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Newsletter vom Mai 2023

Newsletter

CHINA: Der Hinweisgeberschutz kommt! Was bedeutet dies für Ihr Chinageschäft?

 

Der Hinweisgeberschutz kommt! Was bedeutet dies für Ihr Chinageschäft?

 

Am 12. Mai 2023 haben sich der Deutsche Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss endlich auf einen Kompromiss zum Hinweisgeberschutzgesetz verständigt. Dieses wird voraussichtlich vier Wochen nach dessen Verkündung, d.h. voraussichtlich Mitte Juni 2023, in Kraft treten.

Nicht nur der Entwurf des deutschen Hinweisgeberschutzgesetztes, der die EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht umsetzen soll, sondern auch das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, welches seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist, verpflichten Unternehmen, ein eigenes Hinweisgebersystem zur Entgegennahme von Hinweisen von sog. “Whistleblowern“ (Hinweisgebern) einzuführen. Diese Verpflichtung gilt branchenunabhängig und betrifft nicht nur Unternehmen in Deutschland, sondern auch deren Niederlassungen weltweit.

In Österreich gilt das Hinweisgeberschutzgesetz bereits seit dem 25. Februar 2023, und österreichische Unternehmen müssen – je nach Mitarbeiteranzahl – bis zum 25. August bzw. 17. Dezember 2023 ein eigenes Hinweisgebersystem einrichten.

Was bringt ein Hinweisgebersystem?

 

Ein effektives Hinweisgebersystem dient nicht nur der Einhaltung der gesetzlichen Pflichten, sondern auch der Prävention von Korruption und anderen rechtswidrigen Handlungen im Unternehmen oder in der Lieferkette. Es gibt Ihren Mitarbeitern, Lieferanten und Dritten die Möglichkeit, Unregelmäßigkeiten oder Verstöße innerhalb Ihres Unternehmens oder in dessen Lieferkette direkt an Ihre Geschäftsführung zu melden, damit diese zeitnah für Abhilfe sorgen kann, um bestenfalls größeren Schaden von Ihrem Unternehmen abzuwenden.

Was sind die Herausforderungen?

 

Nach unserer Erfahrung haben jedoch selbst solche Unternehmen, die in deren europäischen Tochtergesellschaften bereits über ein funktionierendes Hinweisgebersystem verfügen, oft große Schwierigkeiten bei der Einführung und Betreuung eines Hinweisgebersystems im außereuropäischen Ausland. Diese sind vor allem auf datenschutzrechtliche, aber auch sprachliche und kulturelle Unterschiede in den jeweiligen Ländern zurückzuführen.

Wie können wir Sie unterstützen?

 

In China unterstützen wir Sie als Ombudsmann und Rechtsanwalt (=Ombudsanwalt) bei der Einführung und Betreuung Ihres Hinweisgebersystems vor Ort, einschließlich der Entgegennahme von Hinweisen, Kommunikation mit Hinweisgebern zur Sachverhaltsaufklärung, Bewertung des Sachverhalts nach chinesischem Recht und, soweit erforderlich, Benachrichtigung Ihrer Geschäftsführung in Europa.

Vor der Einführung Ihres Hinweisgebersystems prüfen wir für Sie, ob dieses den zwingenden datenschutzrechtlichen Anforderungen in China entspricht.

Ihr Ansprechpartner in China: Rainer Burkardt

Burkardt & Partner

Suite 2507, 25/F, Bund Center
222 Yanan Road (East)
Shanghai 200002, P.R. China

CELL    +86 186 1687 7153
TEL      +86 21 6321 0088
FAX     +86 21 6321 1100

www.bktlegal.com
info@bktlegal.com

HONG KONG: Navigieren durch Hongkongs dynamische Rechtslandschaft für Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte

 

Navigieren durch Hongkongs dynamische Rechtslandschaft für Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte

 

Ein Gericht in Hongkong hat am 31. März 2023 eine bahnbrechende Entscheidung getroffen, in der es Kryptowährungen als "Eigentum" nach Hongkonger Recht erklärt hat und eine Krypowaehrung damit treuhaenderisch gehalten werden kann. Diese jüngste Entwicklung stellt einen wichtigen Meilenstein in Hongkongs ehrgeizigem Plan dar, sich als ein globales Zentrum für digitale Vermögenswerte zu etablieren. Von der Gewährung einstweiliger Verfügungen über Bitcoins, die auf einer insolventen Handelsplattform gehalten werden, bewegt es sich bis hin zur Anerkennung des Eigentums von Kryptowährungen, obwohl es sich um "neuartige immaterielle Vermögenswerte" handelt.

Warum ist dies interessant?

