CHINA: High-Tech-Unternehmen in China - Aktuelle Anreize und Voraussetzungen
High-Tech-Unternehmen in China - Aktuelle Anreize und Voraussetzungen
Im aktuellen 14. Fünfjahresplan hat die Volksrepublik China („China“) das Ziel gesetzt, ihre Abhängigkeit von ausländischen High-Tech-Komponenten zu reduzieren, sich als High-Tech-Standort zu etablieren und in verschiedenen High-Tech-Bereichen weltweit führend zu werden.
Um dieses Ziel zu erreichen, unterstützt China Investitionen in Forschung und Entwicklung (F&E) durch verschiedene industriepolitische Maßnahmen, einschließlich steuerlicher Vergünstigungen für technologiebasierte kleine und mittlere Unternehmen (TSME), Unternehmen im Bereich Forschung und Entwicklung oder Unternehmen, die fortgeschrittene technologische Dienstleistungen (ATSE) anbieten. Selbst wenn Unternehmen nicht als Hochtechnologieunternehmen anerkannt sind, können sie von "Super-Steuerabzügen" profitieren, bis zu 200% der F&E-Ausgaben absetzen und somit ihre Körperschaftssteuer in China erheblich senken.
Zusätzlich zu diesen steuerlichen Anreizen gibt es in China auch Steuervergünstigungen zur Förderung der Entwicklung von Hoch- und Spitzentechnologien. Die chinesische Regierung hat bereits 2020 das Ziel angekündigt, ein offenes und transparentes Geschäftsumfeld zu schaffen, ausländische Investitionen in Hochtechnologiebranchen anzuziehen und ausländische Unternehmen zur Beantragung von Zertifikaten für Hochtechnologieunternehmen zu ermutigen.
Was ist ein HNTE?
Hochtechnologieunternehmen (High and New Technology Enterprises), im Fol-genden als "HNTE" bezeichnet, sind in China registrierte Unternehmen, die sich kontinuierlich mit Forschung, Entwicklung und Umwandlung von Technologien befassen, um grundlegende unabhängige geistige Eigentumsrechte für das Unternehmen zu schaffen und auf dieser Grundlage Geschäftstätigkeiten auszuüben. Im Grunde kann jedes Unternehmen den Status als HNTE erlangen, solange es die oben genannten F&E-Aktivitäten in einem der acht "High-Tech-Bereiche der nationalen Kernförderung" betreibt. Diese Bereiche umfassen Elektronik und Informationstechnologie, Biotechnologie und Medizin, Luft- und Raumfahrttechnik, neue Materialien, High-Tech-Dienstleistungen, neue Energie und Energieeinsparung, Ressourcen und Umwelt sowie fortgeschrittene Fertigung und Automatisierung.
Da viele Unternehmen in diesen Bereichen tätig sind, stellt sich die Frage, ob die Beantragung des HNTE-Status für sie "sinnvoll" ist und welche Anforderungen erfüllt werden müssen, um den Status beantragen zu können. Dieser Artikel bietet einen Überblick über die Vorteile des HNTE-Status und die Hürden bei der Beantragung des HNTE-Status.
Welche Vorteile bietet der HNTE-Status?
Einer der größten Vorteile des HNTE-Status ist die steuerliche Begünstigung. Das Einkommen von HNTE-Unternehmen wird mit einem Unternehmenssteuersatz von 15% statt der üblichen 25% besteuert. HNTE können Verluste, die in den fünf Jah-ren vor der Zertifizierung als HNTE entstanden sind und noch nicht ausgeglichen wurden, bis zu 10 Jahre (anstatt der üblichen 5 Jahre) steuerlich vortragen. Darüber hinaus können HNTE nach den für 2022 geltenden Regeln einen einmaligen Vorsteuerabzug von bis zu 100% für Ausrüstung und Instrumente (und anderes Anlagevermögen außer Gebäuden), die zwischen dem 1. Oktober 2022 und dem 31. Dezember 2022 neu erworben wurden, in Anspruch nehmen.
Unternehmen mit HNTE-Status können diese steuerlichen Vergünstigungen ab dem Jahr der Zertifizierung als HNTE-Unternehmen in Anspruch nehmen. Die steuerliche Begünstigung muss jedoch bei den zuständigen Steuerbehörden be-antragt werden. Darüber hinaus können auch HNTE die oben genannten "Super-Steuerabzüge" für F&E-Ausgaben geltend machen.
