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THAILAND: Geplante Mehrwertsteuerbefreiung für Rechenzentren

 

Geplante Mehrwertsteuerbefreiung für Rechenzentren

 

Das thailändische Kabinett hat die Bedeutung von Rechenzentren und Datenhostingdiensten erkannt. In Folge dessen hat es vor kurzem eine Massnahme zur Förderung von Rechenzentren durch eine Mehrwertsteuerbefreiung für Datenhostingdienste gebilligt.

Damit will man Investitionen in Hyperscale-Rechenzentren in Thailand ankurbeln, damit Thailand wettbewerbsfähig bleibt und sich zu einem neuen digitalen Zentrum entwickeln kann.

Aktuell wird in Thailand ein Mehrwertsteuersatz von 7 % auf Datenhostingdienste erhoben.

Die folgenden Dienstleistungen sollen nach den Plänen des Kabinetts zukünft komplett von der Mehrwertsteuer befreit werden:

a. Dienstleistungen für Server oder verwandte Geräte zur Speicherung, Verarbeitung und Verbindung elektronischer Daten über das Internet;

b. Disaster-Recovery-Standorte, Verbindungen mit Internetdienstleistern oder Cloud-Dienstleistern sowie Systemmanagement- und Sicherheitsdienstleistungen als unterstützende Dienstleistungen zu den Dienstleistungen unter a.

Ihr Ansprechpartner in Thailand: Dr. Andreas Respondek

Respondek & Fan Ltd

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323 Silom Road
Bangkok 10500, Thailand

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INDIEN: Erleichterung für Steuerformulare

 

Erleichterung für Steuerformulare

 

Auswandern und in einem anderen Land ansässig werden liegt im Trend - und ist manchmal auch nötig, sei es aus beruflichen Gründen oder familiär.

Auch Indien ist ein Land, das für Auswanderer immer attraktiver wird. Was viele jedoch ausser Acht lassen - wer mehrere Jahre in Indien lebt, wird hier voll steueransässig und muss sein weltweites Einkommen versteuern. In Deutschland gezahlte Steuern können in gewissen Grenzen angerechnet werden, indem man das Steuerformular 67 einreicht.

Dafür hat man ab jetzt etwas mehr Zeit. Es ist nun möglich, bis ein Jahr nach Ablauf des Steuerjahres, das jeweils zum 31. März endet, eine Einreichnung vorzunehmen.

Also etwas mehr Luft zum atmen.

Ihr Ansprechpartner in Indien: Dr. Jörg Schendel

Suman Khaitan & Co.

W-13, West Wing, Greater Kailash Part-II
Delhi 110048, Indien

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TEL +91 11 49 50 15 00
FAX +91 11 49 50 15 99


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JAPAN: Grenzöffnung nach Lockerung der COVID-Massnahmen

 

Grenzöffnung nach Lockerung der COVID-Massnahmen

 

Seit April 2020 hatte Japan seine Grenzen als Antwort auf den Ausbruch der COVID-19 Pandemie geschlossen. Am 11. Oktober öffnet Japan nun wieder die Grenzen.

Es wird unter anderem für EU-Bürger und Schweizer wieder möglich sein, ohne ein Visum einzureisen. Zudem soll auch das tägliche Limit für neue Einreisen aufgehoben werden.

Bei der Einreise erhält man am Flughafen ein 90-Tage-Visum. Das gilt sowohl für Geschäftsaufenthalte als auch für Tourismus.

Reisende aus der DACH Region können in Japan dann in dem Regional Immigration Services Bureau in den japanischen Grossstädten das temporary Visum in der Regel um weitere 90 Tage verlängern lassen.

Für eine Arbeitsaufnahme ist - wie bisher auch - jedoch ein Certificate of Eligibility erforderlich. Dies wird in der Regel für 1 Jahr erteilt und ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. In bestimmten Fällen können nach behördlichem Ermessen auch 3 Jahre gewährt werden.

Damit ist es offiziell: Japan ist wieder offen für den internationalen Tourismus und Business!

Ihr Ansprechpartner in Japan: Michael Müller

Mueller Foreign Law Office

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3-3-2 Kasumigaseki, Chiyoda-ku
Tokyo 100-0013, Japan

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MALAYSIA: Chaos durch vorgezogene Wahlen? Warum die Parlamentswahlen in Malaysia eher Stabilität bringen

 

Chaos durch vorgezogene Wahlen? Warum die Parlamentswahlen in Malaysia eher Stabilität bringen

 

Vor einigen Wochen schaffte es Malaysia auch in die deutschsprachigen Medien, als der Sultan das Parlament auflöste. So berichtete etwa RND - Redaktions Netzwerk Deutschland, dass nun, neun Monate vor Ablauf der Legislaturperiode des Parlaments, Neuwahlen stattfinden würden. Ein Termin für diese Wahlen war damals noch nicht festgelegt, nunmehr steht der 19. November fest.

