01.05.2026
Newsletter Mai 2026
Wir freuen uns, Sie über aktuelle Rechtsentwicklungen in Asien zu informieren. Die Autoren der Beiträge stehen Ihnen für Fragen und weitere Informationen wie immer zur Verfügung.


PHILIPPINEN: Weitere 20 GW Erneuerbare bis 2040 – ein strukturierter Markt für Investoren aus dem D-A-CH-Raum
Das philippinische Energieministerium (Department of Energy, DOE) hat in der vergangenen Woche bestätigt, dass das Land zusätzlich rund 20 Gigawatt (GW) an Kapazität aus erneuerbaren Energien benötigt, um bis 2040 die Hälfte des nationalen Strommixes aus erneuerbaren Quellen zu decken. Energieministerin Sharon S. Garin kündigte an, dieses Volumen über mehrere weitere Runden des Green Energy Auction Program (GEA) auszuschreiben. Die nationale Netzbetreiberin NGCP stellt die erforderliche Übertragungsinfrastruktur eng abgestimmt bereit.
Ein verlässlicher Auktionsfahrplan bis 2035
Die Philippinen verfolgen einen klaren Pfad: 35 % erneuerbare Energien am Strommix bis 2030 und 50 % bis 2040. Seit 2022 hat das DOE vier GEA-Runden abgeschlossen, die zusammen mehr als 20 GW an Kapazität bis 2035 liefern sollen. Im Februar 2026 hat das DOE darüber hinaus eine zehnjährige Auktions-Pipeline mit weiteren rund 25 GW vorgestellt – mit einem geschätzten Investitionsvolumen von 2,5 Billionen Pesos (rund 34,7 Mrd. Euro).
Die nächsten Runden GEA-6 bis GEA-9 sind für 2026 und 2027 vorgesehen. Sie umfassen ein breites Technologiespektrum: Onshore-Wind, schwimmende und aufgeständerte Solaranlagen, Dachsolar, Biomasse, Müllverwertung (Waste-to-Energy) sowie Batteriespeichersysteme (BESS). Parallel läuft mit GEA-5 die erste Auktion ausschließlich für Offshore-Wind, mit 3,3 GW (Lieferzeitraum 2028–2030). Das DOE schätzt das Offshore-Wind-Potenzial des Archipels auf bis zu 178 GW.
100 % ausländisches Eigentum zulässig
Mit DOE Circular Nr. 2022-11-0034 sowie DOJ Opinion Nr. 21 (2022) wurde die historische 40 %-Schranke für die Exploration, Entwicklung und Nutzung von Solar-, Wind-, Wasser- sowie Meeresenergie aufgehoben. Ausländische Investoren können sich heute zu 100 % am Projektträgerunternehmen beteiligen. Für andere Bereiche – etwa Geothermie oder Großwasserkraft auf öffentlichem Grund – gelten weiterhin differenzierte Regelungen. Landeigentum bleibt strukturell den philippinischen Rechtsträgern vorbehalten und ist über langfristige Pacht- bzw. Nutzungsmodelle zu lösen.
Praktische Hürden
Bestehen bleiben mehrstufige Genehmigungsverfahren, Übertragungsnetzkapazitäten und Landzugang. Positiv: NGCP akzeptiert inzwischen Vorausbau-Modelle für Anschlussinfrastruktur durch Bieter, um den Hochlauf bezuschlagter Projekte zu beschleunigen.
Neu im Blick: Geplante Zertifizierungspflicht für Solarkomponenten
Parallel bereitet das Department of Trade and Industry (DTI) über das Bureau of Philippine Standards (BPS) eine verpflichtende Zertifizierung für Solarkomponenten vor – PV-Module, Wechselrichter, Laderegler, BESS und Kabel, sowohl residentiell als auch kommerziell. Lokal gefertigte Produkte sollen das Philippine Standard (PS) Quality Certification Mark tragen, importierte Komponenten eine Import Commodity Clearance (ICC). Produkte ohne Zertifizierung dürfen künftig nicht mehr in Verkehr gebracht werden; behördliche Beschlagnahme ist vorgesehen. Für D‑A‑CH‑Hersteller mit etablierten Qualitätsstandards ist dies tendenziell wettbewerbsfördernd – ein frühzeitiger Dialog mit den BPS-Verfahren empfiehlt sich gleichwohl.
