscheidung die Hoffnung wieder entfacht. Das Berufungsgericht in Hong Kong hat die Entscheidung der Erstinstanz aufgehoben und somit die Möglichkeit einer Ausstellung eines LNCs wiederhergestellt und die Übereinstimmung mit bestehenden Gesetzen, Vorschriften und dem Hong Konger Grundgesetz bestätigt. Dieses wegweisende Urteil bringt nicht nur erhebliche Erleichterung für Opfer von Internetbetrug, sondern rüstet auch lokale Strafverfolgungsbehörden mit einem wirksamen Instrument aus, um Bankkonten einzufrieren und ihre Fähigkeit zur Bekämpfung von Cyberkriminellen zu stärken.

Allerdings sei angemerkt, dass ein LNC nur wirksam ist und nur erlassen wird, wenn überhaupt noch Geld auf dem Betrügerkonto vorhanden ist. Da Betrüger in der Regel das Geld innerhalb von ein bis 2 Tagen weiter überweisen, ist es sehr wichtig, dass die Opfer sofort nach Erkennen des Betrugs eine Strafanzeige in Hong Kong einreichen, um die Polizei zu informieren.

Ihr Ansprechpartner in Hong Kong: Stefan Schmierer

Ravenscroft & Schmierer

22nd Floor, Bupa Centre
141 Connaught Road West
Hong Kong, SAR

CELL    +852 9229 6603
TEL      +852 2388 3899
FAX      +852 2385 2696

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sschmierer@rs-lawyers.com.hk

INDIEN: Indische Rupie-2.000-Banknoten werden aus dem Verkehr gezogen

 

Indische Rupie-2.000-Banknoten werden aus dem Verkehr gezogen

 

Die indische Zentralbank hat angeordnet, alle Banknoten über INR 2.000 aus dem Verkehr zu ziehen. Die Scheine werden nicht wertlos, aber nicht länger gedruckt oder an die Öffentlichkeit ausgegeben; vielmehr wird die Bevölkerung aufgefordert, die Scheine in den Banken einzutauschen -- von wo sie an die Zentralbank geschickt werden. Die Rupie-2.000-Banknoten waren erst 2016 eingeführt worden, als Ersatz für die Rupie-1.000-Scheine, bis dahin der höchste Nennbetrag. Nunmehr bleiben lediglich Scheine bis zu maximal INR 500 im Umlauf, was etwa EUR 5,67 entspricht. Damit werden Bargeschäfte komplizierter und dürften an Bedeutung weiter verlieren.

Ihr Ansprechpartner in Indien: Dr. Jörg Schendel

Suman Khaitan & Co.

W-13, West Wing, Greater Kailash Part-II
Delhi 110048, Indien

CELL         +91 97 11 08 04 03
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MALAYSIA: Weiterhin sehr hohes Ausmaß an Auslandsinvestitionen in Malaysia, auch Dank Steuer- und anderen Vorteilen

 

Weiterhin sehr hohes Ausmaß an Auslandsinvestitionen in Malaysia, auch Dank Steuer- und anderen Vorteilen

 

Im ersten Quartal 2023 betrugen die von der Malaysian Investment Development Authority (MIDA) approbierten Investitionen in Malaysia von in- und ausländischen Investoren über 70 Milliarden Ringgit, also umgerechnet knapp 15 Milliarden Euro. Wie die Star Media Group Berhad berichtet, handelt es sich dabei um 1,265 approbierte Projekte insgesamt.

Viele der Steuer- und anderen Vorteile, die ausländische Investoren in Malaysia im Rahmen approbierter Projekte erwarten können, werden seit dem Regierungswechsel Ende 2022 überarbeitet. Sobald Klarheit herrscht, ist mit einem weiteren Anstieg an ausländischen Investitionen zu rechnen.

In Malaysia, wo persönliche Kontakte sehr wichtig sind, hilft ein direkter Draht zu MIDA ungemein.

