Newsletter vom August 2026

01.08.2026

Newsletter August 2026

Wir freuen uns, Sie über aktuelle Rechtsentwicklungen in Asien zu informieren. Die Autoren der Beiträge stehen Ihnen für Fragen und weitere Informationen wie immer zur Verfügung.

THAILAND: Board of Investment („BOI“) führt neuen Unterausschuss und neue Genehmigungsanforderungen für Rechenzentrumsprojekte ein
 

Am 15. Juli 2026 hat das Thailand Board of Investment („BOI“) den Unterausschuss für Energiemanagement zur Unterstützung von Investitionen und zur Prüfung von Rechenzentrums­projekten (der „Unterausschuss“) eingerichtet. Der Unteraus­schuss setzt sich aus Vertretern verschiedener Regierungs­behörden zusammen und wurde gegründet, um den unten beschriebenen neuen Genehmigungsrahmen für Rechen­zentrums­projekte zu unterstützen.

Kernaufgaben des Unterausschusses

  • Ausarbeitung und Empfehlung von Strategien und praktischen Maßnahmen zum Energiemanagement, um Investitionen zu erleichtern, wobei potenzielle Risiken bei der Energie­versorgung überwacht und dazu beigetragen wird, dass Investitionsprojekte effizient umgesetzt werden können.
  • Ermittlung rechtlicher, regulatorischer oder betrieblicher Hindernisse, die Investitionsprojekte beeinträchtigen, und Weiterleitung solcher Probleme an das BOI zur Abstimmung mit den zuständigen Regierungsbehörden, um eine zeitnahe Lösung zu ermöglichen.
  • Bewertung und Prüfung von Rechenzentrumsprojekten, einschließlich der Überprüfung der Angemessenheit und Zuverlässigkeit der Energie- und Wasserressourcen, der Umweltauswirkungen und der vorgeschlagenen Minderungsmaßnahmen sowie des erwarteten wirtschaftlichen und öffentlichen Nutzens für Thailand.
  • Einladung von Experten und Vertretern relevanter Regierungsbehörden, um Informationen, Stellungnahmen oder Begleitmaterialien zur Prüfung durch den Unterausschuss vorzulegen.
  • Koordination mit Akteuren des öffentlichen und privaten Sektors, um Informationen zu sammeln und die Zusammenarbeit in Bereichen wie Energie, Wasserressourcen, Umweltmanagement und anderen Angelegenheiten zu fördern, die Investitionen unterstützen und dem Land Vorteile bringen.
  • Wahrnehmung weiterer Aufgaben, die vom BOI oder dessen Vorsitzenden übertragen werden.

Neue Genehmigungsanforderung durch den Unterausschuss

Das BOI hat im Rahmen der jüngsten regulatorischen Änderungen eine weitere Überarbeitung der Investitions­förderungskriterien für Rechenzentrumsprojekte eingeführt. Nach dem überarbeiteten Rahmen wurde die im März 2026 eingeführte Anforderung, ein Bestätigungsschreiben des Amtes der Energie­regulierungs­kommission einzuholen, aufgehoben. Stattdessen müssen Rechenzentrumsprojekte nun die Genehmigung des für die Prüfung solcher Projekte zuständigen Unterausschusses einholen, bevor ein Antrag auf Investitions­förderung beim BOI gestellt wird.

Die neue Genehmigungsanforderung gilt für alle Anträge auf Investitionsförderung, die am oder nach dem 15. Juli 2026 eingereicht werden. Sie erstreckt sich auch auf Anträge, die derzeit vom BOI geprüft werden, sowie auf Anträge zur Änderung bestehender geförderter Projekte, sofern die vorgeschlagene Änderung die IT-Last des Projekts um mehr als 30 % erhöhen würde.

Angesichts dieser Änderungen sollten Unternehmen, die an Rechenzentrumsprojekten beteiligt sind, weitere Aktualisierungen und regulatorische Entwicklungen der zuständigen Behörden genau verfolgen, um die potenziellen Auswirkungen dieser neuen Genehmigungsanforderungen auf ihre Investitionspläne zu bewerten.

Dieser Artikel soll einen allgemeinen Überblick vermitteln und stellt keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie Fragen haben oder maß­geschneiderte rechtliche Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Team von Respondek & Fan.