Was das für deutsche, österreichische und schweizerische Unternehmen bedeutet
Für Anlagenbauer, Komponentenlieferanten, EPC-Anbieter, Projektentwickler und institutionelle Investoren entsteht ein klar strukturierter Markt mit politisch gesichertem Nachfragefahrplan bis 2035. Wer Marktzugang erwägt, sollte sich frühzeitig mit Projektvehikel, Service Contract unter dem Renewable Energy Act, RPS-Compliance, BPS-Zertifizierung sowie den steuerlichen Begünstigungen unter CREATE MORE auseinandersetzen.
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Ihr Ansprechpartner in den Philippinen: Lutz Kaiser
Villanueva Gabionza & Dy Law Offices
20th/F Corporate Center
139 Valero St., Salcedo Village
Makati City 1227, Philippines
CELL: +63 995 985 4957
TEL: +63 2 8813 3351
FAX: +63 2 8816 6741

SINGAPUR: PDPC und CSA veröffentlichen ergänzende Leitlinien zu sicheren Authentifizierungsmethoden
Seit Juni 2025 raten die Personal Data Protection Commission (PDPC) und die Cyber Security Agency of Singapore (CSA) ausdrücklich davon ab, NRIC-Nummern für Authentifizierungszwecke zu verwenden. Im Februar 2026 kündigte die PDPC zudem strengere Enforcement-Massnahmen gegen private Organisationen an, die weiterhin vollständige oder teilweise NRIC-Nummern zur Authentifizierung einsetzen.
Die Behörden haben nun ergänzende Leitlinien veröffentlicht, die Unternehmen bei der Umstellung auf sicherere Authentifizierungsmethoden unterstützen sollen. Die Leitlinien enthalten insbesondere:
- Beispiele alternativer Authentifizierungsmethoden,
- Hinweise zu Sicherheitsaspekten der jeweiligen Lösungen,
- sowie praktische Empfehlungen für unterschiedliche Anwendungsfälle beim Versand und Zugriff auf elektronische Dokumente.
Unternehmen in Singapur sollten bestehende Login-, Zugriffs- und Dokumentenprozesse überprüfen, insbesondere wenn derzeit noch NRIC-Daten in Kombination mit Geburtsdaten oder anderen leicht zugänglichen Informationen verwendet werden.
Die aktualisierte Guidance der PDPC und CSA ist hier abrufbar:
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Ihr Ansprechpartner in Singapur: Dr. Andreas Respondek
Respondek & Fan Pte Ltd
1 North Bridge Road
#16-03 High Street Centre
Singapore 179094
CELL: +65 9751 0757
TEL: +65 6324 0060
FAX: +65 6324 0223

THAILAND: Thailand verschärft Antikorruptionsvorschriften für große öffentliche Beschaffungsprojekte
Thailand hat unlängst verschärfte Antikorruptionsvorschriften für private Unternehmen eingeführt, die an hochvolumigen öffentlichen Beschaffungsprojekten beteiligt sind. Die neuen Vorschriften gelten für Projekte mit einem Volumen von über 300 Millionen THB =ca. EUR 7.85 mio). Die vom Ausschuss für Korruptionsbekämpfung herausgegebene und am 10. April 2026 im Staatsanzeiger veröffentlichte aktualisierte „Bekanntmachung zu Beschaffungsgrenzen und Mindeststandards zur Korruptionsbekämpfung (Nr. 2)“ tritt am 10. Mai 2026 in Kraft und ersetzt wesentliche Aspekte des Rahmens von 2024.
Ein wesentliches Merkmal der neuen Regelung ist die Einführung strengerer Fristen für die Einhaltung der Vorschriften. Antikorruptionsrichtlinien und ‑zertifizierungen müssen von der Angebotsabgabe bis zum Erhalt der Restzahlung durch den Auftragnehmer gültig bleiben; bei bevorstehendem Ablauf ist eine umgehende Erneuerung und erneute Einreichung erforderlich.
Die überarbeiteten Standards erlegen sowohl staatlichen Stellen als auch Bietern zusätzliche Verpflichtungen auf. Vergabestellen müssen nun Mindestanforderungen zur Korruptionsbekämpfung in ihre Leistungsbeschreibung aufnehmen, während Bieter aktualisierte Selbstprüfungsformulare zusammen mit Belegen einreichen müssen, um die Einhaltung der Vorschriften nachzuweisen.