 

Die Einstufung von Kryptowährungen als "Eigentum" mag auf den ersten Blick für die große Zahl der technisch versierten und risikotoleranten Anleger nicht von Bedeutung sein. Die Signifikanz wird jedoch deutlich, wenn sich die Frage nach der Werthaltigkeit dieser digitalen Vermögenswerte auf den Konten der Anleger stellt, insbesondere in schwierigen Zeiten, wenn die Kryptowährungsunternehmen, die diese Konten verwalten, vor der Insolvenz stehen. Die zentrale Entscheidung liegt in der Feststellung, dass Kryptowährungen als Eigentum gelten und treuhänderisch für die Kontoinhaber gehalten werden können. Diese Entscheidung wiederum bestimmt, dass die digitalen Vermögenswerte an die Kontoinhaber zurückgegeben oder unter den Gläubigern verteilt werden können, wie von den Liquidatoren als angemessen gehalten. Letztlich kann sich das Ergebnis erheblich auf die Rechte und Interessen von Kryptowährungsanlegern während eines Liquidationsverfahrens auswirken.

Werden diese Kryptowährungen tatsächlich treuhänderisch verwaltet?

 

Das Gericht räumte ein, dass "unsere Definition von 'Eigentum' wie in anderen Common Law Rechtsordnungen eine integrative ist und eine weite Bedeutung haben soll". In Anlehnung an die in anderen Rechtsordnungen angewandte Argumentation stellte das Gericht weiter fest, dass Kryptowährungen aufgrund ihrer Definierbarkeit, ihrer Identifizierbarkeit durch Dritte, ihrer potenziellen Übernahme durch Dritte, ihrer Einbindung in aktive Handelsmärkte und ihres Besitzes eines gewissen Grades an Dauerhaftigkeit und Stabilität die Voraussetzungen erfüllen, um als "Eigentum" zu gelten. Folglich wird es als angemessen erachtet, Kryptowährungen als Gegenstände zu betrachten, die für Treuhandvereinbarungen in Frage kommen.

Wenn es jedoch darum geht, festzustellen, ob Gatecoin Limited ("Gatecoin"), das in Liquidation befindliche Unternehmen, diese Kryptowährungen tatsächlich treuhänderisch gehalten hat, ist es wichtig, die Grundprinzipien der (1) Bestimmtheit des Gegenstands und (2) Bestimmtheit des Ziels zu erfüllen. Darüber hinaus muss das Gericht das Vorhandensein einer unmissverständlichen Absicht feststellen, ein Treuhandverhältnis über die von Gatecoin gehaltenen Kryptowährungen zu begründen. Leider kam das Gericht letztendlich zu dem Schluss, dass die erforderliche Bestimmtheit der Absicht nicht gegeben war, was dazu führte, dass der Gedanke, Gatecoin halte die Kryptowährungen treuhänderisch, zurückgewiesen wurde.

Das Fehlen des Treuhandverhältnisses ergibt sich aus der Tatsache, dass die jüngsten Geschäftsbedingungen zwischen Gatecoin und seinen Kunden keine Bestimmungen enthalten, die ein Treuhandverhältnis der Kunden in ihre Kryptowährungen schaffen würden. Dazu gehören ein klarer Ausschluss jeglicher treuhänderischer Beziehung und das Fehlen jeglicher Verpflichtung, die von den Kunden eingezahlten Kryptowährungen zu trennen, so dass sie übertragen und mit den bereits in Gatecoins Hauptwallets vorhandenen kombiniert werden können.

Wie würde sich das Urteil auf den rechtlichen Status von Kryptowährungen in Hongkong auswirken?

 

Die Entscheidung des Gerichts, dass Kryptowährungen nach Hongkonger Recht als "Eigentum" gelten und treuhänderisch gehalten werden können, hat aus verschiedenen Gründen erhebliche Auswirkungen. In erster Linie bietet es mehr Rechtssicherheit für natürliche und juristische Personen, die mit Kryptowährungen und digitalen Vermögenswerten zu tun haben, da es ihre einklagbaren Rechte nach dem Common Law System in Hongkong bestätigt. Folglich können sie bei Streitigkeiten oder Vertrauensbrüchen im Zusammenhang mit Kryptowährungen Rechtsmittel wie Unterlassungsklagen und Schadensersatz geltend machen.

Darüber hinaus bringt dieses Urteil Hongkongs Rechtsrahmen für digitale Vermögenswerte in Einklang mit anderen Common-Law-Rechtsordnungen wie England und Wales, den BVI, Singapur, Kanada, den Vereinigten Staaten, Australien und Neuseeland, wo Gerichte Kryptowährungen in ähnlicher Weise als Eigentum anerkannt haben. Es schafft eine einheitlichere und berechenbarere Rechtsstruktur für grenzüberschreitende Transaktionen mit Kryptowährungen und digitalen Vermögenswerten.

Und schließlich sendet das Urteil eine klare Botschaft an die globale Digital-Asset-Branche, dass Hongkong sich für ein unterstützendes und stabiles rechtliches Umfeld für digitale Vermögenswerte einsetzt. Indem es die Legitimität der Branche stärkt, hat es das Potenzial, zusätzliche Investitionen und Talente in das Ökosystem digitaler Vermögenswerte in Hongkong zu locken und so die Innovation und das Wachstum in diesem Sektor zu fördern.