Welche Anforderungen müssen Unternehmen erfüllen, um den HNTE-Status zu erhalten?
Die Anerkennung als HNTE erfolgt durch ein Antragsverfahren vor der zuständigen Akkreditierungsbehörde. Das Anerkennungsverfahren kann vor Ort oder online beantragt werden und ist kostenfrei. Die Dauer des Verfahrens variiert je nach Standort. In Shanghai dauert das Verfahren beispielsweise bis zu 60 Arbeitstage. Neben der Einreichung der erforderlichen Antragsunterlagen müssen Unterneh-men folgende Anforderungen erfüllen:
- Das Unternehmen muss seit mehr als einem Jahr bestehen, wobei der Zeitraum zwischen der Unternehmensgründung und dem Antragsdatum relevant ist.
- Das Unternehmen muss geistiges Eigentum an Technologien erworben haben, die eine zentrale Rolle für seine Hauptprodukte oder Dienstleistungen spielen, entweder durch unabhängige F&E, Übertragung, Schenkung, Fusion, Übernahme oder auf andere Weise.
- Die Technologien oder Dienstleistungen müssen im "Katalog der High-Tech-Bereiche der nationalen Kernförderung" aufgeführt sein.
- Der Anteil des wissenschaftlichen und technologischen Personals muss im Antragsjahr mindestens 10% der Gesamtmitarbeiterzahl des Unternehmens betragen.
- Die F&E-Ausgaben des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren vor der Beantragung müssen bestimmte Prozentsätze des Umsatzes erreichen.
- Der Anteil der Einnahmen aus High-Tech-Produkten oder Dienstleistungen am Gesamtumsatz des Unternehmens im Jahr vor der Beantragung muss mindestens 60 % betragen.
- Das Ergebnis der behördlichen Bewertung der Innovationskapazität des Unternehmens muss mindestens 70 von 100 Punkten erreichen. Bei der Bewertung werden folgende Kriterien berücksichtigt: IP-Rechte, Fähigkeit zur Umsetzung wissenschaftlicher und technologischer Errungenschaften, Forschungs- und Entwicklungsmanagement und Unternehmenswachstum.
- Es dürfen innerhalb eines Jahres vor dem Antrag keine schwerwiegenden Sicherheits- oder Qualitätsvorfälle oder Umweltverstöße im Unternehmen aufgetreten sein.
Der HNTE-Status gilt für drei Jahre ab dem Datum der Zertifikatsausstellung. Unternehmen mit HNTE-Status müssen der zuständigen Behörde regelmäßig Berichte über IP-Rechte, wissenschaftliches und technologisches Personal, F&E-Ausgaben und Betriebseinnahmen vorlegen.
Fazit
Angesichts der Berichtspflichten und des Aufwands, der mit dem Antragsverfahren verbunden ist, sollten Unternehmen sorgfältig abwägen, ob sich die HNTE-Zertifizierung für sie “lohnt”, bevor sie im Rahmen der HNTE-Beantragung erhebliche Zeit und Ressourcen in den HNTE-Antrag investieren. Erschwert wird die Entscheidung durch lokale Regelungen zur Innovationsförderung, die zusätzliche spezielle Bedingungen und Fristen enthalten. Unternehmen, die die HNTE-Vergünstigungen in Anspruch nehmen möchten, wird daher empfohlen, sich zunächst bei den zuständigen Behörden über die lokalen Regelungen zu informieren.
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Ihr Ansprechpartner in China: Rainer Burkardt
Burkardt & Partner
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HONG KONG: Update: Schiedsgerichtsbarkeit in Hong Kong
Update: Schiedsgerichtsbarkeit in Hong Kong
Ein Gericht in Hong Kong hat den Schiedsspruch eines Schiedsgerichts in Festland China abgelehnt, weil einer der Schiedsrichter während der gesamten Verhandlung nicht sinnvoll teilgenommen und gegen die Regeln der allgemeinen Gerechtigkeit verstoßen hat.
Was war geschehen?
