01.07.2026
Newsletter Juli 2026
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HONGKONG: Hongkonger Gesetz über elektronische Zahlungen in Taxis – Umfassende rechtliche, wirtschaftliche und praktische Auswirkungen für Fahrer, Fahrgäste und Hongkong
Das Gesetz über elektronische Zahlungen in Hongkonger Taxis, das am 1. April 2026 in Kraft getreten ist, stellt eine der bedeutendsten regulatorischen Änderungen für das Taxigewerbe seit Jahrzehnten dar. Das Gesetz wurde vom Transport Department der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong erlassen und wird von diesem durchgesetzt. Es verpflichtet alle zugelassenen Taxis, neben Bargeld auch elektronische Zahlungsmöglichkeiten anzubieten.
Rechtlicher Rahmen des Gesetzes über elektronische Zahlungen in Hongkonger Taxis
Das Gesetz über elektronische Zahlungen in Hongkonger Taxis begründet verbindliche Verpflichtungen für alle zugelassenen Taxifahrer, die in Hongkong tätig sind.
Gemäß den vom Transport Department erlassenen Vorgaben muss jedes Taxi mindestens zwei Arten elektronischer Zahlungsmethoden anbieten:
- Eine auf einem QR-Code basierende elektronische Zahlungsmethode, beispielsweise AlipayHK, WeChat Pay HK oder BoC Pay.
- Eine nicht auf einem QR-Code basierende elektronische Zahlungsmethode, beispielsweise Octopus, Kreditkarten oder das Faster Payment System („FPS“).
Die Fahrer dürfen die konkreten Plattformen unter Berücksichtigung betrieblicher Gesichtspunkte selbst auswählen. Das Angebot elektronischer Zahlungsmöglichkeiten ist jedoch verpflichtend. Bargeld darf weiterhin als Alternative akzeptiert werden, Taxis dürfen jedoch nicht mehr ausschließlich auf Bargeldbasis betrieben werden.
Verpflichtende Anzeige- und Transparenzanforderungen
Zusätzlich zur Annahme elektronischer Zahlungen verpflichtet das Gesetz über elektronische Zahlungen in Hongkonger Taxis die Taxifahrer dazu, gegenüber den Fahrgästen bereits vor dem Einsteigen vollständige Transparenz sicherzustellen.
Dazu gehören:
- Die deutliche Anbringung zugelassener Aufkleber, auf denen die akzeptierten elektronischen Zahlungsmethoden angegeben sind.
- Die Anbringung der Aufkleber an den dafür vorgesehenen Stellen an den Taxifenstern.
- Die Sicherstellung, dass die Zahlungsoptionen leicht erkennbar und verständlich sind.
Diese Verpflichtung soll Streitigkeiten reduzieren und den Verbraucherschutz verbessern, indem sichergestellt wird, dass Fahrgäste bereits zu Beginn der Fahrt in Kenntnis der verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten handeln können.
Durchsetzung und strafrechtliche Haftung
Die Einhaltung des Gesetzes über elektronische Zahlungen in Hongkonger Taxis wird auf der Grundlage der bestehenden Verkehrs- und Zulassungsvorschriften durchgesetzt.
Taxifahrer, die den Anforderungen ohne angemessene Entschuldigung nicht nachkommen, müssen mit folgenden Sanktionen rechnen:
- Einer Geldstrafe von bis zu 5.000 HKD.
- Einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten.
Das Transport Department hat keine gesetzliche Übergangsfrist vorgesehen. Von den Fahrern wird daher erwartet, dass sie die erforderlichen Systeme installiert haben und ab dem Tag des Inkrafttretens betriebsbereit sind.
Ziele der Regierung hinter dem Gesetz
Modernisierung der Taxidienstleistungen
Das Transport Department hat erklärt, dass das Gesetz über elektronische Zahlungen in Hongkonger Taxis den Einsatz elektronischer Technologien fördern und dadurch die allgemeine Qualität und Effizienz der Taxidienstleistungen verbessern soll.
Dazu gehören:
- Die Verringerung der mit Bargeld verbundenen Risiken.
- Die Verbesserung der Transaktionseffizienz.
- Die Steigerung der Zuverlässigkeit der Dienstleistungen.
- Die Angleichung der Taxis an andere öffentliche Verkehrsmittel.
Die Reform ist Teil umfassenderer Bestrebungen, traditionelle Dienstleistungsbereiche zu modernisieren, ohne das bestehende System der Taxizulassungen grundlegend aufzulösen.
Übereinstimmung mit Hongkongs Smart-City-Strategie
Die Infrastruktur für elektronische Zahlungen ist ein zentraler Bestandteil der Smart-City-Ambitionen Hongkongs. Durch die verpflichtende Einführung elektronischer Zahlungsmöglichkeiten in Taxis stellt die Regierung sicher, dass eine der sichtbarsten öffentlichen Dienstleistungen der Stadt mit folgenden Bereichen in Einklang steht:
- Der digitalen Finanzinfrastruktur.
- Initiativen für intelligente Mobilität.
- Einer datengestützten Steuerung von Dienstleistungen.
Durch diese Maßnahme wird zudem die betriebliche Lücke zwischen Taxis und appbasierten Fahrdiensten verringert, die bereits auf elektronische Zahlungssysteme angewiesen sind.
Auswirkungen auf den Tourismus in Hongkong
Verbesserung des ersten Eindrucks bei Besuchern
Die lange Zeit weitverbreitete ausschließliche Bargeldannahme in Hongkonger Taxis führte bei ausländischen Besuchern und Besuchern vom chinesischen Festland häufig zu Schwierigkeiten. Das Transport Department hat ausdrücklich anerkannt, dass elektronische Zahlungen insbesondere für Touristen von Vorteil sind.
Nach dem Gesetz über elektronische Zahlungen in Hongkonger Taxis gilt:
- Besucher müssen nicht mehr unmittelbar nach ihrer Ankunft über lokales Bargeld verfügen.
- Fahrten vom Flughafen, zu Hotels und zu Geschäftsterminen werden einfacher.
- Grenzüberschreitende Zahlungsplattformen werden unmittelbar unterstützt.
Aus tourismuspolitischer Sicht stärkt die Reform das Ansehen Hongkongs als internationale und wirtschaftsfreundliche Stadt.