Ihr Ansprechpartner in Hong Kong: Stefan Schmierer

Ravenscroft & Schmierer

22nd Floor, Bupa Centre
141 Connaught Road West
Hong Kong, SAR

CELL    +852 9229 6603
TEL      +852 2388 3899
FAX      +852 2385 2696

www.rs-lawyers.com.hk
sschmierer@rs-lawyers.com.hk

JAPAN: Verordnung für Verzeichnis wirtschaftlicher Eigentümer in Japan

 

Verordnung für Verzeichnis wirtschaftlicher Eigentümer in Japan

 

Um den Missbrauch von Unternehmen für Geldwäsche und andere Zwecke zu verhindern, hat zum 31. Januar 2022 auch Japan, wie von der FATF (Financial Action Task Force) empfohlen, ein Verzeichnis des wirtschaftlichen Eigentums juristischer Personen eingeführt und ein entsprechendes Verordnungspaket verabschiedet.

So müssen bei der Gründung einer Tochtergesellschaft oder eines Joint Ventures die Gesellschafter der deutschen Gesellschaft offen gelegt werden. Wenn diese juristische Personen sind, dann weiter bis ganz oben in der Kette bis zu den natürlichen Personen.

Besonders aufwendig ist der Erklärungsbedarf, wenn die deutsche Gesellschaft im Eigentum einer Stiftung ist. Dazu sind die Behörden in Japan nach bisheriger Erfahrung unter Praktikabilitätsgesichtspunkten gesprächsbereit, insbesondere bei anwaltlicher Vertretung.

Die Verordnung unterscheidet dabei zwei Fälle: (1) Eine natürliche Person, die direkt oder indirekt mehr als 50 % der gesamten Stimmrechte des Unternehmens hält oder (2) wenn keine natürliche Person unter (1) fällt, eine natürliche Person, die direkt oder indirekt mehr als 25% der gesamten Stimmrechte der Gesellschaft hält.

Das Verzeichnis wird beim nach Sitz der Gesellschaft örtlich zuständigen Handelsregisteramt („Legal Affairs Bureau“) geführt. Eine Kopie des Verzeichnisses ist u.a. den Finanzinstituten vorzulegen.

In Deutschland ist in Umsetzung der Anti-Geldwäsche-Richtlinie der EU von 2015 bereits im Jahre 2018 das "Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz" (WiEReG) in Kraft getreten. Japan hat jetzt zumindest teilweise gleichgezogen, zumindest was Neugründungen anbetrifft.

Ihr Ansprechpartner in Japan: Michael Müller

Mueller Foreign Law Office

Shin-Kasumigaseki Building
3-3-2 Kasumigaseki, Chiyoda-ku
Tokyo 100-0013, Japan

TEL       +81 3 6805 5161
FAX      +81 3 6805 5162

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info@mueller-law.jp

KOREA: Liaison Office - Unbekannte Risiken für ausländische Investoren

 

Liaison Office - Unbekannte Risiken für ausländische Investoren

 

Die Erfahrung zeigt, dass auf dem Markt immer noch ein weit verbreiteter Irrglaube darüber besteht, wofür eine Repräsentanz (auch Verbindungsbüro, Liaison Office oder Representative Office genannt) genutzt werden kann. Dies kann zu erheblichen steuerlichen Problemen führen (Stichwort: Betriebsstätte), die dann völlig überraschend und oft mit sehr hohen Kosten verbunden sein können.

Eine Repräsentanz ist ein Büro, das keine juristische Person ist, sondern eher eine praktische Lösung, u.a. in Übereinstimmung mit dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Korea zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (das "Steuerabkommen") und dem geltenden koreanischen Steuerrecht. Im Steuerabkommen heißt es zu diesem Thema wie folgt:

Artikel 5 Betriebsstätte

 

(1) Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck „Betriebsstätte“ eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird.

(2) Der Ausdruck „Betriebsstätte“ umfasst insbesondere

a) einen Ort der Leitung,

b) eine Zweigniederlassung,

c) eine Geschäftsstelle,

d) eine Fabrikationsstätte,

e) eine Werkstätte und

f) ein Bergwerk, ein Öl- oder Gasvorkommen, einen Steinbruch oder eine andere Stätte der Ausbeutung natürlicher Ressourcen.

(3) Eine Bauausführung oder Montage oder eine damit zusammenhängende Aufsichtstätigkeit ist nur dann eine Betriebsstätte, wenn ihre Dauer zwölf Monate überschreitet.

