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INDIEN: Inaktive Gesetze in Indien

 

Inaktive Gesetze in Indien

 

Nachrichten über frisch verabschiedete indische Gesetze sind mit Vorsicht zu genießen. Der Teufel steckt oft in einem kleinen Detail. Denn häufig treten vom Parlament verabschiedete, vom Präsidenten ausgefertigte und im Gesetzblatt verkündete Gesetze nicht sofort (d.h., am Tag nach Verkündung), auch nicht in einem überschaubaren Zeitraum (z.B. zum Jahresende) in Kraft – vielmehr regelt das Gesetz selbst noch nicht einmal, wann das es in Kraft tritt. Sondern es wird die indische Regierung ermächtigt zu bestimmen, ab wann das Gesetz anzuwenden und zu beachten ist. Das kann auch gestaffelt werden für unterschiedliche Abschnitte des Gesetzes. Vielfach verabschiedet die indische Regierung erst Durchführungsverordnungen—oder wartet, bis die Bundesländer dies im Rahmen ihrer Zuständigkeit getan haben. Dabei mag einige Zeit vergehen. So sind die vier Arbeitsrechtskodifikationen von 2019 und 2020 bis heute nicht in Kraft, ebensowenig das Datenschutzgesetz („Digital Personal Data Protection Act“) vom August 2023.

Ihr Ansprechpartner in Indien: Dr. Jörg Schendel

Suman Khaitan & Co.

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Delhi 110048, Indien

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PHILIPPINEN: Neue Markenvorschriften auf den Philippinen in Kraft

 

Neue Markenvorschriften auf den Philippinen in Kraft

 

Das philippinische Amt für geistiges Eigentum (IPOPHL) hat vor kurzem das Memorandum Circular No. 2023-001 herausgegeben, das auch als Markenverordnung von 2023 bekannt ist. Es ersetzt die schon einmal überarbeitete Markenverordnung von 2017 und führt wesentliche Änderungen an den Regeln und Vorschriften für Marken ein.

Bei diesem Memorandum handelt es sich um ein Regelwerk, das die Eintragung, den Schutz und die Durchsetzung von Rechten an Marken auf den Philippinen regelt.

Einige der wesentlichen Merkmale des Memorandums sind, dass es den Schutz von nicht-traditionellen visuellen Marken, wie Farbmarken, Bewegungsmarken, Positionsmarken und Hologramm-Marken institutionalisiert, solange sie Unterscheidungskraft erlangt haben. Es schreibt außerdem Online-Transaktionen für Markenanmeldungen und -mitteilungen vor, mit Ausnahme unter außergewöhnlichen Umständen wie Naturkatastrophen und längeren Systemausfällen, strafft die Verfahren für die Prüfung, den Widerspruch, die Löschung und die Verlängerung von Marken und überarbeitet schließlich die Gebührenstruktur für markenbezogene Dienstleistungen wie Anmeldung, Veröffentlichung, Registrierung und Aufrechterhaltung.

Eine bedeutsame Regelung ist sicherlich die Anerkennung von nicht-traditionellen Marken.

Diese Arten von Marken stellen eine größere Herausforderung für die Eintragung dar und müssen unterscheidungskräftig und nicht funktional sein.

Nicht-traditionelle Marken sind Arten von Marken, die zu keiner vorher existierenden Kategorie gehören, aber dennoch als Herkunftskennzeichen dienen. Beispiele für nicht-traditionelle Marken sind Farben oder Farbkombinationen, Klänge, Gerüche, Geschmäcker, Texturen, Muster, 3D-Marken, Hologramme, Bewegungsmarken, Positionsmarken und Geschäftsausstattungen (wie Produktdesign, Verpackung oder Konfiguration).

Die Nichteintragung einer nicht-traditionellen Marke kann erhebliche Folgen haben. Nicht-traditionelle Marken sind oft schwieriger einzutragen als traditionelle Marken, und sie erfordern ein höheres Maß an Unterscheidungskraft. Wird eine nicht-traditionelle Marke nicht eingetragen, ist sie möglicherweise nicht durch das Markenrecht geschützt, was bedeutet, dass andere die Marke ohne Erlaubnis verwenden können. Dies kann zu Verwechslungen bei den Verbrauchern und einer Verwässerung des Markenwerts führen. Wenn eine nicht-traditionelle Marke nicht eingetragen ist, kann es außerdem schwieriger sein, sie gegen Rechtsverletzer durchzusetzen.

