Unser Profil

ADWA öffnet Türen nach Asien

Wir unterstützen deutschsprachige Unternehmen bei ihrem Eintritt in die asiatischen Märkte und sind als langfristige Ansprechpartner ein wichtiger Baustein für nachhaltigen Erfolg und Wachstum in Asien.

ADWA-Rechtsanwälte

ADWA ist die „Allianz Deutscher Wirtschaftsanwälte in Asien“. Sie vereinigt deutschsprachige, in einem der D-A-CH-Länder zugelassene Rechtsanwälte, die sowohl mit den Rechtssystemen Deutschlands, Österreichs oder der Schweiz, als auch demjenigen ihres jeweiligen asiatischen Landes vertraut sind. Alle ADWA-Rechtsanwälte verfügen über langjährige Berufserfahrung, haben ihren Lebensmittelpunkt im jeweiligen asiatischen Land und bieten besondere Expertise im internationalen Wirtschaftsverkehr. Sie kennen die Herausforderungen für die in den D-A-CH-Ländern beheimatete Industrie – sowohl beim Markteintritt als auch beim Marktausbau in asiatischen Ländern – genauso wie die Bedürfnisse aus Europa geführter Konzerne, beispielsweise länderübergreifend einheitliche Gruppenstandards auch in Asien zu implementieren. Alle ADWA-Rechtsanwälte sind mit der jeweiligen Mentalität vor Ort vertraut und können mit der Verbindung aus Fachwissen, kulturellem Verständnis und langjähriger Erfahrung Ihr Asiengeschäft zum Erfolg führen.

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ADWA vereinigt deutschsprachige, in einem der D-A-CH-Länder zugelassene Rechtsanwälte, die sowohl mit dem Rechtssystem von Deutschland, Österreich oder der Schweiz, als auch demjenigen ihres jeweiligen asiatischen Landes vertraut sind.

ADWA-Kanzleien

Die ADWA-Kanzleien sind im jeweiligen Land zugelassene Kanzleien, die das lokale Recht vollumfänglich praktizieren dürfen bzw. in dem zulassungsrechtlich vorgegebenen Rahmen beraten und für die Beratung im Rechtsverkehr der D-A-CH-Länder (Deutschland – Österreich – Schweiz) mit dem jeweiligen asiatischen Zielland bestmöglich aufgestellt sind. Die Anzahl an ADWA-Kanzleien ist auf eine Kanzlei je Land begrenzt. Grundvoraussetzung für die Aufnahme in das Netzwerk ist, dass ein Rechtsanwalt aus der D-A-CH-Region den German Desk leitet und für die Beratung der Mandanten aus dem deutschsprachigen Raum verantwortlich ist. Vor der Aufnahme führt ADWA ein Screening-Verfahren im jeweiligen Land mit mehreren potentiellen Kanzleien durch. Hierdurch wird gewährleistet, dass alle ADWA-Kanzleien die gleichen, hohen Standards erfüllen. Alle ADWA-Kanzleien sind auch Mitglied der Cross Border Business Lawyers - CBBL, einem Netzwerk deutschsprachiger Rechtsanwälte in über 50 Ländern weltweit.

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Gleiche Sprache kontinentaleuropäischen Rechts

Die meisten asiatischen Länder haben das kontinentaleuropäische Rechtssystem (Civil Law) übernommen, während das anglo- amerikanische Rechtssystem (Common Law) primär nur in den früheren britischen Kolonien (Singapur, Hongkong, Indien etc.) anzutreffen ist. Erfahrungsgemäß eignen sich anglo-amerikanisch geprägte Kanzleien weniger als Mittler zwischen Rechtssystemen des Civil Law. Die im kontinental­europäischen Rechtssystem ausgebildeten ADWA- Rechtsanwälte sind prädestiniert, in enger Zusammenarbeit mit lokalen Rechtsanwälten praxisnahe Lösungen für ihre Mandanten zu erarbeiten und verstehen Unternehmen aus den D-A-CH-Ländern zudem aufgrund der gemeinsamen Sprache, Kultur und Geschäftssitten problemlos.

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Unser Angebot

Mit den ADWA-Kanzleien als Partner vor Ort

gehen Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum eine leistungsfähige Kooperation ein. Eine Zusammenarbeit, die das Tor zum asiatischen Markt öffnet und die Rahmenbedingungen für nachhaltigen Erfolg und Wachstum schafft.