Eine weitere wesentliche Änderung ist der erweiterte Geltungsbereich des Begriffs „Interessenkonflikt“. Die Definition geht nun über traditionelle geschäftliche und familiäre Beziehungen hinaus und umfasst auch Vorteile, die durch enge Geschäftspartner und nicht registrierte Partner gewährt werden, wobei klarere anschauliche Beispiele angegeben werden.
Angesichts dieser Entwicklungen sollten Unternehmen ihre internen Richtlinien neu bewerten und die Fristen für die Einhaltung genau im Auge behalten, um Risiken hinsichtlich der Teilnahmeberechtigung und der Zahlung zu vermeiden.
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Ihr Ansprechpartner in Thailand: Dr. Andreas Respondek
Respondek & Fan Ltd
United Center, 39th Floor, Suite 3904 B
323 Silom Road
Bangkok 10500, Thailand
CELL: +66 89 896 4048
TEL: +66 2 635 5498
FAX: +66 2 635 5499

INDIEN: Neues Einkommensteuergesetz in Indien
Seit April 2026 gilt in Indien ein neues Einkommensteuergesetz (Income Tax Act, 2025), das das bisherige Gesetz (Income Tax Act, 1961) nebst aller Änderungsgesetze ablöst.
Die Neufassung ist deutlich kürzer (281.000 Worte statt bisher 505.000), moderner aufbereitet – zahlreiche tabellarische Übersichten durchbrechen den Fließtext – und soll insgesamt klarer, einfacher und besser lesbar sein.
Ein Detail: bisher nannte die Finanzbehörde den Steuerzeitraum von April 2024 bis März 2025 das „Assessment Year 2025-26“, nunmehr wird es das „Tax Year 2024-25“, was leichter nachzuvollziehen ist.
Die Grundstrukturen wie auch die Steuersätze bleiben unverändert, Neuerungen finden sich im Detail und natürlich ändern sich alle Paragraphennummern und wir müssen ganz neue Formulare verwenden.
Es wird sich zeigen, ob das neue Gesetz dem Steuerbürger das Leben erleichtert. Und sollte Kanzler Merz sich hieran ein Beispiel nehmen wollen und das deutsche Einkommensteuergesetz von 1934 (!) ablösen wollen: ein Bierdeckel ist das neue indische Gesetz nicht, das EStG ist mit 147.000 Worten deutlich kürzer.
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Ihr Ansprechpartner in Indien: Dr. Jörg Schendel
Suman Khaitan & Co.
W-13, West Wing, Greater Kailash Part-II
Delhi 110048, Indien
CELL: +91 97 11 08 04 03
TEL: +91 11 49 50 15 00
FAX: +91 11 49 50 15 99
www.sumankhaitanco.in
germandesk@sumankhaitanco.in
schendel@adwa-law.com

VIETNAM: Überblick über Vietnams Unterstützungsmaßnahmen für Geburten
Ende 2025 lag die Gesamtgeburtenrate Vietnams bei etwa 1,93 Kindern pro Frau und damit unter dem Bestandserhaltungsniveau von 2,1. Dies spiegelt einen zunehmend deutlichen landesweiten Rückgang der Geburtenraten wider. Bemerkenswert ist, dass Ho-Chi-Minh-Stadt derzeit mit etwa 1,51 Kindern pro Frau die niedrigste Geburtenrate des Landes verzeichnet, was den dringenden Bedarf an der Entwicklung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Förderung von Geburten unterstreicht.
Nationaler Rechtsrahmen
Als Reaktion auf die sinkende Geburtenrate führten das Bevölkerungsgesetz 2025 und dessen begleitende Verordnung Nr. 168/2026/ND-CP mehrere finanzielle und soziale Unterstützungsmaßnahmen für Frauen ein, die ein Kind zur Welt bringen. Nach diesen Regelungen haben Frauen, die vor dem Alter von 35 Jahren zwei Kinder bekommen, Anspruch auf eine Mindest-Barleistung von 2 Millionen VND (ca. 76 USD) pro Geburt.