Die Eintragung von nicht-traditionellen Marken stellt jedoch eine größere Herausforderung dar als die von traditionellen Marken. Solche nicht-traditionellen Marken müssen unterscheidungskräftig sein, d. h. sie müssen die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen kennzeichnen. Eine Marke ist unterscheidungskräftig, wenn sie von Haus aus unterscheidungskräftig ist oder Unterscheidungskraft erworben hat. Formen, Farben und andere nicht-traditionelle Marken werden jedoch häufig nicht als von Haus aus unterscheidungskräftig angesehen, womit Einwände mit der Begründung erhoben werden können, dass die Marke keine Unterscheidungskraft hat. Sie müssen im Register in einer Weise dargestellt werden, die es ermöglicht, den klaren und genauen Gegenstand des gewährten Schutzes zu bestimmen und die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Es kann jedoch schwierig sein, nicht visuelle Marken wie Klang, Geruch oder Geschmack klar und präzise darzustellen. Schließlich dürfen nicht-traditionelle Marken nicht funktionell sein, d. h. sie dürfen keinen über die Identifizierung der Herkunft der Waren oder Dienstleistungen hinausgehenden funktionellen Zweck erfüllen. Formen zum Beispiel werden oft nicht als von Haus aus unterscheidungskräftig angesehen, da die Verbraucher sie in der Regel als dekorativ oder funktional ansehen und nicht als Hinweis auf die Herkunft der Ware.

Dennoch kann die Eintragung einer nicht-traditionellen Marke besonders nützlich sein, um verletzende Marken auf Verkäuferplattformen zu schützen.

Die Änderungen des philippinischen IPO - Amtes zielen zusammengefasst darauf ab, das Markenregistrierungsverfahren zu verbessern und den Schutz der geistigen Eigentumsrechte auf den Philippinen zu gewährleisten.

Ihr Ansprechpartner in den Philippinen: Lutz Kaiser

Villanueva Gabionza & Dy Law Offices

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139 Valero St., Salcedo Village
Makati City 1227, Philippines

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TAIWAN: Auf der Suche nach Talenten - Taiwan verbessert Bedingungen für ausländische Fachkräfte

 

Auf der Suche nach Talenten - Taiwan verbessert die Bedingungen für ausländische Fachkräfte

 

Taiwan macht es ausländischen Staatsangehörigen weiterhin leichter, nach Taiwan zu kommen und hier Unternehmen zu gründen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Taiwan in der Lage ist, hochqualifizierte Talente aus dem Ausland anzuziehen.

Zur besseren Unterstützung, unter anderem in Visaangelegenheiten, wurde am 1. November 2023 das Talent Taiwan Office, eine Erweiterung des Taiwan Employment Gold Card Office, als Servicezentrum für ausländische Fachkräfte eröffnet.

Taiwan hat außerdem die Gültigkeitsdauer für das Unternehmervisum erhöht, das allen, die in Taiwan ein Unternehmen gründen wollen, den Einstieg erleichtert. Das Visum ermöglicht es dem Inhaber, nunmehr für 2 Jahre in Taiwan zu bleiben und zu arbeiten. Ausschlaggebend für die Erteilung des Unternehmervisums sind Innovation und die Erfüllung einer der erforderlichen Kriterien. Dazu gehören unter anderem: Teilnahme an einem Gründerzentrum oder Erteilung eines Patents für eine Erfindung im Ausland. Ein Kapital- oder Investitionsnachweis ist nicht erforderlich.

Die ergriffenen Maßnahmen unterstützen das Ziel der Regierung, ausländische Talente für Taiwan zu gewinnen. Es sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich, um die Talente in Taiwan zu halten und ausländische Fachkräfte, die seit langem in Taiwan sind, aufgrund von extensiver Bürokratie und Vorschriften nicht zu verlieren.

Ihr Ansprechpartner in Taiwan: Michael Werner

Eiger Law

Bldg. A, 2F, 25-2 Ren Ai Rd, Sec. 4
Taipei 10685
Taiwan

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VIETNAM: Neue Vorschriften zur Anstellung von Ausländern

 

Neue Vorschriften zur Anstellung von Ausländern

 

Mit dem Inkrafttreten des Dekrets 07/2023 am 18. September 2023 wurden eine Reihe von Regelungen hinsichtlich der Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern in Vietnam geändert.