Was Taxifahrer in der Praxis wissen müssen
Die Installation allein reicht nicht aus
Taxifahrer müssen sicherstellen, dass:
- Elektronische Zahlungssysteme installiert, funktionsfähig und ordnungsgemäß gewartet sind.
- Sie wissen, wie Transaktionen eingeleitet, bestätigt und abgeschlossen werden.
- Sie erfolgreiche Zahlungen erkennen und kleinere Probleme der Nutzer lösen können.
Das Transport Department hat die Fahrer wiederholt dazu aufgefordert, sich mit der Bedienung der Systeme vertraut zu machen. Mangelnde Kenntnisse werden in Vollstreckungs- oder Strafverfahren voraussichtlich nicht als angemessene Entschuldigung anerkannt.
Umgang mit technischen Störungen
Technische Probleme können auftreten. Fahrer sollten jedoch nachweisen können, dass:
- Das System tatsächlich aus technischen Gründen nicht verfügbar war.
- Das Problem lediglich vorübergehend und nicht struktureller Natur war.
- Angemessene Maßnahmen ergriffen wurden, um die Funktionsfähigkeit des Systems aufrechtzuerhalten.
Regelmäßige Kontrollen, Aktualisierungen und eine ordnungsgemäße Wartung reduzieren das rechtliche Risiko erheblich.
Rechte der Fahrgäste und Vermeidung von Streitigkeiten
Fahrgäste sind nun gesetzlich dazu berechtigt, bei Taxifahrten zugelassene elektronische Zahlungsmethoden zu nutzen.
Das Gesetz über elektronische Zahlungen in Hongkonger Taxis soll Streitigkeiten durch folgende Maßnahmen reduzieren:
- Klare Informationen über die verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten.
- Einheitliche Erwartungen hinsichtlich der Zahlung.
- Eine transparente Abrechnung des Fahrpreises.
Fahrgäste, die einen vermuteten Verstoß feststellen, können den Vorfall unter Angabe der relevanten Einzelheiten der Fahrt den zuständigen staatlichen Stellen melden.
FAQ: Gesetz über elektronische Zahlungen in Hongkonger Taxis
Was ist das Gesetz über elektronische Zahlungen in Hongkonger Taxis?
Das Gesetz über elektronische Zahlungen in Hongkonger Taxis ist eine verpflichtende regulatorische Vorgabe, die vom Transport Department durchgesetzt wird. Sie verpflichtet alle zugelassenen Taxis in Hongkong seit dem 1. April 2026 dazu, neben Bargeld auch elektronische Zahlungen zu akzeptieren.
Welche elektronischen Zahlungsmethoden müssen Taxifahrer akzeptieren?
Taxifahrer müssen mindestens zwei elektronische Zahlungsmethoden anbieten. Dazu gehören eine auf einem QR-Code basierende Zahlungsmethode und eine nicht auf einem QR-Code basierende Zahlungsmethode, beispielsweise Octopus, Kreditkarten oder FPS. Die Fahrer dürfen die jeweiligen zugelassenen Plattformen selbst auswählen, die Verweigerung elektronischer Zahlungen ist jedoch rechtswidrig.
Ist Bargeld in Hongkonger Taxis weiterhin erlaubt?
Ja. Barzahlungen sind weiterhin zulässig. Taxis dürfen jedoch nicht mehr ausschließlich auf Bargeldbasis betrieben werden. Die Annahme elektronischer Zahlungen ist nun gesetzlich vorgeschrieben.
Was geschieht, wenn ein Taxifahrer die Vorgaben nicht einhält?
Ein Taxifahrer, der das Gesetz über elektronische Zahlungen in Hongkonger Taxis ohne angemessene Entschuldigung nicht einhält, muss mit folgenden Sanktionen rechnen:
- Einer Geldstrafe von bis zu 5.000 HKD.
- Einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten.
Die Nichteinhaltung wird sowohl als zulassungsrechtlicher als auch als strafrechtlicher Verstoß behandelt.
Dürfen Taxifahrer für elektronische Zahlungen zusätzliche Gebühren verlangen?
Taxifahrpreise müssen streng entsprechend dem Taxameter berechnet werden. Obwohl das Gesetz die Annahme elektronischer Zahlungen vorschreibt, sind zusätzliche Gebühren oder Aufschläge rechtlich problematisch und können zu Beschwerden oder behördlichen Maßnahmen gegen den Fahrer führen.
Was sollten Taxifahrer tun, um die Vorschriften einzuhalten?
Taxifahrer sollten sicherstellen, dass:
- Elektronische Zahlungssysteme installiert und funktionsfähig sind.
- Sie mit der Bedienung der Geräte vertraut sind.
- Die akzeptierten Zahlungsmethoden deutlich sichtbar angegeben werden.
- Die Systeme ordnungsgemäß gewartet werden.
Mangelnde betriebliche Kenntnisse werden voraussichtlich nicht als Entschuldigung für die Nichteinhaltung anerkannt.
Wie wirkt sich das Gesetz auf den Tourismus in Hongkong aus?
Das Gesetz über elektronische Zahlungen in Hongkonger Taxis erhöht den Komfort für ausländische Besucher und Besucher vom chinesischen Festland, indem es bargeldloses Reisen ermöglicht, Unklarheiten über die Bezahlung des Fahrpreises reduziert und Taxis an internationale Servicestandards angleicht. Dadurch wird Hongkongs Stellung als globales Reise- und Geschäftszentrum gestärkt.
Was können Fahrgäste tun, wenn ein Taxifahrer eine elektronische Zahlung ablehnt?
Fahrgäste können die Einzelheiten der Fahrt dokumentieren und eine Beschwerde bei den zuständigen Regierungsbehörden einreichen, wenn ein Taxifahrer eine rechtmäßige elektronische Zahlung ohne ausreichende Begründung ablehnt.
