Über uns

Wir unterstützen deutschsprachige Unternehmen bei ihrem Eintritt in die asiatischen Märkte und sind als langfristige Ansprechpartner ein wichtiger Baustein für nachhaltigen Erfolg und Wachstum in Asien.

ADWA-Rechtsanwälte

ADWA ist die „Allianz Deutscher Wirtschaftsanwälte in Asien“. Sie vereinigt deutschsprachige, in einem der D-A-CH-Länder zugelassene Rechtsanwälte, die sowohl mit den Rechtssystemen Deutschlands, Österreichs oder der Schweiz, als auch demjenigen ihres jeweiligen asiatischen Landes vertraut sind. Alle ADWA-Rechtsanwälte verfügen über langjährige Berufserfahrung, haben ihren Lebensmittelpunkt im jeweiligen asiatischen Land und bieten besondere Expertise im internationalen Wirtschaftsverkehr. Sie kennen die Herausforderungen für die in den D-A-CH-Ländern beheimatete Industrie – sowohl beim Markteintritt als auch beim Marktausbau in asiatischen Ländern – genauso wie die Bedürfnisse aus Europa geführter Konzerne, beispielsweise länderübergreifend einheitliche Gruppenstandards auch in Asien zu implementieren. Alle ADWA-Rechtsanwälte sind mit der jeweiligen Mentalität vor Ort vertraut und können mit der Verbindung aus Fachwissen, kulturellem Verständnis und langjähriger Erfahrung Ihr Asiengeschäft zum Erfolg führen.


gehen Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum eine leistungsfähige Kooperation ein. Eine Zusammenarbeit, die das Tor zum asiatischen Markt öffnet und die Rahmenbedingungen für nachhaltigen Erfolg und Wachstum schafft.

ADWA ist eine Plattform, die einen kompetenten ADWA- Rechtsanwalt im jeweiligen asiatischen Land bereitstellt. Sie unterstützt Unternehmen dabei, erfahrene und engagierte deutschsprachige Rechtsanwälte als Ansprechpartner in Asien zu finden, die sich teils über Jahrzehnte das notwendige kulturelle Verständnis vor Ort in Asien erarbeitet haben, und entsprechend lokal bestens vernetzt sind. Neben der marktrelevanten Erfahrung, dem erforderlichen unternehmerischen Denken und bilateraler Rechtsexpertise, bieten Ihnen die ADWA-Rechtsanwälte somit auch wertvolle Kenntnisse der lokalen Besonderheiten und Risiken, die Ihnen in verständlicher Weise präsentiert werden. ADWA koordiniert unter anderem gemeinsame Veranstaltungen, länderübergreifende Projekte der Mandanten und gewährleistet dabei stets die Einhaltung gemeinsamer Standards (siehe unser Kodex).

ADWA unterstützt Unternehmen auch bei pan-asiatischen Mandaten, welche die Einbeziehung von Rechtsanwälten in mehreren asiatischen Ländern erfordern, auch unter Einbeziehung von Partnerkanzleien in anderen asiatischen Ländern über die ADWA-Kanzleien hinaus. So können die ADWA-Kanzleien beispielsweise zeit- und kosteneffizient einen Produktrückruf in zahlreichen asiatischen Ländern organisieren, zeitgleich konzerneinheitliche Compliance Standards umsetzen oder Post-Merger-Anpassungen in asiatischen Gesellschaften koordinieren.

Ein ADWA-Rechtsanwalt übernimmt in einem solchen pan-asiatischen Mandat die Rolle als zentraler Ansprechpartner, der die Kommunikation mit den jeweiligen Mandanten bündelt und die Tätigkeiten der beteiligten Rechtsanwälte in den anderen asiatischen Ländern koordiniert. ADWA-Rechtsanwälte stehen deutschsprachigen Unternehmen gleichermaßen zur Verfügung, um dauerhaft ihr Asiengeschäft zu koordinieren und als zentraler Ansprechpartner zu dienen. Der Mandant kann seine auf den asiatischen Markt bezogene Anfrage dann stets an denselben ADWA-Rechtsanwalt richten, der mit dem jeweiligen Unternehmen und dessen Asiengeschäft vertraut ist, und die Einbeziehung und Tätigkeit weiterer ADWA-Rechtsanwälte und gegebenenfalls weiterer Partnerkanzleien in anderen asiatischen Ländern koordiniert. Hierdurch können Transaktionskosten gesenkt und Synergien gehoben werden.


1.


ADWA-Kanzleien sind in ihrem jeweiligen Tätigkeitsland als Rechtsanwaltskanzleien oder in der standes­rechtlich vorgegebenen Beratungsform zugelassen.

2.


ADWA-Kanzleien haben einen Rechtsanwalt aus der D-A-CH-Region im Team, der deutschsprachigen Unternehmen als Ansprech- und Kom­mu­ni­ka­tions­partner zur Verfügung steht und die Anfragen verantwort­lich betreut und koordiniert.

3.


ADWA-Kanzleien sind auf die Beratung von Unternehmen aus den D-A-CH-Ländern spezialisiert und auf die besonderen Bedürf­nisse deutsch­sprachiger Mandanten ausgerich­tet. ADWA-Kanzleien sind darauf eingestellt, über mehrere Zeitzonen hinweg zu kommunizie­ren und entsprechend gut erreichbar.

4.


ADWA-Rechtsanwälte haben eine hohe inter­kulturelle Kompetenz, nicht nur in rechtlichen Angelegenheiten, sondern auch bei geschäftlichen Themen. Das Entwerfen von Verträgen verbinden sie auf Wunsch mit der Unterstützung in Verhandlungen und bringen hier mit dem richtigen interkultu­rellen Verständnis ihre Kompetenz als Mentalitätsmittler ein.