In der Rechtssache Song Lihua gegen Lee Chee Hon [2023] HKCFI 2540 ging es um einen Vertragsstreit zwischen den Parteien, bei dem die Parteien ihre Differenzen durch ein Schiedsverfahren der Chengdu Arbitration Commission in China beilegen wollten. Das Schiedsgericht setzte sich aus drei Schiedsrichtern zusammen, von denen einer per Videokonferenz an der Verhandlung teilnahm. Der per Videokonferenz zugeschaltete Schiedsrichter wurde dabei beobachtet, wie er umherging, sich mit anderen Personen unterhielt und die Verbindung zur Anhörung mehrmals unterbrach. Einmal tauchte er sogar auf dem Vordersitz eines Privatwagens auf und justierte seinen Sicherheitsgurt. Die Beweise zeigten außerdem, dass der Schiedsrichter bei verschiedenen Gelegenheiten weder mit anderen Schiedsrichtern noch mit dem Sekretär des Schiedsgerichts gesprochen hatte, als er gefragt wurde, ob sie von ihm gehört werden könnten, noch durch Gesten zu verste-hen gab, dass er die Fragen gehört hatte. Das Schiedsgericht entschied schließlich zu Gunsten von Song Lihua und verurteilte Lee Chee Hon zur Zahlung von rund 340 Millionen RMB.
Song Lihua wollte dann den Schiedsspruch in Vermögenswerte des Unterlegenen in Hongkong vollstrecken, woraufhin Lee Chee Hon dann den Schiedsspruch in Hong Kong anfocht an und geltend machte, dass ihm das Recht auf Anhörung ver-weigert worden sei und der Schiedsspruch gegen die öffentliche Ordnung verstoße. Er behauptete, der per Videokonferenz anwesende Schiedsrichter habe nicht sinnvoll an der Anhörung teilgenommen und seinen Fall nicht berücksichtigt.
Eine Partei, gegen die ein Schiedsspruch nach dem New Yorker Übereinkommen ergangen ist, hat zwei Möglichkeiten sich hiergegen zu wehren: Entweder sie wendet sich an die Gerichte des Landes, in dem der Schiedsspruch ergangen ist, und bittet um Aufhebung des Schiedsspruchs, oder sie wartet, bis jemand versucht, den Schiedsspruch zu vollstrecken, und ficht ihn dann aus einem triftigen Grund nach dem New Yorker Übereinkommen an, wie es Lee Chee Hong getan hat. Eine Partei muss den Schiedsspruch nicht erst in dem Land aufheben, in dem er erlassen wurde, bevor sie ihn anfechten kann.
Was hat das Gericht in Hong Kong gesagt?
Richterin Mimmie Chan stimmte Lee Chee Hon zu und lehnte die Vollstreckung des Schiedsspruchs in Hong Kong ab. Das Gericht erklärte, der per Videokonferenz zugeschaltete Schiedsrichter habe gegen den Grundsatz der allgemeinen Gerechtigkeit verstoßen, der verlangt, dass beide Parteien eine faire Gelegenheit haben, ihren Fall darzulegen, und dass die Schiedsrichter unparteiisch und unabhängig handeln. Das Gericht stellte fest, dass das Verhalten des Schiedsrichters seine Fähigkeit, die von den Parteien vorgetragenen Tatsachen und Argumente zu beurtei-len, beeinträchtigte oder zu beeinträchtigen schien. Dies zog in Zweifel ob er den Fall von Lee Chee Hon überhaupt angehört oder berücksichtigt hatte.
Das Gericht lehnte die Vollstreckung des Schiedsspruchs ab, weil dies gegen die öffentliche Ordnung verstoßen würde. Das Gericht verwies auf einen früheren Fall (Paklito Investment Limited gegen Klockner East Asia Limited [1993] 2 HKLRD 39) und wiederholte die in Hongkong geltende Grundregel, dass es auf die lokalen Gegebenheiten des Orts des Gerichts ankommt, wenn die öffentliche Ordnung (public policy) herangezogen wird, um die Vollstreckung eines Schiedsspruchs zu verhindern. Das Gericht erklärte auch, dass es nicht an die Entscheidung eines Gerichts in China gebunden sei, welches die Gültigkeit des Schiedsspruchs bestätigt und seine Vollstreckung in China zugelassen hatte. Das Gericht in Hong Kong erklärte, dass es bei der Entscheidung, ob die Vollstreckung des Schiedsspruchs gegen die öffentliche Ordnung in Hong Kong verstoßen würde, seine eigenen Normen und Gesetze anwenden müsse. In Anbetracht der Beweislage würde die Voll-streckung des Schiedsspruchs in Hong Kong gegen die "grundlegendsten Vorstellungen von Gerechtigkeit" verstoßen. Daher wurde die Vollstreckung des Schiedsspruchs gemäß Abschnitt 95(3) der Schiedsgerichtsverordnung verweigert.
Was bedeutet dies?