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PHILIPPINEN: Marcos‘ SONA 2026 Die wichtigsten Punkte für deutsche Unternehmen

Die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen (FTA) zwischen der Europäischen Union und den Philippinen sind in die entscheidende Phase eingetreten. Nach der siebten Verhandlungsrunde, die vom 29. Juni bis 3. Juli 2026 in Brüssel stattfand, streben beide Seiten den Abschluss noch in diesem Jahr an. Aus europäischer Sicht ist dies mehr als ein weiteres Handelsabkommen – es ist ein strategischer Baustein der EU-Präsenz im Indopazifik.

Am 27. Juli hat Präsident Ferdinand Marcos Jr. seine fünfte State of the Nation Address (SONA) gehalten – mit 86 Minuten die längste seiner Amtszeit und zugleich der Auftakt in die Schlussphase seiner Präsidentschaft. Für Unternehmen, die die Philippinen als Beschaffungs-, Absatz- oder Investitionsstandort betrachten, enthielt die Rede mehrere relevante Signale. Ein Überblick aus deutscher Unternehmensperspektive.

Korruptionsaufarbeitung im Zentrum

Marcos ging offen auf den Skandal um manipulierte Hoch­wasserschutzprojekte ein. Rund 25 Milliarden Peso an Vermögenswerten wurden eingefroren, Anklagen laufen gegen Bauunternehmer, Beamte und Abgeordnete – darunter der frühere Parlamentspräsident Martin Romualdez, ein Cousin des Präsidenten. „So schmerzhaft das für mich ist – wir müssen tun, was richtig ist“, sagte Marcos dazu.

Die wirtschaftlichen Folgen des Skandals sind spürbar: Die öffentlichen Bauinvestitionen brachen zeitweise um rund ein Viertel ein, das BIP-Wachstum dürfte 2026 mit gut 5 Prozent unter dem Regierungsziel von 5,5 bis 6,5 Prozent bleiben. Zugleich könnte eine konsequente Aufarbeitung mittelfristig die Rahmenbedingungen verbessern – insbesondere für Anbieter, die auf transparente Vergabeverfahren angewiesen sind. Ob aus den Anklagen Verurteilungen werden, gilt als offene Frage.

Energie: Notstand und Strukturreformen

Der ausgerufene nationale Energienotstand – ausgelöst durch den Nahostkonflikt und die Abhängigkeit von Ölimporten – nahm breiten Raum ein. Neben kurzfristigen Maßnahmen (Treibstoffsubventionen, ausgesetzte Verbrauchssteuern) kündigte Marcos strukturelle Schritte an: eine Reform des Strommarktgesetzes EPIRA, die Streichung von Netzverlust­umlagen und der Mehrwertsteuer auf Strom, Offenheit gegenüber Kernkraft sowie die Erschließung eines neu entdeckten Gasfelds.

Für den Energiesektor werden bis 2030 Investitionen von rund 26 Milliarden US-Dollar erwartet, etwa 40 Prozent davon in Photovoltaik. Da die Regierung die Energieabhängigkeit als Sicherheitsrisiko einstuft, ist mit weiteren Investitionen in erneuerbare Energien, Netze und Speicher zu rechnen – Bereiche, in denen deutsche Technologie- und Engineering-Anbieter international stark vertreten sind.

Investitionen, Steuern, Pax Silica

Über die „Green Lanes“ wurden nach Regierungsangaben in drei Jahren Investitionen von mehr als 6 Billionen Peso beschleunigt genehmigt. Marcos kündigte zudem Steuererleichterungen an: eine höhere Einkommensteuer-Freigrenze und niedrigere Unternehmenssteuern für kleine Betriebe. Mit „Pax Silica“ entsteht in New Clark City ein US-geführtes Halbleiter- und KI-Ökosystem, das die Philippinen fester in westliche Lieferketten einbinden soll.

Im Kontext von Diversifizierungsstrategien („China+1″) positioniert sich das Land damit geopolitisch klar – mit einer jungen, englischsprachigen Arbeitsbevölkerung und einer etablierten Elektronikfertigung als Standortfaktoren.