(4) Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels gelten nicht als Betriebsstätten

a) Einrichtungen, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung von Gütern oder Waren des Unternehmens benutzt werden;

b) Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung unterhalten werden;

c) Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten werden, durch ein anderes Unternehmen bearbeitet oder verarbeitet zu werden;

d) eine feste Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen oder Informationen zu beschaffen;

e) eine feste Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen andere Tätigkeiten auszuüben, die vorbereitender Art sind oder eine Hilfstätigkeit darstellen;

f) eine feste Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, mehrere der unter den Buchstaben a bis e genannten Tätigkeiten auszuüben, vorausgesetzt, dass die sich daraus ergebende Gesamttätigkeit der festen Geschäftseinrichtung vorbereitender Art ist oder eine Hilfstätigkeit darstellt.

(5) Ist eine Person – mit Ausnahme eines unabhängigen Vertreters im Sinne des Absatzes 6 – für ein Unternehmen tätig und besitzt sie in einem Vertragsstaat die Vollmacht, im Namen des Unternehmens Verträge abzuschließen, und übt sie die Vollmacht dort gewöhnlich aus, so wird das Unternehmen ungeachtet der Absätze 1 und 2 so behandelt, als habe es in diesem Staat für alle von der Person für das Unternehmen ausgeübten Tätigkeiten eine Betriebsstätte, es sei denn, diese Tätigkeiten beschränken sich auf die in Absatz 4 genannten Tätigkeiten, die, würden sie durch eine feste Geschäftseinrichtung ausgeübt, diese Einrichtung nach dem genannten Absatz nicht zu einer Betriebsstätte machten.

(6) Ein Unternehmen wird nicht schon deshalb so behandelt, als habe es eine Betriebsstätte in einem Vertragsstaat, weil es dort seine Tätigkeit durch einen Makler, Kommissionär oder einen anderen unabhängigen Vertreter ausübt, sofern diese Personen im Rahmen ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit handeln.

(7) Allein dadurch, dass eine in einem Vertragsstaat ansässige Gesellschaft eine Gesellschaft beherrscht oder von einer Gesellschaft beherrscht wird, die im anderen Vertragsstaat ansässig ist oder dort (entweder durch eine Betriebsstätte oder auf andere Weise) ihre Tätigkeit ausübt, wird keine der beiden Gesellschaften zur Betriebsstätte der anderen.

In Artikel 5 Absatz 4 des Steuerabkommens wird definiert, was nicht als Betriebsstätte gilt, und eine Repräsentanz ist darin enthalten. Betreibt ein ausländisches Unternehmen seine Repräsentanz in Übereinstimmung mit diesen Definitionen, z.B. indem es seine Repräsentanz nur mit dem Kauf von Waren oder Gütern oder der einfachen Lagerung von Waren oder Gütern (wie oben definiert) befasst, kommt die Repräsentanz für eine privilegierte Stellung in Betracht, insbesondere im Hinblick auf die Steuerpflicht.

Gemäß diesem Artikel 5 des Steuerabkommens und unter der Voraussetzung, dass er eingehalten wird, kann eine Repräsentanz eingerichtet werden, ohne dass die Gefahr besteht, dass es eine Betriebsstätte in Korea ist; eine Repräsentanz ist jedoch weiterhin verpflichtet, alle obligatorischen Sozialversicherungen und Einkommens-/Lohnsteuern für seine Mitarbeiter zu zahlen, wofür eine Steuernummer für gemeinnützige Organisationen beantragt werden sollte. Darüber hinaus unterliegt eine Repräsentanz sehr strengen Beschränkungen hinsichtlich seiner Geschäftstätigkeit, d.h. es darf keine gewinnbringenden Tätigkeiten ausüben, wie z.B. den Verkauf oder die Vermarktung von Produkten oder Dienstleistungen oder die Produktion oder Herstellung jeglicher Art.

Es ist eine allgemeine Tendenz, dass jedes Land von jemandem, der in seinem Hoheitsgebiet geschäftlich tätig ist, Steuern erheben möchte. Daher sollte es nicht überraschen, dass die koreanischen Steuerbehörden, wenn Mitarbeiter einer koreanischen Repräsentanz (die nur die im einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen aufgeführten Tätigkeiten ausüben darf und dafür steuerlich privilegiert ist) an Verkäufen in Korea beteiligt sind, versuchen werden, die Mehrwertsteuer und die Körperschaftssteuer auf die Verkäufe des betreffenden ausländischen Unternehmens in Korea zu erheben, zuzüglich einer Strafe von 10 % bis 40 % des zu zahlenden Steuerbetrags, die sich über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren (oder bis zu 15 Jahren, je nach den Einzelheiten des jeweiligen Falls) hinziehen kann. Daher ist es ratsam, keine Repräsentanz zu errichten oder zu unterhalten, wenn Verkaufsaktivitäten in Korea durchgeführt werden sollen.