5.


ADWA-Rechtsanwälte haben ihren Lebens­mittelpunkt in dem asiatischen Land ihrer Tätigkeit. Sie sind als Rechts­anwälte aus der D-A-CH-Region zugleich Mitglied der Rechts­anwaltskammer im jeweiligen D-A-CH-Land und unterliegen dement­sprechend hohen standesrechtlichen Anforderungen.


Wir helfen Ihnen als erfahrene Rechtsanwälte, in Asien Fuß zu fassen – in transparenter Weise und selbstverständlich unter Einhaltung aller Gesetze. Darüber hinaus haben wir eigene Standards, die für jede ADWA-Kanzlei gelten. Diese dienen als Veranschaulichung unserer Anforderungen an das Verhalten der ADWA-Kanzleien.

Alle ADWA-Anwälte sind in einem der D-A-CH-Länder (Deutschland, Österreich, Schweiz) als Rechtsanwalt zugelassen.

Als kommunikatives Bindeglied zur ADWA-Kanzlei dient der ADWA-Anwalt, der Ihnen während der gesamten Mandatsbearbeitung als Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Die ADWA-Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung mit internationalen Transaktionen und intime Vertrautheit mit dem jeweilig anzuwendenden Wirtschaftsrecht.

Auf unserer Website finden Sie den Verhaltenskodex. Wir folgen den Anforderungen an Corporate Social Responsibility.

Sämtliche ADWA-Kanzleien befolgen die einschlägigen Geldwäschegesetze.

Die beauftragte ADWA-Kanzlei verfügt über einen Konfliktlösungsmechanismus.

Auf Anfragen antworten wir zügig, die Reaktionszeiten halten wir möglichst kurz.

Wir erstellen oder teilen keine Beiträge auf Sozialen Netzwerken, welche sich auf Ihr Mandat beziehen, ohne Ihr Einverständnis.

Empfehlungen an andere ADWA-Kanzleien innerhalb des Netzwerks erfolgen nur nach vorheriger Abstimmung mit Ihnen. Auf Wunsch empfehlen wir sehr gerne einen Kollegen oder stellen diesen persönlich vor. Selbstverständlich haben Sie die Freiheit, sich in allen Ländern auch an Nicht-ADWA-Anwälte zu wenden.

Zu den Konditionen der Mandatierung wird eine schriftliche Mandatsbearbeitung abgeschlossen, Einzelaufträge werden schriftlich fixiert.

Selbstverständlich behandeln wir Ihre Mandatsinformationen absolut vertraulich.

Wir rechnen alle Mandate transparent nach Stundensätzen ab. Auf Wunsch bieten wir in geeigneten Fällen andere Abrechnungsmodelle an.


Alle Mitglieder von ADWA verpflichten sich zur Einhaltung höchster ethischer und professioneller Standards.

Alle ADWA-Partner halten sich an die Gesetze ihrer Länder und zeigen jederzeit korrektes und verantwortungsvolles Verhalten. Dies gilt insbesondere für die Grundsätze und Vorschriften, welche die Anwaltstätigkeit regulieren.

Jegliche Art von Korruption und Bestechung lehnen wir entschieden ab. Wir behandeln Ihren Fall auf sichere und rechtmäßige Weise.

Die Pflichten zur Verhinderung von Geldwäsche werden von allen ADWA-Anwälten eingehalten.

Wir lehnen jede Form von Belästigung ab. Es besteht eine Nulltoleranz für belästigendes Verhalten sowohl am Arbeitsplatz als auch außerhalb.

ADWA vertritt eine Vielzahl an Werten, um ein Umfeld des Vertrauens und der Sicherheit zu schaffen.

Bei ADWA legen wir großen Wert auf Authentizität und die Erfüllung hoher moralischer Standards. Ehrlichkeit und Vertrauen sind Eckpfeiler unserer Tätigkeit.

ADWA-Anwälte gehen mit allen Mandanten, Kollegen und anderen Personen, mit denen sie in Verbindung treten, respektvoll um.

Die Gleichbehandlung von Frauen und Männern ist ein fundamentaler Wert, den wir respektieren und in unserer täglichen Arbeit umsetzen. Wir lehnen geschlechtsspezifische Diskriminierung ab, insbesondere in Bezug auf die Entlohnung von gleichwertiger Arbeit.

Unsere Mandanten haben für uns oberste Priorität. Deshalb beachtet jeder bei ADWA die folgenden Grundsätze, wenn es um die Behandlung Ihres Falles geht.

ADWA-Anwälte arbeiten mit einem höchsten Maß an Professionalität. Vertrauliche Informationen, von denen die ADWA-Anwälte durch ihre Arbeit Kenntnis erlangt haben, werden nicht zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil Dritter verwendet.

Um Unabhängigkeit und Loyalität für unsere Mandanten zu gewährleisten, werden Aufträge nicht angenommen, die in Widerspruch zu den Interessen unserer Mandanten stehen könnten.

Loyalität ist fundamental für eine stabile und starke Beziehung zu unseren Mandanten. Wir stehen für Ihre Interessen ein und verfolgen diese gemeinsam.

Die Informationen, die Sie den Anwälten von ADWA zur Verfügung stellen, werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen des Erforderlichen zur Bearbeitung Ihres Falles verwendet. Alle Mitglieder von ADWA gehen mit den Informationen sachgerecht um, vermeiden unbefugten Zugriff oder Verbreitung und wahren ein höchstes Maß an Geheimhaltung. Alle einschlägigen Datenschutzgesetze werden selbstverständlich eingehalten.

-->
Index