1.7.2017 / Rainer Burkardt
Investitionsfϋhrer Firmengründung
Die Volksrepublik China ist für europäische Unternehmen eines der wichtigsten Investitionsziele. Oft kommt es jedoch zu rechtlichen Problemen mit chinesischen Geschäftspartnern, Behörden und Arbeitnehmern. Dies liegt nicht selten an rechtlicher Unkenntnis oder kulturellen Missverständnissen.
Die Volksrepublik China ist für europäische Unternehmen eines der wichtigsten Investitionsziele. Oft kommt es jedoch zu rechtlichen Problemen mit chinesischen Geschäftspartnern, Behörden und Arbeitnehmern. Dies liegt nicht selten an rechtlicher Unkenntnis oder kulturellen Missverständnissen.
Unser Investitionsfϋhrer ist die derzeit umfangreichste deutschsprachige Darstellung, die aus wirtschaftlicher Sicht zu allen wichtigen Bereichen der Unternehmensgründung in der Volksrepublik China Stellung nimmt, sei es die Gründung einer 100%igen Tochtergesellschaft, eines Joint Ventures oder die Gründung einer Repräsentanz. Es werden sowohl rechtliche Fragen aus dem Bereich des chinesischen Unternehmensrechts, Steuerrechts und Schutz des geistigen Eigentums, als auch praktische Fragen, zum Beispiel nach der zuständigen Behörde oder den notwendigen Grϋndungsunterlagen, beantwortet.
Der Investitionsfϋhrer gründet sich auf die jahrelangen Vor-Ort-Erfahrungen der Aussenwirtschaft Austria und Burkardt & Partner. Er zielt auf praktische und rechtliche Fragen die sich für Unternehmen üblicherweise bei der Unternehmensgründung, ‑führung, ‑erweiterung oder ‑schließung stellen, wobei ein besonderes Augenmerk auf eine wirtschaftliche Sichtweise gelegt wird.
Der Investitionsfϋhrer eignet sich hervorragend als Nachschlagewerk oder zum Erschließen eines Grundwissens für Unternehmen, die bereits Investitionen in der Volksrepublik China getätigt haben, diese planen oder ausbauen wollen.
Die aktuelle 2. Auflage des Investitionsführers befindet sich auf dem Stand Mai 2013.
Fϋr unsere Mandanten ist der Investitionsführer -Firmengründung- kostenfrei. Fϋr Dritte behält sich Burkardt & Partner Rechtsanwälte vor, eine Schutzgebϋhr zu erheben.
Wir wünschen viel Spaß und erkenntisreiches Lesen!