Ihr Ansprechpartner in Korea: Joachim Nowak

DAERYOOK & AJU LLC

7 - 16F, Donghoon Tower
317, Teheran-ro, Gangnam-gu
Seoul 06151, Republik Korea

CELL +82 10 9001 6430
TEL +82 2 772 5948
FAX +82 2 3016 5222

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MALAYSIA: Lohnsteigerungen in Malaysia – was diese wirklich bedeuten

 

Lohnsteigerungen in Malaysia – was diese wirklich bedeuten

 

In den letzten Monaten kam es in Malaysia, ganz so wie im DACH-Raum, zu bedeutsamen Lohnsteigerungen. Dabei konnte teilweise der Eindruck entstehen, dass Malaysia übermäßig teuer wird. Hier lohnt sich ein genauerer Blick: Wie The Star von der Star Media Group Berhad in einem sehr ausführlichen Artikel darlegt, handelt es sich bei den Lohnsteigerungen zu einem guten Teil um eine Rückkehr zum Lohnniveau von Vor der Pandemie.

Dennoch muss man festhalten, dass die Löhne, welche in den letzten Jahren gesunken waren, sich mittlerweile über dem Niveau von März 2020, als die Covid-Pandemie begann, befinden. Es ist zudem davon auszugehen, dass die Löhne auch 2023 weiter steigen werden. In manchen Industriesparten wird es deshalb schwieriger, qualifizierte Mitarbeiter zu finden.

Dabei sollten insbesondere ausländische Arbeitgeber auch daran denken, dass nicht-finanzielle Anreize, wie etwa die Möglichkeit zur (Weiter)Entwicklung, flexible Arbeitszeiten und Home-Office in Malaysia durchaus geschätzt werden und den Ausschlag geben können. Letztlich gilt, so wie wohl überall, dass sich Mitarbeiter insgesamt wohl fühlen müssen. Ein zufriedener Mitarbeiter ist weniger wechselwillig und muss nicht – oftmals nach langer, kostspieliger Suche – ersetzt werden.

Ihr Ansprechpartner in Malaysia: Dr. Harald Sippel

Skrine

Level 8, Wisma UOA Damansara
50 Jalan Dungun, Damansara Heights
Kuala Lumpur, Malaysia

TEL        +60 1 8211 4958
FAX       +60 3 2081 3999

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PHILIPPINEN: Apostille immer noch nicht im Rechtsverkehr zwischen Deutschland und den Philippinen verwendbar

 

Apostille immer noch nicht im Rechtsverkehr zwischen Deutschland und den Philippinen verwendbar

 

Obwohl die Philippinen dem Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation, auch bekannt als Apostille-Übereinkommen, beigetreten sind, haben die Länder Deutschland, Österreich, Finnland und Griechenland ihre Einwände gegen den Beitritt der Philippinen zum Apostille-Übereinkommen bis heute nicht zurückgezogen.

Das Apostille-Übereinkommen ist ein internationaler Vertrag zur Erleichterung des Verkehrs von öffentlichen Dokumenten, die von einer Vertragspartei ausgefertigt wurden und in einem anderen Vertragsland vorgelegt werden sollen. Die Philippinen haben ihre Beitrittsurkunde im September 2018 hinterlegt, und das Übereinkommen ist auf den Philippinen im Mai 2019 in Kraft getreten. Das Apostille-Übereinkommen hat mittlerweile 124 Vertragsparteien.

Ziel des Übereinkommens ist es, das komplizierte und teure Legalisierungsverfahren der Kettenbeglaubigung durch die Ausstellung einer einzigen Apostille zu ersetzen. Öffentliche Urkunden, die von einer anderen Vertragspartei ausgestellt wurden, müssen nicht mehr von der Botschaft oder dem Generalkonsulat des jeweiligen Landes beglaubigt werden, wenn eine öffentliche Urkunde, die in einem anderen Land ausgestellt wurde, verwendet werden soll.

Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten ("DFA") ist die zuständige Behörde für die Apostillierung von Dokumenten, die auf den Philippinen ausgestellt wurden und im Ausland verwendet werden sollen, während notarielle Urkunden vom regionalen Gericht ("Red Ribbon") vorbeglaubigt werden. Deutschland hat unter Berücksichtigung der föderalen Struktur des Landes mehrere zuständige Behörden benannt. Dabei kann es sich entweder um ein Landgericht (für gerichtliche Dokumente oder notarielle Urkunden) oder um eine andere staatliche Behörde (für nicht gerichtliche Dokumente) handeln.

Eine Apostille kann nur ausgestellt werden, wenn sowohl das Ursprungsland als auch das Empfängerland Mitglied des Apostille-Übereinkommens sind. Wenn ein Land das Apostille-Übereinkommen nicht unterzeichnet hat, kann die Apostille nicht verwendet werden, und die Parteien, die ihre inländische Urkunde in einem anderen Land verwenden wollen, werden auf den Weg der Legalisierung verwiesen.

Der Vorteil der Abschaffung des komplizierten Beglaubigungsverfahrens gilt jedoch auch nicht, wenn es um die Verwendung im Rechtsverkehr zwischen Ländern geht, von denen entweder ein Land nicht Mitglied des Apostille-Übereinkommens ist oder in denen ein Mitgliedstaat einen Einwand oder Vorbehalt geltend gemacht hat. Dies ist der Fall bei Deutschland, Österreich, Finnland und Griechenland. Die auf den Philippinen ausgestellte Apostille wird folglich in diesen vier Ländern nicht anerkannt, wohl aber in allen anderen Mitgliedstaaten.