Zusätzlich zur finanziellen Unterstützung wurden auch die Mutterschaftsleistungen ausgeweitet. Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf 6 Monate Mutterschaftsurlaub bei der Geburt ihres ersten Kindes und auf 7 Monate bei der Geburt ihres zweiten Kindes. Bei der Geburt von Zwillingen wird ab dem zweiten Kind für jedes weitere Kind ein zusätzlicher Monat Urlaub gewährt.
Zusätzliche Maßnahmen in Ho-Chi-Minh-Stadt
Auf lokaler Ebene erließ der Volksrat von Ho-Chi-Minh-Stadt die Resolution Nr. 32/2025/NQ-HDND, gültig ab dem 01.09.2025. Diese legt fest, dass Frauen, die rechtmäßig in Ho-Chi-Minh-Stadt wohnen, einschließlich sowohl dauerhaft als auch vorübergehend gemeldeter Einwohnerinnen, und die vor dem Alter von 35 Jahren zwei Kinder bekommen, Anspruch auf eine einmalige Unterstützungszahlung von 5 Millionen VND (ca. 200 USD) haben.
Neben Ho-Chi-Minh-Stadt erwägen und implementieren auch mehrere Provinzen und Städte in den südlichen und zentralen Regionen mit ähnlich niedrigen Geburtenraten ergänzende Unterstützungsmaßnahmen für Geburten, darunter direkte finanzielle Anreize und steuerbezogene Vorteile für Familien mit zwei Kindern.
Ansprechpartner:
Für weitere Informationen oder Unterstützung bei der eID-Registrierung sollten sich Unternehmen an ihre Rechtsabteilung oder an eine spezialisierte Kanzlei wenden.
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Ihr Ansprechpartner in Vietnam: Christian A. Brendel
Brendel & Associates Law Co., Ltd.
Brendel & Associates Law Co., Ltd.
D&D Tower, 10th Floor, 458 Nguyen Thi Minh Khai
Ban Co Ward,
Ho-Chi-Minh-Stadt, Vietnam
CELL: +84 98 978 4791
TEL: +84 28 3911 2008
FAX: +84 28 3911 2010

JAPAN: Arbeitsschutzrecht – Schutz vor Belästigung durch Kunden
In Japan ist erstmals der Schutz von Arbeitnehmern gegen Belästigung durch Kunden kodifiziert worden. Das Gesetz ist bereits zum 01. Oktober 2025 in Kraft getreten und seit dem sind in vielen Dienstleistungsbereichen und auch Verkehrsbetrieben diverse Kampagnen angelaufen. Arbeitgeber sind damit gesetzlich verpflichtet, aktive Schutzmaßnahmen gegen die Belästigung ihrer Arbeitnehmer durch Kunden – auf Japanisch als „Kasuhara“ bezeichnet – zu implementieren. Nicht ohne Grund hat sich in Japan ein spezifischer Schutz als erforderlich erwiesen – hier ist ein besonders umfassendes Dienstleistungsverständnis traditionell verwurzelt. Der „Kunde ist Gott“ (Okyaku-sama wa kami-sama) und das Serviceverständnis kann an Selbstaufopferung grenzen.
Vor allem Gewerkschaften haben in den letzten Jahren zunehmend übergriffiges Kundenverhalten moniert und psychische Belastungen von Arbeitnehmern ins Feld geführt.
In der Novelle des Gesetzes zur umfassenden Förderung der Arbeitspolitik (Kōryō‑hō) wird nunmehr ein unzulässiges „Kasuhara“ definiert als ein Verhalten, das die sozial akzeptablen Grenzen überschreitet und das Arbeitsumfeld nachhaltig beeinträchtigt (Art. 30‑2 ff.). Für ausländische Unternehmen in Japan ergeben sich daraus zwingende Compliance-Verpflichtungen. Das betrifft nicht nur den Dienstleistungssektor, sondern genauso auch After Service vor allem im Vertrieb von Consumer-Produkten. Es müssen Präventionssysteme etabliert werden, welche die Einrichtung spezialisierter Beschwerdestellen erfordern und die Erstellung von Handbüchern zum Umgang mit Akutfällen vorsehen.
Wird ein Vorfall gemeldet, muss der Arbeitgeber sofort Maßnahmen zur Sicherung der Gesundheit seiner Mitarbeiter ergreifen. Die Vernachlässigung dieser Pflichten kann die allgemeine Fürsorgepflicht nach Art. 5 des japanischen Arbeitsvertragsgesetzes (Rōke-hō) verletzen, was zivilrechtliche Haftungsrisiken nach sich zieht.