Dieser Fall zeigt, dass die Gerichte in Hong Kong bereit sind, in Schiedssprüche einzugreifen, die ergangen sind, wenn sie schwerwiegende Verstöße gegen die natürliche Gerechtigkeit oder die öffentliche Ordnung feststellen. Dieser Fall zeigt auch, dass die Gerichte in Hong Kong nicht automatisch den Entscheidungen der Gerichte oder Schiedsgerichte in anderen Ländern folgen. Die Gerichte in Hong Kong sind zwar allgemein für ihre schiedsrichterfreundliche Haltung bekannt, erwarten aber auch von den Schiedsrichtern ein hohes Maß an Fairness und Unparteilichkeit und werden nicht zögern, die Rechte von Parteien zu schützen, die ungerecht behandelt worden sind.
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Ihr Ansprechpartner in Hong Kong: Stefan Schmierer
Ravenscroft & Schmierer
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JAPAN: Strengere Genehmigungsverfahren in Japan für Photovoltaikanlagen und sonstige Anlagen der Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien
Strengere Genehmigungsverfahren in Japan für Photovoltaikanlagen und sonstige Anlagen der Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien ab Oktober 2023
Zum 1. Okt. 2023 sind in Japan die Änderungen zu den Durchführungsbestimmungen des Gesetzes über Sondermaßnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien in Kraft getreten. Der offensive Bau von Solarparks in den letzten Jahren hat auf kommunaler Ebene verstärkt Bedenken hinsichtlich Katastrophenschutz und Auswirkungen auf Landschaftsbild und und Umwelt ausgelöst. Es war tatsächlich vermehrt zu Erdrutschen und Gewässerverunreinigungen durch Bodenerosion gekommen. Aber auch Windkraftanlagen sind zunehmend ein Thema. Die neue Ministerialverordnung trägt dem Rechnung. Es sind nun insbesondere für die Erschließung von Grundstücken, welche in Gebieten belegen sind, welche nach den lokalen Einstufungen potentiell Auswirkungen auf das Katastrophenrisiko haben, entsprechend den einschlägigen Verordnungen besondere Genehmigungen oder Zulassungen einzuholen. Deren Vorliegen kann zur Voraussetzung für die Beantragung der Zertifizierung nach dem Feed-in-tariff (FIT) bzw. Feed-in-premium (FIP) Fördersystem gemacht werden.
Die Gesetzesänderung beinhaltet vor allem Verschärfungen in folgenden Bereichen:
- Strengere Genehmigungsverfahren nach dem Forstgesetz, dem Gesetz zur Regelung der Wohnbaulandentwicklung und spezifischer Aufschüttungen sowie den Erosionsschutz betreffende Bestimmungen (Erosionsschutzgesetz, Gesetz zur Verhütung von Erdrutschen und Gesetz zur Verhütung von Katastrophen, welche durch das Abrutschen von Steilhängen verursacht werden).
- Dazu kommen Strengere Genehmigungsverfahren für auf Dächern montierte Photovoltaikanlagen
Es ist nunmehr in der Durchführungsverordnung zum Gesetz über Sondermaßnahmen zur Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen vorgesehen, dass einem Antrag nach dem FIT/FIP-Zertifizierungsverfahren Genehmigungen für Erschließungsmaßnahmen und Genehmigungen entsprechend der Bestimmungen zur Verhinderungen von Erdrutschen sowie eine einschränkende Verfügung nach dem Erosionsschutzgesetz als Anlagen beizufügen sind. Dies gilt weitestgehend nicht für Windkraftanlagen oder Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erdwärme, die einem Umweltprüfungsverfahren unterliegen. Dann kann eine bedingte Genehmigung erteilt werden und zurückgenommen werden, wenn die entsprechende Genehmigung oder sonstige Verfügungen nicht innerhalb von drei Jahren nach der Genehmigung ergehen oder die betreffende Anlagenerstellung oder Erschließung vor Abschluss des Umweltprüfungsverfahrens begonnen worden ist.
Für auf Dächern zu montierende Photovoltaikanlagen strengere Zertifizierungsverfahren festgelegt. Auch sind nunmehr weitere Genehmigungen beizubringen. Die Verschärfungen gelten jedoch nur für Dachanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 KW (allerdings auch im Falle von Mehrfachanlagen auf einem Gebäude wenn diese jeweils weniger als 10 KW leisten).
