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HONG KONG: Verbesserungen zur Steigerung der Attraktivität des Bankwesens in Hongkong

 

Verbesserungen zur Steigerung der Attraktivität des Bankwesens in Hongkong

 

Die Einlagen bei Hongkonger Banken sind seit fast zwei Jahrzehnten im Rahmen des Einlagen­sicherungssystems (Deposit Protection Scheme, „DPS“) gesichert und bieten Stabilität und Sicherheit. Eine der Schlussfolgerungen einer kürzlich durchgeführten Überprüfung des Systems war unter anderem die Anhebung der Einlagensicherungsgrenze um 300.000 HK$. Diese und andere Verbesserungen werden ab dem 1. Oktober 2024 umgesetzt, um das Vertrauen in das Bankwesen in Hongkong weiterhin zu gewährleisten.

Seit 2006 wurde das Einlagensicherungssystem in Hongkong gemäß der Deposit Protection Scheme Ordinance (Cap. 581) („DPSO“) mit dem vorrangigen Ziel eingerichtet, die Einleger vor einem möglichen Ausfall der Banken in Hongkong zu schützen.

Der Betrieb des Einlagensicherungssystems wird vom Hong Kong Deposit Protection Board („HKDPB“) überwacht, einer unabhängigen gesetzlichen Einrichtung, die gemäß der DPSO gegründet wurde.

Zu den besonderen Merkmalen der DPS gehören:

- alle lizenzierten Banken sind DPS-Mitglieder, sofern sie nicht vom HKDPB ausgenommen sind;

- die meisten Arten von Einlagen, ob in Hongkong-Dollar oder Fremdwährungen, sind durch das DPS gleichermaßen geschützt;

- die derzeitige Sicherungsgrenze liegt bei 500.000 HK$ pro Einleger und Bank; Das Einlagen­sicherungssystem wird durch den im Rahmen der DPSO eingerichteten Einlagensicherungsfonds („DPS-Fonds“) unterstützt, in den die Mitglieder des Einlagensicherungssystems durch Umlagen einzahlen.

Bei der letzten Überprüfung wurde die Stärkung von Hongkongs Finanzzentrum gefordert.

Im Anschluss an die Empfehlungen des HKDPB wurde die Deposit Protection Scheme (Amendment) Bill 2024 am 8. Mai 2024 erstmals in den Legislativrat eingebracht.

Die Deposit Protection Scheme (Amendment) Ordinance 2024 („Amendment Ordinance“) wurde daraufhin am 3. Juli 2024 verabschiedet, die darauf abzielt, die oben genannte Funktion des Einlagen­sicherungssystems als finanzielles Sicherheitsnetz zu verbessern und den Schutz der Einleger, die in Hongkong Bankgeschäfte tätigen, zu stärken.

Einige der wichtigsten Änderungen sind:

- Anhebung der Schutzgrenze des DPS von 500.000 HK$ auf 800.000 HK$;

- Bereitstellung zusätzlicher Regressmöglichkeiten für Einleger im Falle einer Bankenfusion oder ‑übernahme;

- Verbesserung des Abgabemechanismus, so dass der DPS-Fonds das Zielniveau innerhalb eines bestimmten Zeitraums erreichen kann, um die Umsetzung der erhöhten Schutzgrenze gemäß der Änderung zu erleichtern; und

- die obligatorische Anzeige des DPS-Mitgliedszeichens auf den elektronischen Bankplattformen der DPS-Mitglieder;

- Straffung der negativen Offenlegungspflicht für nicht geschützte Einlagengeschäfte für Private-Banking-Kunden, d.h. bessere Aufklärung der Kunden für den Fall, dass die von ihnen getätigten Geschäfte nicht vom DPS gedeckt sind.

Die Änderungsverordnung wurde am 12. Juli verkündet und in zwei Phasen umgesetzt. Die erste Phase trat am 1. Oktober 2024 in Kraft und umfasste Maßnahmen, die weniger Vorbereitungs­arbeit erforderten, wie die Anhebung der Einlagensicherungsgrenze auf 800.000 HK$, den verfeinerten Abgabemechanismus und die Anforderungen an das obligatorische Aushängen des DPS-Mitgliedsschilds. Die übrigen Änderungen wurden in der zweiten Phase umgesetzt, die am 1. Januar 2025 in Kraft trat.