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Ihr Ansprechpartner in Hong Kong: Stefan Schmierer
Ravenscroft & Schmierer
22nd Floor, Bupa Centre
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Hong Kong, SAR
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PHILIPPINEN: EU-Philippinen-Freihandelsabkommen vor dem Abschluss – Was europäische Unternehmen jetzt wissen sollten
Die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen (FTA) zwischen der Europäischen Union und den Philippinen sind in die entscheidende Phase eingetreten. Nach der siebten Verhandlungsrunde, die vom 29. Juni bis 3. Juli 2026 in Brüssel stattfand, streben beide Seiten den Abschluss noch in diesem Jahr an. Aus europäischer Sicht ist dies mehr als ein weiteres Handelsabkommen – es ist ein strategischer Baustein der EU-Präsenz im Indopazifik.
Erhebliches ungenutztes Potenzial
Nach Angaben des philippinischen Handelsstaatssekretärs Allan Gepty beziffert das International Trade Centre das gesamte Exportpotenzial der Philippinen nach Europa auf 22 Mrd. USD – davon sind rund 12 Mrd. USD bislang ungenutzt. Für europäische Unternehmen gilt der Umkehrschluss: Auch in Richtung Philippinen bestehen erhebliche Spielräume. Der Archipel mit über 115 Millionen Konsumenten zählt zu den wachstumsstärksten Volkswirtschaften der ASEAN-Region und bietet europäischen Maschinenbauern, Anlagenherstellern, Pharma- und Lebensmittelunternehmen einen Markt, der bislang von asiatischen Wettbewerbern dominiert wird.
Warum die Zeit drängt: GSP+ läuft aus
Derzeit profitieren die Philippinen vom EU-Präferenzsystem GSP+, unter dem mehr als 6.000 Produktlinien zollfrei in die EU gelangen – mit einer Auslastungsquote von erstmals 80 Prozent im Jahr 2025. Das Schema läuft jedoch Ende 2027 aus. Hinzu kommt: Die Philippinen haben im Juli 2026 den Status eines Landes mit gehobenem mittlerem Einkommen (Upper-Middle-Income) erreicht – ein Meilenstein, der mittelfristig zum Verlust der GSP+-Privilegien führt. Nur ein FTA schafft einen dauerhaften, reziproken und rechtssicheren Marktzugangsrahmen. Beide Seiten haben daher ein klares Interesse an einem zügigen Abschluss.
Die europäische Perspektive: Diversifizierung und Standards
Für Brüssel fügt sich das Abkommen in die Strategie des De-Risking ein: Diversifizierung der Lieferketten, Zugang zu kritischen Rohstoffen – die Philippinen sind einer der weltweit größten Nickelproduzenten – und die Verankerung europäischer Standards in den Bereichen Nachhaltigkeit, digitaler Handel, geistiges Eigentum und öffentliche Beschaffung. Nach Singapur und Vietnam wären die Philippinen das dritte ASEAN-Land mit einem umfassenden EU-Handelsabkommen. Das Europäische Parlament hat seine Unterstützung bereits im Februar mit einer Mission des Handelsausschusses (INTA) nach Manila unterstrichen.
Was das für Investoren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz bedeutet
Vom EU-Abkommen profitieren unmittelbar Unternehmen aus Deutschland und Österreich als EU-Mitgliedstaaten. Schweizer Unternehmen genießen bereits heute präferenziellen Marktzugang: Das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den Philippinen ist seit 2018 in Kraft. Mit dem Abschluss des EU-FTA würden deutsche und österreichische Wettbewerber gleichziehen – und der gesamte deutschsprachige Raum stünde auf einer einheitlichen präferenziellen Grundlage. In Verbindung mit den jüngsten Liberalisierungen des philippinischen Investitionsrechts – vollständige ausländische Eigentümerschaft bei erneuerbaren Energien, erweiterte Möglichkeiten im Telekommunikationssektor, 99-jährige Pachtoptionen – entsteht ein zunehmend attraktives Umfeld für Unternehmen aus allen drei Ländern.
Der German Desk von VGD Law in Makati begleitet Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz beim Markteintritt und bei der Strukturierung ihrer Investitionen auf den Philippinen. Sprechen Sie uns gerne an.
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
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Ihr Ansprechpartner in den Philippinen: Lutz Kaiser
Villanueva Gabionza & Dy Law Offices
20th/F Corporate Center
139 Valero St., Salcedo Village
Makati City 1227, Philippines
CELL: +63 995 985 4957
TEL: +63 2 8813 3351
FAX: +63 2 8816 6741

THAILAND: Neuer Gesetzentwurf zur KI – Was der neue Gesetzentwurf für die Wirtschaft bedeutet
Thailand hat sich offiziell der wachsenden Liste von Ländern angeschlossen, die umfassende Gesetze zur künstlichen Intelligenz ausarbeiten. Am 2. Juli 2026 eröffnete die „Electronic Transactions Development Agency (ETDA)“ eine etwa einmonatige öffentliche Konsultation zu einem aktualisierten Entwurf des KI-Gesetzes – einem Vorschlag, der sich stark an Europas risikobasiertem Regelwerk orientiert und gleichzeitig spezifisch thailändische Mechanismen hinzufügt, von königlichen Erlassen bis hin zu einem nationalen Institut für Datenaustausch.
Ein weitreichender Regulierungsarm
Das vielleicht folgenreichste Merkmal ist die globale Reichweite des Entwurfs. Jedes Unternehmen, dessen KI Menschen in Thailand betrifft, fällt in den Geltungsbereich, unabhängig davon, wo dieses Unternehmen tätig ist oder ob es eine Niederlassung im Land hat. Offshore-Anbieter müssten einen Vertreter auf thailändischem Boden benennen, und für bestimmte Systemkategorien muss dieser Vertreter uneingeschränkte Befugnisse und unbegrenzte Haftung im Namen des Anbieters tragen.
Eine Handvoll Ausnahmen mildern die Regelung: rein persönlicher oder privater Gebrauch, ethisch genehmigte akademische Forschung, Forschung und Entwicklung vor der Markteinführung sowie weitere Ausnahmen, die später per königlichem Erlass gewährt werden.
Drei Risikostufen
Der Entwurf ordnet KI in eine bekannte Hierarchie ein. An der Spitze stehen absolute Verbote: Systeme, die Verhalten durch unterschwellige Methoden manipulieren oder durch die Verarbeitung irrelevanter Daten zu pauschaler, ungerechtfertigter Diskriminierung führen. Ein noch zu bildender nationaler KI-Ausschuss kann diese Verbotsliste erweitern.