Plattform und Netzwerk

ADWA ist eine Plattform, die einen kompetenten ADWA- Rechtsanwalt im jeweiligen asiatischen Land bereitstellt. Sie unterstützt Unternehmen dabei, erfahrene und engagierte deutschsprachige Rechtsanwälte als Ansprechpartner in Asien zu finden, die sich teils über Jahrzehnte das notwendige kulturelle Verständnis vor Ort in Asien erarbeitet haben, und entsprechend lokal bestens vernetzt sind. Neben der marktrelevanten Erfahrung, dem erforderlichen unternehmerischen Denken und bilateraler Rechtsexpertise, bieten Ihnen die ADWA-Rechtsanwälte somit auch wertvolle Kenntnisse der lokalen Besonderheiten und Risiken, die Ihnen in verständlicher Weise präsentiert werden. ADWA koordiniert unter anderem gemeinsame Veranstaltungen, länderübergreifende Projekte der Mandanten und gewährleistet dabei stets die Einhaltung gemeinsamer Standards (siehe unser Kodex).

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Zentraler Ansprechpartner

ADWA unterstützt Unternehmen auch bei pan-asiatischen Mandaten, welche die Einbeziehung von Rechtsanwälten in mehreren asiatischen Ländern erfordern, auch unter Einbeziehung von Partnerkanzleien in anderen asiatischen Ländern über die ADWA-Kanzleien hinaus. So können die ADWA-Kanzleien beispielsweise zeit- und kosteneffizient einen Produktrückruf in zahlreichen asiatischen Ländern organisieren, zeitgleich konzerneinheitliche Compliance Standards umsetzen oder Post-Merger-Anpassungen in asiatischen Gesellschaften koordinieren.

Ein ADWA-Rechtsanwalt übernimmt in einem solchen pan-asiatischen Mandat die Rolle als zentraler Ansprechpartner, der die Kommunikation mit den jeweiligen Mandanten bündelt und die Tätigkeiten der beteiligten Rechtsanwälte in den anderen asiatischen Ländern koordiniert. ADWA-Rechtsanwälte stehen deutschsprachigen Unternehmen gleichermaßen zur Verfügung, um dauerhaft ihr Asiengeschäft zu koordinieren und als zentraler Ansprechpartner zu dienen. Der Mandant kann seine auf den asiatischen Markt bezogene Anfrage dann stets an denselben ADWA-Rechtsanwalt richten, der mit dem jeweiligen Unternehmen und dessen Asiengeschäft vertraut ist, und die Einbeziehung und Tätigkeit weiterer ADWA-Rechtsanwälte und gegebenenfalls weiterer Partnerkanzleien in anderen asiatischen Ländern koordiniert. Hierdurch können Transaktionskosten gesenkt und Synergien gehoben werden.

 

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ADWA Kanzleien

Alle ADWA Kanzleien erfüllen die folgenden Kriterien:

1.

ADWA-Kanzleien sind in ihrem jeweiligen Tätigkeitsland als Rechtsanwaltskanzleien oder in der standes­rechtlich vorgegebenen Beratungsform zugelassen.

2.

ADWA-Kanzleien haben einen Rechtsanwalt aus der D-A-CH-Region im Team, der deutschsprachigen Unternehmen als Ansprech- und Kom­mu­ni­ka­tions­partner zur Verfügung steht und die Anfragen verantwort­lich betreut und koordiniert.

3.

ADWA-Kanzleien sind auf die Beratung von Unternehmen aus den D-A-CH-Ländern spezialisiert und auf die besonderen Bedürf­nisse deutsch­sprachiger Mandanten ausgerich­tet. ADWA-Kanzleien sind darauf eingestellt, über mehrere Zeitzonen hinweg zu kommunizie­ren und entsprechend gut erreichbar.

4.

ADWA-Rechtsanwälte haben eine hohe inter­kulturelle Kompetenz, nicht nur in rechtlichen Angelegenheiten, sondern auch bei geschäftlichen Themen. Das Entwerfen von Verträgen verbinden sie auf Wunsch mit der Unterstützung in Verhandlungen und bringen hier mit dem richtigen interkultu­rellen Verständnis ihre Kompetenz als Mentalitätsmittler ein.

5.

ADWA-Rechtsanwälte haben ihren Lebens­mittelpunkt in dem asiatischen Land ihrer Tätigkeit. Sie sind als Rechts­anwälte aus der D-A-CH-Region zugleich Mitglied der Rechts­anwaltskammer im jeweiligen D-A-CH-Land und unterliegen dement­sprechend hohen standesrechtlichen Anforderungen.