EU-Freihandelsabkommen vor dem Abschluss

Ein Thema, das in der SONA nur am Rande vorkam, für europäische Unternehmen aber besonders relevant ist: Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Philippinen steht kurz vor dem Abschluss. Die siebte – voraussichtlich finale – Verhandlungsrunde fand Anfang Juli in Brüssel statt. Das Abkommen würde das auslaufende Zollpräferenzsystem GSP+ ablösen und den Handel (2025: rund 18 Milliarden US-Dollar zwischen EU und Philippinen) auf eine dauerhafte vertragliche Grundlage stellen – inklusive Kapiteln zu Dienstleistungen, öffentlicher Beschaffung und digitalem Handel.

Nach Vietnam und Singapur wären die Philippinen das dritte ASEAN-Land mit einem EU-Freihandelsabkommen. Für Unternehmen, die den Markteintritt bisher wegen Zöllen und regulatorischer Unsicherheit zurückgestellt haben, verändert sich damit die Ausgangslage.

Einordnung der Wirtschaftsverbände

Die Wirtschaftsverbände vor Ort – darunter auch die europäische Handelskammer – bewerteten die SONA als Mischung aus „hits and misses“: richtige Prioritäten bei Investitionsklima, Energiesicherheit und Infrastruktur, aber offene Fragen bei Umsetzung, Zeitplänen und Politik­konsistenz. Die kommenden zwei Jahre bis zum Ende der Amtszeit werden zeigen, ob aus den Ankündigungen Vergaberechtssicherheit, verlässliche Strompreise und ratifizierte Abkommen werden.

Festzuhalten bleibt: Ein Wachstumsmarkt mit 115 Millionen Menschen, der Korruption öffentlich aufarbeitet, seine Energieversorgung neu aufstellt und vor einem Freihandels­abkommen mit der EU steht, dürfte in den Asien-Strategien deutscher Unternehmen künftig eine größere Rolle spielen.

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INDIEN: Finanzministerin verteidigt Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2026
 

In einer Parlamentssitzung argumentierte die Finanzministerin, dass das Gesetz Compliance verbessern und Fusionen beschleunigen werde. U.a. wird vorgeschlagen, die Obergrenze der Definition einer „kleinen Gesellschaft“ mit erheblich reduzierter Compliance zu verdoppeln, ebenso die Beitragspflicht für gemeinnützige Projekte (Corporate Social Responsibility) erst bei einem Nettogewinn von INR 100 Mio. beginnen zu lassen; Kriminalstrafen für viele Verfahrens­verstöße zu beseitigen, die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Direktoren zu reduzieren, Online-Gesellschafterversammlungen auf eine dauerhafte gesetzliche Basis zu stellen und beschleunigte Fusionsverfahren zu erleichtern.

Der Gesetzentwurf wird weiter vom indischen Parlament beraten.

W-13, West Wing, Greater Kailash Part-II
Delhi 110048, Indien


HONGKONG: Wiederbelebung des IPO-Marktes in Hongkong und der Anstieg der Börsennotierungen gemäß Kapitel 18C der Zulassungsregeln für den Main Board

Hongkong verzeichnete im ersten Quartal 2026 einen bemerkenswerten Wiederaufschwung der IPO-Aktivitäten und behauptete sich erneut als weltweit führender Standort für die Kapitalbeschaffung. Insgesamt wurden rund 110,40 Milliarden HK$ (14,09 Milliarden US$) aufgenommen – fast sechsmal so viel wie im gleichen Zeitraum 2025 und zugleich Hongkongs stärkstes IPO-Quartal seit fünf Jahren.

Für Unternehmen, die in Asien tätig sind oder eine Expansion nach Asien anstreben, signalisiert diese erneute IPO-Dynamik ein starkes Vertrauen institutioneller Anleger in ein günstiges regulatorisches Umfeld.

Hongkong verzeichnete im ersten Quartal 2026 einen bemerkenswerten Wiederaufschwung der IPO-Aktivitäten und behauptete sich erneut als weltweit führender Standort für die Kapitalbeschaffung. Insgesamt wurden rund 110,40 Milliarden HK$ (14,09 Milliarden US$) aufgenommen – fast sechsmal so viel wie im gleichen Zeitraum 2025 und zugleich Hongkongs stärkstes IPO-Quartal seit fünf Jahren.

