News vom Oktober 2026

01.10.2026

News vom Oktober 2026

Wir freuen uns, Sie über aktuelle Rechtsentwicklungen in Asien zu informieren. Die Autoren der Beiträge stehen Ihnen für Fragen und weitere Informationen wie immer zur Verfügung.

PHILIPPINEN: Der Luzon Economic Corridor wird europäisch – und Deutschland steht nicht auf der Liste

Am 10. September 2026 sind die Europäische Union und Spanien dem Luzon Economic Corridor beigetreten. Beim ersten LEC Investment Forum in Manila stellte Finanzminister Frederick Go, Co-Vorsitzender der Initiative, ein erstes Portfolio von 38 Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von mehr als 20 Milliarden US-Dollar vor – Energie und Wasser, Verkehr und Logistik, digitale Konnektivität, fortgeschrittene Fertigung. Aus dem trilateralen Vorhaben der Philippinen, der Vereinigten Staaten und Japans vom April 2024 sind damit 13 Partner geworden.

Deutschland ist keiner davon. Dänemark, Frankreich, Italien, Schweden, Spanien und das Vereinigte Königreich sind bilateral vertreten, Deutschland nur mittelbar über die EU. Das ist kein Ausschluss, verändert aber den Weg, auf dem deutsche Unternehmen in den Korridor hineinkommen.

Was der Korridor ist – und was er nicht ist

Geografisch beschreibt der LEC die Achse Subic – Clark – Manila – Batangas: zwei Tiefwasserhäfen, zwei Flughäfen und die Hauptstadtregion dazwischen, nach Angaben der US-Handelsbehörde zusammen weit über die Hälfte der Wirtschaftsleistung des Landes. Zum Projektbestand zählen das Erdgas-Ökosystem Subic–Clark, der Flughafen Sangley Point und der Betrieb der North-South Commuter Railway.

Rechtlich ist der Korridor weder eine Sonderwirtschaftszone noch ein völkerrechtlicher Vertrag, sondern eine Koordinierungsplattform unter dem Dach der Partnership for Global Infrastructure and Investment, mit Arbeitsgruppen zu Verkehr, Energie und digitaler Infrastruktur. Er schafft kein eigenes Vergabe-, Gesellschafts- oder Investitionsrecht. Wer hier Aufträge oder Beteiligungen anstrebt, bleibt im philippinischen Recht – oder im Regelwerk des jeweiligen Geldgebers. Das klingt selbstverständlich, wird in Präsentationen aber regelmäßig verwischt.

Der deutsche Zugang führt über Brüssel – und über Clark

Die EU bringt keine neuen Mittel mit, sondern richtet bestehende Global-Gateway-Programme auf die Korridorprioritäten aus: das Green Economy Programme über 60 Millionen Euro und ein Digital Economy Package über 20 Millionen Euro. Für deutsche Unternehmen ist das der praktisch wichtigste Teil des Beitritts: In EU-finanzierten Beschaffungen sind sie teilnahmeberechtigt, ohne dass es einer eigenen deutschen Partnerschaft bedarf.

Dass deutsche Industrie im Korridor bereits baut, zeigt das größte deutsche Vorhaben im Land: Lufthansa Technik hat am 6. August 2026 in Clark den Spatenstich für eine zweite Basiswartungsanlage gesetzt – 157.000 Quadratmeter, rund 1.200 qualifizierte Arbeitsplätze, Betriebsbeginn 2028. Der bilaterale Warenaustausch lag 2025 bei rund 7,3 Milliarden US-Dollar; in den ersten vier Monaten 2026 stiegen die deutschen Ausfuhren um etwa ein Drittel auf 768 Millionen US-Dollar. Die AHK-Umfrage vom Frühjahr 2026 hält dagegen: Zwei Drittel der Befragten nennen die Energiekosten als größte Belastung, nur ein Viertel plant höhere Investitionen.