Darunter werden „risikoreiche“ Systeme, die die nationale Sicherheit, das Gesundheitswesen, die Energieversorgung, die Telekommunikation, den Verkehr und ähnliche kritische Bereiche betreffen, per königlichem Erlass ausgewiesen. Eine dritte, flexible Kategorie ermöglicht es den Regulierungsbehörden, für andere spezifizierte Systeme eine Melde-, Registrierungs- oder Genehmigungspflicht zu verlangen, bevor diese in Betrieb genommen werden.
Anbieter von Hochrisikosystemen müssen Systeme entwickeln, die effektiv, transparent und fair sind und einer echten menschlichen Kontrolle unterliegen, wobei die Regulierungsbehörden befugt sind, Leitlinien für dreizehn Aufsichtsbereiche zu erlassen. Die Betreiber tragen ihre eigenen Pflichten: Risikomanagement, Befolgung der Anweisungen des Anbieters, Einsatz qualifizierter Aufsichtspersonen, Führung von Betriebsprotokollen für mindestens sechs Monate und Meldung unerwarteter Gefahren.
Kennzeichnung synthetischer Inhalte
Deepfakes und generative Inhalte werden gesondert behandelt. Entwickler von Tools zur Bild-, Audio- oder Videogenerierung müssen maschinenlesbare Marker einbetten, die Inhalte als KI-erzeugt kennzeichnen. Jeder, der synthetisches Material in sensiblen Bereichen wie Wahlen, nationale Sicherheit, Anlageempfehlungen, Informationen zu Lebensmitteln und Arzneimitteln sowie Identitätsbetrug veröffentlicht, muss dessen künstliche Herkunft offenlegen. Plattformen müssen unterdessen Risiken bewerten, KI-Inhalte überprüfen und kennzeichnen, Meldemöglichkeiten anbieten und jährliche Zusammenfassungen veröffentlichen.
Datensouveränität und verschuldensunabhängige Haftung
Zwei Bestimmungen werden multinationalen Unternehmen besondere Sorgen bereiten. Erstens kann der nationale Ausschuss die inländische Datenverarbeitung für KI-Dienste vorschreiben, die als national wichtig erachtet werden – eine Lokalisierungsbefugnis, die neue Infrastrukturausgaben erzwingen und die Bereitstellung über die Cloud erschweren könnte. Er kann zudem verbindliche Vertragsbedingungen für KI-Anbieter festlegen, die Kunden aus dem Regierungsbereich oder aus dem Bereich kritischer Infrastrukturen bedienen.
Zweitens sieht der Entwurf eine verschuldensunabhängige Haftung vor: Die für durch KI verursachte Schäden Verantwortlichen haften gesamtschuldnerisch, unabhängig davon, ob sie fahrlässig gehandelt haben oder nicht. Nur höhere Gewalt, das eigene Verhalten des Geschädigten oder die Befolgung einer behördlichen Anordnung stellen eine Einrede dar.
Durchsetzungsmaßnahmen und Fristen
Die Durchsetzung reicht von Abhilfeverfügungen bis hin zu gerichtlich angeordneten Aussetzungen, Rückrufen und sogar der Sperrung nicht konformer Systeme auf ISP-Ebene in Thailand. Die Bußgelder liegen zwischen 1 Million THB und 5 Millionen THB.
Die Einführung des Gesetzes soll schrittweise erfolgen: Die Bestimmungen zur Produkteinführung gelten sofort nach Veröffentlichung, während die Vorschriften zur Risikokontrolle und zur Meldung von Vorfällen 180 Tage später in Kraft treten. Der Entwurf enthält zusätzlich Regularien über ein „Big Data Institute“ sowie freiwillige Best-Practice-Rahmenwerken, die staatliche Investitionsanreize freisetzen könnten.
Das Fazit
Unternehmen, die KI entwickeln oder einsetzen, die thailändische Nutzer erreicht, sollten bereits jetzt damit beginnen, ihre Risiken zu erfassen, und erwägen, sich während der Entstehungsphase des Gesetzes sich zu Wort zu melden, solange das Konsultationsfenster beim Ministerium für digitale Wirtschaft und Gesellschaft noch offen ist.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Übersicht und stellt keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie Fragen haben oder maßgeschneiderte rechtliche Unterstützung benötigen, zögern Sie bitte nicht, sich an das Team von Respondek & Fan zu wenden.
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Ihr Ansprechpartner in Thailand: Dr. Andreas Respondek
Respondek & Fan Ltd
United Center, 39th Floor, Suite 3904 B
323 Silom Road
Bangkok 10500, Thailand
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TEL: +66 2 635 5498
FAX: +66 2 635 5499

TAIWAN: Taiwans neue Vorschriften zum Mobbing am Arbeitsplatz – Was Unternehmen wissen müssen
Mit den neuen taiwanischen Vorschriften zum Mobbing am Arbeitsplatz, die am 1. Juli 2026 in Kraft getreten sind, sehen sich Arbeitgeber nun mit einem klar definierten Pflichtenkatalog konfrontiert und nicht mehr nur mit allgemeinen Erwartungen an eine faire Behandlung.
Nach taiwanischem Recht liegt Mobbing am Arbeitsplatz vor, wenn Mitarbeiter desselben Unternehmens ihre Position oder Macht missbrauchen, indem sie wiederholt beleidigende, bedrohliche, vernachlässigende, ausgrenzende, herabwürdigende oder sonstige unangemessene Äußerungen oder Verhaltensweisen an den Tag legen und dadurch körperlichen oder seelischen Schaden verursachen. Während Mobbing am Arbeitsplatz in der Regel durch wiederholtes Verhalten definiert wird, kann in schweren Fällen bereits ein einzelner Vorfall ausreichen, um den Tatbestand zu erfüllen.
Jeder Arbeitgeber muss für ein mobbingfreies Arbeitsumfeld sorgen, Präventions- und Bewältigungsmaßnahmen ergreifen und die Privatsphäre schützen, falls eine Beschwerde vorliegt. Die Pflichten richten sich nach der Größe des Unternehmens:
- Unter 10 Arbeitnehmern: Prävention und angemessene Maßnahmen sind erforderlich.
