« Zurück

INDIEN: Einstweilige Anordnung nach Verletzung indischer Schiedsklausel

 

Einstweilige Anordnung nach Verletzung indischer Schiedsklausel.

 

Am 20. August 2024 gewährte der Delhi High Court (Honasa Consumer Limited v. RSM General Trading LLC) einer indischen Gesellschaft einstweiligen Rechtsschutz gegen ihren früheren Vertriebshändler in Dubai, der dort ein Urteil auf hohen Schadensersatz erstritten hatte. Die Vertriebsvereinbarung sah u.a. die Anwendung indischen Rechts, Schiedsgerichtsbarkeit und die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte in Delhi vor. Dennoch verklagte der Vertriebshändler das indische Unternehmen in Dubai. Das indische Unternehmen beantragte, dem Vertriebshändler die Vollstreckung des Urteils zu untersagen und hatte Erfolg. Das Gericht brandmarkte das Vorgehen des Vertriebshändlers „einen der schlimmsten Fälle des Mißbrauchs gerichtlicher Verfahren“. Es bleibt zu sehen, wie effektiv die Anordnung sein wird.

Ihr Ansprechpartner in Indien: Dr. Jörg Schendel

Suman Khaitan & Co.

W-13, West Wing, Greater Kailash Part-II
Delhi 110048, Indien

CELL         +91 97 11 08 04 03
TEL +91 11 49 50 15 00
FAX +91 11 49 50 15 99


www.sumankhaitanco.in
germandesk@sumankhaitanco.in
schendel@adwa-law.com

MALAYSIA: Wichtige Neuigkeiten zur Visumsantragstellung in Malaysia

 

Wichtige Neuigkeiten zur Visumsantragstellung in Malaysia

 

In Malaysia ist es üblich, dass Visumsanträge zur Verbesserung zurückgesandt werden – meist zur Nachreichung zusätzlicher Unterlagen. Die Expatriate Services Division (ESD) bezeichnet dies als „returned application“.

In der Vergangenheit führte dies oft dazu, dass Verbesserungen erst nach Wochen oder sogar Monaten zurückgeschickt wurden. Doch ab dem 1. Oktober 2024 ändert sich das:

Alle zurückgesandten Anträge in ESD Online, die nicht innerhalb von 90 Tagen verbessert werden, werden automatisch gelöscht! Dies gilt auch für derzeit anhängige Anträge. ESD hat klargestellt, dass es mehrere Warnungen geben wird, um sicherzustellen, dass Anträge nicht überraschend gelöscht werden. Dennoch ist Vorsicht geboten! Wenn ein Antrag komplett neu gestellt werden muss, kann das im schlimmsten Fall zu mehreren Monaten Verzögerung führen.

Ihr Ansprechpartner in Malaysia: Dr. Harald Sippel

Aqran Vijandran

5-2A, Medan Klang Lama 28, 419, Jalan Klang Lama
Wilayah Persekutuan
Kuala Lumpur, Malaysia

TEL+60-1-8211-4958

www.aqranvijandran.com
sippel@adwa-law.com