Die Änderungsverordnung scheint im Allgemeinen gut aufgenommen und weithin begrüßt zu werden, in der Hoffnung, dass die Änderung den Schutz und damit das Vertrauen der Einleger erhöht, die Stabilität unseres Bankensystems verbessert und Hongkongs Nische als internationale Finanzdrehscheibe stärkt.

Ihr Ansprechpartner in Hong Kong: Stefan Schmierer

Ravenscroft & Schmierer

22nd Floor, Bupa Centre
141 Connaught Road West
Hong Kong, SAR

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TEL      +852 2388 3899
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CHINA: Generative KI für KMUs und rechtliche Herausforderungen bei deren Einsatz in China

 

Generative KI für KMUs und rechtliche Herausforderungen bei deren Einsatz in China

 

Effektive Implementierung von generativer künstlicher Intelligenz („KI”) ermöglicht es Unternehmen, durch Unterstützung und Automatisierung manueller und repetitiver Arbeitsprozesse Kosten einzusparen und profitabler zu wirtschaften.

Chinesische Unternehmen haben die Vorteile von generativen KI-Tools bereits erkannt. Laut einer neuen Studie des SAS Instituts setzen 83% der Unternehmen in China KI-Tools in Vertrieb, Marketing, Produktion und anderen Bereichen ein.

Aufgrund des starken Wettbewerbs, Kostendrucks und anderer marktspezifischer Herausforderungen in China ist es für KMU essentiell, sich auch vor Ort in China mit KI auseinanderzusetzen, um ggf. generative KI-Tools in ihre Geschäftsaktivitäten in China integrieren zu können, und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt zu sichern.

Für die Tochtergesellschaften ausländisch-investierter Unternehmen in China stellt sich jedoch die Frage, ob und inwieweit es technisch und rechtlich möglich bzw. zulässig ist, generative KI-Modelle ausländischer Herkunft in China einzusetzen. KMU sollten sich daher mit den einschlägigen Gesetzen in China vertraut machen, um mögliche rechtliche Risiken identifizieren und bewerten zu können.

Ihr Ansprechpartner in China: Rainer Burkardt

Burkardt & Partner

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Shanghai 200002, P.R. China

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INDIEN: Inkrafttreten des Datenschutzgesetzes rückt näher

 

Im August 2023 wurde der "Digital Personal Data Protection Act, 2023" verabschiedet und verkündet.  Bis heute ist das Gesetz jedoch noch nicht in Kraft getreten. Nunmehr hat die indische Regierung den Entwurf einer Durchführungs­verordnung zur Diskussion gestellt, ein deutliches Zeichen, dass Gesetz und Verordnung bald in Kraft treten sollen. Die Verordnung enthält eine Reihe von Klarstellungen zu den gesetzlichen Regelungen.

Besonders hervorgehoben soll hierbei der Schutz von Minderjährigen sein. Zudem gestatten sie der Regierung, für sog. "Substantielle Datenschutz­verantwortliche“ (noch nicht definiert) personenbezogene Daten zu definieren, die sie nicht ins Ausland übertragen dürfen. Grundsätzlich dürfen personenbezogene Daten nur ins Ausland übertragen werden, solange die indischen Regeln über den Datenzugang von ausländischen Regierungen eingehalten werden. Diese Bestimmungen gehen über das Gesetz hinaus, das der indischen Regierung lediglich gestattete, die Übertragung in bestimmte Länder einzuschränken. Man darf auf die endgültige Regelung und deren Handhabung gespannt sein.

Ihr Ansprechpartner in Indien: Dr. Jörg Schendel

Suman Khaitan & Co.

W-13, West Wing, Greater Kailash Part-II
Delhi 110048, Indien

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JAPAN: Reform des Rentenaltersystems in Japan

 

Neue Pflichten für Unternehmer ab April 2025

 

Am 1. April 2025 trat in Japan eine Reform des Rentenaltersystems in Kraft, die neue Verpflichtungen für Unternehmen mit sich bringt. Die Neuregelung basiert auf dem „Gesetz zur Stabilisierung der Beschäftigung älterer Menschen“ und markiert den nächsten Schritt in einer Reihe gesetzlicher Anpassungen, die den Verbleib älterer Arbeitnehmer im Arbeitsleben erleichtern sollen.