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Ihr Ansprechpartner in Japan: Michael Müller
Mueller Foreign Law Office
Shin-Kasumigaseki Building
3-3-2 Kasumigaseki, Chiyoda-ku
Tokyo 100-0013, Japan
TEL +81 3 6805 5161
FAX +81 3 6805 5162
PHILIPPINEN: Die Europäische Union und die Philippinen vertiefen ihre Beziehungen
Die Europäische Union und die Philippinen vertiefen ihre Beziehungen
Die Europäische Union und die Philippinen haben sich darauf geeinigt, die Gespräche über das Freihandelsabkommen nach einer vierjährigen Unterbrechung wieder aufzunehmen. Die beiden Seiten gaben diese Entscheidung am 31. Juli 2023 während des Besuchs der Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen in Manila bekannt. Es wird erwartet, dass sie Anfang September mit dem bilateralen "Scoping-Prozess" für das Freihandelsabkommen beginnen, der verschiedene Themen wie Marktzugang, Investitionsliberalisierung, Handel und nachhaltige Entwicklung, öffentliches Beschaffungswesen, Streitbeilegung usw. umfassen wird. Die formellen Verhandlungen werden voraussichtlich 2024 beginnen und sollen bis zum Ende der Amtszeit von Präsident Ferdinand Marcos Jr. im Jahr 2028 abgeschlossen werden. Das Freihandelsabkommen birgt für beide Seiten ein großes Potenzial in Bezug auf Arbeitsplätze, Wachstum, Diversifizierung und technologische Zusammenarbeit. Zu den Sektoren, die von dem Freihandelsabkommen profitieren könnten, gehören Bekleidung und Kleidungsstücke, Landwirtschaft, Mineralien, digitaler Handel und Energie. Das Freihandelsabkommen wird auch Fragen im Zusammenhang mit den Menschen- und Arbeitnehmerrechten, der Umwelt und der guten Regierungsführung behandeln.
Während des Besuchs des Präsidenten der EU-Kommission wurden auch andere Themen erörtert, wie der Wunsch der Europäischen Union, mit den Philippinen im Rahmen des EU-Investitionsplans für die Welt für nachhaltige Infrastruktur "Global Gateway" zusammenzuarbeiten. Dieser soll Finanzmittel, Fachwissen und Zugang zu Technologien bereitstellen, um beim Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft und der Erzeugung grüner Energie zu unterstützen.
Darüber hinaus ist die Europäische Union bereit, die Philippinen dabei zu unterstützen, sich zu einem digitalen Zentrum in der Region zu entwickeln. Europäische Unternehmen sollen ermutigt werden, auf die Philippinen zu kommen und dort zu investieren, um gemeinsam an einer schnellen und zuverlässigen Konnektivität mit Unterseekabeln, an Schulungen zur Cybersicherheit und an der Einführung und Entwicklung von 5G zu arbeiten.
Außerdem hat die Europäische Union festgestellt, dass die Philippinen in der Lage sind, wichtige Rohstoffe zu liefern. Diese werden für eine gemeinsame saubere und digitale Zukunft benötigt, und die Europäische Union bekundet ihr Interesse an einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Philippinen.
Alles in allem sind sowohl die Europäer als auch die Philippinen auf dem Weg, ihre Beziehungen auszubauen, was auch für Unternehmen, die in beiden Regionen geschäftlich engagiert sind, von Vorteil sein wird.
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Ihr Ansprechpartner in den Philippinen: Lutz Kaiser
Villanueva Gabionza & Dy Law Offices
20th/F Corporate Center
139 Valero St., Salcedo Village
Makati City 1227, Philippines
CELL +63 995 985 4957
TEL +63 2 8813 3351
FAX +63 2 8816 6741
SINGAPUR: Wichtige Änderungen des Child Development Co-Savings Act für Arbeitgeber
Wichtige Änderungen des Child Development Co-Savings Act für Arbeitgeber
Die Regierung von Singapur hat vor kurzem Änderungen am Child Development Co-Savings Act 2001 (CDCSA; Text: https://lnkd.in/e8EgT9GY) als Teil der Bemühungen zur Unterstützung von Familien mit kleinen Kindern verabschiedet. Mit dem Child Development Co-Savings (Amendment) Bill 27 von 2023 wurde der unbezahlte Erziehungsurlaub für Kleinkinder von sechs auf 12 Tage pro Jahr mit Wirkung vom 1. Januar 2024 ausgedehnt. Darüber hinaus können Arbeitgeber nach dem Gesetzentwurf männlichen Arbeitnehmern einen zusätzlichen zweiwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaub für ein Kind gewähren, für Kinder, die am oder nach dem 1. Januar 2024 geboren wurden. Arbeitgeber, die sich dafür entscheiden, diesen zusätzlichen Urlaub zu gewähren, können eine Erstattung durch die Regierung beantragen.