Was ist ein IPO?

Ein IPO ist ein Verfahren, bei dem ein privates Unternehmen der Öffentlichkeit Aktien anbieten und an einer Börse notiert werden kann. Es bietet Unternehmen mehrere strategische Vorteile:

  • Zugang zu einem großen Kreis institutioneller Anleger und Privatanleger.
  • Börsennotierungen stärken die Glaubwürdigkeit der Marke.
  • Liquidität für Gründer und ursprüngliche Investoren.
  • Zugängliche Plattform für künftige Finanzierungsrunden.

Zweck eines IPO

Ein IPO in Hongkong bietet Unternehmen nicht nur einen direkten Zugang zu einem der weltweit am stärksten vernetzten Kapitalmärkte, sondern ist derzeit auch aus folgenden Gründen besonders attraktiv:

  • Unternehmen erhalten direkten Zugang zu einem der liquidesten Märkte.
  • Globale Investoren streben ein stärkeres Engagement in Asien an, was zu erneuten Kapitalzuflüssen führt.
  • Seitens der Investoren besteht eine starke Nachfrage nach schnell wachsenden Unternehmen in den Bereichen KI und anderen innovativen Technologiesektoren.
  • Das derzeitige regulatorische Umfeld ist angesichts der vorübergehend gesenkten finanziellen Schwellenwerte besonders günstig für Unternehmen, die eine Börsennotierung gemäß Kapitel 18C anstreben.

Kapitel 18C erklärt: Ein neuer Weg für Innovationen

Die zunehmende Nutzung von Kapitel 18C ist ein wesentlicher Treiber des Wiederaufschwungs der IPO-Aktivitäten in Hongkong. Kapitel 18C richtet sich an Spezialtechnologieunternehmen Specialist Technology Companies (STCs) in fünf zugelassenen „zukunftsorientierten“ Branchen:

  • Informationstechnologie der nächsten Generation.
  • Fortschrittliche Hardware und Software.
  • Fortschrittliche Materialien.
  • Neue Energien und Umweltschutz.
  • Neue Lebensmittel- und Agrartechnologien.

Es ermöglicht wachstumsstarken Unternehmen eine Notierung an der Hongkonger Börse, selbst wenn sie die herkömmlichen Gewinn- oder Umsatzanforderungen noch nicht erfüllt haben. Dies ist besonders relevant für Unternehmen, die im Vorfeld Forschung und Entwicklung (F&E) betreiben.

Im ersten Quartal 2026 haben Börsennotierungen gemäß Kapitel 18C rasch an Bedeutung gewonnen:

  • Rund 19,5 Milliarden HK$ (2,49 Milliarden US$) wurden aufgenommen, was fast einem Fünftel des gesamten IPO-Erlöses entspricht.
  • Das aufgenommene Volumen übertraf das Gesamtvolumen der Jahre 2024 und 2025.
  • Bedeutende Unterstützung durch institutionelle Anleger und Staatsfonds.

Dieser Trend steht weitgehend im Einklang mit dem weltweiten Anstieg der Investitionen in KI und verwandte Technologien, da viele neu börsennotierte Unternehmen einen erklärten Schwerpunkt auf diese Bereiche legen.

Grundlegende rechtliche Mechanismen von Börsennotierungen gemäß Kapitel 18C

1. Zwei Kategorien von Antragstellern

Für Unternehmen, die eine Börsennotierung über diesen Weg in Betracht ziehen, ist es unerlässlich, die zugrunde liegenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen. Es gibt zwei Kategorien von Antragstellern:

Kommerzielle Antragsteller

  • Eine Marktkapitalisierung von mindestens 6 Milliarden HK$.
  • Erfüllung einer Umsatzschwelle von mindestens 250 Millionen HK$ aus ihrem Kerngeschäft im Bereich Spezialtechnologie im jüngsten Geschäftsjahr.
  • F&E-Ausgaben in Höhe von mindestens 15 % der gesamten Betriebsausgaben, und zwar sowohl auf Jahresbasis in mindestens zwei der drei Geschäftsjahre vor der Börsennotierung als auch auf aggregierter Basis über diese drei Jahre.