Klassischerweise sahen viele japanische Arbeitsverträge ein Ende des Beschäftigungs­verhältnisses mit Vollendung des 60. Lebensjahres vor. Angesichts der demografischen Entwicklung des Landes verabschiedete der japanische Gesetzgeber schon 2012 eine Reform und verpflichtete Unternehmen, eine Weiterbeschäftigung bis zum Alter von 65 Jahren zu ermöglichen. Firmen konnten jedoch zunächst selbst entscheiden, welche Arbeitnehmer hiervon profitieren sollten. Seit April 2025 entfällt diese Auswahl­möglichkeit: Arbeitgeber müssen nun allen interessierten Mitarbeitern eine Weiterbeschäftigung bis zum 65. Lebensjahr ermöglichen.

Das Gesetz eröffnet Unternehmen hier drei Wahlmöglichkeiten: Erstens können sie das Renten­alter komplett abschaffen. Zweitens können sie das Renten­eintrittsalter auf mindestens 65 Jahre erhöhen. Drittens können sie ein Weiterbeschäftigungs­system einführen, z. B. indem Arbeitnehmer zwar mit 60 Jahren zunächst pensioniert, dann aber wiedereingestellt werden.

Bei der Weiterbeschäftigung sind Änderungen des Gehalts und der Arbeitsbedingungen sorgfältig zu prüfen. Wird eine Tätigkeit mit identischer Verantwortung und vergleichbarem Aufgabenbereich fortgeführt, sind unbegründete Gehaltskürzungen unzulässig.

Internationale Unternehmen mit Niederlassungen in Japan sind ebenfalls an die neuen Regelungen gebunden. Es ist spätestens jetzt unerlässlich, interne Prozesse anzupassen sowie Arbeitsverträge und Betriebsordnungen zu überarbeiten.

Ihr Ansprechpartner in Japan: Michael Müller

Mueller Foreign Law Office

Shin-Kasumigaseki Building
3-3-2 Kasumigaseki, Chiyoda-ku
Tokyo 100-0013, Japan

TEL      +81 3 6805 5161
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MALAYSIA: EFTA und Malaysia einigen sich auf Freihandelsabkommen

 

Am 11. April 2025 haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) – Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz – und Malaysia die Verhandlungen über ein Wirtschafts­partnerschafts­abkommen (MEEPA) erfolgreich abgeschlossen. Die Gespräche umfassten insgesamt 17 Verhandlungsrunden, unterbrochen von einer Pause zwischen 2017 und 2020.

Ziel des Abkommens ist es, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den EFTA-Staaten und Malaysia auf eine neue Stufe zu heben. Es sieht unter anderem einen verbesserten Marktzugang für Güter, Dienstleistungen und Investitionen vor. Außerdem ist der schrittweise Abbau von Zöllen auf Industrie- und Agrarprodukte geplant. Darüber hinaus schafft das Abkommen verbesserte Rahmen­bedingungen für öffentliche Aufträge und enthält Bestimmungen zu nachhaltiger Entwicklung sowie digitalem Handel.

Malaysia gilt als eines der dynamischsten Länder Südostasiens und nimmt in den sogenannten China+1-Strategien vieler internationaler Unternehmen eine zentrale Rolle ein. Das neue Abkommen stärkt die Position der Schweiz und der weiteren EFTA-Staaten im Handel mit der ASEAN-Region. Die Unterzeichnung des Abkommens ist für Juni 2025 vorgesehen.

Ihr Ansprechpartner in Malaysia: Dr. Harald Sippel

Aqran Vijandran

5-2A, Medan Klang Lama 28, 419, Jalan Klang Lama
Wilayah Persekutuan
Kuala Lumpur, Malaysia

TEL+60-1-8211-4958

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PHILIPPINEN: BEPS und seine Auswirkungen auf die Philippinen verstehen

 

Wichtige Einblicke für Unternehmen und Steuerzahler

 

In den letzten Jahren ist das Thema „Base Erosion and Profit Shifting" (BEPS) zu einem zentralen Thema für Regierungen und Unternehmen weltweit geworden, und die Philippinen bilden hier keine Ausnahme. Der von der OECD entwickelte BEPS-Aktionsplan soll aggressive Steuerplanungs­strategien eindämmen, die Lücken und Unstimmigkeiten in den internationalen Steuer­vorschriften ausnutzen. Mit der zunehmenden Verflechtung der Weltwirtschaft ist das Risiko der Aushöhlung der Bemessungs­grundlage und der Gewinnverschiebung gestiegen, was eine strengere Einhaltung der Vorschriften und transparentere Steuerpraktiken erforderlich macht.

