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HONG KONG: Verbesserungen zur Steigerung der Attraktivität des Bankwesens in Hongkong

 

Verbesserungen zur Steigerung der Attraktivität des Bankwesens in Hongkong

 

Die Einlagen bei Hongkonger Banken sind seit fast zwei Jahrzehnten im Rahmen des Einlagensicherungssystems (Deposit Protection Scheme, „DPS“) gesichert und bieten Stabilität und Sicherheit. Eine der Schlussfolgerungen einer kürzlich durchgeführten Überprüfung des Systems war unter anderem die Anhebung der Einlagensicherungsgrenze um 300.000 HK$. Diese und andere Verbesserungen werden ab dem 1. Oktober 2024 umgesetzt, um das Vertrauen in das Bankwesen in Hongkong weiterhin zu gewährleisten.

Seit 2006 wurde das Einlagensicherungssystem in Hongkong gemäß der Deposit Protection Scheme Ordinance (Cap. 581) („DPSO“) mit dem vorrangigen Ziel eingerichtet, die Einleger vor einem möglichen Ausfall der Banken in Hongkong zu schützen.

Der Betrieb des Einlagensicherungssystems wird vom Hong Kong Deposit Protection Board („HKDPB“) überwacht, einer unabhängigen gesetzlichen Einrichtung, die gemäß der DPSO gegründet wurde.

Zu den besonderen Merkmalen der DPS gehören:

- alle lizenzierten Banken sind DPS-Mitglieder, sofern sie nicht vom HKDPB ausgenommen sind;

- die meisten Arten von Einlagen, ob in Hongkong-Dollar oder Fremdwährungen, sind durch das DPS gleichermaßen geschützt;

- die derzeitige Sicherungsgrenze liegt bei 500.000 HK$ pro Einleger und Bank; Das Einlagensicherungssystem wird durch den im Rahmen der DPSO eingerichteten Einlagensicherungsfonds („DPS-Fonds“) unterstützt, in den die Mitglieder des Einlagensicherungssystems durch Umlagen einzahlen.

Bei der letzten Überprüfung wurde die Stärkung von Hongkongs Finanzzentrum gefordert.

Im Anschluss an die Empfehlungen des HKDPB wurde die Deposit Protection Scheme (Amendment) Bill 2024 am 8. Mai 2024 erstmals in den Legislativrat eingebracht.

Die Deposit Protection Scheme (Amendment) Ordinance 2024 („Amendment Ordinance“) wurde daraufhin am 3. Juli 2024 verabschiedet, die darauf abzielt, die oben genannte Funktion des Einlagensicherungssystems als finanzielles Sicherheitsnetz zu verbessern und den Schutz der Einleger, die in Hongkong Bankgeschäfte tätigen, zu stärken.

Einige der wichtigsten Änderungen sind:

- Anhebung der Schutzgrenze des DPS von 500.000 HK$ auf 800.000 HK$;

- Bereitstellung zusätzlicher Regressmöglichkeiten für Einleger im Falle einer Bankenfusion oder -übernahme;

- Verbesserung des Abgabemechanismus, so dass der DPS-Fonds das Zielniveau innerhalb eines bestimmten Zeitraums erreichen kann, um die Umsetzung der erhöhten Schutzgrenze gemäß der Änderung zu erleichtern; und

- die obligatorische Anzeige des DPS-Mitgliedszeichens auf den elektronischen Bankplattformen der DPS-Mitglieder;

- Straffung der negativen Offenlegungspflicht für nicht geschützte Einlagengeschäfte für Private-Banking-Kunden, d.h. bessere Aufklärung der Kunden für den Fall, dass die von ihnen getätigten Geschäfte nicht vom DPS gedeckt sind.

Die Änderungsverordnung wurde am 12. Juli verkündet und wird in zwei Phasen umgesetzt. Die erste Phase tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft und umfasst Maßnahmen, die weniger Vorbereitungsarbeit erfordern, wie die Anhebung der Einlagensicherungsgrenze auf 800.000 HK$, den verfeinerten Abgabemechanismus und die Anforderungen an das obligatorische Aushängen des DPS-Mitgliedsschilds. Die übrigen Änderungen werden in der zweiten Phase umgesetzt, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt.

Die Änderungsverordnung scheint im Allgemeinen gut aufgenommen und weithin begrüßt zu werden, in der Hoffnung, dass die Änderung den Schutz und damit das Vertrauen der Einleger erhöht, die Stabilität unseres Bankensystems verbessert und Hongkongs Nische als internationale Finanzdrehscheibe stärkt.