Vorkommerzielle Antragsteller

  • Eine Marktkapitalisierung von mindestens 10 Milliarden HK$.
  • Sie müssen einen glaubwürdigen Weg zur Kommerzialisierung nachweisen.
  • F&E-Ausgaben in Höhe von mindestens 30 %, wenn der Umsatz im jüngsten Geschäftsjahr 150 Millionen HK$ oder mehr beträgt, und von mindestens 50 %, wenn dieser Umsatz unter 150 Millionen HK$ liegt.

Beide Arten von Antragstellern müssen außerdem bedeutende Investitionen von einer Kerngruppe erfahrener unabhängiger Investoren erhalten haben.

2. Technology Enterprises Channel (TECH)

Seit Mai 2025 betreiben die HKEX und die SFC gemeinsam den TECH. Da herkömmliche Finanzkennzahlen den Wert wachstumsstarker Unternehmen nur schwer erfassen können, soll TECH diesem Problem durch die Einführung spezialisierter Bewertungsverfahren begegnen.

Unternehmen, die TECH nutzen, profitieren von zahlreichen Vorteilen, die dazu beitragen, die Unsicherheit für Antragsteller zu reduzieren und zugleich die hohen Standards der regulatorischen Integrität zu wahren:

  • Vertrauliche Einreichungsverfahren zum Schutz sensibler Informationen.
  • Spezialisierte Prüfungsteams zur Bewertung hochkomplexer technischer Geschäftsmodelle.
  • Maßgeschneiderte Leitlinien zur Zulassungsfähigkeit und Eignung für eine Börsennotierung.

3. Flexibilität bei Strukturen mit gewichteten Stimmrechten (WVR) für Aktionäre

Im Rahmen einer WVR-Struktur gibt das Unternehmen zwei Arten von Aktien aus:

  • Stammaktien gewähren eine Stimme je Aktie und werden an reguläre Investoren verkauft.
  • WVR-Aktien werden üblicherweise von Gründungsmitgliedern gehalten, wobei jede Aktie mehrere Stimmrechte gewährt – in Hongkong höchstens zehn.

Diese Strukturen ermöglichen es Gründern, die strategische Kontrolle über ihre Unternehmen zu behalten und gleichzeitig Kapital am öffentlichen Markt aufzunehmen. Bei einer traditionellen Börsennotierung in Hongkong müssen Unternehmen jedoch in einem subjektiven und streng geprüften regulatorischen Verfahren nachweisen, dass sie die „Anforderungen an innovative Unternehmen“ erfüllen und über die Validierung durch externe Investoren verfügen.

Eine Börsennotierung gemäß Chapter 18C vereinfacht diesen Prozess erheblich. Bei Unternehmen, die sich erfolgreich für eine Börsennotierung gemäß Chapter 18C qualifizieren, wird davon ausgegangen, dass sie sowohl die Anforderungen an die Innovationskraft als auch die Anforderungen in Bezug auf externe Investoren erfüllen.

Vorgeschlagene Senkung der Anforderungen an die Marktkapitalisierung

In einem Konsultationspapier vom März 2026 wurde neben weiteren Änderungen auch eine erhebliche Senkung der finanziellen Schwellenwerte vorgeschlagen, die ein Unternehmen zusätzlich zu den vorherigen Prüfungen erfüllen muss.

  • Prüfung A: Senkung der erforderlichen Marktkapitalisierung von 40 Milliarden HK$ auf 20 Milliarden HK$.
  • Prüfung B: Senkung der erforderlichen Marktkapitalisierung von 10 Milliarden HK$ und des erforderlichen Umsatzes von 1 Milliarde HK$ auf eine Marktkapitalisierung von 6 Milliarden HK$ und einen Umsatz von 600 Millionen HK$.

Diese neu vorgeschlagenen niedrigeren Schwellenwerte würden Technologieunternehmen in einer frühen Entwicklungsphase eine beispiellose Möglichkeit für einen Börsengang bieten.

  • Gründer können während entscheidender Wachstumsphasen die strategische Kontrolle behalten.
  • Niedrigere finanzielle Schwellenwerte ermöglichen Unternehmen in einer früheren Entwicklungsphase den Zugang zu den Kapitalmärkten, wenn die Finanzierung von Forschung und Entwicklung entscheidend ist.
  • Verbesserung der Vorhersehbarkeit durch den Abbau regulatorischer Hindernisse und die Vereinfachung der Zulassungsverfahren.

