Newsletter vom Januar 2026

01.01.2026

Newsletter vom Januar 2026

Wir freuen uns, Sie über aktuelle Rechtsentwicklungen in Asien zu informieren. Die Autoren der Beiträge stehen Ihnen für Fragen und weitere Informationen wie immer zur Verfügung.

THAILAND: Thailands BOI führt überarbeitete Kriterien für den Landbesitz durch ausländisch geförderte Unternehmen ein

Thailands Board of Investment („BOI“) hat kürzlich eine neue Mitteilung herausgegeben, in der die Regeln für den Landbesitz durch vom BOI geförderte Unternehmen für Wohnzwecke überarbeitet wurden, mit strengeren Bedingungen und verschärften Verfahrensanforderungen.

Die neue Verordnung datiert vom 18. Juli 2025 und trägt als offizielle Bekanntmachung des Board of Investment Nr. Por. 9/2568 den Titel „Geänderte Kriterien und Bedingungen für die Erteilung von Genehmigungen an ausländische juristische Personen, die Investitionsförderung erhalten, zum Erwerb von Grundstücken für Büros und Wohnraum für Arbeitnehmer auf operativer Ebene zur Ausübung von Tätigkeiten, für die Investitionsförderung gewährt wurde” . Die Verordnung wurde anschließend am 6. Januar 2026 im Staatsanzeiger veröffentlicht. Die Bekanntmachung gilt rückwirkend für alle Anträge auf Landeigentum, die am oder nach dem 18. Juli 2025 eingereicht wurden.

Eine der wichtigsten Neuerungen im Rahmen dieser Bekanntmachung ist die Einführung eines vollständig elektronischen Antragsverfahrens. Von der BOI geförderte Unternehmen, die eine Genehmigung für den Erwerb von Grundstücken für Büro- oder Wohnzwecke beantragen, müssen ihre Anträge nun über das e-Land-System einreichen, die Online-Plattform der BOI zur Verwaltung von landbezogenen Rechten und Vergünstigungen. Das Prüfungsverfahren wird elektronisch durchgeführt, und wenn das BOI Änderungen oder zusätzliche Belege anfordert, müssen die Antragsteller diesen Anforderungen innerhalb von sieben Werktagen nachkommen. Andernfalls wird der Antrag automatisch abgelehnt und aus dem System entfernt.

In Bezug auf die materiellen Anforderungen baut die neue Mitteilung auf den 2024 eingeführten Kriterien für den Grundbesitz auf und legt zusätzliche Voraussetzungen für Wohnraum fest, der für Arbeitnehmer auf operativer Ebene, insbesondere für ungelernte Arbeitskräfte, bestimmt ist. Nach den überarbeiteten Vorschriften dürfen solche Wohnimmobilien nicht:

  • innerhalb eines Landerschließungs- oder Wohnsiedlungsprojekts liegen;
  • eine Eigentumswohnung sein; oder
  • als Haus oder Gewerbegebäude klassifiziert sein.

Diese Änderungen spiegeln die fortgesetzten Bemühungen des BOI wider, die behördliche Aufsicht über die Landbesitzprivilegien für ausländische juristische Personen zu verschärfen und gleichzeitig sicherzustellen, dass diese Rechte streng in Übereinstimmung mit den betrieblichen Erfordernissen der vom BOI geförderten Unternehmen ausgeübt werden.

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323 Silom Road
Bangkok 10500, Thailand


CHINA: ESG in China: „Made in China“ Regelungen für staatliche Ausschreibungen in Kraft – Sind Ihre Produkte noch wettbewerbsfähig?

Am 30. September 2025 hatte der Staatsrat die finale Fassung der Bekanntmachung erlassen, welche nun am 1. Januar 2026 in Kraft trat.

Die Bekanntmachung ist ein weiterer Schritt Chinas zur Unabhängigkeit durch Lokalisierung von Wertschöpfungsketten, Beherrschung der wichtigsten Technologien und Absicherung gegen externe (geopolitische) Schocks.

Die Bekanntmachung betrifft unmittelbar alle Unternehmen, die ihre Produkte an staatliche chinesische Unternehmen („SOE“) und Institutionen verkaufen, sowie die Lieferanten solcher Unternehmen, die ihre Produkte bzw. Produktkomponenten im Ausland produzieren.

Die Bekanntmachung sieht vor, dass – wenn einheimische und ausländische Produkte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge miteinander konkurrieren – ein Nachlass von 20% auf den für „Made in China Produkte“ im Ausschreibungsangebot angegebenen Preis gewährt wird. Der reduzierte Preis soll dann für die Ausschreibungsbewertung herangezogen werden.

Unmittelbar betroffen sind also Unternehmen, die ihre Produkte, welche die in der Bekanntmachung genannten „Made in China“ Kriterien nicht erfüllen, im Rahmen von öffentlichen Vergabeverfahren an staatliche Organe auf allen Ebenen und staatliche Institutionen (Krankenhäuser, Universitäten, Schulen, Forschungseinrichtungen usw.) verkaufen.

Darüber hinaus sind indirekt betroffen Zulieferer der ersten und zweiten Ebene, sowie potenziell auch Unternehmen, die ihre Produkte im Rahmen von (nicht-öffentlichen) Ausschreibungen an Unternehmen im staatlichen Eigentum und an Privatunternehmen verkaufen.

Mehr Informationen dazu, welche Unternehmen und Produktgruppen von der Bekanntmachung betroffen sind, welche Kriterien für „Made in China Produkte“ gelten, und was die möglichen Konsequenzen für ausländische Unternehmen sind, lesen Sie in unserem aktualisierten Artikel.

Zum Artikel:

Suite 2507, 25/F, Bund Center
222 Yanan Road (East)
Shanghai 200002, P.R. China


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