- Ab 10 Arbeitnehmern: Der Arbeitgeber muss Beschwerdekanäle wie eine E-Mail-Adresse oder ein Postfach einrichten und öffentlich bekanntgeben.
- Ab 30 Arbeitnehmern: Der Arbeitgeber muss schriftliche Präventionsmaßnahmen sowie Regeln für die Bearbeitung von Beschwerden und Disziplinarverfahren öffentlich bekanntgeben, Schulungen anbieten und eine Stelle zur Bearbeitung von Beschwerden einrichten.
- Ab 100 Beschäftigten: Zusätzlich ist ein formelles Untersuchungsteam erforderlich. Das Team muss aus mindestens drei Mitgliedern bestehen. Mindestens die Hälfte der Mitglieder muss aus externen Fachleuten bestehen, und kein Geschlecht darf weniger als ein Drittel ausmachen.
Sobald eine Beschwerde eingeht, ist es wichtig, das vorgeschriebene Verfahren einzuhalten. Arbeitgeber müssen die Beschwerde protokollieren, innerhalb von 10 Arbeitstagen über die Annahme entscheiden, angenommene Fälle innerhalb von 7 Arbeitstagen registrieren, Ermittlungen durchführen oder Maßnahmen koordinieren, den Beschwerdeführer schützen und die Beteiligten nach einer Entscheidung schriftlich benachrichtigen.
Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften zur Bekämpfung von Mobbing kann zu Geldstrafen führen.
Wichtige Punkte für die Unternehmensleitung:
- Ermitteln Sie die Schwellenwerte für die Mitarbeiterzahl und richten Sie eine Infrastruktur zur Einhaltung der Vorschriften ein.
- Lassen Sie Führungskräfte, die Personalabteilung und andere Mitarbeiter entsprechend schulen; richten Sie einen Pool potenzieller interner/externer Ermittler ein.
- Legen Sie Standardarbeitsanweisungen (SOPs) und Vorlagen fest.
- Aktualisieren Sie Arbeitsverträge und Arbeitsordnungen.
Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie Fragen haben oder Rechtsberatung benötigen, wenden Sie sich bitte an estelle.seiler@eiger.law und michael.werner@eiger.law.
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Ihre Ansprechpartnerin in Taiwan: Estelle Seiler
Eiger Law
Bldg. A, 2F, 25-2 Ren Ai Rd, Sec. 4
Taipei 10685
Taiwan
CELL: +886 9 6880 4910
TEL: +886 2 2771 0086
FAX: +886 2 2771 0186

INDIEN: Indien verschärft Regelungen gegen Investitionen aus Nachbarländern
Jüngst hat die indische Regierung mehrere Änderungsverordnungen zu Investitionen in indischen Gesellschaften verabschiedet (u.a. Foreign Exchange Management (Non-Debt Instruments) (Amendment) Rules vom 12. Juni und 01. Mai 2026).
Sie enthalten besondere Vorkehrungen gegen Investitionen von Körperschaften, die in Ländern mit einer Landgrenze zu Indien inkorporiert sind, von dort aus kontrolliert werden oder dort ihren wirtschaftlich Berechtigten haben – also Myanmar, China, Bangladesch, Bhutan, Nepal und Pakistan.
In vielen Fällen erfordert dies nun eine regierungsamtliche Genehmigung. Das fügt sich ein in Anforderungen, in verschiedenen Zusammenhängen ausdrücklich die Nicht-Beteiligung aus diesen Ländern zu bestätigen. Diesen Zusammenhang sollte man bedenken, wenn man aus der D-A-CH-Region eine mehrstufige Holdingstruktur für Asien plant.
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Ihr Ansprechpartner in Indien: Dr. Jörg Schendel
Suman Khaitan & Co.
W-13, West Wing, Greater Kailash Part-II
Delhi 110048, Indien
CELL: +91 97 11 08 04 03
TEL: +91 11 49 50 15 00
FAX: +91 11 49 50 15 99
www.sumankhaitanco.in
germandesk@sumankhaitanco.in
schendel@adwa-law.com

VIETNAM: Vietnam und „Pillar Two“: Was multinationale Unternehmen über die globale Mindestbesteuerung wissen müssen
Vietnam hat die „Pillar-Two“-Regelungen des „OECD/G20 Inclusive Framework“ umgesetzt und damit einen Rahmen für eine globale Mindestbesteuerung von 15 % für qualifizierte multinationale Unternehmensgruppen (MNE-Gruppen) eingeführt.
Wer ist betroffen?
Die Regelungen gelten grundsätzlich für alle vietnamesische Unternehmen – und damit auch für ausländisch investierte Unternehmen in Vietnam – die sog. „Constituent Entities“ sind, d. h. Unternehmen, die einer multinationalen Unternehmensgruppe angehören, deren konsolidierte Umsatzerlöse in mindestens zwei der vier vorangegangenen Geschäftsjahre mindestens 750 EUR Millionen betragen haben.
Wie setzt Vietnam „Pillar-Two” um?
Vietnam hat zwei wesentliche Mechanismen eingeführt:
- „Qualified Domestic Minimum Top-up Tax (QDMTT)”
Liegt der effektive Steuersatz einer vietnamesischen „Constituent Entitiy“ unter 15 %, kann Vietnam eine inländische Ergänzungssteuer erheben, um den effektiven Steuersatz auf das Mindestniveau anzuheben.
- „Income Inclusion Rule (IIR)“
Befindet sich eine qualifizierte Muttergesellschaft einer in den Anwendungsbereich fallenden MNE-Gruppe in Vietnam, kann die vietnamesische Muttergesellschaft verpflichtet sein, eine Ergänzungssteuer in Bezug auf niedrig besteuerte „Constituent Entities“ außerhalb Vietnams zu entrichten.
Die IIR ermöglicht es Vietnam somit, eine Ergänzungssteuer in Bezug auf bestimmte im Ausland belegene Tochtergesellschaften zu erheben, sofern die betreffende Ergänzungssteuer nicht bereits im Rahmen einer „Qualified Domestic Minimum Top-up Tax (QDMTT)” im jeweiligen Staat erhoben wurde.
Was bedeutet dies für Steuervorteile in Vietnam?