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Ihr Ansprechpartner in Japan: Michael Müller
Mueller Foreign Law Office
Shin-Kasumigaseki Building
3-3-2 Kasumigaseki, Chiyoda-ku
Tokyo 100-0013, Japan
TEL: +81 3 6805 5161
FAX: +81 3 6805 5162

KOREA: Reputationsrisiken und regulatorische Folgen in Südkorea – Der Fall Starbucks Korea
Was auf den ersten Blick wie eine missglückte Produktkampagne für Trinkbecher wirkt, entwickelte sich in Südkorea binnen Stunden zu einer national beachteten Unternehmenskrise: Starbucks Korea warb am 18. Mai 2026 – dem Jahrestag der Gwangju-Demokratiebewegung – mit dem Slogan „Tank Day“ für seine „Tank“-Tumbler-Serie und verwendete zusätzlich die Formulierung „Tak! on the desk“.
Gerade diese Wortwahl machte den Fall so brisant. Der Begriff „Tank“ wurde in der öffentlichen Wahrnehmung unmittelbar mit den gepanzerten Militärfahrzeugen verbunden, die 1980 bei der gewaltsamen Niederschlagung der Proteste in Gwangju eingesetzt wurden. Die Formulierung „Tak! on the desk“ wurde zudem mit der berüchtigten Erklärung aus dem Jahr 1987 assoziiert, mit der staatliche Stellen den Tod des Studentenaktivisten Park Jong-chul nach Folter zu verharmlosen versuchten. Aus Unternehmenssicht handelte es sich möglicherweise um eine unzureichend geprüfte Werbeformulierung. In der gesellschaftlichen Wahrnehmung wirkte die Kampagne jedoch wie eine trivialisierende Anspielung auf zwei hochsensible Symbole der koreanischen Demokratiegeschichte.
Die Reaktion ließ nicht auf sich warten: In sozialen Medien verbreitete sich die Kritik innerhalb kürzester Zeit, Boykottaufrufe folgten, Nutzer veröffentlichten Screenshots ihrer Kontoauflösungen und Rückerstattungsversuche, Opferverbände und Gedenkorganisationen wiesen die erste Entschuldigung als unzureichend zurück, und schließlich äußerte sich auch Präsident Lee Jae Myung öffentlich mit ungewöhnlich scharfen Worten. Noch am selben Tag wurde die Kampagne gestoppt, kurz darauf verlor der CEO von Starbucks Korea seinen Posten, und auch die Konzernspitze des Shinsegae-Konzerns musste sich öffentlich entschuldigen.
Besonders bemerkenswert ist, dass die Krise nicht bei Reputationsschäden stehen blieb. Der Fall weitete sich fast sofort auf strukturelle Fragen aus: Im Zuge des Boykotts rückten auch die Rückerstattungsbedingungen für aufgeladene Starbucks-Guthaben in den Fokus. Verbraucher kritisierten, dass Guthaben grundsätzlich erst nach einer Nutzung von mindestens 60 % – bei kleineren Beträgen sogar 80 % – ausgezahlt werden. Daraus entstand eine weitere Debatte über Verbraucherschutz, Standardvertragsbedingungen und die Prüfung durch die Korea Fair Trade Commission.
Der Starbucks-Fall zeigt damit in konzentrierter Form vier Eskalationsstufen:
Erstens eine kommunikative Fehlleistung, zweitens eine historische und gesellschaftliche Verletzung, drittens eine politische Zuspitzung und viertens regulatorische bzw. vertragsrechtliche Folgeeffekte. Genau diese Verdichtung macht den Vorgang für international tätige Unternehmen so lehrreich. Er zeigt, dass eine lokal formulierte Marketingbotschaft in einem sensiblen Markt nicht nur schlechte PR auslösen kann, sondern Fragen der Governance, Compliance, Führung und Marktorganisation berührt.
Warum ist das für Unternehmen relevant?
- Kulturelle und historische Sensibilitäten sollten systematisch in Kommunikations- und Freigabeprozesse integriert werden.
- Lokale Marktkenntnis darf nicht nur operativ, sondern muss auch auf
- Management- und Governance-Ebene verankert sein.