Das Verfahren zur Erlangung der Legalisation ist daher nach wie vor langwierig, wie die philippinische Botschaft auf ihrer Website beschreibt.

Die Legalisation durch die philippinische Botschaft setzt voraus, dass die gleichen deutschen Behörden, die eine Apostille für Dokumente ausstellen können, die in einem anderen Mitgliedstaat verwendet werden sollen (d.h. Amtsgerichte oder mehrere benannte Regierungsbehörden), eine Vorbeglaubigung ausstellen. Die Legalisation würde im Gegensatz zur Apostillierung zusätzliche Kosten verursachen. Wenn die Unterlagen nicht vollständig sind, wird ein Antrag auf Legalisation von den Botschaften abgelehnt. Um das Risiko einer Ablehnung zu verringern, akzeptiert die philippinische Botschaft vorab E-Mails mit der eingescannten Version der Dokumente.

Obwohl die Botschaften versuchen, jedem Antragsteller so weit wie möglich entgegenzukommen, ist das Legalisierungsverfahren dennoch zeit- und kostenaufwendig. Es bleibt daher zu hoffen, dass der Einspruch der vier Länder in absehbarer Zeit zurückgezogen wird.

Ihr Ansprechpartner in den Philippinen: Lutz Kaiser

Villanueva Gabionza & Dy Law Offices

20th/F Corporate Center
139 Valero St., Salcedo Village
Makati City 1227, Philippines

CELL      +63 995 985 4957
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PHILIPPINEN: Urteil des Obersten Gerichtshofs stärkt die Loyalitätspflicht von Vorstandsmitgliedern gegenüber Aktiengesellschaften

 

Urteil des Obersten Gerichtshofs stärkt die Loyalitätspflicht von Vorstandsmitgliedern gegenüber Aktiengesellschaften

 

Der Fall einer philippinischen Aktiengesellschaft, bei dem der Oberste Gerichtshof entschieden hat, dass Vorstandsmitglieder eine Loyalitätspflicht gegenüber der Corporation haben, könnte für Unternehmer und Aktionäre von großem Interesse sein. Die Gesellschaft wurde von zwei Ehepartnern gegründet, um den alleinigen Vertrieb von hochwertigem Normalpapier zu übernehmen. Obwohl die Gesellschaft erfolgreich war und einen Umsatz von mehreren Millionen erzielte, wurden keine nennenswerten Bardividenden an die Aktionäre ausgeschüttet.

Die Aktionäre begannen, die Geschäfte des Vorstands zu untersuchen, als Verwandte und Freunde die Art und Weise, wie das Unternehmen geführt wurde, in Frage stellten. Es stellte sich heraus, dass der Präsident und seine Mitangeklagten, als sie noch Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte der Gesellschaft waren, eine andere Gesellschaft gründeten, um Gelder aus der Gesellschaft abzuschöpfen. Der Präsident wurde später von seinen Ämtern bei TOPROS entbunden.

In der Entscheidung des Gerichtsverfahrens entschied der Oberste Gerichtshof, dass ein Vorstandsmitglied, das für sich selbst eine Geschäftsgelegenheit erwirbt, die der Gesellschaft gehören sollte, und das zum Schaden der Gesellschaft Gewinne erzielt, die Pflicht hat, der Gesellschaft die Gewinne, die er aus der Geschäftsgelegenheit erzielt hat, zurückzuzahlen, es sei denn, die Gesellschaft ratifiziert dies. Eine Geschäftsgelegenheit liegt vor, wenn eine vorgeschlagene Tätigkeit vernünftigerweise mit der gegenwärtigen oder zukünftigen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft zusammenhängt und die Gesellschaft die Möglichkeit hat, sich hierbei einzusetzen. Ein Direktor hat darüber hinaus eine Loyalitätspflicht gegenüber der Corporation, die als separate juristische Person für ihre Direktoren und leitenden Angestellten handelt.

Unternehmerische Gelegenheiten sollten vom Vorstand offengelegt werden, damit die Gesellschaft die Möglichkeit hat, sich zu engagieren. Vorstandsmitglieder, leitende Angestellte und Mehrheitsaktionäre sind rechtlich verpflichtet, keine Gelegenheiten für sich selbst wahrzunehmen, ohne sie zuvor dem Vorstand offenzulegen und ihm die Möglichkeit zu geben, die Gelegenheit im Namen der Gesellschaft abzulehnen. Aktionäre können die Direktoren einer Gesellschaft haftbar machen, wenn sie Verluste erleiden, weil der Direktor der Gesellschaft eine Geschäftsmöglichkeit für sich genutzt hat.

Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, dass Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte die Loyalitätspflicht gegenüber der Gesellschaft verstehen und sich an die Regeln halten, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Aktionäre sollten sich bewusst sein, dass sie rechtliche Schritte einleiten können, wenn sie glauben, dass ihre Rechte verletzt wurden.

Ihr Ansprechpartner in den Philippinen: Lutz Kaiser

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SINGAPUR: Das „Tripartite Committee on Workplace Fairness“ ("der Ausschuss") hat einen Zwischenbericht über seine Empfehlungen für Rechtsvorschriften zur Fairness am Arbeitsplatz ("RFA") vorgelegt

 

Das „Tripartite Committee on Workplace Fairness“ ("der Ausschuss") hat einen Zwischenbericht über seine Empfehlungen für Rechtsvorschriften zur Fairness am Arbeitsplatz ("RFA") vorgelegt

 

Der Ausschuss veröffentlichte am 13. Februar 2023 seinen Zwischenbericht über seine Empfehlungen für die RFA (https://www.mom.gov.sg/newsroom/press-releases/2023/0213-tripartite-committee-releases-interim-report-on-recommendations-for-wfl). Es wird erwartet, dass die Gesetzgebung in der zweiten Hälfte des Jahres 2024 verabschiedet wird.

Die Standards für Fairness am Arbeitsplatz sind in den „Tripartite Guidelines on Fair Employment Practices“ enthalten. Die Empfehlungen des Ausschusses zielen darauf ab, die grundlegenden Ideen einer gerechten und leistungsorientierten Einstellung zu bewahren und alle Arten von Diskriminierung für alle Arbeitgeber auszuschliessen, wobei gleichzeitig Gesetze eingeführt werden, um die am weitesten verbreiteten Arten von Diskriminierung in Singapur zu verbieten und den Schutz und die Rechtsmittel für Arbeitnehmer, die davon betroffen sind, zu verbessern. Das RFA wird die Mediation als primäre Methode zur Lösung von Diskriminierungsvorwürfen vorsehen, wobei das Employment Claims Tribunal ("ECT") angerufen werden kann, falls die Mediation erfolglos bleibt. Darüber hinaus bemühte sich der Ausschuss um eine bessere Unterstützung der Bedürfnisse von Unternehmen und Organisationen, wie z. B. die Ausnahmeregelung für kleine Unternehmen und die Bevorzugung von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen bei Einstellungsentscheidungen.

Ein stärkerer Schutz gegen bestimmte Arten von Diskriminierung am Arbeitsplatz dient den wichtigen sozialen und wirtschaftlichen Zielen Singapurs und ermutigt mehr ältere Arbeitnehmer, Frauen, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit psychischen Störungen zur Teilnahme am Erwerbsleben. Für Unternehmen wird es wichtig sein, ihre derzeitigen Beschäftigungspraktiken zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie nicht gegen die neue Gesetzgebung verstoßen, sobald diese verabschiedet ist.

Ihr Ansprechpartner in Singapur: Dr. Andreas Respondek

Respondek & Fan Pte Ltd

1 North Bridge Road
#16-03 High Street Centre
Singapore 179094

CELL      +65 9751 0757
TEL        +65 6324 0060
FAX        +65 6324 0223

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respondek@rflegal.com

THAILAND: Vereinfachung des "Civil and Commercial Code" für Firmen

 

Vereinfachung des "Civil and Commercial Code" für Firmen

 

Thailand's Zivilgesetzbuch ("Civil and Commercial Code") wurden unlängst in wesentlichen Punkten für "limited liability companies" in vielerlei Hinsicht vereinfacht, die in praktischer Hindisch sehr bedeutsam sind.

Die Änderungen umfassen u.a. die Verringerung der Anzahl der Mindestaktionäre für "limited liability companies", Abhaltung von Board Meetings mittels elektronischer Medien, Vereinfachung der Veröffentlichungsanforderungen in einer lokalen Zeitung etc.

Einen Überblick über sämtliche Änderungen gibt ein in der "Singapore Law Gazette" veröffentlichter Artikel von Respondek & Fan, der über folgenden Link abgerufen werden kann: https://lnkd.in/eM8HJW9q.

Ihr Ansprechpartner in Thailand: Dr. Andreas Respondek

Respondek & Fan Ltd

United Center, 39th Floor, Suite 3904 B
323 Silom Road
Bangkok 10500, Thailand

CELL     +66 89 896 4048
TEL       +66 2 635 5498
FAX       +66 2 635 5499

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respondek@rflegal.com

VIETNAM: Verschobene Feiertage - Besonderheiten im vietnamesischen Arbeitsrecht

 

Verschobene Feiertage - Besonderheiten im vietnamesischen Arbeitsrecht

 

Einige Arbeitnehmende in Vietnam konnten sich über ein sehr langes Wochenende (zumeist von Samstag, den 29.04. bis Mittwoch, den 03.05.) freuen. Grund dafür ist die Vorgabe im vietnamesischen Arbeitsrecht, die besagt, dass ein öffentlicher Feiertag, der auf einen Wochentag fällt an dem nicht gearbeitet werden muss, am nächsten regulären Arbeitstag „nachgeholt“ werden muss.