Für MNE-Gruppen, die den „Pillar-Two“-Regelungen unterliegen, können in Vietnam gewährte steuerliche Anreize wirtschaftlich an Bedeutung verlieren, wenn diese dazu führen, dass der effektive Steuersatz in Vietnam unter den globalen Mindeststeuersatz von 15 % fällt und dadurch eine Ergänzungssteuer anfallen kann.
Da die klassischen Steueranreize, die zumeist auf Grund der geographischen Lage eines Unternehmens gewährt worden sind, damit de facto aufgehoben bzw. in ihrem Anwendungsumfang reduziert werden, setzt die vietnamesische Regierung nun zunehmend alternative Investitionsfördermaßnahmen ein, die allerdings nur für bestimmte Sektoren und/oder Vorhaben gelten sollen, beispielsweise für High-Tech-Projekte, Forschung und Entwicklung, Ausbildung, Investitionskosten und Infrastrukturprojekte.
Compliance-Verpflichtungen
Betroffene „Constituent Entities“ müssen verschiedene Melde- und Registrierungspflichten erfüllen, darunter:
- die Meldung der „Constituent Entity“, die für die Erfüllung der „Pillar-Two“-Verpflichtungen, einschließlich der Abgabe der relevanten Steuererklärungen und der Zahlung etwaiger Ergänzungssteuern, verantwortlich ist (sofern es mehr als eine „Constituent Entity“ in Vietnam gibt);
- die Registrierung einer separaten Steueridentifikationsnummer für „Pillar-Two“-Zwecke;
- die Einreichung der QDMTT-Erklärung und die Zahlung einer etwaigen Ergänzungssteuer; sowie
- die Einreichung der relevanten IIR-Erklärung und die Zahlung einer gegebenenfalls geschuldeten Ergänzungssteuer.
Die jeweils geltenden Fristen unterscheiden sich je nach Art der Verpflichtung und danach, ob sich die Einreichung auf das erste Geschäftsjahr innerhalb des Anwendungsbereichs oder auf ein Folgegeschäftsjahr bezieht.
Das Wichtigste auf einen Blick
Für MNE-Gruppen innerhalb des Anwendungsbereichs kann die Steuerbelastung der Gruppe nicht mehr allein anhand der in den einzelnen Staaten geltenden Körperschaftsteuersätze beurteilt werden. Vielmehr müssen MNE-Gruppen ihren jurisdiktionsbezogenen effektiven Steuersatz auf Grundlage der „Global Anti-Base Erosion (GloBE)“ Regelungen neu bestimmen und prüfen, ob sich daraus Verpflichtungen zur Zahlung einer Ergänzungssteuer ergeben.
„Pillar Two“ erfordert daher einen koordinierten, gruppenweiten Ansatz bei der Erhebung von Steuerdaten, der Berechnung effektiver Steuersätze sowie bei der Ermittlung von Melde- und Registrierungsprozessen.
MNE-Gruppen mit Geschäftstätigkeiten in Vietnam sollten daher prüfen, ob sie in den Anwendungsbereich der „Pillar-Two“-Regelungen fallen und sicherstellen, dass die anwendbaren Melde- und Registrierungspflichten erfüllt werden.
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Ihr Ansprechpartner in Vietnam: Christian A. Brendel
Brendel & Associates Law Co., Ltd.
D&D Tower, 10th Floor, 458 Nguyen Thi Minh Khai
Ban Co Ward,
Ho-Chi-Minh-Stadt, Vietnam
CELL: +84 98 978 4791
TEL: +84 28 3911 2008
FAX: +84 28 3911 2010

KOREA: Flexible Arbeit in Korea nach der Reform des Labor Standards Act: Vier-Stunden-Tag ohne Pause, stundenweiser Urlaub – Was Unternehmen jetzt umsetzen müssen
Bisher sah das koreanische Gesetz über die Arbeitsnormen (Labor Standards Act) vor, dass nicht nur Arbeitgeber bei einer täglichen Arbeitszeit von nur vier Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten gewähren mussten, sondern die Arbeitnehmer diese Pause auch nehmen mussten. In der Praxis stieß diese starre Vorgabe immer wieder auf Kritik – viele Beschäftigte wollten nach Schichtende einfach nach Hause, statt noch eine Pause abzusitzen. Auch der bezahlte Jahresurlaub ließ sich bislang nur ganztags nehmen, wenngleich einige Unternehmen über interne Richtlinien oder Tarifvereinbarungen bereits flexiblere Lösungen wie halb- oder stundenweise Freistellung angeboten hatten.
Mit einer nunmehr beschlossenen Gesetzesänderung reagiert der Gesetzgeber auf diesen Bedarf an mehr Flexibilität. Die Reform bringt eine klare Rechtsgrundlage für zwei zentrale Neuerungen: Beschäftigte können künftig bei Tagen mit vier Stunden Arbeitszeit auf die Pause verzichten, und Jahresurlaub ist stundenweise nutzbar. Damit werden bislang weniger anwenderorientierte Vorschriften den heutigen Forderungen nach flexibleren Arbeitszeitmodellen angepasst.
Die wichtigsten Änderungen und Inkrafttretenstermine
Die Reform des Labor Standards Act umfasst drei zentrale Änderungen, die gestaffelt in Kraft treten.
Ab dem 10. Dezember 2026 können Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit genau vier Stunden beträgt, auf ihren ausdrücklichen Wunsch auf die 30-minütige Pause verzichten und direkt nach der Arbeit nach Hause gehen. Diese Regelung ist jedoch streng an die freiwillige Entscheidung des Arbeitnehmers gebunden – Arbeitgeber dürfen einen Verzicht nicht einseitig anordnen. Vielmehr muss der Arbeitnehmer seinen eigenen Wunsch äußern und darf vom Arbeitgeber nicht dazu gedrängt werden. Arbeitgeber müssen dies ordnungsgemäß und nachprüfbar dokumentieren, um Strafen zu vermeiden.