Ausländische Arbeitnehmer in Vietnam benötigen grundsätzlich eine Arbeitsgenehmigung und sollen nur für solche Positionen eingesetzt werden, die besondere technische oder betriebswirtschaftliche Qualifikationen erfordern. Ausländische Arbeitskräfte, die eine Arbeitsgenehmigung (max. 2 Jahre gültig, einmalig verlängerbar) erhalten wollen, müssen daher in bestimmte Kategorien, d.h. „Manager“/„Führungskraft“, „Experte“ oder „Techniker“, eingeordnet werden können.

Die wesentlichen Neurungen:

1. Bei der bisherigen Regelung wurde eine Verbindung zwischen Bildungshintergrund und beruflicher Position gefordert. Diese Verknüpfung ist nun nicht mehr erforderlich. So muss ein „Experte“ nicht mehr nachweisen, dass der Hochschulabschluss mit der Berufserfahrung (min. 3 Jahre) und der zukünftigen beruflichen Position, inhaltlich in einem engen Zusammenhang steht. Analog entfällt für „Techniker“ die Anforderung, dass die Ausbildung (min. 1 Jahr) mit der Berufserfahrung (min. 3 Jahre) und der Position in Vietnam in einem engen inhaltlichen Zusammenhang stehen muss. In short: damit kann auch ein studierter Jurist als „Marketing Experte“ angestellt werden, wenn er die notwendige Berufserfahrung als Marketing Experte nachweisen kann (zuvor wäre das nicht möglich gewesen).

2. Der Nachweis der unter 1. genannten Berufserfahrung kann nunmehr durch zuvor erteilte Arbeitsgenehmigungen und Genehmigungen über die Befreiung von der Pflicht zur Beantragung einer Arbeitsgenehmigung erbracht werden (zuvor nicht möglich und auf Grund der „Legalisation“ ausländischer Urkunden problematisch und zeitaufwendig).

3. Die Position der „Führungskraft“, die mangels ausreichender Regelungen in unserer Beratungspraxis bislang keine Relevanz hatte, wird durch die Auflistung des Leiters einer Niederlassung, eines Repräsentanz Büros oder „Geschäftssitzes“ ergänzt und konkretisiert. Die insofern erforderlichen Nachweise entsprechen denen, die für einen „Manager“ (z.B. (General) Direktor) gelten: Satzung (oder vergleichbar) und Gründungslizenz (oder vergleichbar) des Arbeitgebers sowie ein Ernennungsschreiben müssen vorgelegt werden, so dass nachvollziehbar ist, dass der betroffene Mitarbeiter die beantragte Position auch tatsächlich innehat/ausüben wird.

4. Für die Beantragung/Verlängerung einer Arbeitsgenehmigung sowie einer Genehmigung über die Befreiung von der Pflicht zur Beantragung einer Arbeitsgenehmigung ist es nunmehr nicht mehr erforderlich, dass eine im Ausland legalisierte Kopie des Reisepasses (zeit- und kostenintensiv) oder eine in Vietnam notariell beglaubigte Reisepasskopie (Reisepass im Original notwendig) vorgelegt wird. Ausreichend ist es nunmehr, wenn eine vom lokalen Arbeitgeber beglaubigte Reisepasskopie beigebracht wird.

5. Ab dem 01.01.2024 ist nun folgendes zu beachten: Unternehmen, die einen ausländischen Arbeitnehmer beschäftigen möchten, müssen zunächst eine Stellenausschreibung für die vakante Position über das elektronische Informationsportal des Ministeriums für Arbeit, Kriegsinvaliden und soziale Angelegenheiten („Ministry of Labour, War Invalids and Social Affairs“, kurz: „Molisa“) oder das Portal des zuständigen Arbeitsvermittlungszentrums veröffentlichen. Die Ausschreibung ist min. 15 Tage vor der Einreichung des Antrags auf Ausstellung der generellen Genehmigung zur Beschäftigung einer ausländischen Arbeitskraft (FEDR, ist der Beantragung der eigentlichen Arbeitsgenehmigung vorgelagert) einzureichen.

Ihr Ansprechpartner in Vietnam: Christian A. Brendel

Brendel & Associates Law Co., Ltd.

Golden Tower, 9th Floor, 6 Nguyen Thi Minh Khai
Dakao Ward, District 1
Ho-Chi-Minh-Stadt, Vietnam

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VIETNAM: Stammeinlagen in einer vietnamesischen Gesellschaft

 

Stammeinlagen in einer vietnamesischen Gesellschaft

 

Die unter anderem aus dem Real-Estate Bereich bekannte Gesellschaft FLC und deren Chairman, Hr. Trịnh Văn Quyết (Rechtsanwalt), stehen unter Anklage. Vorgeworfen werden Hr. Quyết und weiteren Personen (inklusive mehren Familienangehörigen von Hr. Quyết) Manipulationen am vietnamesischen. Aktienmarkt, die es den Beteiligten ermöglicht haben sollen ca. 29.8 Mio. USD zu „vereinnahmen“.