Ihr Ansprechpartner in Malaysia: Dr. Harald Sippel

Skrine

Level 8, Wisma UOA Damansara
50 Jalan Dungun, Damansara Heights
Kuala Lumpur, Malaysia

TEL        +60 1 8211 4958
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PHILIPPINEN: Verrechnungspreisregeln auf den Philippinen: Ein Leitfaden für die Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes

 

Verrechnungspreisregeln auf den Philippinen: Ein Leitfaden für die Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes

 

Das philippinische Bureau of Internal Revenue (BIR) hat Leitlinien zu Fragen der Verrechnungspreise herausgegeben.

Unter Verrechnungspreisen versteht man die Preisbildung bei grenzüberschreitenden, unternehmensinternen Transaktionen zwischen verbundenen Parteien und verbundenen Unternehmen. In der Regel kommt es zu einem Verrechnungspreis zwischen einem Steuerzahler in einem Land mit hohen Einkommenssteuern und einem verbundenen oder assoziierten Unternehmen in einem Land mit niedrigen Einkommenssteuersätzen. Verrechnungspreisfragen können auch bei inländischen Transaktionen auftreten. Die Richtlinien des BIR gelten sowohl für grenzüberschreitende als auch für inländische Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen.

Die Finanzverwaltung fordert die Steuerzahler auf, Transaktionen zu marktüblichen Bedingungen durchzuführen. Der Fremdvergleichsgrundsatz verlangt, dass Transaktionen mit einer verbundenen Partei unter vergleichbaren Bedingungen und Umständen wie eine Transaktion mit einer unabhängigen Partei durchgeführt werden. Wird die Transaktion als "nicht fremdvergleichskonform" eingestuft, kann das BIR die notwendigen Anpassungen der steuerpflichtigen Gewinne des Steuerpflichtigen vornehmen, um den wahren Wert der steuerpflichtigen Gewinne widerzuspiegeln.

Die Philippinen akzeptieren im Allgemeinen die traditionellen Verrechnungspreismethoden, die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) anerkannt sind. Zu diesen Methoden gehören die CUP-Methode (Comparable Uncontrolled Price), die RPM-Methode (Resale Price Method), die CPM-Methode (Cost Plus Method), die TNMM (Transactional Net Margin Method) und die PSM (Profit Split Method). Von den Steuerpflichtigen wird erwartet, dass sie je nach Art ihrer Transaktionen die am besten geeignete Methode anwenden.

Wird ein Vermögensgegenstand, ausgenommen bestimmte Grundstücke, für eine geringere als die angemessene und vollständige Gegenleistung in Geld oder Geldeswert übertragen, so gilt der Betrag, um den der Verkehrswert des Vermögensgegenstandes den Wert der Gegenleistung übersteigt, für die Zwecke der durch dieses Kapitel auferlegten Steuer als Schenkung und wird in die Berechnung des Betrags der während des Kalenderjahres erfolgten Schenkungen einbezogen. Ein Verkauf, ein Tausch oder eine sonstige Übertragung von Vermögensgegenständen im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs (eine Transaktion, die in gutem Glauben, zu Marktbedingungen und ohne Schenkungsabsicht erfolgt) gilt jedoch als gegen eine angemessene und vollständige Gegenleistung in Geld oder Geldeswert erfolgt.

Die Steuerpflichtigen müssen in der Lage sein nachzuweisen, dass ihre Verrechnungspreise dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen, indem sie zu diesem Zweck angemessene Unterlagen aufbewahren. Aus den Verrechnungspreisdokumenten muss hervorgehen, wie die Verrechnungspreise zustande gekommen sind.

Steuerzahler mit Transaktionen mit verbundenen Parteien müssen auf Aufforderung das BIR-Formular 1709 (Information Return on Transactions with Related Party) einreichen, und die Nichtvorlage des BIR-Formulars 1709 wird bestraft.

Die Begriffe "nahestehende Unternehmen und Personen", "Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen" und "Angaben zu nahestehenden Unternehmen und Personen" sind weit und locker definiert. Die Substanz der Beziehungen und nicht nur ihre rechtliche Form sind zu berücksichtigen.