Ab dem 10. Juni 2027 tritt die Möglichkeit in Kraft, bezahlten Jahresurlaub stundenweise in Anspruch zu nehmen. Diese Regelung stützt sich auf den geänderten Art. 60 Abs. 5 des Labor Standards Act, wonach Arbeitgeber verpflichtet sind, Urlaub in Zeitabschnitten zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies beantragt. Die genauen Modalitäten, wie beispielsweise die nutzbaren Zeitabschnitte oder jährliche Obergrenzen, sind jedoch nicht direkt im Gesetz festgelegt, sondern werden durch einen Präsidialerlass (Enforcement Decree) geregelt. Unternehmen müssen daher die bevorstehenden Anpassungen durch den Präsidialerlass und die Leitlinien des Ministeriums für Beschäftigung und Arbeit (Ministry of Employment and Labor) abwarten, um die Einzelheiten der Umsetzung zu planen.
Darüber hinaus führt der geänderte Art. 60 Abs. 9 des Labor Standards Act ein Verbot diskriminierender Maßnahmen ein. Arbeitgebern ist es dementsprechend untersagt, Arbeitnehmer aufgrund der Beantragung oder Inanspruchnahme von Jahresurlaub zu entlassen oder anderweitig zu benachteiligen. Verstöße werden mit Geldstrafen von bis zu 5.000.000 KRW geahndet. Zudem kann die Nichtgewährung von stundenweise genommenem Urlaub als Verstoß gegen die Verpflichtung zur Gewährung von Urlaub geahndet werden, was mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe von bis zu 20.000.000 KRW bestraft werden kann.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Um die neuen Vorschriften einzuhalten, sollten sich Unternehmen schrittweise vorbereiten und dabei sowohl technische als auch organisatorische Aspekte berücksichtigen.
Bis zur zweiten Jahreshälfte 2026 muss ein Verfahren zur Regelung des Verzichts auf Pausen bei vierstündigen Arbeitstagen eingeführt werden. Dieses Verfahren sollte sicherstellen, dass jeder Verzicht auf einem ausdrücklichen Antrag des Mitarbeiters beruht und entsprechend dokumentiert wird. Digitale Lösungen wie HR-Systeme oder Formulare eignen sich hier gut, um die Absicht des Mitarbeiters klar und nachvollziehbar festzuhalten. Wichtig ist, dass Arbeitgeber den Eindruck vermeiden, den Verzicht auf Pausen zu erzwingen oder zu fördern.
Für die stundenweise Inanspruchnahme von Jahresurlaub, die ab dem 10. Juni 2027 möglich ist, müssen Unternehmen ihre betrieblichen Richtlinien anpassen. Dazu gehört die Klärung mehrerer Fragen: Wie wird der Resturlaub in Tagen oder Stunden verwaltet? Wie erfolgt die Lohn- und Gehaltsabrechnung bei stundenweiser Urlaubsinanspruchnahme? Und wie werden Urlaubssalden in Zeiterfassungssystemen dargestellt?. Darüber hinaus ist eine Überprüfung der Rules of Employment und der internen Vorgaben erforderlich, um die Übereinstimmung mit den neuen gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen. Da die genauen Modalitäten erst durch den Präsidialerlass festgelegt werden, ist zu empfehlen, Anpassungen der Rules of Employment und anderer internen Richtlinien erst nach Veröffentlichung der endgültigen Vorschriften vorzunehmen.
Dieser Artikel wurde von ADWA-Anwalt Anton Schröder in Korea, Nak Hyun Choi und Bo Hoon Kim (D&A LLC) erstellt.
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Ihr Ansprechpartner in Korea: Joachim Nowak
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MALAYSIA: LINDUNG 24/7 – Drei Praxisfragen, die Personalabteilungen jetzt im Zusammenhang mit Versicherungen in beantworten müssen
LINDUNG 24/7 (offiziell: Skim Kemalangan Bukan Bencana Kerja, SKBBK) ist ein Versicherungsprogramm der malaysischen Sozialversicherungsanstalt SOCSO, das Arbeitnehmer rund um die Uhr gegen Nichtarbeitsunfälle absichert. Seit dem 8. Juli 2026 ist die SOCSO-Teilnahme am LINDUNG-24/7-Programm (SKBBK) für lokale Arbeitnehmer in Malaysia nicht mehr verpflichtend, sondern freiwillig – für ausländische Arbeitnehmer, darunter aus dem D-A-CH-Raum entsandte Mitarbeiter, bleibt sie es. Was auf den ersten Blick nach Entlastung klingt, bringt für Personalabteilungen tatsächlich mehr Verwaltungsaufwand: Aus einer einfachen Ja/Nein-Regelung wird ein Prozess mit drei parallel zu verwaltenden Arbeitnehmerkategorien.
Frage 1: Wie sieht die neue Payroll-Logik aus?
Payroll-Systeme müssen künftig unterscheiden zwischen:
- Pflichtteilnehmern (ausländische Arbeitnehmer) – hier ändert sich nichts, die Beitragssätze (0,75 % / 1,00 % ab dem dritten Jahr / 1,25 % ab dem sechsten Jahr, gedeckelt bei einem Monatslohn von RM 6.000) laufen unverändert weiter.
- Lokalen Arbeitnehmern, die bis 31. August 2026 eine Notis Pelepasan Liabiliti über das Portal LINDUNG Faedah einreichen (Opt-out).
- Lokalen Arbeitnehmern, die nichts unternehmen und damit automatisch als weiterhin teilnehmend gelten.
Wer die Frist versäumt, bleibt teilnehmend; ein einmal erklärter Opt-out ist zudem nicht endgültig – ein Wiedereintritt ist jederzeit möglich, allerdings ohne Rückwirkung für die Zeit der Nichtteilnahme. Bereits im Juni geleistete Beiträge werden nicht erstattet. Seit dem 16. Juli 2026 erlaubt das aktualisierte Antragsformular außerdem eine „Change-Employer”-Option – auch aus- und eintretende Arbeitnehmer müssen daher aktiv im Portal nachgeführt werden.
Frage 2: Was ist mit bestehenden Arbeitsverträgen und Handbooks?
Viele Unternehmen haben im Juni pauschale Klauseln eingeführt (“Der Arbeitnehmer nimmt am LINDUNG-24/7-Programm teil…”). Für lokale Arbeitnehmer sind diese jetzt schlicht falsch, weil sie eine Pflicht suggerieren, die nicht mehr besteht – betroffen sind typischerweise Gehaltsabzugsklauseln, Handbook-Abschnitte zu Sozialleistungen und Onboarding-Dokumente.