 

Der Begriff „Base Erosion and Profit Shifting“ (BEPS) bezeichnet Steuerstrategien multinationaler Unternehmen, mit denen Gewinne gezielt aus Hochsteuerländern in Niedrig- oder Nichtsteuerländer verlagert werden. Dadurch sinkt die steuerliche Bemessungs­grundlage in den Ländern, in denen die wirtschaftliche Tätigkeit tatsächlich stattfindet. Dies führt zu Wettbewerbs­verzerrungen und verminderten Staatseinnahmen. Um dem entgegenzuwirken, hat die OECD einen Aktionsplan mit 15 Maßnahmen entwickelt, der unter anderem strengere Meldepflichten und eine verbesserte Zusammenarbeit der Steuerbehörden vorsieht.

Die Philippinen haben im Rahmen ihrer Mitgliedschaft im Globalen Forum für Transparenz und Informations­austausch wesentliche Schritte zur Umsetzung der BEPS-Empfehlungen unternommen. 2019 unterzeichneten sie das multilaterale Instrument (MLI), das bestehende Doppelbesteuerungs­abkommen anpasst, um Vertragsmissbrauch zu verhindern und Streitbeilegung zu verbessern. Zudem hat das Bureau of Internal Revenue (BIR) die Verrechnungspreisvorschriften verschärft, wodurch konzerninterne Transaktionen marktgerecht dokumentiert und besteuert werden müssen.

Wesentliche BEPS-bezogene Reformen auf den Philippinen umfassen:

  • Verrechnungspreisvorschriften: Anpassung an OECD-Leitlinien zur Sicherstellung marktgerechter konzerninterner Preise.

  • Country-by-Country Reporting (CbCR): Einführung von Berichtspflichten zur Offenlegung globaler Geschäfts- und Steuerstrukturen multinationaler Konzerne.

  • Anti-Treaty-Shopping-Regeln: Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs von Doppelbesteuerungs­abkommen.

  • Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle: Reformen zur Erfassung digitaler Einkünfte in der philippinischen Steuerbasis.

Unternehmen auf den Philippinen sind dadurch verpflichtet, ihre Verrechnungspreis­dokumentation zu überprüfen, CbCR-Anforderungen umzusetzen, steuerliche Entwicklungen zu beobachten und mit den Steuerbehörden zusammenzuarbeiten, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Die Maßnahmen stärken das Steuersystem, erhöhen jedoch gleichzeitig die administrativen Anforderungen für Unternehmen.

Ihr Ansprechpartner in den Philippinen: Lutz Kaiser

Villanueva Gabionza & Dy Law Offices

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139 Valero St., Salcedo Village
Makati City 1227, Philippines

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SINGAPUR: Sonderwirtschaftszone Singapur – Johor

 

Ein Katalysator für weiteres Wachstum und Innovation in Singapur und Malaysia

 

Am 7. Januar 2024 haben die Regierungen von Singapur und Malaysia ein Abkommen zur Einrichtung der Johor-Singapur-Sonderwirtschaftszone (Johor-Singapore-Special Economic Zone; JS-SEZ) unterzeichnet. Damit wurde ein wichtiger Meilenstein in der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern gelegt. Die JS-SEZ ist ein bedeutendes Projekt, das die komplementären Stärken von Singapur und Johor (Malaysia) nutzen soll, um internationale Investitionen anzuziehen.

Nur ein Jahr nach der Grundsatzentscheidung über die Einrichtung der JS-SEZ wurden nunmehr offizielle Details veröffentlicht, die für internationale Investoren von Interesse sind: Die JS-SEZ ist eine Sonderwirtschaftszone zur Förderung von Investitionen und zur Erleichterung des Waren- und Personenverkehrs zwischen Malaysia und Singapur. Sie umfasst eine Fläche von 3.505 km² und liegt im malaysischen Bundesstaat Johor, der unmittelbar nördlich an Singapur angrenzt. Beide Regierungen arbeiten Hand in Hand zusammen, um nicht nur Investitionen aus Singapur, sondern Investitionsprojekte aus der ganzen Welt anzuziehen. Das anfängliche Ziel besteht darin, innerhalb von fünf Jahren nach der Gründung 50 hochwertige Investitionen für die JS-SEZ zu gewinnen und dadurch 20.000 qualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen.