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Ihr Ansprechpartner in Singapur: Dr. Andreas Respondek
Respondek & Fan Pte Ltd
1 North Bridge Road
#16-03 High Street Centre
Singapore 179094
CELL +65 9751 0757
TEL +65 6324 0060
FAX +65 6324 0223
THAILAND: Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von 7%
Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von 7%
Der Standardsatz der „Value Added Tax“ liegt nach dem thailändischen Revenue Code bei 10 Prozent. Seit einigen Jahren wird nun allerdings ein niedrigerer Steuersatz von 7 Prozent befristet festgelegt. Die letzte Verlaengerung galt bis zum 30. September 2023 und ist nunmehr durch das thailaendische Kabinett nochmals bis zum 30. September 2024 verlaengert worden (https://lnkd.in/eRADMMNz).
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Ihr Ansprechpartner in Thailand: Dr. Andreas Respondek
Respondek & Fan Ltd
United Center, 39th Floor, Suite 3904 B
323 Silom Road
Bangkok 10500, Thailand
CELL +66 89 896 4048
TEL +66 2 635 5498
FAX +66 2 635 5499
THAILAND: Neue Steuerrichtlinie der thailändischen Regierung für die Besteuerung von Einkünften aus dem Ausland für in Thailand ansässige Steuerpflichtige
Neue Steuerrichtlinie der thailändischen Regierung für die Besteuerung von Einkünften aus dem Ausland für in Thailand ansässige Steuerpflichtige
Am 15. September 2023 veröffentlichte die thailändische Steuerbehörde (TRD) die Richtlinie Nr. Paw 161/2566 (2023) über Einkommensteuerzahlungen gemäß Abschnitt 41, Absatz 2 des thailändischen Steuergesetzes (TRC). Es wird erwartet, dass diese neu eingeführte Anweisung erhebliche Auswirkungen auf die Steuervorschriften für die Rückführung von im Ausland erzielten Einkünften nach Thailand durch in Thailand steuerpflichtige Personen haben wird, die ab dem 1. Januar 2024 und in Kraft treten sollen.
Derzeitige Praxis
Vor dem Erlass dieser jüngsten Richtlinie des Ministeriums unterlag ein in Thailand ansässiger Steuerpflichtiger nur dann der Einkommensteuer auf im Ausland erzielte Einkünfte, wenn diese Einkünfte innerhalb desselben Kalenderjahres, in dem sie erzielt wurden, nach Thailand transferiert wurden. Mit anderen Worten: Einkünfte aus dem Ausland waren nicht steuerpflichtig, wenn sie im folgenden Kalenderjahr nach Thailand gebracht wurden.
Anmerkung: Ein thailändischer Steueransässiger ist definiert als eine Person, die sich innerhalb eines Steuerjahres insgesamt 180 Tage oder länger in Thailand aufhält.
Praxis ab dem 1. Januar 2024
Gemäß der jüngsten Direktive des Ministeriums werden in Thailand steuerlich ansässige Personen mit Einkünften aus dem Ausland in Thailand besteuert, unabhängig vom Zeitpunkt der Überweisung dieser Einkünfte ins Land. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regelung ausschließlich für in Thailand steuerlich ansässige Personen gilt.
Diese neue Richtlinie stellt thailändische Steuerpflichtige, die sowohl Einkünfte aus thailändischen als auch aus ausländischen Quellen haben, vor neue Herausforderungen.
Bei der Umsetzung dieser neuen Vorschrift sind noch einige Fragen offen, die die Steuerbehörde klären muss. Dazu gehören unter anderem die Festlegung der anzuwendenden Steuersätze (ob eine Pauschalsteuer erhoben wird, ob unterschiedliche Steuersätze speziell auf Einkünfte aus dem Ausland angewandt werden oder ob der progressive Standardsteuersatz zur Anwendung kommt), die Unterscheidung zwischen Kapital (Mittel aus Altinvestitionen, Erbschaften, ursprünglichem Anlagekapital) und Erträgen (Zinsen, Dividenden, Vergütungen) aus gemischten Fonds sowie die Festlegung der für die Steuerveranlagung relevanten Fremdwährungskurse.
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Ihr Ansprechpartner in Thailand: Dr. Andreas Respondek
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