Der Fall dieses Bauträgers (sowie der ehemals zugehörigen Fluggesellschaft „Bamboo Airlines“, die letzte Woche mehrere internationalen Flugrouten eingestellt hat) ist seit längerem in der Presse. Prominent waren insbesondere, die, unserer Kenntnis nach, erfolglosen Versuche einer Bank eine Luxusyacht und einen vergoldeten Rolls Royce (Sicherungsmittel) zu versteigern.

Interessant ist an dem im VNExpress veröffentlichten Artikel (https://e.vnexpress.net/news/business/companies/legal-loopholes-exposed-after-former-flc-chairman-fraud-police-4671312.html), die dargestellte Feststellung der ermittelnden Behörden, dass es „Schlupflöcher (in den rechtlichen Vorschriften zur) Überwachung von Stammeinlagen“ geben soll. Sofern in der Tat registrierte Stammeinlagen nicht erbracht worden sein sollten, deckt sich dies leider auch mit unseren Erfahrungen aus der Praxis. Bei rein vietnamesischen. Unternehmen (vietnamesische. Unternehmen die nur vietnamesische. Gesellschafter/Aktionäre haben) scheint es leider nicht ungewöhnlich, sondern durchaus verbreitet zu sein, dass die im Handelsregister eingetragenen Stammeinlagen de facto nie oder nicht vollständig erbracht worden sind. Während gesetzlich eine Frist von 90 Tagen vorgeschrieben ist, in der die registrierten Stammeinlagen erbracht werden müssen, ist es nicht ungewöhnlich, wenn, bspw. im Rahmen einer Due Diligence, vorgebracht wird, dass „die Stammeinlage nicht erbracht werden müsse, da diese ja bereits im Handelsregister stehe und damit bestätigt worden sei“ oder „die Stammeinlage nicht per Banküberweisung durch den Gesellschafter/Aktionäre erbracht worden sei“ da eine oder zahlreiche Bareinlage(n) oder „Sweat for equity“ (Einlage durch eine „Arbeitsleistung“) vorgenommen worden sei(en). Weitere Nachfragen führen dann gelegentlich zur Vorlage einer „interessanten“ Sammlung handschriftlicher Belege in denen die Buchhaltung des Unternehmens dem betroffenen Gesellschafter/Aktionär eine Vielzahl von Bareinlagen bestätigt. Der Versuch den dargestellten Einzeltranskationen im Detail nachzugehen, verläuft dann meistens weniger erfreulich bzw. erhellend.

Interessanterweise und zumindest unserer Erfahrung nach scheint bei ausländisch investierten Gesellschaften eine anderer Prüfungsmaßstab angewendet zu werden. Für einen ausländischen Gesellschafter/Aktionär ist im Regelfall bei jeder zukünftigen Änderung des Handelsregisters oder Investitionszertifikates nachzuweisen, dass die registrierte Stammeinlage voll und innerhalb der gesetzlichen Frist geleistet worden ist. Gelingt dieser Nachweis nicht oder, was leider auch nicht unüblich ist, wurden ggf. Überweisungsgebühren abgezogen und es sind nur 499.975 Euro anstatt der angewiesenen 500.000 Euro auf dem Stammkapitalkonto (Sonderbankkonto) gelandet, muss dies erklärt, entschuldigt und eine verspätete Einzahlung behördlicherseits genehmigt werden BEVOR eine weitere Änderung des Handelsregisters genehmigt wird. Diese Überwachung wird, unserer Erfahrung nach, bereits seit mehreren Jahren behördlicherseits zumindest bei ausländisch investierten Unternehmen vorgenommen und daher hoffen wir, dass die Ermittlungen im FLC Fall dazu führen, dass dieser und ggf. weitere Überwachungsmechanismen eingeführt und konsequenter angewendet werden.

Obiges aus aktuellem Anlass und als „Warnung“ an interessierte Investoren:

  • bitte sorgsam prüfen, ob das was im Handelsregister steht auch der Wahrheit entspricht; sowie
  • bitte sicherstellen, dass Ihre Stammeinlage OHNE Abzug von Bankgebühren gutgeschrieben wird.

Ihr Ansprechpartner in Vietnam: Christian A. Brendel

Brendel & Associates Law Co., Ltd.

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