Die Sonderwirtschaftszone soll in neun repräsentative Bereiche untergliedert werden, die jeweils unterschiedlichen Branchen offenstehen. Die JS-SEZ richtet sich insbesondere an Unternehmen in den Bereichen verarbeitendes Gewerbe, Logistik, digitale Industrie, Gesundheitswesen und Bildungswesen. Auch Luft- und Raumfahrt, medizinische Geräte, Elektrik und Elektronik, Chemie und Pharmazie wurden als neue Schwerpunktsektoren festgelegt. Um Unternehmen die Ansiedlung zu erleichtern, wird die Einrichtung der JS-SEZ von investitionsfreundlichen Maßnahmen flankiert. Geplant ist ein passfreies Einwanderungssystem und verbesserte Zugverbindungen zwischen Johor und Singapur. Malaysia wird eine zentrale Anlaufstelle für Investoren einrichten, das „Invest Malaysia Facilitation Centre - Johor" (IMFC-J).

Zudem wird Malaysia Infrastrukturfonds und Singapur Fonds zur Unterstützung von Investitionen durch nationale und multinationale Unternehmen in Singapur einrichten. Im Gespräch sind auch vergünstigte Körperschafts- und Einkommensteuersätze. Offizielle Angaben sind hier einstweilen noch abzuwarten. Die JS-SEZ und ihre vielversprechenden Umsetzungspläne haben das Potential, Johor in Zukunft zu einem Wirtschaftszentrum der Region zu machen und die Wettbewerbsfähigkeit beider Länder weiter zu stärken.

Ihr Ansprechpartner in Singapur: Dr. Andreas Respondek

Respondek & Fan Pte Ltd

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#16-03 High Street Centre
Singapore 179094

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TAIWAN: Mehr gesetzliche Feiertage in Taiwan ab 2025

 

Was DACH-Unternehmen jetzt beachten sollten

 

Das taiwanische Parlament (Legislativ-Yuan) hat letzte Woche in dritter Lesung  ein neues Gesetz verabschiedet, das vier Feiertage zu arbeitsfreien Tagen und einen Feiertag zu einem allgemeinen freien Tag erklärt. Das Gesetz, welches nach der Ratifizierung durch den Präsidenten in Kraft treten wird, hat Auswirkungen auf alle Unternehmen vor Ort.

Ab sofort gelten der Lehrertag (28. September), der Tag der Rückübertragung Taiwans zur Republik China (25. Oktober), der Verfassungstag (25. Dezember) sowie der Tag vor dem chinesischen Silvesterabend(小年夜)wieder als gesetzliche Feiertage. Zudem wird der 1. Mai (Tag der Arbeit), der bisher nur für bestimmte Berufsgruppen frei ist, nun ein allgemeiner Feiertag für alle.

Für Unternehmen bedeutet dies eine jährliche Zunahme von fünf arbeitsfreien Tagen. Das hat unmittelbare Auswirkungen auf Personalplanung, Urlaubsregelungen, Überstundenvergütung und Lohnabrechnung. HR-Teams und Führungskräfte der DACH‑Niederlassungen in Taiwan sollten frühzeitig ihre internen Kalender, Arbeitsverträge und Abrechnungssysteme anpassen.

Hintergrund der Reform ist eine politische Initiative, vor allem der Kuomintang (KMT), die den kulturellen und historischen Wert der Feiertage hervorhob. Zwar äußerte die regierende Demokratische Fortschrittspartei (DPP) wirtschaftliche Bedenken, ließ das Gesetz aber passieren.

 

Empfehlung für die Praxis:

Unternehmen aus der DACH‑Region mit Präsenz in Taiwan sollten ihre HR-Richtlinien/ Arbeitshandbücher zügig überarbeiten, die Einhaltung des taiwanesischen Arbeitsstandards prüfen und die Änderungen transparent an ihre Mitarbeiter kommunizieren. Insbesondere Firmen mit mehreren Standorten im Land sollten ihre Einsatz- und Ressourcenplanung neu justieren, um operative Ausfälle zu vermeiden. Sollten Arbeitsverträge die gesetzlichen Feiertage direkt aufführen, müssen diese ebenfalls angepasst werden.