Was grundsätzlich nach grossem Chaos klingt, wurde generell sehr positiv aufgefasst. Insgesamt wird erwartet, dass Malaysia durch die Neuwahlen mehr politische Stabilität erlangen kann.

Im Mai 2018 kam es zu einem politischen Erdbeben: Erstmals seit der Unabhängigkeit Malaysias gewann die Opposition die Wahlen. Doch das Bündnis mit dem Namen "Allianz der Hoffnung" (Pakatan Harapan bzw. kurz PH) konnte die grossen Hoffnungen nicht erfüllen und die Aufbruchstimmung nur bedingt für sich nützen. Dies lag unter anderem sicher auch daran, dass die PH aus einer Vielzahl an politischen Gruppierungen besteht mit teils einander entgegenstehenden Interessen.

So kam es im Februar 2020 zum berühmt-berüchtigten "Sheraton Move" (benannt nach einem Treffen im Sheraton Hotels & Resorts in Pualing Jaya), im Rahmen dessen mehrere Mitglieder der Regierungsparteien die Seiten wechselten und eine Regierungskrise im Land hervorriefen. Neuwahlen haben seither nicht stattgefunden und es kam zu einer Reihe von Parteiwechseln und damit neuen Koalitionen. Infolgedessen gab es mehrere Regierungsumbildungen und seit 2018 drei verschiedene Premierminister.

In Anbetracht dieser politischen Wirren und der COVID-Krise überrascht es, dass Malaysia relativ gut durch die letzten Jahre gekommen ist und wirtschaftlich das pre-Coronavirus Niveau bereits wieder erreicht hat. Wie die Neuwahlen ausgehen, ist noch nicht bekannt. Allgemein wird jedoch erwartet, dass die Neuwahlen zu Stabilität führen werden. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass es mittlerweile ein neues Gesetz gibt, welches "party-hopping" - also Wechsel einer Partei innerhalb der Legislaturperiode - verbietet.

Für die Geschäfte in Malaysia und mit malaysischen Geschäftspartnern sind die Wahlen also voraussichtlich positiv!

Ihr Ansprechpartner in Malaysia: Harald Sippel

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SINGAPUR: Höhere Bussgelder bei Verstössen gegen das Datenschutzgesetz

 

Höhere Bussgelder bei Verstössen gegen das Datenschutzgesetz

 

Ab dem 1. Oktober 2022 sind die verschärften Geldstrafen für Verstösse gegen das singapurische Datenschutzgesetz (Personal Data Protection Act 2012 "PDPA") in Kraft getreten:

1 Mio. SGD, oder maximal 10 % des Jahresumsatzes für Organisationen mit einem Jahresumsatz von mehr als 10 Mio. SGD, je nachdem welcher Betrag höher ist.

Unternehmen, die gegen den PDPA verstossen, sind damit einem deutlich höheren Risiko ausgesetzt und sollten vorsorglich überprüfen, ob das Unternehmen in allen Punkten den Vorgaben des Gesetzes folgt. Damit minimieren sie das Risiko höherer Strafen.

Ihr Ansprechpartner in Singapur: Dr. Andreas Respondek

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Singapore 179094

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SINGAPUR: Einführung eines Verhaltenskodex für Geschäftsführer und Verwaltungsräte

 

Einführung eines Verhaltenskodex für Geschäftsführer und Verwaltungsräte

 

Am 19. September 2022 kündigte der singapurische "Workplace Safety and Health Council ("WSH")" die Einführung des "Verhaltenskodex für die Pflichten von Geschäftsführern und Vorständen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ("WSH")" an.

Der Kodex tritt am 17. Oktober offiziell in Kraft. Nach Veröffentlichung wird er bei Verstössen gegen den "Workplace Safety and Health Act 2006" von Bedeutung sein.

Die Gerichte werden zukünftig die Einhaltung des Kodexes bei der Feststellung der Haftung der Organisation und ihres Führungsteams berücksichtigen.

Der Kodex kann über folgenden Link heruntergeladen werden: https://lnkd.in/g4ikR594

Ihr Ansprechpartner in Singapur: Dr. Andreas Respondek

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SINGAPUR: Klagebefugnis von Privatleuten unter dem Personal Data Protection Act

 

Klagebefugnis von Privatleuten unter dem Personal Data Protection Act

 

In einem kürzlich ergangenen Urteil (Michael Reed v. Alex Bellingham [2022] SGCA 60) hat der Singapore Supreme Court die Klagebefugnis von Privatleuten unter dem Personal Data Protection Act weiter erklärt.

Es wurde entschieden, dass "emotional distress" einen finanziellen Verlust oder Schaden darstellen kann. Dies gilt jedoch nicht hinsichtlich des Verlusts von personenbezogenen Daten.

Mehr dazu finden Sie unter: https://lnkd.in/eKnDAsJB

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