Wer in Südkorea tätig ist – ob über Joint Venture, Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung – , bewegt sich in einem Umfeld, in dem historische Ereignisse nicht nur erinnert, sondern politisch, gesellschaftlich und rechtlich fortwirken. Der Starbucks-Fall ist deshalb kein Randereignis aus dem Marketing, sondern ein Beispiel dafür, wie eng Markenführung, historische Sensibilität und regulatorische Anschlussrisiken zusammenhängen.
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Ihr Ansprechpartner in Korea: Joachim Nowak
DAERYOOK & AJU LLC
7 – 16F, Donghoon Tower
317, Teheran-ro, Gangnam-gu
Seoul 06151, Republik Korea
CELL: +82 10 9001 6430
TEL: +82 2 772 5948
FAX: +82 2 3016 5222

TAIWAN: Kreislaufwirtschaft – Taiwan nähert sich EU-Standards an
Taiwan unternimmt den nächsten großen Schritt in Richtung ZeroWaste2050 mit einer Reform des Abfallentsorgungsgesetzes und des Ressourcenrecyclinggesetzes. Die Reform liegt aktuell noch zur Beratung im Parlament, stößt jedoch generell auf breiten Konsens zwischen Regierung und Opposition.
Während die Entsorgung nach wie vor ein wichtiger Bestandteil der Gesetzgebung zur Kreislaufwirtschaft ist, widmet sich der Gesetzgeber diesmal vor allem dem Beginn des Kreislaufs, dem Produktdesign.
Die wichtigsten Änderungen:
1. Umweltfreundliches Design
Die neuen Richtlinien für umweltfreundliches Design werden sich an EU-Standards orientieren.
- Vorgeschriebener Recyclinganteil: Bestimmte Produkte müssen einen bestimmten Prozentsatz an recyceltem Material enthalten
- RechtAufReparatur wird schrittweise eingeführt
- Übermäßige Verpackung und Einwegprodukte: Strengere Vorschriften, die Hersteller, Importeure und Händler dazu verpflichten, Pläne zur Reduzierung und Wiederverwendung aufzustellen und umzusetzen.
- Offenlegung von Produktinformationen: Ähnlich wie beim digitalen Produktpass der EU, der den Verbrauchern hilft zu erkennen, inwieweit ein Produkt kreislauffähig ist.
Die Behörden werden bestimmte Produkte und Bauvorhaben ab einer gewissen Größenordnung auflisten, die den “Green Design Principles“ entsprechen müssen. Wer nicht von dieser Pflicht betroffen ist, aber die Maßstäbe dennoch erfüllt, kann ein Kreislaufzeichen für seine Produkte oder Dienstleistungen beantragen.
2. Erweiterte Herstellerverantwortung
Hersteller und Importeure vieler Produkte sind bereits jetzt verpflichtet, eine Recyclinggebühr zu entrichten. Je einfacher ein Produkt zu recyceln ist, desto niedriger fällt die Gebühr dabei aus. Dieses System wird nun auch auf Industrieabfälle ausgeweitet, darunter Baumaterialien, Windradschaufeln und Photovoltaikmodule.
3. Überwachung & Haftung
- verschärfte Haftung für illegale Entsorgung
- verstärkter Einsatz von Geofencing-Technologien und Überwachungssystemen, um den Verbleib von Abfällen nachzuverfolgen.
Was D-A-CH–Unternehmen in Taiwan jetzt tun sollten:
- Weitere Entwicklungen der Reform im Auge behalten
- Bestehende Fertigungs- und Importverträge überprüfen, um die Haftung gemäß den gesetzlichen Vorgaben klar abzugrenzen – insbesondere im Bausektor und im Bereich erneuerbare Energien
- Sicherstellen, dass Verpackung und Design den neuen Vorschriften entsprechen. Wenn sie den EU-Vorschriften entsprechen, dürften sie auch die neuen taiwanesischen Anforderungen erfüllen.
Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie Fragen haben oder Rechtsberatung benötigen, wenden Sie sich bitte an estelle.seiler@eiger.law und michael.werner@eiger.law.
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Ihre Ansprechpartnerin in Taiwan: Estelle Seiler
Eiger Law
Bldg. A, 2F, 25-2 Ren Ai Rd, Sec. 4
Taipei 10685
Taiwan
CELL: +886 9 6880 4910
TEL: +886 2 2771 0086
FAX: +886 2 2771 0186