Auch wenn das Ziel der Reform in der Würdigung kultureller Traditionen liegt – die zusätzliche Freizeit für Arbeitnehmer stellt eine klare Herausforderung für Arbeitgeber dar, die nicht unterschätzt werden sollte.

Ihr Ansprechpartner in Taiwan: Michael Werner

Eiger Law

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Taipei 10685
Taiwan

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THAILAND: Update der E-Commerce Regularien in Thailand

 

 

Am 5. Juni 2024 ist in Thailand eine neue Richtlinie des Handelsministeriums in Kraft getreten, die den Rechtsrahmen für den elektronischen Handel modernisiert und vereinheitlicht. Die „Notification Re: Business Regulations that Commercial Operators Must Register and Businesses that are Not Subject to the Commercial Registration Act B.E. 2567“ hat zum Ziel, die Anforderungen für die Registrierung im E-Commerce-Bereich zu vereinfachen und so den Zugang zur digitalen Wirtschaft in Thailand zu erleichtern.

Ein zentraler Bestandteil der neuen Regelung ist die Befreiung bestimmter juristischer Personen von der Pflicht zur E-Commerce-Registrierung nach dem thailändischen Handelsregistrierungs­gesetz B.E. 2499 (1956). Von dieser Registrierungspflicht ausgenommen sind unter anderem eingetragene Personengesellschaften, Kommandit­gesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung nach dem thailändischen Zivil- und Handelsgesetzbuch, Aktiengesellschaften nach dem Public Limited Companies Act B.E. 2535 (1992), ausländische Unternehmen mit Niederlassungen in Thailand sowie sogenannte „Gruppen von Landwirten“, die gemäß dem Farmer Group Royal Decree B.E. 2547 (2004) registriert sind.

Im Gegensatz dazu unterliegen natürliche Personen sowie bestimmte Formen von Partnerschaften – etwa gewöhnliche Personengesellschaften, kooperative Gruppen und Joint Ventures – nun explizit den Registrierungs­anforderungen des genannten Handelsregistrierungsgesetzes. Die Bekanntmachung konkretisiert darüber hinaus, welche Geschäftstätigkeiten in jedem Fall gewerblich registriert werden müssen. Dazu zählen unter anderem Reismühlen, Sägewerke mit einem täglichen Verkaufsvolumen von mehr als 300 Baht oder einem Gesamtverkaufswert von über 10.000 Baht, Handelsagenten oder ‑vertreter mit vergleichbarem Umsatz, Handwerksbetriebe und Produktions­unternehmen mit entsprechendem Produktions- oder Verkaufsvolumen sowie E‑Commerce-Anbieter, die Waren oder Dienstleistungen über das Internet vertreiben.

Juristische Personen, die bereits beim thailändischen Department of Business Development registriert sind und über eine gültige Gewerbeanmeldung verfügen, sind von der zusätzlichen Beantragung einer speziellen E‑Commerce-Lizenz befreit. Dennoch bleibt die Direktmarketing-Lizenz erforderlich, wenn das Geschäft in Thailand vollständig legal betrieben werden soll.

Schließlich enthält die Richtlinie auch Übergangs­regelungen für Unternehmen, die bereits unter dem alten Rechtsrahmen registriert wurden. Diese Unternehmen erfüllen weiterhin die bestehenden Registrierungsanforderungen, sofern die neuen Vorschriften keine abweichenden Regelungen vorsehen. Allerdings verlieren die Handelsregisterauszüge gewöhnlicher Personen­gesellschaften, Kommandit­gesellschaften sowie privater und öffentlicher Unternehmen ihre Gültigkeit, sobald die Bekanntmachung im thailändischen Königlichen Amtsblatt veröffentlicht wird.