Diese Änderungen werden derzeit von der HKEX geprüft. Ein abschließendes Papier wird bis Ende 2026 erwartet.

Wie kann Ravenscroft & Schmierer helfen?

Die Bewältigung der komplexen Mechanismen eines Börsen­gangs in Hongkong kann eine Herausforderung darstellen, insbesondere wenn eine Börsennotierung gemäß Kapitel 18C in Betracht gezogen wird.

Bei Ravenscroft & Schmierer verbindet unser Corporate-&-Commercial-Team juristische Expertise mit wirtschaftlichem Verständnis, um Mandanten in jeder Phase des IPO-Prozesses kompetent zu beraten. Kontaktieren Sie uns, um zu besprechen, wie wir Sie bei der Verwirklichung Ihrer strategischen Geschäftsziele unterstützen können.

FAQ: Börsengänge in Hongkong und Börsennotierungen gemäß Kapitel 18C

Was ist Kapitel 18C bei einem Börsengang in Hongkong?

Kapitel 18C ist ein Zulassungsregime, das bestimmten Spezialtechnologieunternehmen aus festgelegten Branchen ermöglicht, an der Hongkonger Börse notiert zu werden, ohne die herkömmlichen Gewinn- oder Umsatzanforderungen erfüllen zu müssen. Dadurch eignet es sich ideal für Unternehmen in einer frühen Entwicklungsphase.

Welche Unternehmen gelten gemäß Kapitel 18C als Spezialtechnologieunternehmen?

Um sich zu qualifizieren, müssen Unternehmen hauptsächlich in einer der fünf anerkannten Zukunftsbranchen tätig sein und ein starkes Wachstumspotenzial, erhebliche Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie die Unterstützung durch erfahrene unabhängige Investoren nachweisen können.

Können Unternehmen ohne Umsatzerlöse in Hongkong an die Börse gehen?

Gemäß Kapitel 18C können sich vorkommerzielle Unternehmen für eine Börsennotierung qualifizieren, wenn sie einen starken Fokus auf Forschung und Entwicklung nachweisen, bestimmte Schwellenwerte für die Marktkapitalisierung erfüllen und einen glaubwürdigen Weg zur Kommerzialisierung aufzeigen können.

Was ist der Technology Enterprises Channel (TECH) und warum ist er wichtig?

TECH ist eine gemeinsam von der HKEX und der SFC betriebene regulatorische Initiative, die das IPO-Verfahren durch vertrauliche Einreichungen, spezialisierte Prüfungsteams und klarere Leitlinien zur Zulassungsfähigkeit vereinfacht.

Wie profitieren Gründer von Strukturen mit gewichteten Stimmrechten (Weighted Voting Rights, WVR)?

WVR-Strukturen ermöglichen es Gründern, auch nach der Börsennotierung die strategische Kontrolle über ihre Unternehmen zu behalten. Gemäß Kapitel 18C ist das Genehmigungsverfahren für WVR-Strukturen vereinfacht, wodurch die damit verbundenen regulatorischen Hürden erheblich reduziert werden.

Ist jetzt ein guter Zeitpunkt für einen Börsengang in Hongkong?

Angesichts der starken IPO-Dynamik, der günstigen regulatorischen Rahmenbedingungen und der wachsenden Nachfrage von Investoren nach innovativen Technologien bietet der aktuelle Markt eine äußerst überzeugende Gelegenheit für Unternehmen, die einen Börsengang in Hongkong anstreben.

Wie kann Ravenscroft & Schmierer Ihren Börsengang in Hongkong unterstützen?

Ravenscroft & Schmierer bietet individuell zugeschnittene rechtliche Beratung, um Ihr Unternehmen auf jedem Schritt des Weges zu unterstützen – von der ersten Prüfung der Zulassungsfähigkeit über die Abstimmung mit den Aufsichts­behörden bis hin zur Durchführung. Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns hier, um zu erfahren, wie wir Sie unterstützen können.

