INDIEN: Google Pay benötigt keine Genehmigung von der indischen Zentralbank
Google Pay benötigt keine Genehmigung von der indischen Zentralbank
Das Oberlandesgericht in Delhi hat entschieden, dass Google Pay weder Zahlungsdienstleister noch Systemdienstleister im indischen Onlinezahlungssystem UPI ist und daher keine Genehmigung der indischen Zentralbank benötigt. Auch die Datenspeicherung durch Google Pay ist legal. Die Klage war als sogenannte Popularklage von einem Rechtsanwalt im eigenen Namen eingereicht worden, der Google Pay, mangels erforderlicher Genehmigung, gestoppt sehen wollte. Nun, das ist nicht gelungen.
Das Urteil ist unter folgendem Link zugänglich: https://lnkd.in/dcHGx6YD.
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Ihr Ansprechpartner in Indien: Dr. Jörg Schendel
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KOREA: Wichtige Aspekte bei der Jahreshauptversammlung koreanischer Tochtergesellschaften
Wichtige Aspekte bei der Jahreshauptversammlung koreanischer Tochtergesellschaften
Wenn Sie Mitglied der Geschäftsleitung einer deutschen, österreichischen oder schweizerischen Gesellschaft mit einer koreanischen Tochtergesellschaft sind und/oder selbst ein Representative Director (in der Funktion vergleichbar einem Geschäftsführer oder Vorstand in Deutschland) aus Europa, oder Director (in der Funktion vergleichbar eines Aufsichtsrats in Deutschland), der in Korea als Mitglied des Board of Directors einer koreanischen Tochtergesellschaft im Handelsregister eingetragen ist, wäre es richtig sich zu fragen, was auf einer Jahreshauptversammlung einer solchen koreanischen Tochtergesellschaft beschlossen werden sollte und welche Folgen es hätte, wenn Sie die erste Frage nicht beantworten können und Ihnen deshalb unvollständige Protokolle vorgelegt werden, die Sie unter Umständen sogar unterschreiben oder siegeln.
Einer der Fehler im Zusammenhang mit der Erstellung der Protokolle von Gesellschafter- oder Aktionärsversammlungen besteht darin, dass z. B. der Höchstbetrag der Vergütung der im Handelsregister eingetragenen Board-of-Director-Mitglieder (d. h. der/die Representative Director(s) und Director(s)) sowie des sogenannten Statutory Auditors (im Folgenden "BoD-Mitglieder" genannt) häufig vergessen wird, auf die Tagesordnung für einen Beschluss der Mitglieder oder Aktionäre aufzunehmen.
Um es kurz und bündig auf den Punkt zu bringen: Wenn die koreanische Tochtergesellschaft es versäumt, einen Beschluss zu fassen (und ordnungsgemäß zu protokollieren), der einen Höchstbetrag für die an die BoD-Mitglieder zu zahlenden Vergütungen (einschließlich Gehälter, Prämien und Altersversorgungsleistungen) festlegt, diese Vergütungen aber dennoch auszahlt, muss sie früher oder später damit rechnen, dass die koreanische Steuerbehörde die gezahlten Vergütungen bei einer Betriebsprüfung nicht als Betriebsausgaben anerkennt und die Gesellschaft auf diese Ausgaben Körperschaftssteuer zahlen muss (sowie eine Geldstrafe für verspätete Zahlung und für die Nichtabgabe).
Darüber hinaus besteht für den/die Representative Director(s) das Risiko, dass die Gesellschafter oder Aktionäre der Gesellschaft diese(n) für den Schaden haftbar machen, der der Gesellschaft dadurch entsteht, dass diese(r) es versäumt haben, den erforderlichen Beschluss über den Höchstbetrag der an die BoD-Mitglieder zu zahlenden Vergütung zu fassen, d. h. für die Körperschaftsteuer, die auf die Beträge, die aufgrund dieses Versäumnisses nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden, nachzuzahlen ist, sowie für bestimmte Geldbußen. Die Körperschaftsteuersätze der letzten Jahre betrugen je nach Höhe des Unternehmensgewinns 10 %, 22 % oder 24 %, was leicht erkennbar bereits einen nicht unerheblichen Schaden darstellt.