Eine Person oder ein Unternehmen ist dabei eine nahestehende Person, wenn eine Person oder ein enges Familienmitglied dieser Person mit dem berichtenden Unternehmen verbunden ist, wenn diese Person das berichtende Unternehmen beherrscht oder gemeinsam mit ihm beherrscht, einen maßgeblichen Einfluss auf das berichtende Unternehmen ausübt oder wenn das Management in Schlüsselpositionen des berichtenden Unternehmens dem Mutterunternehmen des berichtenden Unternehmens angehört.

Allerdings sind nicht alle verbundenen Parteien verpflichtet, Transaktionen zu melden. Die Meldung ist auf Steuerzahler beschränkt, die entweder Transaktionen mit einem „großen Steuerzahler“ oder einem Steuerzahler haben, der Steuervergünstigungen genießt, oder die Nettobetriebsverluste für das laufende Steuerjahr und die unmittelbar vorangegangenen zwei aufeinanderfolgenden Steuerjahre gemeldet haben.

Ein großer Steuerzahler ist ein Steuerpflichtiger, der als solcher eingestuft und ordnungsgemäß benachrichtigt wurde, weil er eines oder eine Kombination von Kriterien des BIR erfüllt.

Steuerzahler, die in den Genuss von Steuervergünstigungen kommen, sind Steuerzahler, die aufgrund der Abgabenordnung, von Sondergesetzen oder Verträgen in den Genuss von präferenziellen Einkommenssteuersätzen kommen, Bildungseinrichtungen und Krankenhäuser in privater Trägerschaft, regionale Betriebszentralen oder vom Board of Investment registrierte Unternehmen in Wirtschaftszonen. Dazu gehören auch zahlreiche Tochtergesellschaften in ausländischem Besitz. Steuerbefreite regionale Hauptsitze müssen solche Transaktionen jedoch nicht melden.

Selbst wenn die Steuerpflichtigen die Voraussetzungen für eine Meldung erfüllen, werden per Gesetz Ausnahmen gewährt.

Die Einreichung ist nur dann obligatorisch, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden. Kriterien sind dabei jährlicher Bruttoumsatz und der Gesamtbetrag der Transaktionen mit verbundenen Parteien.

Diejenigen, die verpflichtet sind, Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen zu melden, werden einer ersten Prüfung durch das BIR unterzogen. Die Verrechnungspreisdokumente müssen dem BIR-Formular 1709 nicht mehr beigefügt werden. Sie müssen lediglich für den Fall einer Prüfung bereitgehalten werden. Wenn das BIR einen Steuerzahler als "risikoreich" einstuft, kann dieser Steuerzahler aufgefordert werden, dem BIR seine Verrechnungspreisdokumentation vorzulegen oder zur Verfügung zu stellen. Anhand dieser Unterlagen wird das BIR dann feststellen, ob die steuerpflichtigen Gewinne aus der Transaktion berichtigt werden müssen.

Es besteht die Möglichkeit Advance Pricing Arrangements (APA) bestätigen zu lassen oder Mutual Agreement Procedures (MAP) in Anspruch nehmen. APA und MAP sind vom BIR genehmigte Vereinbarungen, die darauf abzielen, die anwendbaren Verrechnungspreise im Voraus zu bestimmen und/oder eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. APA und MAP können im Einvernehmen mit dem BIR eingeleitet werden, wenn sie durch ein Doppelbesteuerungsabkommen zugelassen sind. Wenn kein APA oder MAP in Anspruch genommen wird, kann die Transaktion später Gegenstand von Verrechnungspreisanpassungen sein.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Transaktionen zwischen verbundenen Parteien dem Fremdvergleichsgrundsatz folgen sollten. Die Transaktionspreise müssen mit den Preisen fremdüblicher Transaktionen vergleichbar sein. Ein Steuerzahler kann bei grenzüberschreitenden Transaktionen die Vorteile von Advance Pricing Arrangements und Mutual Agreement Procedures nutzen, falls verfügbar. Transaktionsdokumente zwischen verbundenen Parteien müssen fremdübliche Preise widerspiegeln. Die Dokumentation muss vollständig und nachvollziehbar sein.