Haftungsausschluss: Diese Veröffentlichung ist allgemeiner Natur und stellt keine Rechtsberatung dar. Sie sollten professionellen Rat einholen, bevor Sie Maßnahmen in Bezug auf die in dieser Veröffentlichung behandelten Themen ergreifen.

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TAIWAN: Taiwans Telekommunikationsreform

Ende Juli 2026 verabschiedete Taiwans Legislativ-Yuan Änderungen am Telekommunikations­verwaltungsgesetz (Telecommunications Management Act). Im Falle ihrer Verkündung und Inkraftsetzung würden diese Änderungen es den Behörden ermöglichen, ausländische Investoren im Einzelfall von bestimmten regulatorischen Hürden zu befreien.

Derzeit schreibt Artikel 36 des genannten Gesetzes generell vor, dass ein Antragsteller, der ein öffentliches Telekommuni­kationsnetz unter Nutzung regulierter Telekommunikations­ressourcen (wie beispielsweise Satellitenkommunikations­technologie) errichtet, eine Aktiengesellschaft mit einem Vorsitzenden sein muss, der die Staatsangehörigkeit der Republik China (ROC) besitzt. Zudem ist der ausländische Anteil auf 49 % der direkt gehaltenen Aktien und auf 60 % der insgesamt gehaltenen Aktien begrenzt, wobei sowohl direkt als auch indirekt gehaltene Aktien zusammengezählt werden.

Die Gesetzesänderungen würden es Antragstellern, die Satellitenkommunikations­technologie nutzen, ermöglichen, im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung von diesen Beschränk­ungen zu beantragen. Die zuständige Behörde (National Communications Commission, NCC) wäre verpflichtet, solche Anträge unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte, wie der nationalen Sicherheit und der Branchenentwicklung, zu prüfen. Das Antragsverfahren, die Zulassungs­bedingungen, die erforderlichen Unterlagen, die Prüfungsstandards und andere damit zusammenhängende Fragen müssen noch durch weitere Vorschriften definiert werden.

Wie aus den Begleitdokumenten zur Tagesordnung des Legislativ-Yuan hervorgeht, liegt der Grund für die Gesetzes­änderung in der Sicherung der Kommunikations­resilienz: Taiwan ist in hohem Maße auf Unterseekabel und terrestrische Netz­werke angewiesen, die durch Naturkatastrophen, Seeunfälle und andere außergewöhnliche Ereignisse gestört werden können. Satellitenverbindungen können hier eine ergänzende Sicherheitsreserve bieten. Da solche Netze grenzüber­schreitend und kapitalintensiv sind, kamen die Gesetzgeber zu dem Schluss, dass bestehende Nationalitäts- und Eigentums­beschränkungen den Aufbau behindern könnten.

Die Änderungen des Gesetzes wurden noch nicht verkündet und sind noch nicht in Kraft getreten; mehrere Aspekte müssen noch weiter geklärt werden. Ausländische Investoren, die an diesem Thema interessiert sind, sollten die Ankündigungen des Exekutiv-Yuans verfolgen.

Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie Fragen haben oder Rechtsberatung benötigen, wenden Sie sich bitte an estelle.seiler@eiger.law und michael.werner@eiger.law.

Bldg. A, 2F, 25-2 Ren Ai Rd, Sec. 4
Taipei 10685
Taiwan


KOREA: Mobbing am Arbeitsplatz in Korea Überarbeitetes MOEL-Handbuch verschärft Untersuchungspflichten

Seit dem 02. Juli 2026 gilt in Korea ein grundlegend überarbeitetes Handbuch zur Prävention und Reaktion bei Mobbing am Arbeitsplatz des Ministeriums für Beschäftigung und Arbeit (Ministry of Employment and Labor – MOEL). Gemeinsam mit der Rechtsprechung zu Mobbing am Arbeits­platz in Korea fungiert das Handbuch faktisch als maßgebliche Verwaltungsleitlinie – auch für koreanische Tochter­gesellschaften deutscher, österreichischer und schweizerischer Unternehmen. Die Neufassung untersagt die sogenannte „Selbstuntersuchung“ durch beschuldigte Arbeitgeber, führt Ablehnungsrechte gegen befangene Untersuchungsausschuss­mitglieder ein und qualifiziert erstmals missbräuchliche Mobbingmeldungen als Disziplinargrund. Zugleich steigen die Fallzahlen bei den Arbeitsbehörden weiter deutlich an. Die bei den Arbeitsbehörden registrierten Mobbingfälle stiegen von 7.774 (2021) über 11.038 (2023) auf 16.373 im Jahr 2025. Im Folgenden werden die Rechtsgrundlagen, die wesentlichen Änderungen und die daraus folgenden Handlungspflichten für Unternehmen mit Präsenz in Korea dargestellt.