Heutzutage werden immer mehr ausländische Staatsangehörige im koreanischen Handelsregister als BoD-Mitglieder eines koreanischen Unternehmens eingetragen, ohne dass sie tatsächlich an der Führung der lokalen Geschäfte dieses Unternehmens beteiligt sind, was dazu führt, dass die Leitung des Unternehmens immer weniger über ausgeprägte Detailkenntnisse des koreanischen Gesellschafts- und Steuerrechts verfügt. Selbst wenn das Unternehmen einen lokalen Geschäftsführer/Vorstand findet, die in der Lage ist, es im Tagesgeschäft erfolgreich zu führen, bedeutet dies nicht unbedingt, dass diese Person notwendigerweise auch über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen in Rechts- und Steuerfragen verfügt. Um unangenehme Ereignisse im Zusammenhang mit Rechts- und Steuerfragen zu vermeiden, ist es daher ratsam, sich rechtzeitig vor Mitglieder- oder Aktionärsversammlungen von koreanischen Anwaltskanzleien beraten zu lassen.
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Ihr Ansprechpartner in Korea: Joachim Nowak
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MALAYSIA: Chancen und Herausforderungen: Weitere Erleichterungen bei der Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften in Malaysia
Weitere Erleichterungen bei der Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften in Malaysia
Der Arbeitskräftemangel betrifft mittlerweile auch mehrere Branchen in Malaysia. Deshalb hat die Regierung mehrere Erleichterungen bei der Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften eingeführt, wie u.a. die Beschäftigung von sich grundsätzlich illegal im Land befindlichen Ausländern. Mit dem „Workforce Recalibration Programme“ hat man so relativ einfach neue Beschäftigte gefunden und gleichzeitig deren Status „legalisiert“.
Eine weitere Neuerung gibt es diesbezüglich seit 15. August: Die Einwanderungsbehörde hat ein One-Stop-Centre eingerichtet, um die Registrierung der Beschäftigung stark zu vereinfachen. Dieses One-Stop-Centre beschleunigt den Prozess deutlich.
Bereits seit Juni dieses Jahres wurden für die Vergabe und Verlängerungen von Visa starke Verbesserungen eingeführt.
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Ihr Ansprechpartner in Malaysia: Dr. Harald Sippel
Skrine
Level 8, Wisma UOA Damansara
50 Jalan Dungun, Damansara Heights
Kuala Lumpur, Malaysia
TEL +60 1 8211 4958
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PHILIPPINEN: Zentralbank der Philippinen treibt Kryptowährungsinnovationen voran
Zentralbank der Philippinen treibt Kryptowährungsinnovationen voran
Die philippinische Zentralbank, auch bekannt als BangkoSentral ng Pilipinas (BSP), hatte eine allgemein positive Haltung gegenüber Kryptowährungen eingenommen, aber auch die Notwendigkeit von Regulierung und Verbraucherschutz betont.
Die BSP erkennt dabei die potenziellen Vorteile von Kryptowährungen an, wie z.B. schnellere und billigere Überweisungen, komplexe Zahlungsmodelle und eine verbesserte Effizienz in Zahlungssystemen. Sie warnt jedoch auch vor den Risiken, die mit Kryptowährungen verbunden sind, darunter Preisschwankungen, betrügerische Handlungenund Sicherheitsbedenken.
Schon früh gab die BSP das Rundschreiben Nr. 944 heraus, das Richtlinien für den Austausch virtueller Währungen auf den Philippinen enthielt. Darin wurden die Börsen für virtuelle Währungen verpflichtet, sich bei der BSP zu registrieren und bestimmte Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ergreifen. Ziel war es, ein Gleichgewicht zwischen der Förderung von Innovation und der Gewährleistung der Stabilität des Finanzsystems herzustellen.
Dieses frühere Rundschreiben wird nun durch Rundschreiben 1153 ergänzt. Es befasst sich mit einem von der BSP herausgegebenen regulatorischen Sandbox-Rahmenwerk, das sich auf eine Reihe von Leitlinien für eine kontrollierte, zeitlich begrenzte, reale Testumgebung bezieht, die "nach dem Ermessen der BSP regulatorische Ausnahmeregelungen enthalten kann". Die Testumgebung kann Grenzen oder Parameter beinhalten, innerhalb derer die Unternehmen arbeiten müssen.
Regulatorische Sandboxes ermöglichen die Erprobung von Innovationen in kleinem Maßstab durch private Unternehmen in einer kontrollierten Umgebung unter Aufsicht der Regulierungsbehörde. Dies kann den Regulierungsbehörden dabei helfen, wichtige Erkenntnisse zu sammeln, bevor sie entscheiden, ob weitere Regulierungsmaßnahmen erforderlich sind, die Innovation zu fördern, die zur Überwindung der Hindernisse für die finanzielle Eingliederung erforderlich ist, und den Kunden, Fintech-Startups, Regulierungsbehörden und Investoren zugute zu kommen. Eine regulatorische Sandbox kann auch die Innovationskosten senken, Marktzutrittsschranken abbauen und es den Regulierungsbehörden ermöglichen, ihre regulatorische Reaktion auf Innovationen auf die Ergebnisse von Live-Experimenten zu stützen.