Ihr Ansprechpartner in Thailand: Dr. Andreas Respondek

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323 Silom Road
Bangkok 10500, Thailand

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VIETNAM: Strategie zur Entwicklung der Halbleiterindustrie 2030 mit Vision bis 2050

Am 21. September 2024 hat die vietnamesische Regierung mit der Entscheidung Nr. 1018/QD-TTg die „Strategie zur Entwicklung der Halbleiterindustrie 2030 mit Vision bis 2050“ verabschiedet. Dieses umfassende Strategiepapier zielt darauf ab, Vietnam schrittweise als neues Zentrum für die globale Halbleiterlieferkette zu positionieren:

Phase 1 (2024-2030): Aufbau grundlegender Kapazitäten in Forschung, Design, Produktion und Testverfahren. Ziel ist es, durch ausländische Direktinvestitionen 100 Chipdesign-Unternehmen, einen Produktionsbetrieb und zehn Halbleiter-Verpackungs- und Testanlagen zu etablieren. Die Halbleiterindustrie soll dabei jährliche Einnahmen von 25 Milliarden US-Dollar erzielen.

Phase 2 (2030-2040): Auf dem Weg zur technologischen Eigenständigkeit fokussiert sich diese Phase auf die Ausweitung der lokalen Halbleiter­produktion. Geplant ist, die Zahl der qualifizierten Fachkräfte auf 100.000 und die jährlichen Einnahmen aus diesem Bereich auf 50 Milliarden US-Dollar zu steigern.

Phase 3 (2040-2050): Bis 2050 strebt Vietnam an, ein global führendes Land in der Halbleiter­herstellung mit fortschrittlichen Forschungs- und Entwicklungs­kapazitäten zu werden, um einen Jahresumsatz von 100 Milliarden US-Dollar und 20-25% Wertschöpfung zu erreichen.

Um diese Ziele zu realisieren, konzentriert sich die Strategie auf die folgenden Maßnahmen:

Innovation bei Chips und Kerntechnologien: Gezielte F&E-Investitionen und die Produktion von Spezialchips sollen auf die Bereiche Künstliche Intelligenz, „Internet of Things“ und digitale Transformation ausgerichtet sein.

Aufbau des heimischen Halbleiter-Ökosystems: Vietnam plant ein attraktives Umfeld durch geeignete Infrastruktur zu schaffen und lokale Kooperationen sowie Partnerschaften mit globalen Unternehmen zu fördern.

Weiterentwicklung der Elektronikindustrie: Politische Maßnahmen sollen die Entwicklung elektronischer Geräte der nächsten Generation fördern und Vietnam international positionieren.

Entwicklung der HR-Ressourcen: Vietnam wird stark in die (Um-)Schulung investieren, um hochqualifizierte Arbeitskräfte auszubilden und dabei auf Kooperations­partnerschaften mit anderen Ländern wie den USA zurückgreifen.

Ausländische Investitionen: Umfassende Investitions­anreize und ein vereinfachtes Verwaltungs­system sollen Vietnam zum bevorzugten Standort für High-Tech-FDIs machen.

Zusammenfassend verdeutlicht die „Strategie zur Entwicklung der Halbleiterindustrie 2030 mit Vision bis 2050“ die Ambitionen Vietnams, sich als wichtiger Akteur in der globalen Halbleiterlieferkette zu etablieren. Der dreiphasige Plan fokussiert sich auf den Aufbau grundlegender Kapazitäten, die Förderung von Innovationen und die Entwicklung qualifizierter Arbeitskräfte. Während die Strategie vielversprechende Ziele definiert, sieht sich Vietnam Herausforderungen wie dem Wettbewerb mit etablierten Produktions­ländern sowie der Notwendigkeit erheblicher Investitionen und technologischer Expertise gegenüber. Jüngste Entwicklungen, wie zum Beispiel die Vereinbarung von NVIDIA, einem führenden Unternehmen im Bereich „accelerated computing“, mit der vietnamesischen Regierung zur Einrichtung eines KI-Datenzentrums, kombiniert mit der Ankündigung des vietnamesischen Technologieunternehmen FPT, eine 200 Millionen Dollar teure Fabrik für künstliche Intelligenz zu bauen, sollten aber positiv stimmen.

Ihr Ansprechpartner in Vietnam: Christian A. Brendel

Brendel & Associates Law Co., Ltd.

Golden Tower, 9th Floor, 6 Nguyen Thi Minh Khai
Dakao Ward, District 1
Ho-Chi-Minh-Stadt, Vietnam

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