Einfach weiterzuziehen ist keine Lösung: Ein Lohnabzug ohne gültige Rechtsgrundlage ist arbeitsrechtlich angreifbar. Nötig ist eine formwirksame Anpassung – grundsätzlich per schriftlicher Zustimmung beider Parteien (Variation Agreement bzw. Side Letter), ein einseitiges Rundschreiben genügt nicht, wenn die Klausel Vertragsbestandteil ist. Beim Handbook kommt es darauf an, ob dieses vertraglich in Bezug genommen wird; ist das der Fall, gelten dieselben Zustimmungserfordernisse. Kommunikation und Opt-out-Erklärungen sollten dokumentiert und strukturiert abgelegt werden, insbesondere da PERKESO das Verwaltungsverfahren noch nicht final veröffentlicht hat.
Frage 3: Wie sollte die Klausel bei Neueinstellungen aussehen?
Für ausländische Arbeitnehmer bleibt die bisherige, verpflichtende Formulierung unverändert gültig. Für lokale Arbeitnehmer empfiehlt sich dagegen eine dynamische Klausel, die die Teilnahme nicht mehr als automatisch darstellt:
“Der Arbeitnehmer nimmt am LINDUNG-24/7-Programm (SKBBK) nach Maßgabe der jeweils geltenden SOCSO-Bestimmungen teil, sofern er sich nicht gemäß dem von PERKESO vorgesehenen Verfahren gegen eine Teilnahme entscheidet. Der entsprechende Beitrag wird nach den zum Zeitpunkt der Gehaltsabrechnung jeweils anwendbaren Sätzen vom Gehalt abgezogen.”
Diese Formulierung übersteht auch die für Jahresende angekündigte grundsätzliche Überprüfung des Schemas, ohne erneut angepasst werden zu müssen.
Empfohlene Sofortmaßnahmen
Bis 31. August 2026 sollten Unternehmen: (1) Musterverträge und Handbooks auf die genannten Klauseln prüfen, (2) die Belegschaft dokumentiert über das Opt-out-Recht informieren, und (3) den Payroll-Prozess auf die neue Drei-Kategorien-Logik umstellen. Die für Jahresende angekündigte Überprüfung des gesamten Schemas macht weitere Anpassungen wahrscheinlich – ein Thema, das man daher besser im Blick behält, als es ein zweites Mal zu schließen.
Dr. Harald Sippel ist ADWA-Partner für Malaysia und unterstützt als österreichischer Rechtsanwalt deutschsprachige Unternehmen im malaysischen Recht. Kontaktieren Sie ihn bei Fragen zur praktischen Umsetzung in Ihrem Unternehmen. Eine ausführlichere Analyse mit allen Hintergründen in englischer Sprache finden Sie hier.
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Ihr Ansprechpartner in Malaysia: Dr. Harald Sippel
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SINGAPUR: MAS reformiert Takeover Code – Neuerungen bei Kontrollschwelle, Deal Protection und Offenlegungspflichten
Mit Wirkung zum 16. Juli 2026 sind umfassende Änderungen des Singapore Code on Take-overs and Mergers in Kraft getreten. Ziel der Reform ist es, die Transparenz bei öffentlichen Übernahmen zu erhöhen, den Schutz der Aktionäre zu stärken und einen fairen Wettbewerb zwischen konkurrierenden Bietern sicherzustellen. Gleichzeitig sollen die Regelungen stärker an internationale Marktstandards und die heutige Transaktionspraxis angepasst werden.
Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:
- Anhebung der Kontrollschwelle von 20 % auf 30 % der Stimmrechte;
- strengere Transparenz- und Offenlegungspflichten während des Übernahmeprozesses;
- klarere Vorgaben für den Informationsaustausch zwischen Zielgesellschaft und konkurrierenden Bietern, um eine Gleichbehandlung aller Interessenten sicherzustellen;
- präzisierte Anforderungen an Break Fees und andere Deal-Protection-Massnahmen: Break Fees dürfen künftig insgesamt 1 % des Unternehmenswerts der Zielgesellschaft (bezogen auf den Angebotspreis) nicht übersteigen und sind nur fällig, wenn das Angebot unbedingt wird oder für unbedingt erklärt wird. Zudem sind sogenannte Matching Rights grundsätzlich auf maximal sieben Tage begrenzt;
- Kodifizierung der Befugnis des Securities Industry Council (SIC), einen potenziellen Bieter zur Klarstellung seiner Absichten aufzufordern: Bei anhaltender Unsicherheit kann der SIC verlangen, dass der Bieter innerhalb von 28 Tagen entweder eine feste Übernahmeabsicht erklärt oder eine „No Intention to Bid“-Erklärung abgibt;
- neue Frist für Schemes of Arrangement: Die Hauptversammlung zur Abstimmung über ein Scheme muss künftig innerhalb von sechs Monaten nach dessen Ankündigung stattfinden;
- ausdrückliche Einbeziehung von Social Media, Podcasts und Webcasts in die Vorschriften zur Übernahmekommunikation.
Darüber hinaus enthält die Reform weitere Änderungen, unter anderem zum Umgang mit konkurrierenden Angeboten, zu Massnahmen der Zielgesellschaft während eines Übernahmeverfahrens sowie zu den Offenlegungspflichten gegenüber Aktionären.
Die Reform unterstreicht Singapurs Bestreben, einen transparenten und international wettbewerbsfähigen M&A-Markt zu fördern und gleichzeitig die Interessen der Aktionäre stärker in den Mittelpunkt zu stellen.
Unser Fazit: Die Reform bringt zahlreiche praktische Änderungen für öffentliche Übernahmen börsennotierter Gesellschaften in Singapur mit sich. Unternehmen und Investoren sollten die neuen Vorgaben frühzeitig in ihre Transaktionsplanung einbeziehen und bestehende Prozesse – insbesondere im Hinblick auf Informationspflichten, Deal-Protection-Klauseln und die Kommunikation während eines Übernahmeverfahrens – entsprechend überprüfen.
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Ihr Ansprechpartner in Singapur: Dr. Andreas Respondek
Respondek & Fan Pte Ltd
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#16-03 High Street Centre
Singapore 179094
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