Warum das MOEL-Handbuch für Unternehmen in Korea verbindliche Wirkung entfaltet

Das Verbot von Mobbing am Arbeitsplatz ist in Korea seit Juli 2019 gesetzlich geregelt. Das Arbeitsstandardgesetz (Labor Standards Act) untersagt Arbeitgebern und Arbeitnehmern, unter Ausnutzung einer Überlegenheit aus Stellung oder Beziehung im Betrieb über den angemessenen Arbeitsrahmen hinaus anderen Arbeitnehmern körperliches oder seelisches Leid zuzufügen oder deren Arbeitsumfeld zu verschlechtern. Seit 2021 trifft den Arbeitgeber zudem eine bußgeldbewehrte Pflicht zur unverzüglichen objektiven Untersuchung gemeldeter Fälle, und die Sanktionen sind nach Maßgabe der Einzelheiten des jeweiligen Verstoßes gestaffelt.

Was das Gesetz offenlässt – etwa die Ausgestaltung des Untersuchungsverfahrens oder die Abgrenzung zwischen zulässiger Arbeitsanweisung und Mobbing –, konkretisiert das MOEL-Handbuch. Arbeitsaufsichtsbeamte legen es ihrer Prüfpraxis zugrunde.

Welche Änderungen bringt die Überarbeitung vom Juli 2026?

Die Neufassung ersetzt die Vorgängerversion vom April 2023 sowie Informationsmaterialien für Arbeitgeber und Arbeit­nehmer. Bereits im April 2026 hatte das MOEL auf Weisung des Ministers die Bearbeitungsrichtlinie für Mobbingmeldungen dahin verbessert, dass Arbeitsaufsichtsbeamte in Fällen, in denen der Arbeitgeber als Täter gemeldet wird, mit Blick auf Kleinbetriebe vorab selbst ermitteln können. Die Handbuch­überarbeitung setzt diese Linie auf betrieblicher Ebene fort.

Vier Änderungsbereiche stechen hervor:

  • Verbot der „Selbstuntersuchung“;
  • Beschränkungen für überzogene oder grundlose Falschmeldungen sowie Anzeigen wegen falscher Verdächtigung;
  • Präzisierte Beurteilungsmaßstäbe; und
  • Überarbeitung der Musterfassung der Rules of Employment, die dem Opfer ausdrücklich ein Ablehnungsrecht einräumt.

Fazit: Handlungsbedarf für Unternehmen mit koreanischen Tochtergesellschaften

Die Überarbeitung des Handbuchs zu Mobbing am Arbeitsplatz belässt die materiellen Grundsätze unverändert, verschiebt aber die Anforderungen an das betriebliche Verfahren spürbar. Für koreanische Tochtergesellschaften deutschsprachiger Unternehmen ergeben sich folgende Prioritäten:

  • Rules of Employment an der überarbeiteten Musterfassung ausrichten;
  • Eskalationspfad für Geschäftsleitungsfälle definieren;
  • Untersuchungen dokumentieren;
  • Missbrauchsfälle konsequent, aber vorsichtig behandeln; und
  • Schulungen integrieren.

Es empfiehlt sich, dass Unternehmen mit koreanischen Tochtergesellschaften die Überprüfung der internen Richtlinien der Tochtergesellschaften spätestens im Rahmen der nächsten turnusmäßigen Aktualisierung der Rules of Employment ansetzen – die überarbeiteten Vorgaben zu Mobbing am Arbeitsplatz liefern hierfür den konkreten Anlass.

Dieser Artikel wurde von ADWA-Anwalt Anton Schröder in Korea und Jeeseon Choi (Partner D&A LLC) erstellt.

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