Ihr Ansprechpartner in Hong Kong: Stefan Schmierer

Ravenscroft & Schmierer

22nd Floor, Bupa Centre
141 Connaught Road West
Hong Kong, SAR

CELL    +852 9229 6603
TEL      +852 2388 3899
FAX      +852 2385 2696

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CHINA: Frist für die Anpassung der Gesellschaftsstruktur läuft ab

 

Frist für die Anpassung der Gesellschaftsstruktur läuft ab

 

Die 5-jährige Frist für die Anpassung der Gesellschaftsstruktur von ausländisch-investierten Unternehmen in der VR China läuft Ende 2024 ab.

Investoren, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes der VR China über ausländische Investitionen am 1. Januar 2020 ein Gemeinschafts-unternehmen (Joint Venture) mit einem chinesischen Partner in China gegründet haben, müssen, soweit noch nicht geschehen, bis zum 1. Januar 2025 die Gesellschaftssatzung, den Joint-Venture-Vertrag und andere Gründungsdokumente ihres Unternehmens an die Bestimmungen des Gesetzes der VR China über ausländische Investitionen und des Gesellschaftsgesetzes der VR China anpassen.

Joint Ventures sollten u.a. die Bestimmungen über die Befugnisse, Aufgaben und Stimmrechte des Board of Directors, die Besetzung der Geschäftsführung, die gesetzliche Rücklage und die Gewinnausschüttung nach dem nunmehr geltenden Recht prüfen und soweit erforderlich anpassen.

Sollten Unternehmen die erforderlichen Anpassungen bis zum 1. Januar 2025 nicht vornehmen und im chinesischen Unternehmensregister eintragen lassen, werden die zuständigen Behörden ab dem 1. Januar 2025 zukünftige Anträge auf Eintragung von allen anderen Änderungen im Handelsregister nicht annehmen und eine entsprechende Ankündigung über den (negativen) Status des Unternehmens veröffentlichen.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass diese negativ-gelisteten Unternehmen nicht in der Lage sein werden, Änderung des Stammkapitals, Wechsel im Board of Directors, Wechsel des Legal Representatives oder andere Änderungen, die nicht zur Anpassung der vorgenannten Gründungsdokumente an die zwingenden Bestimmungen des Gesetzes der VR China über ausländische Investitionen und des Gesellschaftsgesetzes der VR China führen, im Unternehmensregister eintragen zu lassen.

Gesellschafter von Joint Ventures in China sollten daher so bald wie möglich die Gesellschaftsstrukturen und Gründungsdokumente ihrer Joint Ventures prüfen, und Verhandlungen mit dem Joint-Venture-Partner einleiten, um die erforderlichen Änderungen und deren Eintragung im Unternehmensregister idealerweise noch vor dem 1. Januar 2025 vornehmen zu können.

Dabei sollte nicht nur eine mögliche erforderliche Anpassung der Gesellschaftsstruktur und der entsprechenden Gründungsdokumente geprüft werden, sondern auch, ob die Novelle des Gesellschaftsgesetzes der VR China, die am 1. Juli 2024 in Kraft getreten ist, darüber hinaus weitere Anpassungen erfordert. Informationen hierzu finden sie in unserem Beitrag “Große Novelle des Gesellschaftsgesetzes der VR China” mit der Zusammenfassung der zwingenden Neuerungen mit Handlungsbedarf.

Ihr Ansprechpartner in China: Rainer Burkardt

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Shanghai 200002, P.R. China

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CHINA: Generative KI für KMUs und rechtliche Herausforderungen bei deren Einsatz in China

 

Generative KI für KMUs und rechtliche Herausforderungen bei deren Einsatz in China

 

Effektive Implementierung von generativer künstlicher Intelligenz („KI”) ermöglicht es Unternehmen, durch Unterstützung und Automatisierung manueller und repetitiver Arbeitsprozesse Kosten einzusparen und profitabler zu wirtschaften.

Chinesische Unternehmen haben die Vorteile von generativen KI-Tools bereits erkannt. Laut einer neuen Studie des SAS Instituts setzen 83% der Unternehmen in China KI-Tools in Vertrieb, Marketing, Produktion und anderen Bereichen ein.

Aufgrund des starken Wettbewerbs, Kostendrucks und anderer marktspezifischer Herausforderungen in China ist es für KMU essentiell, sich auch vor Ort in China mit KI auseinanderzusetzen, um ggf. generative KI-Tools in ihre Geschäftsaktivitäten in China integrieren zu können, und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt zu sichern.