Ihr Ansprechpartner in den Philippinen: Lutz Kaiser

Villanueva Gabionza & Dy Law Offices

20th/F Corporate Center
139 Valero St., Salcedo Village
Makati City 1227, Philippines

CELL      +63 995 985 4957
TEL        +63 2 8813 3351
FAX       +63 2 8816 6741

www.vgdlaw.ph
manila@adwa-law.com

SINGAPUR: Singapur vereinfacht die grenzüberschreitende Zustellung von Rechtsdokumenten durch Beitritt zum Haager Zustellungsübereinkommen

 

Singapur vereinfacht die grenzüberschreitende Zustellung von Rechtsdokumenten durch Beitritt zum Haager Zustellungsübereinkommen

 

Am 16. Mai 2023 hat Singapur seine Beitrittsurkunde zum Haager Übereinkommen vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen ("Zustellungsübereinkommen") beim niederländischen Außenministerium eingereicht. Damit ist Singapur dem Zustellungsübereinkommen beigetreten, das die Zustellung von gerichtlichen und damit zusammenhängenden Schriftstücken in Zivil- und Handelssachen im Ausland erheblich erleichtern und vereinfachen wird.

Durch den Beitritt zum Zustellungsübereinkommen kann Singapur von einem einheitlichen Regelwerk für die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland profitieren, auch in vielen der wichtigsten Handelspartner Singapurs, wie den USA, dem Vereinigten Königreich, China, Australien, Vietnam und den Philippinen.

Ohne Vertragspartei des Zustellungsübereinkommens kann die Zustellung gerichtlicher Schriftstücke im Ausland recht kostspielig, langwierig und unsicher werden, da in jedem Land andere Verfahrensvorschriften gelten. Insbesondere müsste die Zustellung auf diplomatischem Wege erfolgen (ein förmliches Ersuchen des Ursprungsgerichts wird an dessen Außenministerium und später an das Außenministerium des Bestimmungslandes gesandt, das dann die Schriftstücke an das Bestimmungsgericht weiterleitet). Nach dem Zustellungsübereinkommen erfolgt die Zustellung von Schriftstücken über eine von der Vertragspartei und den anderen Vertragsparteien benannte Zentralbehörde ("CA"). Die Zentralbehörde des Bestimmungslandes erhält einen formgebundenen Antrag zusammen mit den zuzustellenden Schriftstücken von einer Behörde oder einem Justizbeamten, die bzw. der im Herkunftsland zur Zustellung von Schriftstücken befugt ist, und veranlasst dann die Zustellung des Schriftstücks durch eine geeignete Stelle, entweder nach einem in ihren eigenen Rechtsvorschriften vorgesehenen Verfahren oder nach einem vom Antragsteller gewünschten Verfahren. Sobald die Zustellung erfolgt ist, erhält der Antragsteller von der zuständigen Behörde eine Bescheinigung über die Zustellung des Schriftstücks in Form eines Standardformulars.

Das Zustellungsübereinkommen trägt dazu bei, dass ein Gerichtsverfahren in Singapur nicht wegen einer nicht ordnungsgemäßen Zustellung angefochten oder ausgesetzt wird und dass ein in Singapur ergangenes Urteil außerhalb Singapurs anerkannt oder vollstreckt werden kann. Infolgedessen hätten Prozessparteien in Singapur mehr Rechtssicherheit bei der erfolgreichen und effizienten Durchsetzung ihrer Rechte vor anderen Gerichten, da die Übermittlungswege nun international anerkannt sind.

Das Zustellungsübereinkommen wird für Singapur voraussichtlich am 1. Dezember 2023 in Kraft treten. Die Verpflichtungen aus dem Zustellungsübereinkommen werden durch Änderungen der Rules of Court 2021, der Singapore International Commercial Court Rules 2021 und der Family Justice Rules gleichzeitig mit der Umsetzung des Zustellungsübereinkommens umgesetzt. Das Justizministerium wird im Rahmen des Zustellungsübereinkommens als Singapurs zuständige Behörde benannt.

Ihr Ansprechpartner in Singapur: Dr. Andreas Respondek

Respondek & Fan Pte Ltd

1 North Bridge Road
#16-03 High Street Centre
Singapore 179094

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TEL        +65 6324 0060
FAX        +65 6324 0223

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