Um eine kryptowährungsbezogene Applikation auf den Philippinen im Rahmen der Sandbox-Regelung einzuführen, muss der Antragsteller in der Regel die von der BSP festgelegten Richtlinien und Vorschriften befolgen. Die BSP hat Regeln und Anforderungen eingeführt, um den Austausch virtueller Währungen und andere damit verbundene Geschäfte zu regeln. Dazu gehören eine Unternehmensregistrierung auf den Philippinen, eine Registrierung bei der Securities Exchange Commission und eine Registrierung bei der BSP. Die letztgenannte Registrierung muss Einzelheiten über das Geschäftsmodell, die technologische Infrastruktur, die Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften und die Verfahren zur Bekämpfung von Geldwäsche und der Kenntnis der Kunden (AML/KYC) enthalten.
Außerdem müssen Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher und ihrer Vermögenswerte ergriffen werden. Dazu gehört die Bereitstellung klarer und transparenter Informationen über die mit Kryptowährungen verbundenen Risiken und die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Kundengeldern und persönlichen Daten.
Teilnehmer, deren Sandbox-Aktivitäten als erfolgreich bewertet werden und deren Produkte oder Dienstleistungen als für den öffentlichen Verbrauch geeignet angesehen werden, erhalten eine Betriebsgenehmigung. Die Gültigkeitsdauer ist derzeit auf 12 Monate begrenzt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die BSP die Entwicklung von Kryptowährungen und der Blockchain-Technologie im Finanzsektor fördert, aber auch die Bedeutung der Aufklärung und des Bewusstseins der Verbraucher hinsichtlich der Risiken und Merkmale von Kryptowährungen sowie der Vermeidung von Geldwäscheaktivitäten betont.
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Ihr Ansprechpartner in den Philippinen: Lutz Kaiser
Villanueva Gabionza & Dy Law Offices
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139 Valero St., Salcedo Village
Makati City 1227, Philippines
CELL +63 995 985 4957
TEL +63 2 8813 3351
FAX +63 2 8816 6741
TAIWAN: Kündigung von Arbeitsverhältnissen in Taiwan
Kündigung von Arbeitsverhältnissen in Taiwan
Im privaten wie im geschäftlichen Leben kommt es zu Trennungen. Dies trifft auch auf Arbeitsverhältnisse zu. Bei deren Beendigung, insbesondere bei Kündigungen in Taiwan treffen deutsche Unternehmen auf Vertrautes, aber auch erhebliche Unterschiede, die Unternehmen kennen sollten, um negative Auswirkungen zu vermeiden/reduzieren.
Beiden Rechtssystemen ist gemein, dass rechtmäßige Kündigungen einen Kündigungsgrund voraussetzen. In Taiwan sind diese für ordentliche Kündigungen in Artikel 11 und für außerordentliche Kündigungen im Artikel 12 des taiwanischen Arbeitsrechts geregelt. Neben dem Anfall von Entschädigungszahlungen bei ordentlichen Kündigungen und der Erstattung von nicht genommenen Urlaubstagen ist speziell bei Kündigungen, die in der Person des/der Arbeitnehmers/in liegen, zu beachten, dass die Gründe nicht nur genau dokumentiert werden, sondern zunächst ein Plan zur Behebung der Defizite aufgestellt werden muss. Erst wenn dieser nicht erfolgreich ist, ist ein Kündigungsgrund gegeben. Ohne belegbare Nachweise des Kündigungsgrundes besteht das Risiko, dass das Unternehmen nicht nur den/die Mitarbeiter/in bei einem Obsiegen vor Gericht wieder einstellen, sondern auch die ausstehenden Gehälter bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens nachzahlen muss. Es ist deshalb wichtig, alle Schritte im Kündigungsprozess genau zu dokumentieren. Weiterhin ist zu prüfen, ob andere Möglichkeiten der Vertragsbeendigung ökonomisch sinnvoller sind (z.B. eine Aufhebung).
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Ihr Ansprechpartner in Taiwan: Michael Werner
Eiger Law
Bldg. A, 2F, 25-2 Ren Ai Rd, Sec. 4
Taipei 10685
Taiwan
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