Für die Tochtergesellschaften ausländisch-investierter Unternehmen in China stellt sich jedoch die Frage, ob und inwieweit es technisch und rechtlich möglich bzw. zulässig ist, generative KI-Modelle ausländischer Herkunft in China einzusetzen. KMU sollten sich daher mit den einschlägigen Gesetzen in China vertraut machen, um mögliche rechtliche Risiken identifizieren und bewerten zu können.

In dem aktuellen Beitrag mit dem Titel "Generative KI für KMUs und rechtliche Herausforderungen bei deren Einsatz in China" geben die Autoren u.a. einen Überblick über den lokalen Markt und nennen praktische Anwendungsbeispiele für generative KI im Unternehmen. Darüber hinaus fassen die Autoren den aktuellen Rechtsrahmen für KI in China zusammen, stellen rechtliche Herausforderungen und Risiken bei der KI-Implementierung im Unternehmen dar und geben Empfehlungen zur Risikominimierung. Den Beitrag finden Sie als Auszug aus dem Compliance Berater HIER.

Ihr Ansprechpartner in China: Rainer Burkardt

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KOREA: Einführung des Rechts auf Folgerechtsvergütung für Urheber (Künstler) von Kunstwerken

Einführung des Rechts auf Folgerechtsvergütung für Urheber (Künstler) von Kunstwerken

 

1. Einführung des Rechts auf Folgerechtsvergütung für Urheber (Künstler) von Kunstwerken

Mit Inkrafttreten des Kunstförderungsgesetzes am 25. Juli 2024 wurde in den Artikeln 24 bis 26 ein Folgerechtsvergütungssystem für Kunstwerke eingeführt. Zuvor erhielt der Künstler beim Wiederverkauf nach dem Verkauf eines Kunstwerks keine Vergütung. Daher wurde das Recht auf eine Folgerechtsvergütung eingeführt, um den Lebensunterhalt der Künstler und ihrer Familien zu sichern und ihre Situation zu verbessern.

Artikel 24(1) des Kunstförderungsgesetzes sieht vor, dass ein Künstler das Recht hat, einen bestimmten Prozentsatz der Vergütung zu verlangen (Recht auf Folgerechtsvergütung), außer in den folgenden Fällen: (1) wenn der Wiederverkaufspreis weniger als 5 Millionen Won beträgt; 2) wenn ein Kunstwerk, das ein Auftragswerk ist, weiterverkauft wird; und 3) wenn der Wiederverkaufspreis innerhalb von drei Jahren nach dem Erwerb des Eigentums direkt vom Künstler weniger als 20 Millionen Won beträgt.

Das Recht auf Tantiemen ist nicht übertragbar und gilt für die gesamte Lebenszeit des Autors sowie für 30 Jahre nach seinem Tod. Ist der Autor zum Zeitpunkt des Wiederverkaufs jedoch verstorben, können die gesetzlichen Erben des Autors das Recht auf Tantiemen geltend machen (Artikel 24 Abs. 2 des Gesetzes). Das Recht auf Erhalt von Fol-gerechtsvergütungen gilt nicht, wenn der Urheber ein Ausländer ist und das Ausland das Recht auf Erhalt von Folgerechtsvergütungen für koreanische Staatsangehörige nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit nicht anerkennt. Wenn jedoch in einem Abkommen, an dem Korea beteiligt ist, andere Bestimmungen enthalten sind, gelten diese Bestimmungen (Artikel 24 Abs. 3).

Das Recht auf die Forderung von Folgerechtsvergütungen kann nicht vom Künstler selbst gegenüber dem Wiederverkäufer geltend gemacht werden, sondern muss unter bestimmten Bedingungen durch eine Organisation zur Förderung der Kunst gemäß dem Kunstförderungsgesetz oder eine vom Minister für Kultur, Sport und Tourismus benannte Organisation geltend gemacht werden (Artikel 25 Abs. 1).

Die Artikel 24 bis 26 des Kunstförderungsgesetzes delegieren alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Arten von Kunstwerken, die dem Folgerechtsanspruch unterliegen, der Höhe der Folgerechtsgebühr, der Benennung und Aufhebung der Benennung der Organisation, die die Folgerechtsgebühr einzieht und verteilt, sowie der Einziehung und Verteilung der Folgerechtsgebühr an das Präsidialdekret. Die Artikel 24 bis 26 des Kunstförderungsgesetzes treten jedoch erst vier Jahre nach seiner Verkündung in Kraft, d. h. am 26. Juli 2027, sodass der Präsidialerlass des Kunstförderungsgesetzes noch nicht die Einzelheiten der oben genannten Artikel 24 bis 26 enthält.