Vier Rechtsfragen vor dem Einstieg
  1. Beteiligungsgrenzen. Der Public Service Act in der Fassung des Republic Act No. 11659 (2022) hat Flughäfen, Eisenbahnen, Mautstraßen und Telekommunikation aus dem Begriff der „public utility“ herausgenommen; dort ist volle ausländische Beteiligung möglich. Bei Stromverteilung und -übertragung, Pipelines, Wasser- und Abwassersystemen, Seehäfen und dem öffentlichen Personenverkehr bleibt es bei 60/40 – also bei einem erheblichen Teil dessen, was im Korridor gebaut wird. Hinzu kommen zwei Vorbehalte, die oft untergehen: Bei „critical infrastructure“ ist die ausländische Beteiligung ohne verbürgte Gegenseitigkeit auf 50 Prozent begrenzt, und Einheiten unter der Kontrolle einer ausländischen Regierung dürfen sich nicht beteiligen – für Unternehmen mit Bundes- oder Landesbeteiligung keine theoretische Frage.
  2. Vergabe. Der New Government Procurement Act (Republic Act No. 12009) verknüpft die öffentliche Beschaffung mit der Inlandspräferenz des Tatak-Pinoy-Gesetzes. Ausländische Bieter kommen im Regelfall nur zum Zuge, wenn im Inland nichts Vergleichbares verfügbar ist, eine völkerrechtliche Verpflichtung besteht oder Gegenseitigkeit nachgewiesen wird. Realistische Wege sind daher geberfinanzierte Lose, die Rolle des Unterauftragnehmers und das PPP-Verfahren nach dem Republic Act No. 11966 mit unaufgeforderten Angeboten und Swiss Challenge.
  3. Anreize und Standortwahl. Über die Wirtschaftlichkeit entscheiden CREATE MORE (Republic Act No. 12066) und der Strategic Investment Priority Plan 2026 – Infrastruktur, Energiewende, Rechenzentren – oft stärker als der Angebotspreis, vor allem über den vollen Abzug der Stromkosten.
  4. Die sicherheitspolitische Schicht. Zum Korridor gehört eine mit den Vereinigten Staaten geplante „Economic Security Zone“ von rund 4.000 Acre unter dem Dach der Initiative Pax Silica, die auf kritische Mineralien, Halbleiter und Elektronik zielt. Deutschland gehört den bislang bekannt gewordenen Unterzeichnerstaaten nicht an. Wer dort produzieren will, muss damit rechnen, dass der Zugang an Lieferketten- und Sicherheitsanforderungen geknüpft wird – neben Exportkontrolle, Lieferkettensorgfalt und CBAM.
Fünf Empfehlungen
  1. Den Zugang über EU-Instrumente planen. Global Gateway und Team-Europe-Finanzierungen sind für deutsche Bieter der offene Kanal; die dortigen Vergaberegeln, nicht das philippinische Beschaffungsrecht, bestimmen dann die Teilnahmevoraussetzungen.
  2. Beteiligungsfähigkeit vor der Angebotsabgabe klären. Die Einordnung des Vorhabens als „public utility“ oder „critical infrastructure“ entscheidet über die zulässige Beteiligungsquote – und damit über die gesamte Struktur.
  3. Den Reziprozitätsnachweis früh beschaffen. Er ist ein Dokument, kein Argument, das man im Verfahren vorträgt.
  4. Anreiz und Standort zusammen entscheiden. Registrierung, registrierte Tätigkeit und Nachweispflichten tragen die Steuervorteile; Korrekturen im Nachhinein sind teuer.
  5. Das Freihandelsabkommen EU–Philippinen verfolgen. Seit der Wiederaufnahme im März 2024 wurde verhandelt, zuletzt in einer siebten Runde im Sommer 2026; ein Kapitel über öffentliche Beschaffung würde die Ausgangslage deutscher Bieter grundlegend verändern.

Der Beitritt von EU und Spanien macht aus dem Luzon Economic Corridor kein europäisches Projekt, aber eines, an dem europäische Unternehmen auch ohne bilaterale Sonderbeziehung teilnehmen können. Ob das gelingt, entscheidet sich nicht in Manila, sondern in der Strukturierung – und die beginnt früher, als die meisten kalkulieren.