Grundsätzlich muss den Arbeitnehmenden ein freier Tag pro Woche gewährt werden. Welcher Wochentag dies ist, kann frei vereinbart werden. Sechs-Tage-Wochen waren in der Vergangenheit durchweg üblich aber aktuell ist festzustellen, dass oftmals nur noch von einer Fünf-Tage-Woche Gebrauch gemacht wird.

Der Tag der Arbeit (01. Mai) fiel dieses Jahr auf einen Montag und war daher wohl zumeist als regulärer Feiertag zu gewähren. Am 10. März des Mondjahres wird den 18 „Hùng“ Königen gedacht, die als Begründer des ersten vietnamesischen Reiches „Văn Lang“ (Land der Tätowierten) gelten. Dieser Feiertag fiel dieses Jahr auf einen Samstag (29. April) und, sofern kein regulärer Arbeitstag, musste damit am nächsten Werktag „nachgeholt“ werden. Da am Montag bereits der Tag der Arbeit zu feiern war, sollte also Dienstag, der 02.05. als Ersatzurlaubstag gewährt werden.

Hinzu kam dann noch der „Tag des Sieges“ (auch „Tag der Wiedervereinigung“ oder „Tag der Befreiung“ genannt) am 30. April des Kalenderjahres (dieses Jahr ein Sonntag), an dem im Jahre 1975, das damalige Saigon (heute Ho Chi Minh Stadt) erobert und hiermit das Ende des Vietnamkriegs und die Wiedervereinigung zwischen Nord- und Südvietnam eingeläutet wurde. Da Montag und Dienstag bereits frei zu geben war, fiel der hierfür fällige Ersatzurlaubstag damit auf Mittwoch, den 03.05.

Ihr Ansprechpartner in Vietnam: Christian A. Brendel

Brendel & Associates Law Co., Ltd.

Golden Tower, 9th Floor, 6 Nguyen Thi Minh Khai
Dakao Ward, District 1
Ho-Chi-Minh-Stadt, Vietnam

CELL     +84 98 978 4791
TEL       +84 28 3911 2008
FAX      +84 28 3911 2010

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VIETNAM: Neues Dekret zum Schutz persönlicher Daten (Dekret 13/2023)

 

Neues Dekret zum Schutz persönlicher Daten (Dekret 13/2023)

 

Am 17. April 2023 wurde das Dekret 13/2023 zum Schutz von persönlichen Daten verabschiedet. Das neue Dekret tritt am 01. Juli 2023 in Kraft und gilt sowohl für vietnamesische als auch ausländische Unternehmen und Personen, die in Vietnam oder im Ausland ansässig sind und an der Verarbeitung (d.h. Beschaffung, Speicherung, Vervielfältigung, Übermittlung etc.) lokaler personenbezogener Daten beteiligt sind. Persönliche Daten werden dabei in reguläre (z.B. Name, Geschlecht, Geburtstag) und sensible Daten (z.B. politische und religiöse Ansichten, Gesundheitsdaten, sexuelle Orientierung) unterteilt, wobei letzteren ein erhöhter Schutzwert zugestanden wird.

Für die Verarbeitung von persönlichen Daten ist grundsätzlich (Ausnahmen gelten u.a. zum Schutz für Leib und Leben oder bei einer gesetzlich normierten Pflicht zur Offenlegung von personenbezogenen Daten) das ausdrückliche Einverständnis von der Person, die die persönlichen Daten betreffen, einzuholen. Bei der Datenverarbeitung müssen verschiedene organisatorische und technische Grundsätze beachtet und eingehalten werden (z.B. Transparenz, Angemessenheit, Vertraulichkeit), wobei dies durch einen Mitarbeiter oder eine besondere Abteilung sichergestellt werden soll.

Unternehmen und Personen, die sowohl über den Grund und die Art und Weise der Datenverarbeitung entscheiden, als auch die eigentliche Datenverarbeitung durchführen, sind dazu verpflichtet einen Bericht (Formvorlage liegt dem Dekret bei) über die Datenverarbeitung zu erstellen, der u.a. Angaben über den Grund der Datenverarbeitung. die Art sowie den Empfänger der Daten enthält. Die grenzüberschreitende Weitergabe von persönlichen Daten von vietnamesischen Staatsangehörigen ist dabei in einer separaten Form zu dokumentieren. In beiden Fällen sind die Berichte dem "Ministry of Public Security" ("Department of Cybersecurity and Hi-tech Crime") vorzulegen.

Dekret 13/2023 ergänzt das vietnamesische Datenschutzrecht umfassend. Dies geht mit der Einführung von weiteren (landestypischen) Berichtspflichten sowie der Pflicht zur Ernennung eines/r Datenschutzbeauftragten/-abteilung einher, womit weitere personelle Ressourcen gebunden werden.

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