2. Anwendbarkeit auf NFT-Kunstwerke

Gemäß Artikel 24 Abs. 1 des Kunstförderungsgesetzes wird der Inhalt der Kunstwerke, die für eine Folgerechtsvergütung in Frage kommen, an den Präsidialerlass delegiert, aber die Einzelheiten sind in diesem Präsidialerlass noch nicht festgelegt, sodass unklar bleibt, welche Art von Kunstwerken für eine Folgerechtsvergütung in Frage kommen. Insbesondere scheint es eine größere Diskussion darüber zu geben, ob das Folgerecht nach dem Kunstförderungsgesetz für NFT-Kunstwerke gilt.

Da die Prägung von Kunstwerken als NFT in der Regel eine Lizenzgebühr für den ursprünglichen Aussteller mit sich bringt und die Zahlung der Lizenzgebühr automatisch über eine digitale Vereinbarung abgewickelt wird, könnte argumentiert werden, dass das Recht auf eine Wiederverkaufsvergütung für NFT-Kunstwerke bereits besteht, sodass es nicht notwendig ist, NFT-Kunstwerke in das Kunstförderungsgesetz aufzunehmen. Andererseits könnte es notwendig sein, das Recht auf Erhalt von Wiederverkaufsprovisionen im Rahmen des Kunstförderungsgesetzes auf NFT-Kunstwerke anzuwenden, um den Zweck des Systems zu erreichen, solange das Kunstförderungsgesetz die Anwendung eines bestimmten gesetzlichen Satzes zum Schutz von Künstlern vorsieht.

Da (i) Lizenzgebühren im Rahmen digitaler Verträge nur den Inhalt eines Vertrags zwischen den Parteien darstellen, so dass Lizenzgebühren je nach Vereinbarung zwischen den Parteien möglicherweise nicht erhoben werden, und (ii) es beim aktuellen NFT-Standard schwierig sein kann, Lizenzgebühren für die Weiterverteilung außerhalb der Vertriebsplattform zu zahlen, wird außerdem vorgeschlagen, das Recht auf Wiederverkaufsgebühren als gesetzliches Recht für NFT-Kunstwerke zu garantieren. Ob das Recht auf Folgerechtsvergütung nach dem Kunstförderungsgesetz auf NFT-Kunstwerke anwendbar sein sollte oder nicht, wird wahrscheinlich erst dann ausführlicher diskutiert werden, wenn weitere Einzelheiten dazu im Präsidialerlass festgelegt werden.

3. Herausforderungen und Ausblick

In seinem jüngsten Forschungsbericht zum Kunstförderungsgesetz vom 18. Juni 2024 wies der Forschungsdienst der Nationalversammlung auf die fehlende Definition des Folgerechts hin und erklärte, dass (i) die Festlegung eines angemessenen Satzes für das Recht auf Folgerechtsvergütung sorgfältig geprüft werden sollte und dass (ii) die Verpflichtung zur Zahlung der Folgerechtsvergütung nicht auf den Verkäufer beschränkt werden sollte, sondern auch die Anerkennung der Haftung von Galerien und anderen, die eine wesentliche Rolle beim Wiederverkauf von Kunstwerken spielen, in Betracht gezogen werden sollte.

Die Einführung des Folgerechts ist noch etwa drei Jahre entfernt, sodass man sagen kann, dass es gerade erst beginnt. Es ist jedoch insofern von Bedeutung, als es eine gewisse Vergütung für Urheber im Bereich der Kunstwerke eingeführt hat, genau wie im Bereich der Musik, Literatur und Video.

Ob das Recht auf Folgerechtsvergütung für NFT-Kunstwerke als gesetzliches Recht garantiert werden sollte, bedarf weiterer Diskussionen; zumindest hat jedoch die Einführung des gesetzlichen Rechts auf Folgerechtsvergütung für physische Kunstwerke die Möglichkeit erhöht, die bestehende Vergütungsstruktur für NFT-Kunstwerke zu ändern, und es sind weitere fortgeschrittene Diskussionen über die Vertriebs- und Ertragsstruktur von NFT-Kunstwerken zu erwarten.