ADWA verbindet deutsche Rechtsberatung mit lokaler Präsenz an elf asiatischen Standorten. Bei Rückfragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.

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INDIEN: Gesellschaftsgerichtshof bestätigt, dass vertragliche Ansprüche nicht unter Insolvenzgerichtsbarkeit fallen
 

In einem Beschluss vom 11. September 2026 wies der Gesellschaftsgerichtshof (National Company Law Tribunal – NCLT) den Anspruch des Insolvenzverwalters von Jet Airways (India) Ltd. auf hohe Rückzahlungen vom Flugzeughersteller Boeing zurück, betr. Vorauszahlungen für Flugzeuge, die niemals geliefert wurden. Boeing suspendierte und kündigte die Verträge wegen Zahlungsverzögerungen, während Jet Airways in die Insolvenz ging. Boeings Insolvenzforderungen, die nach ihren Angaben bereits um die erhaltenen Vorauszahlungen reduziert waren, wurden weitgehend anerkannt.

Nunmehr machte der Insolvenzverwalter eine Rückzahlung der Vorauszahlungen gemäß Insolvenzrecht geltend. Doch der Gesellschaftsgerichtshof wies dies zurück, mit dem Argument, dass Gerichtsbarkeit, anwendbares Recht und auch die Berechtigung der Forderung auf Grundlage der Kaufverträge zu entscheiden seien – allerdings hatte keine Seite diese vorgelegt – und dass ein volles zivilgerichtliches Verfahren einschl. Beweiserhebung nötig sei, jenseits der Insolvenzgerichtsbarkeit. – Die Entscheidung ist zu begrüßen, weil sie die Verlässlichkeit vertraglicher Abmachungen auch in einem Insolvenzverfahren stärkt.

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W-13, West Wing, Greater Kailash Part-II
Delhi 110048, Indien


MALAYSIA: Gute und schlechte Nachrichten für Expat-Familien in Malaysia – Budget Malaysia 2027

Malaysias Budget 2027, am 9. Oktober vorgestellt, enthält zwei Änderungen, die Entsendungen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz direkt betreffen:

1. Ehepartner dürfen arbeiten

Ab 1. Januar 2027 sollen Ehepartner von Expats mit einem Employment Pass der Kategorie I, die einen Dependant Pass halten, in Malaysia arbeiten dürfen – unter noch festzulegenden Bedingungen.

Wer Führungskräfte nach Kuala Lumpur, Penang oder Johor entsendet, kennt das Problem: Die Karriere des Partners ist einer der häufigsten Gründe, eine Entsendung abzulehnen oder vorzeitig abzubrechen.

2. Spitzensteuersatz greift früher

Der Steuersatz von 30 % gilt bisher erst ab einem steuerpflichtigen Einkommen über RM 2 Mio. Künftig soll er bereits ab RM 1 Mio. greifen. Für Einkommen zwischen RM 1 und 2 Mio. steigt der Satz damit von 28 % auf 30 %. Das bedeutet bis zu RM 20.000 Mehrsteuer pro Jahr. Bei Nettolohnzusagen oder Tax Equalisation trägt das Unternehmen diese Kosten, durch den Gross-up sogar mehr.

Was Unternehmen jetzt tun sollten:

  • Entsendungsrichtlinien prüfen: Gehört Unterstützung für die Partnerkarriere künftig ins Relocation-Paket?
  • Tax-Equalisation-Budgets für 2027 neu kalkulieren, wenn Ihre Entsandten über RM 1 Mio. verdienen.
  • Vor konkreten Zusagen an Mitarbeiter die Detailregeln der Einwanderungsbehörde abwarten.

Wichtig: Noch handelt es sich um Budgetvorschläge. Rechtsverbindlich wird das erst mit dem Finanzgesetz und den Durchführungsbestimmungen.

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5-2A, Medan Klang Lama 28
419 Jalan Klang Lama, 58000
Kuala Lumpur, Malaysia


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