Ihr Ansprechpartner in Korea: Joachim Nowak

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317, Teheran-ro, Gangnam-gu
Seoul 06151, Republik Korea

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TAIWAN: Taiwan HR Entwicklungen 2024 und Ausblick 2025

 

Taiwan HR Entwicklungen 2024 und Ausblick 2025

 

Taiwan passt sein Arbeitsrecht weiter an, um unter anderem dem demografischen Wandel Rechnung zu tragen - Taiwan steht kurz davor, eine schnell alternde Gesellschaft zu werden - und um wettbewerbsfähiger zu sein, wenn es darum geht, ausländische Talente nicht nur anzuziehen sondern auch zu halten.

Renteneintrittsalter

Im Sommer dieses Jahres wurde das taiwanesische Arbeitsgesetz geändert. Durch die Änderung von Artikel 54 des Arbeitsgesetzes können Arbeitgeber und Arbeitnehmer nun eine Verlängerung des gesetzlichen Renteneintrittsalters aushandeln, so dass diejenigen, die bald aus dem Erwerbsleben ausscheiden werden, länger erwerbstätig bleiben können, wenn ihre Situation dies erfordert, während die Arbeitgeber gleichzeitig die Möglichkeit haben, qualifizierte, gut ausgebildete und erfahrene Arbeitskräfte zu halten. Vor dieser Änderung lag das gesetzliche Renteneintrittsalter bei 65 Jahren. Das neue Gesetz ergänzt das Gesetz zur Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer, das dazu beiträgt, die Chancen älterer Arbeitnehmer in ihren jeweiligen Branchen zu schützen, indem es sicherstellt, dass ihre Löhne und Arbeitszeiten unverändert bleiben.

Mindestlohn

Ab dem 1. Januar 2025 wird der Mindestlohn von 27.470 TWD auf 28.590 TWD (889,68 USD) angehoben, was einer Erhöhung von 4,08 Prozent entspricht.

Regelung für digitale Nomaden

Ebenfalls im Jahr 2025 wird Taiwans National Development Council (NDC) ein neues Programm zur Anwerbung digitaler Nomaden starten. Die Initiative soll globale Talente anziehen und Taiwans Wettbewerbsvorteil verbessern. Das geplante Visumsprogramm für digitale Nomaden würde einen anfänglichen dreimonatigen Aufenthalt ermöglichen.

Global Elite Card

Das neueste Programm richtet sich an ausländische Spitzenverdiener. Mit der neuen Karte können ausländische Fachkräfte mit einem Jahresgehalt von mehr als 6 Millionen TWD (187.612 USD) innerhalb eines Jahres eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Sie ermöglicht auch eine Arbeitserlaubnis für den Ehepartner und einen unbegrenzten Aufenthalt für unterhaltsberechtigte Familienangehörige.

Es bleibt abzuwarten, ob die geplanten Regelungen tatsächlich zu einem Anstieg der Zahl der in Taiwan arbeitenden ausländischen Fachkräfte führen werden, und viel wird vom endgültigen Umfang der beiden Programme abhängen.

Ihr Ansprechpartner in Taiwan: Michael Werner

Eiger Law

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Taipei 10685
Taiwan

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THAILAND: Mehrwertsteuererhöhung im Oktober 2024 erneut verschoben

 

Mehrwertsteuererhöhung im Oktober 2024 erneut verschoben

 

Das thailändische Kabinett hat am 17. September 2024 bestätigt, dass die geplante Erhöhung der Mehrwertsteuer von 7 % auf 10 % (Sec. 80 Revenue Code) zum 1. Oktober 2024 nicht stattfinden wird.

Die Mehrwertsteuer wurde 1999 von 10 % auf 7 % gesenkt, wobei die Rückkehr zu 10 % bereits mehrmals verschoben wurde.

Die Wirtschaft hat sich von den Auswirkungen der COVID stark erholt, und das Ministerium ist bestrebt, die Auswirkungen der Inflation nicht noch zu verstärken. Das vom Finanzministerium prognostizierte Wirtschaftswachstum von 3,5 % in diesem Jahr wird sich wahrscheinlich auf 2,4 % reduzieren. Daher ist das Kabinett bestrebt, die Wachstumsprognose nicht noch weiter einschränken zu müssen, da die Exporte nicht in Schwung gekommen sind. Diese jüngste Verlängerung zielt u.a. darauf ab, die Auswirkungen der Lebenshaltungskosten abzumildern, die Verbraucherausgaben anzukurbeln und das Vertrauen der Unternehmen in die thailändische Wirtschaft zu stärken.

Ihr Ansprechpartner in Thailand: Dr. Andreas Respondek

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323 Silom Road
Bangkok 10500, Thailand

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